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| ![]() Bordell und christliche Gemeinde in einem Haus?8. November 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen Das Münchner Verwaltungsgericht hält das für zulässig München/Rosenheim (kath.net/idea) Ein Bordell direkt über den Räumen einer evangelischen Freikirche ist nach Ansicht des Münchner Verwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig. Auch der gemeinsame Eingangsbereich sei nicht problematisch, urteilten die Richter am 5. November. Leidtragende ist die charismatisch orientierte Brothaus-Gemeinde in Rosenheim, die seit 14 Jahren in einem Gewerbegebiet den ersten Stock eines ehemaligen Bürogebäudes angemietet hat. Im Dachgeschoss will ein Investor zwölf Zimmer für Prostituierte ausbauen. Dies will die Stadtverwaltung verhindern und lehnt deshalb bisher erfolglos die Einrichtung eines weiteren Bordells in der Kleinstadt ab. Soziale Aktivitäten werden geschätzt Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte Gemeindepastor Tony Kerkel, man nehme die Entscheidung nicht hin und prüfe juristische Schritte dagegen. Bei der Eröffnung der Gemeinderäume habe niemand auch nur im Traum daran gedacht, dass eines Tages ein Bordell in dasselbe Haus einziehen werde. Möglicherweise werde das Baurechtsamt die Umbaupläne des Dachgeschosses nicht genehmigen. Die seit 24 Jahren bestehende Gemeinde Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) hat nach eigenen Angaben 180 Mitglieder und betreut etwa 70 Kinder. Von der Stadtverwaltung würden ihre sozialen Aktivitäten, etwa der Tafelladen und die Essensausgabe für Bedürftige, sehr geschätzt. Auch deshalb sei die Stadt gegen das geplante Bordell. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSexualität
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