£ 12.000 Entschädigung nach Entlassung wegen verweigerter Abtreibung29. Juni 2015 in Chronik, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Eine junge Mutter wurde entlassen, weil sie sich weigerte ihr zweites Kind abzutreiben. Sie ging zum Arbeitsgericht und erhielt eine Entschädigung zugesprochen.
Glasgow (kath.net/LSN/jg) Teri Cumlin (22) wurde im Dezember 2014 von ihrem Arbeitgeber entlassen, weil sie sich weigerte ihr zweites Kind abzutreiben. Jetzt erhielt sie vom Arbeitsgericht eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung in Höhe von £ 12.000 (knapp 17.000) zugesprochen.
Im Sommer 2014 erfuhr Cumlin, dass sie mit ihrem zweiten Kind schwanger war. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein dreijähriges Kind aus einer früheren Beziehung. Als sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft meldete, verlangte dieser von ihr, das Kind abzutreiben. Wollen Sie das Mädchen aus Mayhill (einem Stadtteil von Glasgow, Anm.) sein, das zwei Babies von verschiedenen Vätern hat, sagte er zu ihr. Wenn Sie Karriere machen wollen, rate ich ihnen das Baby abzutreiben, verlangte der Geschäftsführer des professionellen Spendensammlers Engage von der jungen Frau. Cumlin weigerte sich. In den folgenden Monaten schikanierte der Geschäftsführer seine Mitarbeiterin und entließ sie im Dezember 2014. Cumlin ging zum Arbeitsgericht und bekam die Entschädigung zugesprochen. Engage überlegt eine Anfechtung des Urteils.
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Lesermeinungen | 29. Juni 2015 | | |
Ein Spendensammler kann kaum negativere Publicity machen. Als Geschäftsmann müsste er dafür den Darwin-Award erhalten.
Oder ist die Gesellschaft schon derart dekadent, dass sie das gar nicht mehr begreift?
Man sollte erwägen, wie vielschichtig sich eine Lizenz zum Töten von Schwerkranken auswirken kann! | 4
| | | Historiker 29. Juni 2015 | | | deutsches Arbeitsrecht Da weiß man das deutsche Arbeitsrecht ja wieder zu schätzen. Hierzulande genießen Schwangere Kündigungsschutz vom ersten Tag der Schwangerschaft an. Ein Hoch auf die deutsche Sozialgesetzgebung! | 7
| | | Ehrmann 29. Juni 2015 | | | Schön - aber eigentlich müßte dieser Arbeitgeber wegen schwerer Nötigung verurteilt werden | 17
| | | Chris2 29. Juni 2015 | | | "Professioneller Spendensammler" So,so. Eigentlich wäre hier sogar eine Strafanzeige (Nötigung o.ä.) angebracht gewesen. Das ist der Unterschied zwischen moralischem Verhalten und Bigotterie, wie sie gerade die Linken von heute zelebrieren: Sonderrechte fur jede noch so abstruse Minderheit, aber Kindstötung als Grund- oder gar Menschenrecht fordern (!), anderen Nazivergleiche verbieten aber selbst täglich welche ziehen (z.B. gegen Lebensschützer oder Familienförderung - man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen), die Inquisition - das damals modernste Rechtssystem - verteufeln, aber selbst eine unerbittliche Meinungsdiktatur aufbauen usw. | 18
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