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| ![]() Ärztin wegen geschlechtsbedingter Abtreibungen vor Gericht11. November 2014 in Chronik, 3 Lesermeinungen Großbritannien: Ein Lebensschützer hatte die Ärztin Prabha Sivaraman angezeigt. Sie soll in Kliniken in Manchester Abtreibungen aufgrund des Geschlechts des Embryos zugelassen haben. London (kath.net/KNA) Wegen der Durchführung geschlechtsbedingter Abtreibungen muss eine englische Ärztin im Dezember vor Gericht. Wie die britische Zeitung «Sunday Telegraph» berichtete, hatte ein Lebensschützer die Ärztin Prabha Sivaraman angezeigt. Sie soll in Kliniken in Manchester Abtreibungen aufgrund des Geschlechts des Embryos zugelassen haben. Ihr Vorgehen und das eines weiteren Arztes waren 2012 vom «Telegraph» aufgedeckt worden. Der Prozess findet in Manchester statt. Aisling Hupert von der «Pro-Life»-Kampagne hatte mit Unterstützung der Lobbyorganisation «Christian Legal Centre» neben Sivaraman auch einen weiteren Arzt, Palaniappan Rajmohan, angezeigt. Er soll ebenfalls Abtreibungen dieser Art vorgenommen haben. Dieser Prozess ist für Januar angesetzt. Nach der Aufdeckung des Vorgehens der Ärzte hatte die Staatsanwaltschaft von England und Wales entschieden, die beiden nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen. Sie erklärte geschlechtsbedingte Abtreibungen in einem Gutachten für legal. Der Leiter der Behörde, Keir Starmer, befand, das aktuelle Gesetz verbiete nicht «explizit», Föten aufgrund des «falschen» Geschlechts abzutreiben. Am Dienstag allerdings hatte das Unterhaus des britischen Parlaments mit großer Mehrheit ein Verbot von geschlechtsbedingten Abtreibungen auf den Weg gebracht. Eine zweite Lesung ist für Januar vorgesehen. Wegen der Wahlen im Frühjahr geben Beobachter der Gesetzreform schlechte Aussichten, noch davor in Kraft zu treten. Bei entsprechend hoher Unterstützung könnte sie jedoch nach den Wahlen erneut ins Parlament eingebracht werden. Die Bischofskonferenz von England und Wales hatte eine Präzisierung des sogenannten «Abortion Act» im Sinne des umfassenden Lebensschutzes gefordert. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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