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Ärztin wegen geschlechtsbedingter Abtreibungen vor Gericht

11. November 2014 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Großbritannien: Ein Lebensschützer hatte die Ärztin Prabha Sivaraman angezeigt. Sie soll in Kliniken in Manchester Abtreibungen aufgrund des Geschlechts des Embryos zugelassen haben.


London (kath.net/KNA) Wegen der Durchführung geschlechtsbedingter Abtreibungen muss eine englische Ärztin im Dezember vor Gericht. Wie die britische Zeitung «Sunday Telegraph» berichtete, hatte ein Lebensschützer die Ärztin Prabha Sivaraman angezeigt. Sie soll in Kliniken in Manchester Abtreibungen aufgrund des Geschlechts des Embryos zugelassen haben. Ihr Vorgehen und das eines weiteren Arztes waren 2012 vom «Telegraph» aufgedeckt worden. Der Prozess findet in Manchester statt.


Aisling Hupert von der «Pro-Life»-Kampagne hatte mit Unterstützung der Lobbyorganisation «Christian Legal Centre» neben Sivaraman auch einen weiteren Arzt, Palaniappan Rajmohan, angezeigt. Er soll ebenfalls Abtreibungen dieser Art vorgenommen haben. Dieser Prozess ist für Januar angesetzt.

Nach der Aufdeckung des Vorgehens der Ärzte hatte die Staatsanwaltschaft von England und Wales entschieden, die beiden nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen. Sie erklärte geschlechtsbedingte Abtreibungen in einem Gutachten für legal. Der Leiter der Behörde, Keir Starmer, befand, das aktuelle Gesetz verbiete nicht «explizit», Föten aufgrund des «falschen» Geschlechts abzutreiben.

Am Dienstag allerdings hatte das Unterhaus des britischen Parlaments mit großer Mehrheit ein Verbot von geschlechtsbedingten Abtreibungen auf den Weg gebracht. Eine zweite Lesung ist für Januar vorgesehen. Wegen der Wahlen im Frühjahr geben Beobachter der Gesetzreform schlechte Aussichten, noch davor in Kraft zu treten. Bei entsprechend hoher Unterstützung könnte sie jedoch nach den Wahlen erneut ins Parlament eingebracht werden.

Die Bischofskonferenz von England und Wales hatte eine Präzisierung des sogenannten «Abortion Act» im Sinne des umfassenden Lebensschutzes gefordert.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Chris2 13. November 2014 
 

Gezielte Tötung von Mädchen

Es wird nicht ausgesprochen, aber sicherlich geht es vor allem um dieses Problem, das z.B. in Indien (die Namen beider Ärzte klingen auch danach) oder China grassiert und nicht zuletzt die Gesellschaft durch frustrierte "unbeweibte" Männer belastet. Hoffentlich geht die Gesetzreform nicht unter. Auch, um ein Zeichen zu setzten, dass in Europa nicht die Regeln der Herkunftsländer gelten (etwa die Scharia), sondern unsere Gesetze.


0
 
 Stanley 11. November 2014 
 

@speedy

Mit Sicherheit gibt es das auch bei uns in Deutschland.
Einer der Hauptprobleme bei der Legalisierung der Abtreibung in Deutschland war und ist die Rechtsauffassung, dass der Fötus im Mutterleib ausschließlich als Bestandteil des Organismus der Frau angesehen wird.
Über diesen "Bestandteil ihres Organismus" könne die Frau sich dann für oder gegen eine (vom Staat bezahlte) Abtreibung entscheiden.
Das Geschlecht eines Kindes im Mutterleib ist damit formaljuristisch nicht existent, biologisch aber sehr wohl!
Bis zur Reform des § 218 im Jahre 1976 galt der Fötus prinzipiell als menschliches Wesen, obwohl er Bestandteil des Organismus der Frau ist.
Durch die Legalisierung der Abtreibung hat eine sehr gefährliche (rechtliche) Schwerpunktverschiebung stattgefunden.
Der Gesetzgeber kann die vorgeburtliche Geschlechtsselektion nur durch eine Wiedereinführung des ursprünglichen § 218 (wie vor 1976) beheben.
Alles andere würde die Situation noch verschlimmern.


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 speedy 11. November 2014 
 

echt widerlich sowas- wer weiss vielleicht gibt es das auch bei uns in Deutschland, ohne das wir es wissen


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