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Philosoph Spaemann warnt vor Freigabe von Suizidbeihilfe13. Februar 2015 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Wer Sterbehilfe und Suizid enttabuisiere oder ausdrücklich erlaube, mache über kurz oder lang die Selbsttötung pflegebedürftiger Menschen zur Pflicht.
Hamburg (kath.net/KNA) Der Philosoph Robert Spaemann warnt vor einer Legalisierung der Beihilfe zum Suizid. Wer Sterbehilfe und Suizid enttabuisiere oder ausdrücklich erlaube, mache über kurz oder lang die Selbsttötung pflegebedürftiger Menschen zur Pflicht, schreibt Spaemann in der neuesten Ausgabe der in Hamburg erscheinenden Wochenzeitung «Die Zeit».
Spaemann plädiert zugleich dafür, die Gesetze so zu ändern, dass der Arzt keine Strafe riskiert, wenn er «unter Berücksichtigung aller Bedingungen die außerordentlichen Maßnahmen der Lebensverlängerung einstellt». Wer das tue, «tötet nicht, sondern hört auf, einen Patienten zum Leben zu zwingen». (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | enelram 13. Februar 2015 | | | Robert Spaemann ist neben Benedikt für mich der größte christliche Denker unserer Zeit. Gott segne ihn mit einem langen Leben! | 1
| | | girsberg74 13. Februar 2015 | | |
@qelmar69
„Sterbehilfe ist mehr als Beihilfe zur Selbsttötung“
Eine sehr gute Auseinandersetzung / -gliederung dazu ist zu finden unter
http://www.ik-augsburg.de/pdf/berichte/Buch2009.pdf
Dort unter „Irregeleiteter Fortschritt“
auf Seite 161 von Rainer Beckmann das Referat „III. Euthanasie – Wohin treibt die Sterbehilfedebatte?“
(Der Berichtsband selbst ist leider vergriffen.) | 1
| | | 7.Oktober1571 13. Februar 2015 | | | Du hast Recht! Ist Spaemann nicht auch Berater des Papstes oder so? Hoffentlich lebt der noch recht lange. | 6
| | | marianisches 13. Februar 2015 | | | Gut, dass ... ... wir den Spaemann haben! Ein klares Wort an der richtigen Stelle. Danke. | 7
| | | 13. Februar 2015 | | |
In meiner klinischen Zeit besprach man sich: Soll man den noch auf die Intensiv tun oder (in Frieden) sterben lassen?
Ein solche Abwägung gab es immer. Die letzte medizinische Möglichkeit ausreizen zu wollen ist (meist) inhuman.
Auch ohne die Freigabe der Abtreibung hat schon vor Jahren allein die Möglichkeit dazu ihre Schatten geworfen:
Eine junge Frau flüchtet sich mit Blutungen in der 15 Schwangerschaftswoche in die Klinik zu den Halbgöttern in Weiß. Nach etwa 10 Tagen rät man ihr zur "Ausschabung" (Stichwort wäre "abortus incompletus" gewesen). Sie würde nur sich selbst gefährden. Sie rettet sich vor den Soldaten des Herodes (so schnell geht das!) mit ihrem Kind in eine einsame Oase, sie geht nach Hause. Vorher muss sie noch unterschreiben: gegen ärztlichen Rat!
Sie bringt dann ein ganz gesundes Kind zur Welt. Ich kann es bezeugen.
Wenn ich nicht Ehr-furcht vor Gott hätte, wenn mir der Mensch zum Maßstab der Dinge wäre, hätte ich eine Zyankalipille in meinem Haus ... | 5
| | | elmar69 13. Februar 2015 | | | Sterbehilfe ist mehr als Beihilfe zur Selbsttötung Man muss schon aufpassen, sich nicht in den ganzen Euphemismen zu verstricken:
* Beihilfe - Person kann sich noch umbringen
* Tötung auf Verlangen - Person kann sich noch äußern aber nicht mehr selbst umbringen
* Tötung auf das vermutete Verlangen - Person kann sich nicht mehr äußern, man vermutet aber eine Zustimmung
* Euthanasie - der Klassiker - Person wird nicht gefragt, Tötung erscheint aber zweckmäßig.
Wenn man anfängt, sich oben daran zu gewöhnen, rutscht man vermutlich immer weiter runter, bis man unten angekommen ist. | 6
| | | 13. Februar 2015 | | | @Uwe Lay Da sieht man, wie vor lauter Wissenschaft die Weisheit verloren geht. Sie betreiben Buchstabenjuristerei erster Güte. Bei jemandem, der sich die Höchststrafe (Todesstrafe) schon selber gegeben hat, hat der Staat nichts mehr hinzuzufügen. Aber dem, der das Töten von Menschen fördert (sei es mit Messer oder mit Medikament), darf keine freie Bahn gegeben werden. | 5
| | | Quirinusdecem 13. Februar 2015 | | | @Uwe Lay Mmmmh....wie ist das denn dann, wenn ein junger Mensch gewaltsam daran gehindert wird sich das Leben zu nehmen, z.B. indem er sich ertränkt. Und nach der dann vermeintliche Rettung in die Psychiatrie verbracht wird...Wäre das dann gewaltsame Freiheitsberaubung und Gehirnwäsche, weil ich ihn ja in der Verwirklichung seines freien und nicht strafbaren Tuns gewaltsam gehindert habe? Müssten wir dann in diesen Fällen nicht stehenbleiben und dürften maximal zusehen oder wären sogar verpflichtet das z.B. Sprungtuch zu entfernen? | 4
| | | Uwe Lay 13. Februar 2015 | | | Der Freitod/Suizid ist keine strafbare Handlung Der Freitod/Suizid ist in Deutschland keine strafrechtlich unerlaubte Handlung und somit schon längst enttabuisiert. Wer eine Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung vollzieht, kann deshalb eigentlich nicht bestraft werden, weil er so ja nur jemanden hilft, etwas zu tun, was erlaubt ist.Als Christen können wir nun gute moralische Argumente gegen den Freitod anführen, aber deshalb wird der Freitod noch lange nicht eine strafbare Handlung. Und es ist schwer einsehbar, warum jemand, der sich töten will, von seinem Nachbarn etwa ein Messer ausleihen kann, um sich zu töten, sodaß der Ausleiher des Messers dann nicht bestraft wird, wenn er aber von einem Arzt sich ein tödliches Medikament erbittet, der Arzt für die Herausgabe dieses Mittels bestraft wird. Das ist rechtsstaatlich kaum vertretbar
Uwe C.Lay/ Pro Theol Bolgspot | 0
| | | Quirinusdecem 13. Februar 2015 | | | schon längst passiert Das ist leider schon längst passiert. Die straffreie Abtreibung, die embryonale Selektion etc. bedingen eine positivistische Definition des Menschen, also z.B. Mensch und Zellhaufen. Diese Definition, also des funktionalen oder in diesem Fall besser disfunktionalem Zellhaufen ist das Menschsein schnell abgesprochen. Hier würde noch nicht einmal eine Tötung vorliegen sondern nur eine Renaturierung disfunktionalen Zellmaterials. Sozial verträgliches und vor allen Dingen "barmherziges" Erlösen wird "Menschenrecht" und Pflicht vor allem, wenn Abtreibung zum Menschrecht erklärt wurde. | 6
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