![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Eucharistiezulassung für wiederverheiratete Geschiedene?27. April 2015 in Buchtipp, 5 Lesermeinungen Neues Buch antwortet auf Kardinal Kaspers Aussagen bei Bischofssynode - Autor ist selbst geschieden! - Kardinal Cordes im Geleitwort: Der Autor gibt uns ein Zeugnis, das pastoral dringlich geboten, realistisch und der Hl. Schrift verpflichtet ist. Vatikan (kath.net/pm) Rainer Beckmann ist zivilrechtlich geschieden, aber nicht wiederverheiratet. Er lebt nach der Lehre der katholischen Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe. Er hat das Buch von Walter Kardinal Kasper Das Evangelium von der Familie (2014) analysiert und kommt zu dem Ergebnis: Die Argumentation des Kardinals ist in sich zutiefst widersprüchlich. Er will an der Unauflöslichkeit der Ehe festhalten und gleichzeitig wiederverheiratete Geschiedene praktisch genauso behandeln, wie treu bleibende Ehegatten. Er begründet mit keinem Wort, weshalb wiederverheiratete Geschiedene trotz fehlender Umkehr das Sakrament der Buße empfangen können sollen. Nicht die Kirche schließt die wiederverheirateten Geschiedenen von den Sakramenten aus, sondern sie sich selbst. Aus dem Geleitwort von Paul Josef Kardinal Cordes (Rom): Der Autor gibt uns ein Zeugnis, das pastoral dringlich geboten, realistisch und der Hl. Schrift verpflichtet ist. kath.net-Buchtipp - Link zum kathShop - Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus: Für Bestellungen aus Österreich und Deutschland: [email protected] Für Bestellungen aus der Schweiz: [email protected] (c) Fe-Medienverlag Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBischofssynode
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |