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| ![]() Schleswig-Holstein: Eine zweite Chance für Gott15. Juli 2015 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Volksinitiative: Landtagspräsident nimmt 42.000 Unterschriften entgegen Wetzlar (kath.net/idea.de) Die CDU war geschlossen für den Gottesbezug, bei SPD, Grünen und SSW votierten einzelne Abgeordnete dafür, während er bei FDP und Piraten auf Ablehnung stieß. Im Landtag haben CDU und SPD jeweils 22 Sitze, die Grünen zehn, die FDP und die Piraten je sechs sowie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) drei. Falls das Landesparlament die Volksinitiative ablehnt, müssten 80.000 Bürger ein Volksbegehren unterstützen und bei einem eventuellen Volksentscheid über 1,1 Millionen Schleswig-Holsteiner für den Gottesbezug stimmen. Von den rund 2,8 Millionen Einwohnern Schleswig-Holsteins sind rund 1,5 Millionen evangelisch und 175.000 katholisch. Die Zahl der Muslime beläuft sich auf rund 60.000, die der jüdischen Gemeindemitglieder auf etwa 2.000. Nordkirche und Erzbistum danken der Volksinitiative Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und das katholische Erzbistum Hamburg dankten den Initiatoren der Volksinitiative. Der Bischof des Sprengels Schleswig und Holstein der Nordkirche, Gothart Magaard (Schleswig), erklärte, die religionsverbindende und im besten Sinne bunte Volksinitiative habe Großes geleistet. Er sei sehr zuversichtlich, dass nun Bewegung in die politische Diskussion komme. Der katholische Erzbischof Stefan Heße (Hamburg) sagte, selten sei in der Öffentlichkeit so viel und so respektvoll über Gott und den Glauben gesprochen worden. Er sei überzeugt, dass diese Diskussion dem Land gut tue. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGott
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