Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wirre Anordnung von Kardinal Cupich: Gläubige sollen Kommunion nur im Stehen empfangen
  2. Keine Ministrantinnen im Erzbistum Colombo (Sri Lanka)
  3. RIP - Weihbischof Andreas Laun
  4. Wird die Feier der Alten Messe bei der Pfingstwallfahrt Paris – Chartres eingeschränkt?
  5. Verweltlichtes Weihnachten in einer säkularen Welt
  6. US-Präsident Biden zu Jahresbeginn noch einmal beim Papst
  7. Ein "Scha(r)feswort" an den Bischof von Speyer
  8. Hugh Grant: 'Ihr Katholiken habt bestimmt mehr Spaß im Leben als die Protestanten'
  9. Erzdiözese Mechelen-Brüssel nennt weibliche ‚bischöfliche Delegierte‘ im Hochgebet der Messe
  10. Seit dem Tod von Benedikt XVI. gab es auf der DBK-Website kaum mehr Artikel über ihn
  11. Pro-Death bis zum Ende – Joe Biden
  12. Rom: Pilger-Registrierung für Heilige Pforten ab sofort möglich
  13. Was sollen Katholiken von Elon Musk halten?
  14. Hatte ein 15-Jähriger einen Terror-Anschlag auf eine Berliner Kirche geplant?
  15. Von der Größe Gottes zur Nähe Gottes

CDL fordert Schutz für hilflose Patienten

9. Juni 2015 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Christdemokraten für das Leben“ kritisieren die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes über Nahrungsmittelentzug beim Wachkomapatienten Vincent Lambert. Diese Entwicklung sei für alle Bürger lebensgefährlich.


Straßburg (kath.net/CDL) „Die jetzige Entwicklung ist für alle Bürger im wahren Sinne des Wortes lebensgefährlich.“ Dies stellen die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) in einer Pressemeldung fest. Sie äußern starke Kritik an der Entscheidung über den französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat entschieden, dass Lambert nicht länger über eine Magensonde Nahrung zugeführt werden muss.

Zur Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Sachen Vincent Lambert erklären die Christdemokraten für das Leben (CDL):


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof soll nach der Europäischen Menschenrechtskonvention die Respektierung der Menschenrechte in Europa gewährleisten. Mit seiner Entscheidung im Falle des Komapatienten Vincent Lambert verstößt er eindeutig gegen Art. 2 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Leben umfassend schützt.


Dies hat über den Einzelfall hinaus unübersehbare Folgen.

Monsieur Lambert hat vor 7 Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten und liegt seit dieser Zeit im Wachkoma. Diesen Zustand können die Ärzte bisher noch nicht behandeln. Die einzige medizinische Behandlung besteht in der Nahrungszuführung über eine Magensonde. Der Patient selbst kann sich nicht äußern. Es ist aber eindeutig, dass er lebt. Er kann die Augen bewegen, er fühlt Schmerzen und er weint. Ärztlicherseits kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob und wann der Komazustand wieder aufhört. Für einen derartigen Fall hat Vincent Lambert keine Bestimmung darüber getroffen, wie er behandelt werden will. Aus seinen früheren Äußerungen lässt sich nicht entnehmen, dass er zu sterben wünscht. Die Vermutung spricht also für seinen Lebenswillen und nicht für eine Einwilligung in seine Tötung. Dementsprechend hat er den jedermann zustehenden Anspruch auf Solidarität und Erhaltung seines Lebens bis zum natürlichen Ende. Jede andere Behandlung bedeutet Fremdbestimmung, für die es keinen moralischen Grund gibt. Das gilt auch für nahe Angehörige und insbesondere für Ärzte, die zum Schutz des Lebens und nicht zu seiner Beendigung berufen sind.

Wenn bei Monsieur Lambert die künstliche Ernährung eingestellt wird, ist nicht sein Zustand sondern die Einstellung der Ernährung Ursache seines Todes. Man lässt ihn nicht sterben, wie betrügerisch argumentiert wird. Er wird vorsätzlich getötet.

Die Entscheidung des EGMR betrifft nur vordergründig einen Einzelfall. Tatsächlich lässt der Gerichtshof aber Gesetze der Einzelstaaten, die eine Tötung komatöser Patienten aufgrund von ärztlichen Gutachten oder gar Wünschen der Angehörigen zulassen, ausdrücklich unbeanstandet.

