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Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

21. Juli 2015 in Familie, 71 Lesermeinungen
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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Bundesgesetzgeber fehle Gesetzgebungskompetenz für Betreuungsgeld.


Karlsruhe (kath.net/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat das 2013 beschlossene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Dem Bunde fehle die Gesetzgebungskompetenz für die familienpolitische Leistung, heißt es in dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Denn laut Grundgesetz seien dem Bundesgesetzgeber Maßnahmen der «öffentlichen Fürsorge» nur dann erlaubt, wenn es um die bundesweite «Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse» oder um die «Wahrung- der Rechts- oder Wirtschaftseinheit» gehe. Beides sei beim Betreuungsgeld nicht der Fall. Zuständig für ein Betreuungsgeld seien daher die Länder, nicht der Bund. (Aktenzeichen: 1 BvF 2/13)


Die Verfassungsrichter gaben damit der Normenkontrollklage Hamburgs gegen die Bundesregierung statt. Das Urteil wurde einstimmig gefällt. Damit haben Eltern ab sofort keinen Anspruch mehr auf Betreuungsgeld. Bereits bewilligte Zusagen könnten aber Bestandsschutz haben. Derzeit beziehen etwa 460.000 Eltern Betreuungsgeld. Sie erhalten 150 Euro monatlich, wenn ihr zwischen 15 und 36 Monate altes Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt. Für 2015 sind im Bundeshaushalt rund 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld eingeplant.

«Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne dass dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöst», heißt es in dem vom Ersten Senat des Verfassungsgerichts gefällten Urteil. Auch die Argumentation, wonach das Betreuungsgeld ein unverzichtbarer Baustein in einer bundespolitischen Gesamtkonzeption zur Familien- und Kinderförderung sei, ließen die Richter nicht gelten.

Über die ebenfalls von den Klägern aufgeworfenen Fragen, ob das Betreuungsgeld inhaltlich mit den Grundrechten vereinbar ist, entschied Karlsruhe indes nicht. «Das Urteil enthält keine materielle Entscheidung über das Betreuungsgeld, sondern allein eine Aussage zur Kompetenz des Bundes zum Erlass des Betreuungsgeldgesetzes», so Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof. Die Vertreter des Hamburger Senats hatten argumentiert, das Betreuungsgeld sei verfassungswidrig, weil es die frühe und intensive Förderung von Kindern in Kitas und Kindergärten behindere.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Steve Acker 1. August 2015 
 

Skepticael

Das Betreuungsgeld ist für die vereinigte
rotgrüne Anti-Familien-Allianz ein rotes Tuch, weil es eine kleine Anerkennung der traditionnellen Familie ist.
Ob da jetzt juristische Mängel in dem Gesetz waren, interessiert keinen Mensch. Das war nur Mittel zum Zweck.
Sieht man doch jetzt am Triumphgeheul der rotgrünen.
Wie verlogen deren Argumentation ist sieht man am folgenden: Es hieß ja: das Betreuungsgeld hält Kinder von den "Wohltaten" der Krippe weg.
Jetzt nach dem Urteil heißt es: das Geld soll nur für den Ausbau der Krippen genutzt werden.
Wenn nur ein Bruchteil der bisherigen Betreuungsgeldbezieher nun ihr Kind in die Krippe gibt, wird das Geld, was man jetzt den Familien wegnimmt, hinten und vorne nicht reichen, um den zusätzlichen Krippenplatzbedarf aufzufangen.
Für die bisherigen Krippennutzer wird sich die Situation verschlechtern, da es mehr Interessenten für die vorhandenen Krippenplätze geben wird.
Klar können sie dann einen Platz einklagen. Viel Spass dabei.


0
 
  27. Juli 2015 
 

@Suarez Teil II

Es scheint mir auch aus praktischen Erwägungen sinnvoller zu sein, diese (begrenzten) Mittel nicht bundesweit einheitlich zu vergeben. [Anmerkung: Ich würde sogar dafür plädieren, die Landesgesetze so zu gestaltet, dass die Kommune vor Ort entscheiden kann, ob sie das Geld als Betreuungsgeld zahlt oder andere Leistungen gleichen Umfanges für Kinder erbringt.]
Es ist doch offensichtlich, dass die Bedarfe von Familien in Großstädten/ Stadtstaaten anders sind, als im ländlichen Raum/ Flächenstaaten. Ebenso, dass aus historischen Gründen die KiTa im Osten Deutschlands eine stärkere Rolle spielt, als im Süden.

Ich denke, dass ist es auch, was mich hauptsächlich an dem Betreuungsgeld stört: Es ging der CSU hauptsächlich darum, dem eigenen Publikum symbolisch und auf Biegen und Brechen den Gestaltungsanspruch im Bund zu demonstrieren. Deshalb kam auch ein Gesetz dabei heraus, dass keinen Bestand haben konnte.


1
 
  25. Juli 2015 
 

@Suarez

Verzeihen Sie, dass ich erst jetzt antworten kann.
Zu Fragen des Steuerrechts: Ich verstehe, worauf Sie hinaus wollen. Ich teile dies nicht ganz, aber es würde zu einer beinahe rechtstheoretischen/-philosophischen Debatte führen, die vom Thema "BVerfG-Entscheidung" weit wegführt.
In meinem Beitrag ging es mir auch nicht um das Beispiel im letzten Absatz. Der Kern (Abschnitt davor) - und zu dem stehe ich - meiner Aussage ist: Auch wenn man für das Betreuungsgeld ist kann man nicht ernsthaft wollen, dass damit ein Hebel geschaffen/ verfassungsrechtlich erlaubt wird, der letztlich nichts anderes bewirkt, als dass die föderale Ordnung ausgesetzt wird und Mehrheiten im Bund beliebig den Gestaltungsanspruch der Länder übergehen.
(Übrigens empfehle ich wirklich zu diesem Punkt das Urteil des BVerfG zu lesen!)


