Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  3. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  4. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  5. US-Präsident Donald Trump reist zum Papst-Begräbnis
  6. "Es gibt nichts Schöneres, als Ihn zu kennen und anderen die Freundschaft mit Ihm zu schenken"
  7. Papst Franziskus nach Überführung im Petersdom aufgebahrt
  8. US-Regierung lässt negative Folgen von ‚Geschlechtsänderungen‘ erforschen
  9. Kardinal Erdö ist bereits in Rom - "Franziskus war Papst der Völker"
  10. Bischof Hanke: „Als Christen und als Staatsbürger für das Lebensrecht der Schwächsten demonstrieren“
  11. Papst Franziskus wird am Samstag beigesetzt
  12. Kardinal Müller: „Es gibt legitim über 20 verschiedene Riten derselben katholischen Messe“
  13. Bischof Voderholzer zum Tod von Papst Franziskus: Ein Zeuge für die „Freude am Evangelium“
  14. Argentinien ruft nach Papst-Tod siebentägige Trauer aus
  15. Nicaragua: Öffentliche Osterfeiern verboten

Abtreibung und Meinungsfreiheit

9. Februar 2015 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Medien handeln ihrem eigentlichen Auftrag grob zuwider, wenn sie sich von der Abtreibungslobby in Dienst nehmen lassen, indem sie sich an einer Diffamierung der Lebensrechtler beteiligen. Ein Gastbeitrag von Bernward Büchner.


Freiburg (kath.net) In München musste Markus Hollemann, Bürgermeister von Denzlingen, seine Bewerbung um die Stelle des städtischen Umweltreferenten zurückziehen, nachdem seine Mitgliedschaft in der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) bekannt geworden ist. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, wie es um die Meinungsfreiheit von Abtreibungsgegnern in unserem Land bestellt ist.

Um was konkret geht es Menschen und Vereinigungen, die sich für den Lebensschutz engagieren und die deshalb gegen Abtreibung sind? Und warum möchten Gegner ihnen das verwehren und sie mundtot machen?

Seit bald 20 Jahren gilt in Deutschland die derzeitige Regelung zum so genannten Schwangerschaftsabbruch. Sie entspricht einem „Beratungskonzept“, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1993 als Versuch (!), den Schutz des ungeborenen Lebens zu verbessern, unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich gebilligt hat. Diese Regelung ist nicht für ewige Zeiten in Stein gemeißelt. Vielmehr haben die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber zur Pflicht gemacht zu beobachten, ob sein gesetzliches Konzept in der Praxis den nach der Verfassung gebotenen Lebensschutz Ungeborener tatsächlich gewährleistet. Falls nicht, müsse dieses Konzept korrigiert oder zumindest nachgebessert werden.

Diese Beobachtungs- und Korrekturpflicht hat der Bundestag bisher beharrlich ignoriert. Das „Beratungskonzept“ in seiner konkreten Ausgestaltung gilt als „gesellschaftlicher Kompromiss“, an den nicht gerührt werden darf. Mit den Zahlen des Statistischen Bundesamts glaubt man belegen zu können, dass es in Deutschland „immer weniger Abtreibungen“ und deshalb keinen Handlungsbedarf gebe. Diejenigen, welche ein „Recht auf Abtreibung“ propagieren und deshalb eine „Zwangsberatung“ ablehnen, können mit dem Status quo gut leben, weil sie wissen, dass von Zwang keine Rede sein kann und die Abtreibungspraxis im Grunde ihren Wünschen entspricht. Jeder, der es wagt, an Gesetz und Praxis Kritik zu üben, oder auf die beharrlich geleugneten „psychischen Folgen eines Abbruchs“ (§ 2 SchKG) hinweist, wird deshalb mit massiver Unterstützung eines Großteils der Medien von ihnen als „radikal“ verteufelt.


Wer den Status quo jedoch unvoreingenommen betrachtet, für den stellen sich Fragen über Fragen. Lässt sich mit der offiziellen Statistik etwa belegen, dass das gesetzliche Konzept, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, das Leben jedes einzelnen ungeborenen Kindes wirksam schützt? Wie aussagekräftig ist diese Statistik, die auf der Meldung von Abtreibungszahlen beruht, deren Vollständigkeit nicht überprüft werden kann? Ist tatsächlich gewährleistet, dass als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nur solche anerkannt werden, welche die Gewähr für eine dem Lebensschutz wirklich dienende Beratung bieten? Wird den Frauen in der Konfliktberatung tatsächlich bewusst gemacht, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat“, wie es im Gesetz heißt? Kommt es in der Praxis tatsächlich zu einer Konfliktberatung, die dem Lebensschutz wirklich dient? Wie häufig wird eine Beratung bescheinigt, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hat? Die Aufzählung sich aufdrängender Fragen ließe sich mühelos fortsetzen.