Diese Verletzung der Solidarität wird, wenn der Entwicklung kein Einhalt geboten wird, dazu führen, dass demnächst nicht nur Komapatienten sondern auch andere hilflose Personen in zunehmender Zahl gegen ihren Willen getötet werden.

Sie können nur geschützt werden, wenn die Achtung vor dem Leben und der Schutz der hilflosen Patienten wieder umfassend hergestellt wird.

Hierzu fordern die Christdemokraten für das Leben erneut auf. Die jetzige Entwicklung ist für alle Bürger im wahren Sinne des Wortes lebensgefährlich.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 kreuz 12. Juni 2015 

Hl. Johannes Paul II, Ausschnitt "Evangelium Vitae"

erhebe ich im Namen der ganzen Kirche ...noch einmal und mit gleichem Nachdruck klagend meine Stimme: »Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden."

w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_25031995_evangelium-vitae.html


0
 
 Faustyna-Maria 9. Juni 2015 
 

Es ist abscheulich!

"Man lässt ihn nicht sterben, wie betrügerisch argumentiert wird. Er wird vorsätzlich getötet."

Und nicht nur das. Würde man den Patienten bspw. mit einer Überdosis Narkosemittel töten, wäre das eine Sache von Sekunden. Aber da lässt man einen Menschen verhungern und verdursten. So eine "Hinrichtungsmethode" für Schwerverbrecher würde nie zugelassen werden.

Menschen, die es sich in dieser Lüge bequem machen, sind im Innersten schon tot, wie seelenlose Bestien. Wie kann man sich einreden, das wäre ein "sterben lassen"?

Was ist dann mit Menschen, die bei vollen Bewusstsein sind und mit der Umwelt kommunizieren, aber "nur" komplett gelähmt sind und sich daher auch nicht selbst ernähren können. Würde man ihnen die Nahrung verweigern, wäre das nach der Logik ja legitim. Dann wäre es auch keine Straftat ein Baby verhungern zu lassen, wenn die Unfähigkeit sich selbst Nahrung zuzuführen, mit einem lebensunfähigen Körper gleichzusetzten ist.


1
 
 Ehrmann 9. Juni 2015 

Möglicherweise kein coma vigile, sondern ein locked-in-Syndrom!

Bei letzterem kann man noch am besten nachfühlen, wie das ist - alles "mitbekommen", aber keine Möglickeit zu haben, mit der Umgebung in Kontakt zu treten. Aus diesem Zustand sind Menschen noch nach Jahren erwacht und konnten davon erzählen, anderen fehlt die Erinnerung. Aber "herausgekommen" sind beide!


3
 
 Stefan Fleischer 9. Juni 2015 

Hier möchte ich noch

ein herzliches "Vergelt's Gott" all jenen sagen, die ans Pflegenden oder Angehörige, als Freunde oder einfach als ganz normale Christen solchen Menschen das Gefühl geben, nicht einfach Pflegefälle, sondern geschätzt und geliebt zu sein. Der Herr möge ihnen in ihren schweren Stunden Menschen zuführen, die ihnen mit der gleichen Liebe begegnen.


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
  7. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  8. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
  9. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  10. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. RIP - Weihbischof Andreas Laun
  4. Wirre Anordnung von Kardinal Cupich: Gläubige sollen Kommunion nur im Stehen empfangen
  5. Erzdiözese Mechelen-Brüssel nennt weibliche ‚bischöfliche Delegierte‘ im Hochgebet der Messe
  6. Ein "Scha(r)feswort" an den Bischof von Speyer
  7. Hugh Grant: 'Ihr Katholiken habt bestimmt mehr Spaß im Leben als die Protestanten'
  8. Wird die Feier der Alten Messe bei der Pfingstwallfahrt Paris – Chartres eingeschränkt?
  9. Verweltlichtes Weihnachten in einer säkularen Welt
  10. Keine Ministrantinnen im Erzbistum Colombo (Sri Lanka)
  11. Neue Internetseite mit Informationen über die Kardinäle der Katholischen Kirche online
  12. Vatikan: Heilige Pforten gibt es 2025 nur in Rom
  13. „Das Geheimnis unseres Glaubens – offenbart im Fleisch“ (1 Tim 3,16)
  14. Ist J.R.R. Tolkien ein Heiliger?
  15. Wir sehen uns (hoffentlich) im Himmel wieder, lieber Andreas!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz