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| ![]() EU-Gericht: Blutspenden von Homosexuellen können abgelehnt werden29. April 2015 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen Dem Gericht lägen Daten vor, dass fast alle Ansteckungen mit HIV in Frankreich zwischen 2003 und 2008 auf eine sexuelle Beziehung zurückzuführen waren und die Hälfte der Ansteckungen Männer betrafen, die mit anderen Männern Geschlechtsverkehr hatt Luxemburg (kath.net/KNA) Homosexuelle Männer können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von der Blutspende ausgeschlossen werden. Das sei gestattet, wenn ein besonders hohes Risiko für die Übertragung von HIV bestehe oder der Schutz des Empfängers durch Untersuchungen nicht sichergestellt werden kann, urteilten die Richter am Mittwoch in Straßburg. Ein Blutspendezentrum im französischen Metz hatte die Spende eines homosexuelle Franzosen abgelehnt und dabei auf geltendes französisches Recht verwiesen. Demnach sind Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen. Der Franzose klagte vor dem obersten Verwaltungsgericht in Straßburg; dieser bat den EuGH um eine Entscheidung. Die Richter wiesen darauf hin, dass Frankreich nun klären müsse, ob generell ein höheres Risiko für Krankheitsübertragungen bei Blutspenden Homosexueller bestehe. Dem Gericht lägen Daten vor, dass fast alle Ansteckungen mit HIV in Frankreich zwischen 2003 und 2008 auf eine sexuelle Beziehung zurückzuführen waren und die Hälfte der Ansteckungen Männer betrafen, die mit anderen Männern Geschlechtsverkehr hatten. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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