Die Missachtung der Beobachtungspflicht des Gesetzgebers ist nicht das einzige Versäumnis staatlicher Organe. Ein anderes wiegt nicht minder schwer. Die Wirkung eines jeden Schutzkonzepts für das Leben Ungeborener setzt voraus, dass es gelingt der Gesellschaft das Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit dieses Lebens zu vermitteln. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht besonders betont, dass sein Schutzauftrag den Staat auch verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ Deshalb müssten „die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“ Das betreffe auch und gerade die Lehrpläne der Schulen.

Von vereinzelten Lichtblicken abgesehen ist diese Verpflichtung bisher schlicht unerfüllt geblieben. Natürlich hat das Gründe. Die Vertreter staatlicher Organe sind entweder gewählt oder Gewählten verantwortlich, die sich, wenn sie ihrer Verpflichtung nachkommen, der Gefahr aussetzen, nicht anders als die Lebensrechtler als fundamentalistisch oder radikal angeprangert zu werden, was der eigenen Karriere abträglich sein kann. Leider gibt es deshalb nur wenige Politiker, die über ein paar Bemerkungen in Sonntagsreden hinaus die besagte Verpflichtung aller staatlichen und selbstverständlich auch kommunalen Organe wirklich ernst nehmen und zu ihrer Erfüllung beitragen.

Angesichts dieser Pflichtvergessenheit ist es erst recht unverzichtbar, dass Menschen in unserer Gesellschaft sich für den Lebensschutz ungeborener Kinder einsetzen. Wenn es eigentlich die Aufgabe des Staates und seiner Organe wäre, den Schutzanspruch dieser Kinder im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben, kann es einzelnen Bürgern nicht verwehrt sein, diese Bewusstseinsbildung allein oder gemeinsam mit anderen zu ihrer Aufgabe zu machen. Auch als Ergänzung entsprechender staatlicher Bemühungen wäre dieser Beitrag unverzichtbar.

Der Schutz des menschlichen Lebens, auch das der Ungeborenen, ist neben dem der Menschenwürde die wichtigste Aufgabe eines Rechtsstaats. Dies anzuerkennen, ist Grundbedingung einer humanen Gesellschaft. Gleichwohl werden zur Abtreibung teils extrem unterschiedliche Ansichten vertreten. In einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung, für welche die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“ ist (BVerfG), geht es nicht an, dieses Thema oder einzelne Meinungen hierzu, selbst wenn sie als unerträglich empfunden werden, zu tabuisieren, zu unterdrücken oder ihre Vertreter zu diffamieren. Denn eine freiheitliche Staatsordnung lebt vom Pluralismus verschiedener politischer, religiöser, sozialer und kultureller Überzeugungen sowie von der Möglichkeit, sie in einem fairen Diskurs zu artikulieren. Nicht nur beim Thema Abtreibung scheint das in Vergessenheit geraten zu sein. Medien sind Teilnehmer an diesem Diskurs. Sie handeln ihrem eigentlichen Auftrag grob zuwider, wenn sie sich von der Abtreibungslobby in Dienst nehmen lassen, indem sie sich an einer Diffamierung der Lebensrechtler beteiligen.

Diese und ihre Organisationen leisten in Deutschland und weltweit einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen. Papst Franziskus weiß und seine Vorgänger wussten ihn zu schätzen und zu würdigen. Für die deutschen Bischöfe gilt das zum Teil ebenfalls. Zum Lebensschutz ungeborener Kinder haben sie sich seit 1996 gemeinsam nicht mehr zu Wort gemeldet.


Bernward Büchner war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und einer Tätigkeit in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg von 1980 bis 1986 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe und von 1986 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2002 am Verwaltungsgericht Freiburg.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Meinungsfreiheit

  1. US-Vizepräsident Vance: ‚Europa läuft Gefahr, zivilisatorischen Selbstmord zu begehen‘
  2. ‚Zensur hat die Nazis nicht aufgehalten, sie hat ihnen geholfen‘
  3. Deutsche Grüne - Angriff auf die Meinungsfreiheit im Wahljahr 2025
  4. Kamala Harris’ angespanntes Verhältnis zur Redefreiheit
  5. Redefreiheit: US-Professor erhält nach Vergleich 2,4 Millionen Dollar zugesprochen
  6. Facebook und Instagram zensieren Hashtag #XX
  7. Gesetz gegen ‚Hassrede’ in Irland könnte weltweite Internetzensur zur Folge haben
  8. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
  9. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  10. 'Nur mehr Elon Musk steht dem Totalitarismus im Weg'







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  6. „In Blut getränkt“
  7. Urbi et Orbi Ostern 2025 - Das Lamm Gottes hat gesiegt! Er lebt, der Herr, meine Hoffnung
  8. Papst trifft US-Vizepräsident Vance im Vatikan
  9. "Klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt"
  10. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  11. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  12. Jerusalem: Die geheimnisvolle "Liturgie des Heiligen Feuers"
  13. Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. bleibt für uns ein starker Segen!
  14. US-Vizepräsident Vance bei Karfreitagsliturgie im Petersdom
  15. Ostermesse auf dem Petersplatz. Im Staunen des Osterglaubens

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz