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| ![]() Lebensschützer erwägen rechtliche Schritte gegen Lucke-Partei20. Juli 2015 in Deutschland, 13 Lesermeinungen Die «Aktion Lebensrecht für Alle» (ALfA) erklärte am Montag auf Anfrage in Köln, sie prüfe rechtliche Schritte gegen den Namen der neuen Lucke-Partei. Bernd Lucke hatte am Sonntag in Kassel angekündigt, dass die neue Partei ALFA heißen solle. Köln (kath.net/KNA) Parteigründer Bernd Lucke droht Ungemach wegen des Namens seiner neuen Partei «Allianz für Fortschritt und Aufbruch» (ALFA). Die «Aktion Lebensrecht für Alle» (ALfA) erklärte am Montag auf Anfrage in Köln, sie prüfe rechtliche Schritte gegen den Namen der neuen Lucke-Partei. Lucke hatte am Sonntag in Kassel angekündigt, dass die neue Partei ALFA heißen solle. Die Bundesvorsitzende der Lebensschützer, Claudia Kaminski, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Lebensschutzorganisation ALfA trete seit mehr als 35 Jahren für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein. ALfA sei eine überparteiliche und überkonfessionelle Organisation und wolle deshalb nicht in politische Auseinandersetzungen und Ränkespiele einbezogen werden. Sie habe bereits viele Anfragen von Mitgliedern und Spendern erhalten, fügte Kaminski hinzu. Lucke hielt sie unbedarftes Handeln vor. «In Zeiten des Internets könnte man ja mal googeln, wenn man nach einem Namen für eine neue Partei sucht», sagte sie. ALfA hat nach eigenen Angaben rund 10.000 Mitglieder; die Organisation charakterisiert sich als Bürgerinitiative, die Frauen in Not unterstützt und sich politisch insbesondere gegen Abtreibung, aktive Sterbehilfe, die Liberalisierung der Suizidbeihilfe und Embryonenforschung einsetzt. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
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