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Vatikan stellt sich hinter umstrittenen chilenischen Bischof1. April 2015 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bischofskongregation hat Nominierung von Juan de la Cruz Barros Madrid zum Bischof von Osorno genau geprüft und "keine objektiven Gründe gefunden, die gegen die Ernennung sprachen"
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat die Ernennung des umstrittenen Bischofs von Osorno (Chile), Juan de la Cruz Barros Madrid (Foto), verteidigt. Die Bischofskongregation habe die Nominierung zuvor genau geprüft und "keine objektiven Gründe gefunden, die gegen die Ernennung sprachen", hieß es am Dienstag in einer Erklärung des Vizedirektors des vatikanischen Presseamtes, Ciro Benedettini. Mehr teilte er nicht mit. Kritiker werfen dem 58-jährigen Barros vor, er habe als junger Geistlicher sexuelle Übergriffe des Priesters Fernando Karadima Farina (84) an Jugendlichen gedeckt. Karadima war von den 1950er Jahren bis 2006 in der Hauptstadt Santiago de Chile in der Jugendarbeit tätig. Im April 2010 wurden Anzeigen von vier Opfern gegen den ehemaligen Pfarrer publik. 2011 urteilte Rom, der sexuelle Missbrauch Minderjähriger und Erwachsener durch Karadima sei erwiesen. Der Vatikan schickte den herzkranken Geistlichen in ein Kloster. Ein weltliches Strafgericht in Santiago stellte 2011 ein Verfahren wegen Verjährung ein. Barros streitet eine Verwicklung ab und beteuert seine Unschuld.
Die chilenische Bischofskonferenz hatte sich hinter Barros gestellt. Barros hatte vergangene Woche sein Amt angetreten, begleitet von Protesten. Zu seiner ersten Messe als neuer Bischof erschienen am Sonntag nur wenige Gläubige. Papst Franziskus hatte den ehemaligen Militärbischof Barros am 15. Jänner zum neuen Bischof der südchilenischen Diözese berufen. Dagegen hatte es aus Kreisen der Politik und von Laienorganisationen der chilenischen Kirche immer wieder Proteste gegeben. 51 chilenische Parlamentarier wandten sich im Februar in einem offenen Brief an den Papst und baten ihn, die Ernennung zu überdenken. Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten Foto © Obispado Castrense de Chile
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Lesermeinungen | Antonius Bacci 2. April 2015 | | | Kirchenpolitische Entscheidung? Man kennt die Hintergründe nicht, und kann die Dinge nur von außen sehen. Hinter Bischof Olivieri aus Albenga-Imperia steht der Vatikan nicht, sondern man versieht ihn mit einem Koadjutor. Warum, ist bis heute nicht so ganz klar. Besitzt er nicht das "richtige Parteibuch" im Unterschied zum obengenannten chilenischen Bischof? Auch mit dem paraguaynischen Bischof, der ein Freund der forma extraordinaria war, ging man nicht so behutsam um. Klar, man müsste Einsicht in sämtliche Akten haben, um die Dinge wirklich zu verstehen. Ein komisches Gefühl bleibt jedoch. Ist das eine Form von Barmherzigkeit, die P. Franziskus so nachdrücklich verficht? Oder ist diese letztlich nicht ein Instrument, das man je nach kirchenpolitischer Situation mal so und mal so anwenden kann. Man denke etwa an die Immaculata-Franziskaner. Für mich stellt sich vehement die Frage nach der Glaubwürdigkeit einer Barmherzigkeit, die wohl nur sehr partiell und in bestimmte Richtungen gewährt zu werden scheint. | 1
| | | Leonid 1. April 2015 | | | Objektive Prüfung? Im Internet wird berichtet, dass 3 Opfer vor Gericht geschworen haben, Karadima hätte sie als Kinder missbraucht, während Bischof Madrid zuschaute und hinterher mithalf alles zu abzustreiten.
Egal ob Bischof Madrid zurecht oder zu unrecht beschuldigt wird, wenn so etwas im Raum steht (und wie stark der Widerstand gegen Madrid ist war auch vorher schon absehbar), hätte man Bischof Madrid zum Wohl des Ansehens der Kirche gar nicht erst berufen dürfen. Bischof Madrid ist nicht unersetzbar. Und was da jetzt abgeht ist ein Trauerspiel und der Kirche nicht würdig | 4
| | | Stefan Fleischer 1. April 2015 | | | Alle schreien nach Barmherzigkeit aber wenn es um jemanden geht, einen kirchlichen Amtsträger an den Pranger zu stellen, der sich erlaubt hat nach dem auch von jedem Gericht eines Rechtsstaates eingehaltenen Grundsatz zu handeln: "Im Zweifel für den Angeklagten" dann sind sie sofort dabei. | 5
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