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| ![]() Bistum Limburg macht Tebartz für Vermögensschäden verantwortlich26. März 2015 in Deutschland, 107 Lesermeinungen Weihbischof Grothe: «Wir haben ein Gutachten eines Kirchenrechtlers mit dem Ergebnis, dass der Bischof als Letztverantwortlicher in der Verwaltung und der Vermögensverwaltung Entscheidungen getroffen hat, die zu Vermögensschäden geführt haben» Frankfurt (kath.net/KNA) Das Bistum Limburg macht seinen früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst für die Vermögensschäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Errichtung des rund 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes entstanden sind. «Wir haben ein Gutachten eines Kirchenrechtlers mit dem Ergebnis, dass der Bischof als Letztverantwortlicher in der Verwaltung und der Vermögensverwaltung Entscheidungen getroffen hat, die zu Vermögensschäden geführt haben», sagte der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, der «Frankfurter Rundschau» (Donnerstag). Tebartz-van Elst war vor einem Jahr zurückgetreten. Man habe das in Rom vorgetragen und werde nach Ostern nachfragen, so Grothe. Das Bistum selbst habe keine Möglichkeit, den Bischof zu verklagen; das müsse Rom machen. Es gehe dabei um das kirchliche Strafrecht. Ohne genaue Zahlen zu nennen, machte Grothe deutlich, dass das Bischofshaus «natürlich» weniger wert sei als 31 Millionen Euro. «Wir müssen Werte abschreiben, weil Arbeiten doppelt ausgeführt werden mussten, aber auch, weil überhöhte Rechnungen bezahlt wurden. Wir werden versuchen, wenigstens dieses Geld bei den Empfängern einzuklagen.» Das Bistum Limburg stellt das Bischofshaus in einem ausführlichem Video vor Hessenschau: Limburger Bischofshaus öffnete Journalisten die Pforten - kurzer Rundgang Führung durch das diözesane Zentrum St. Nikolaus in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Limburg
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