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| US-Mormone muss wegen Vielehe für fünf Jahre ins Gefängnisvor Minuten in Weltkirche, keine Lesermeinung Ein amerikanischer Mormone muss wegen Vielehe für fünf Jahre ins Gefängnis. Salt Lake City (kath.net/Kipa) Green, der sich als fundamentalistischer Mormone bezeichnet undsich auf die Bibel beruft, hat fünf Ehefrauen und 29 Kinder. Diezwischen 24 und 31 Jahre alten Frauen hatten zuvor an den Richterappelliert, ihrem Mann eine Gefängnisstrafe zu ersparen, da vorallem die Kinder ihn brauchten. Es handelte sich um den ersten Polygamieprozess in den USA seitrund 50 Jahren. Green lebt mit seiner Familie auf einemCampingplatz in der Nähe von Salt Lake City. Er hatte in Interviewsund Fernsehshows seine Lebensweise öffentlich propagiert und sichauf die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit berufen.Green muss sich in naher Zukunft noch einmal vor Gerichtverantworten. Weil seine vierte Frau bei der Hochzeit 1986 erst 13Jahre alt war, hat er sich auch wegen sexueller Beziehungen miteiner Minderjährigen zu verantworten. Seit 1896 verboten In Utah, wo die Polygamie seit 1896 verboten ist, gibt es demVernehmen nach rund 30.000 Mormonen, die Polygamisten sind. Seitrund 50 Jahren wurde die Vielehe allerdings nicht mehr juristischverfolgt, wenn die Anhänger dieser Lebensweise kein öffentlichesAufheben machten. In Utah gehören rund 70 Prozent derBevölkerung den Mormonen an. Die Anhänger der Vielehe lebenoftmals in abgelegenen Dörfern oder Siedlungen. Sie sind in derRegel Selbstversorger und haben kaum Kontakt zur Aussenwelt. Die"Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage", wie dieGlaubensgemeinschaft der Mormonen auch genannt wird, hatte dieVielweiberei 1890 abgeschafft. Fundamentalistische Mitglieder derGlaubensgemeinschaft berufen sich aber weiterhin auf das AlteTestament und das Beispiel der Propheten, um diese Lebensform zurechtfertigen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuFamilie
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