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| ![]() Pseudo-Satanisten klagen gegen Abtreibungsbeschränkungen17. August 2015 in Chronik, 4 Lesermeinungen Die Gruppe The Satanic Temple klagt gegen das Abtreibungsgesetz des Staates Missouri. Jede Einschränkung der Abtreibung verstoße gegen die Glaubensüberzeugungen der Mitglieder, begründet die Gruppe ihre Klage. St. Louis (kath.net/LSN/jg) In der Anklageschrift wird Abtreibung als wesentliche religiöse Pflicht für Satanisten bezeichnet. Das Abtreibungsgesetz von Missouri verpflichtet Abtreibungskliniken, Frauen über die Durchführung einer Abtreibung aufzuklären und sie darüber zu informieren, was in ihrem Körper geschieht. Die Abtreibung kann frühestens nach einer 72-stündigen Wartefrist durchgeführt werden, damit die Frauen genug Zeit haben, ihre Entscheidung angesichts der neuen Informationen noch einmal zu überdenken. Die Rechtslage in Missouri zwinge den Angehörigen des Satanic Temple religiöse Überzeugungen auf, die mit den tiefen Glaubensüberzeugungen der Gruppe nicht vereinbar sei. Wann das Leben beginne sei eine religiöse Meinung, die der Bundesstaat niemandem aufdrängen dürfe, schreibt der Gründer des Satanic Temple, Doug Mesner, der unter dem Namen Lucien Greaves auftritt. Jede Einschränkung der Abtreibung verstoße gegen die US-Verfassung. Diese verbiete es der Regierung, religiöse Lehren zu unterstützen oder jene zu bestrafen, die bestimmten Lehren nicht zustimmen würden, argumentiert The Satanic Temple. TST glaubt nicht an ein übernatürliches Wesen, sondern an die Wissenschaft, den gesunden Menschenverstand und die Gerechtigkeit. Doug Mesner hat wiederholt zu verstehen gegeben, dass er mit seiner Initiative vor allem evangelikale und katholische Christen persiflieren möchte. Hinter der satanistischen Rhetorik scheint eine atheistische oder agnostische Geisteshaltung zu stehen. Auf der Internetseite von TST ist zu lesen, der Satanist soll aktiv daran arbeiten, das kritische Denken zu verbessern und einen vernünftigen Agnostizismus in allen Dingen an den Tag legen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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