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Gericht in Israel: Eltern hätten behindertes Kind abtreiben sollen

12. November 2014 in Familie, 18 Lesermeinungen
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Krankenkasse will nicht für die Pflege aufkommen


Jerusalem (kath.net/idea) In Israel hat sich ein Ehepaar gegen eine Abtreibung entschieden und muss nun alle Aufwendungen für die Pflege des gelähmten Kind aus eigener Tasche bezahlen. Das berichten israelische Medien. Danach hat der Hohe Gerichtshof am 5. November in Jerusalem entschieden, dass das Ehepaar der Empfehlung eines Arztes zur Abtreibung hätte folgen müssen. Er hatte bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Behinderung festgestellt. Das Ehepaar hatte zusätzlich einen inzwischen verstorbenen Rabbiner um Rat gebeten. Er lehnte eine Abtreibung ab.


Davon erfuhr die Krankenversicherung Meuhedet nach der Geburt des Kindes. Sie weigerte sich, die Betreuungskosten zu übernehmen. Dagegen klagten die Eltern und bekamen zunächst recht. Doch Meuhedet legte erfolgreich Berufung ein. Das Hohe Gericht argumentierte, dass für medizinische Fragen ein Arzt zuständig sei und kein Rabbiner. Die Eltern hätten zu Unrecht auf den Geistlichen gehört und müssten nun die Konsequenzen tragen.

Foto: Symbolbild


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