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| ![]() Russische Kirche verteidigt körperliche Züchtigung von Kindern4. Dezember 2014 in Familie, 13 Lesermeinungen Es sei zu würdigen, wenn Eltern ihre Kinder «ohne strengste Erziehungsmaßnahmen aufziehen» könnten. Allerdings gebe es keinen Grund, das Erziehungsrecht der Eltern einzuschränken und ihnen körperliche Züchtigung zu verbieten. Moskau (kath.net/KNA) Russlands orthodoxe Kirche stellt sich gegen ein Verbot körperlicher Züchtigung von Kindern. Eine solche Gesetzesinitiative sei gegenwärtig nicht wünschenswert, erklärte am Dienstag die Familienkommission des Moskauer Patriarchates. Bislang belege keine methodisch korrekte wissenschaftliche Studie, dass eine «angemessene körperliche Bestrafung» Kindern nennenswerten Schaden zufüge. Die Kirchenkommission wies zugleich eine Auffassung zurück, dass körperliche Züchtigung immer notwendig sei. Es sei zu würdigen, wenn Eltern ihre Kinder «ohne strengste Erziehungsmaßnahmen aufziehen» könnten. Allerdings gebe es keinen Grund, das Erziehungsrecht der Eltern einzuschränken und ihnen körperliche Züchtigung zu verbieten. Ein dem Parlament vorliegender Gesetzentwurf sieht für das Prügeln von Kindern bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. Eingebracht hat ihn ein Abgeordneter der oppositionellen Liberaldemokraten, der Partei des Rechtsnationalisten Wladimir Schirinowski. In einer Umfrage 2012 gaben mehr als die Hälfte der russischen Eltern an, ihre minderjährigen Kinder zu schlagen. 34 Prozent nannten eine Züchtigung mit dem Gürtel. Bislang verbietet russisches Recht den Eltern körperliche Strafen nur, wenn sie als grausame und erniedrigende Behandlung einzustufen sind. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuRussland
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