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| ![]() Ettaler Pater gesteht Missbrauch - Bewährungsstrafe zugesagt27. Februar 2015 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Ex-Benediktiner gestand, in mehr als 20 Fällen sexuelle Übergriffe gegen drei 12- bis 15-jährige Schüler verübt zu haben: Er hatte ihnen in die Hose gegriffen und sie am Geschlechtsteil gestreichelt Stellungnahme der Benediktiner-Abtei Ettal München (kath.net/KNA) Überraschende Wende im Ettaler Missbrauchsprozess: Nach der Zusage einer Bewährungsstrafe durch den Richter hat der angeklagte Benediktinerpater G. (44) am Donnerstag vor dem Landgericht München II ein umfassendes Geständnis abgelegt. Bei einer von der Verteidigung angestrengten Verständigung stellte das Gericht für diesen Fall eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als zwei Jahren in Aussicht, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Angeklagte erklärte sich mit der Auflage einer ambulanten Sexualtherapie einverstanden. Das weitere Verfahren kann dadurch erheblich abgekürzt werden, weil sich die Vernehmung vieler Zeugen damit erübrigt hat. Das gilt auch für führende Mitglieder der Ettaler Klostergemeinschaft. Mit einem Urteil ist am 11. März zu rechnen. Mit seinem Geständnis bekannte sich der Benediktiner im Sinne der Anklage für schuldig. Er räumte über seinen Anwalt ein, als Internatspräfekt in Kloster Ettal zwischen 2001 und 2005 in mehr als 20 Fällen sexuelle Übergriffe gegen drei 12- bis 15-jährige Schüler (Symbolfoto) verübt zu haben. Der Ordensmann griff den Minderjährigen in die Hose und streichelte sie über längere Zeit am Geschlechtsteil. Ein weiterer angeklagter versuchter Missbrauch spielt für das Strafmaß keine Rolle. Deshalb wurde das Verfahren in diesem Fall vorläufig eingestellt. Zum Prozessauftakt hatte der Ordensmann nur Distanzlosigkeiten gegenüber seinen ehemaligen Schützlingen eingeräumt und alle vorgeworfenen Straftaten kategorisch bestritten. Als strafmildernd wertete das Gericht außer dem Geständnis, dass der Angeklagte bisher nicht vorbestraft sei. Seine Opfer hätten keine erheblichen körperlichen oder psychischen Verletzungen davongetragen. Die Taten lägen schon weit zurück. Das Verfahren dauere schon fünf Jahre. Außerdem drohten dem Priester weitere Strafen durch die katholische Kirche. Der Angeklagte lebt schon seit mehreren Jahren nicht mehr im Kloster. kath.net dokumentiert die Stellungnahme der Benedictiner Abtei Ettal vom 26.2.2015 23 Uhr in voller Länge: Wir werden umgehend im Vatikan das kirchenrechtlich vorgesehene Verfahren einleiten. Pater G., der seit 2010 nicht mehr im Kloster lebt und keine Seelsorgeaufgaben wahrnehmen darf, muss damit rechnen, sobald das Urteil vorliegt, endgültig aus dem Priesteramt entlassen zu werden. Copyright für das Material der KNA: (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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