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| Australien: Ruhestandsbischof muss in Missbrauchssache aussagen21. Juli 2015 in Weltkirche, keine Lesermeinung Früherer Bischofs von Ballarat/Victoria kann sich nicht länger vor gerichtlicher Untersuchung drücken. Ihm wird vorgeworfen, mindestens einen pädophilen Priester geschützt zu haben. Sydney (kath.net) Ronald Mulkearns (Foto), emeritierter Bischof von Ballarat im australischen Bundesstaat Victoria, wurde zur gerichtlichen Befragung vorgeladen. Der 84-Jährige steht im Verdacht, während seiner Zeit als Ortsbischof (1971-1997) einen pädophilen Priester geschützt zu haben. Das berichtete die australische überregionale Tageszeitung The Australian. Mulkearns, der im Jahr 1998 einen Schlaganfall erlitten, konnte sich bisher der gerichtlichen Untersuchung mit Hinweis auf seine schlechte gesundheitliche Verfassung und Gedächtnisprobleme entziehen. Kritiker monieren, dass seine Gesundheit ihm aber weiterhin beispielsweise das selbständige Autofahren erlaube. Das Gericht will Vorwürfe klären, wonach Mulkearns um möglicherweise häufige pädophile Vergehen des früheren Priesters Robert Claffey wusste, aber ausschließlich mit Versetzungen reagiert habe. Mulkearns war auch der Dienstvorgesetzte des derzeit seine Haftstrafe absitzenden früheren Priesters Gerald Ridsdale. Ihm wird eine große Anzahl sexueller Missbrauchsvergehen zur Last gelegt (Schuldspruch für sexuellen Missbrauch von 20 Jungs und einem Mädchen), die jüngsten der Opfer waren offenbar erst vier Jahre alt gewesen. Auch im Ridsdale-Skandal hatte der Bischof möglicherweise unzureichend reagiert und sich mehr um Täterschutz als um Opferschutz gekümmert, so lauten häufig gehörte Vorwürfe. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuMissbrauch
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