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Bordell und christliche Gemeinde in einem Haus?

8. November 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Das Münchner Verwaltungsgericht hält das für zulässig


München/Rosenheim (kath.net/idea) Ein Bordell direkt über den Räumen einer evangelischen Freikirche ist nach Ansicht des Münchner Verwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig. Auch der gemeinsame Eingangsbereich sei nicht problematisch, urteilten die Richter am 5. November. Leidtragende ist die charismatisch orientierte Brothaus-Gemeinde in Rosenheim, die seit 14 Jahren in einem Gewerbegebiet den ersten Stock eines ehemaligen Bürogebäudes angemietet hat. Im Dachgeschoss will ein Investor zwölf Zimmer für Prostituierte ausbauen. Dies will die Stadtverwaltung verhindern und lehnt deshalb – bisher erfolglos – die Einrichtung eines weiteren Bordells in der Kleinstadt ab.


Soziale Aktivitäten werden geschätzt

Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte Gemeindepastor Tony Kerkel, man nehme die Entscheidung nicht hin und prüfe juristische Schritte dagegen. Bei der Eröffnung der Gemeinderäume habe niemand auch nur im Traum daran gedacht, dass eines Tages ein Bordell in dasselbe Haus einziehen werde. Möglicherweise werde das Baurechtsamt die Umbaupläne des Dachgeschosses nicht genehmigen. Die seit 24 Jahren bestehende Gemeinde – Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) – hat nach eigenen Angaben 180 Mitglieder und betreut etwa 70 Kinder. Von der Stadtverwaltung würden ihre sozialen Aktivitäten, etwa der Tafelladen und die Essensausgabe für Bedürftige, sehr geschätzt. Auch deshalb sei die Stadt gegen das geplante Bordell.


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Lesermeinungen

 Helena_WW 8. November 2014 
 

Christliche Gemeinde mit Kindern, Kinderbetreuung und

Erfüllung sozialer, gemeinnütziger Aufgaben. Kinder unterstehen einen besonderen Schutz, hier aber könnte es zu einer Belästigung der Kinder kommen, das ist so nicht zumutbar. Menschen, die wegen der religiösen, christlichen Einkehr, der christlichen oder sozialen Angebote die Gemeindschaft in den Gemeinderäumen aufsuchen wollen könnten sich bedroht, belästigt fühlen, in ihren religiösen Gefühlen verletzt werden. Auch die Ausübung der gemeinützigen, sozialen Aufgaben könnte behindert werden.

Wie hätte das Gericht wohl im Falle einer muslemischen Gemeinschaft mit Kindern, Kinderbetreuung und sozialen, gemeinnützigen Angeboten entschieden ?


7
 
 confrater-stefan 8. November 2014 
 

@rosaire: das ist nicht das Problem (siehe auch die Andeutung von @jagwidga im ersten Post: ich bin froh, dass es diese Option gibt - so wie auch St Joseph in Hamburg-St. Pauli in unmittelbarste Nähe des Rotlichtviertels) - wenn dies freiwillig geschehen würde. Es gibt viele Christen verschiedener Konfessionen, die sich um die Belange ausgebeuteter Frauen kümmern. Das ist gut und wichtig.
Aber: würden Sie mit Ihren Kindern jede Woche zu einer Veranstaltung in ein Haus gehen, in dem sich auch ein Bordell befindet?


8
 
 jadwiga 8. November 2014 

Wir können mit fast allen Sinnesorganen sündigen. Die unanständigen Gedanken sind auch eine Beleidigung für Gott.

@Liebe Rosaire, stellen Sie sich vor, dass diese Christen nebenan gerade ein Tischgebet beten und müssen sie gleichzeitig einige Geräusche von den Nachbarn hören. Oder begegnen sie im Flur eine leichtbekleidete Dame. Wirkt das auf sie positiv?


4
 
 Filippo Neri 8. November 2014 
 

Da wehrt sich also eine »christliche« Gemeinde mit Händen und Füßen bis und gar juristischen Mitteln dagegen, ein Haus zu teilen mit Frauen, die in ein Leben hineingeraten sind, das aus Angst und Gewalt besteht. Ihnen helfen? Lieber nicht. Nach Wegen der Unterstützung suchen? Wo kommen wir denn da hin! Zu den Verachteten gehen, den Randständigen und Ausgebeuteten, – die des Arztes bedürfen? (Mk 2,13–17; Mt 9,9–13; Lk 5,27–32) Aber nein; da sei buchstäblich Gott vor; »Leidtragende« ist die Gemeinde, eine solche Nähe mit »Sexarbeiterinnen« aufgezwungen bekommen zu haben, muss man da lesen! Der Tenor: »Mit ›solchen‹ – mit ›Huren‹ und ›Nutten‹ – haben wir nichts zu schaffen und zu tun; wir führen ein tugendhaftes christliches Leben, wir halten uns rein.« Sicher, da kann man sich wohl vorstellen, dass von diesen frommen Saubermännern und -frauen »niemand auch nur im Traum daran gedacht« hat, dass es mal ernst werden könnte mit all den hundertsten Schafen, die das Leben im Galopp verliert...


4
 
 Rosaire 8. November 2014 

Was ist daran schlimm?

Was ist daran schlimm, als Christen den gleichen zu begegnen, mit denen Jesus selbst nach biblischem Zeugnis Umgang hatte?


5
 
 Marienzweig 8. November 2014 

gleichrangig?

Vermutlich hätte der Investor genügend Möglichkeiten, sein "Geschäftsmodell" auch in anderen Räumlichkeiten zu verwirklichen.
Vielleicht legt er es sogar gezielt darauf an, sich in diesem Gebäude häuslich einzurichten, um die unter ihm liegende Gemeinde zu provozieren und sie in ihrer Wirkung zu neutralisieren.
Ich weiß es nicht, aber die Vermutung liegt nahe.

Andererseits zeigt es aber auch die Schwäche dieser Freikirchen.
Ihre Mitglieder treffen sich irgendwo in schmucklosen, rein sachlich wirkenden Gebäuden, manchmal sogar in Industriegebieten liegend, zu ihren Gebeten. Bei Aussenstehenden kann das Gefühl, dass dies ein Raum sein könnte, der religiösen Zwecken dient, kaum aufkommen.

Die Richter zeigen durch ihre Entscheidung, dass sie Kirche und Bordell in ihrer Bedeutung völlig gleichrangig sehen.
Ihre spirituelle Empfindsamkeit scheint ihnen völlig abhanden gekommen sein.
Alles scheint heutzutage beliebig, wie schon Papst Benedikt früher immer wieder beklagt hat.


11
 
 jadwiga 8. November 2014 

Der gemeinsame Eingangsbereich?

Ist das ein Witz?
Da kann sich quasi im Flur noch
die arme Seele entscheiden, ob sie nach rechts oder nach links gehen möchte!


13
 

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