1
 
 Helena_WW 23. Juli 2015 
 

Frau Bär (CSU): Chancen auf Erhalt des Betreuungsgeldes hoch

Das Betreuungsgeld ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert – aus formalen Gründen. Kein Problem, meint Dorothee Bär. Die SPD habe seinerzeit einer Regionalisierung von Bundesmitteln zugestimmt.

siehe :
http://www.freiewelt.net/nachricht/baer-csu-chancen-auf-erhalt-des-betreuungsgeldes-hoch-10062846/

fein, dann schaun wir mal :-)


2
 
 Stiller 23. Juli 2015 
 

Wirken Sie dämpfend, @Suarez,

wirken Sie da auf meine Emphase.

Ich weiß um viele Problemstellungen in unserer Gesellschaft, sorge mich auch (in Grenzen, die mir gegeben sind).

Ich hatte eigentlich nur 'was gegen die platte Formulierung "Armes Deutschland".

Da musste ich gegenhalten, Sie verstehen sicher.

Es ist so ein beliebtes Spiel, u.a. von Raffelhüschen, Verpflichtungen aus Versorgungszusagen kapitalisiert anzugeben.
Dem folge ich so nicht.

Der Wohlstand bzw. Nicht-Wohlstand einer Gesellschaft errechnet sich tatsächlich aus den den Schulden gegenüber stehenden Gesamtvermögen, auch der privaten.

Und immer wieder führten Gesellschaften Schulden- und Vermögensschnitte durch, tw. sogar weltweit.
So entlasteten sich die USA 1929 maßgeblich und hauptsächlich zu Lasten von Drittstaaten, konnten so ihre Währung halten, die Weltwirtschaft nach dem 11.09.2001 insgesamt zuungunsten der Kleinanleger, zwei Währungsschnitte in Deutschland kennen wir ja auch.

Und es wird so weitergehen...


2
 
 Suarez 23. Juli 2015 

Guten Tag @Stiller, volkswirtschaftliche Berechnungen fallen zuweilen recht unterschiedlich aus

"Unsere Enkel spätestens werden sie begleichen müssen, allerdings gemildert durch die laufende Geldentwertung."

Sie meinen durch eine massive Inflation, wie in der Weimarer Republik? Eine Inflation stellt faktisch immer eine Enteignung des Privatvermögens dar, nur so als Hinweis.

Im Handelsblatt heißt es zur aktuellen Staatsverschuldung: "Doch selbst die gewaltige Summe von zwei Billionen Euro ist im Grunde nur die Spitze des Eisbergs. Die wahre Staatsverschuldung ist weit höher. Die amtlichen Statistiken erzählen nur einen Teil der Wahrheit.
Denn die deutschen Sozialkassen sind riesige Verpflichtungen eingegangen, die in der Zukunft zu hohen Ausgaben führen werden, ohne dass dafür Kapital angespart wurde. Auf mehr als 4,8 Billionen Euro oder 185 Prozent des BIP kalkuliert der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen alle durch das heutige Steuer- und Abgabenniveau nicht gedeckten Leistungsversprechen des Staates, insbesondere der Sozialversicherungen."


4
 
 Suarez 23. Juli 2015 

@Stiller - Fortsetzung

Der Ökonom Professor Sinn kommt gar auf eine verdeckte Staatsverschuldung, die um 283 Prozent höher liegt als offiziell angegeben.

Da wird Ihre Gegenrechnung langsam immer karger, zumal man ja nicht Privatvermögen so einfach sozialisieren kann, es sein denn durch eine Enteignung.

Wir haben es der von den links-grünen Ideologen immer wieder verachteten mittelständischen Industrie und dem soliden Handwerk zu verdanken, dass Deutschland nicht schon längst finanziell vor dem Kollaps steht.

Rechnet man der Verschuldung noch hinzu, was mittlerweile an Ausfallrisiken für Kredite und Staatsanleihen z.B. in Griechenland auf Deutschland zukommt, dann entsteht hinsichtlich der nachfolgenden Generationen ein sehr düsteres Bild.

Ein Gesellschaft, die auf Kosten der nachfolgenden Generation lebt ist asozial und zwar in einem sehr engen Sinn. Darum musste ich Ihrer Emphase doch etwas dämpfend entgegenwirken.


3
 
 Stiller 23. Juli 2015 
 

@Ottaviani

Herr Liminski in der Tagespost polemisiert eben mit der Unterstellung von Fahnenflucht.

Das darf er auch. Es war ein Kommentar, den er schrieb. Kommentare aber sind nie neutral oder ausgewogen.

Die Nachricht aber ist lediglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld nach Art. 72 GG festellte.

Es bleibt den Ländern eben vorbehalten, hier zu handeln oder nicht zu handeln - je nach politischer Coleur.

Die Besitzstandswahrung für Betreuungsgeldbezieher zeigt die Umsichtigkeit des Gerichts.


2
 
 Steve Acker 23. Juli 2015 
 

Ottaviani

wenn es politisch opportun ist, biegen sich die Richter das Recht so hin, dass es passt.
Hat man bei den Euro-Urteilen gesehen.
Da ging es ja schließlich um Kohle.
Hier geht es nur um Familien.
Wen interessiert das schon.


1
 
 Nordlicht3 23. Juli 2015 
 

@Steve Acker

Ich habe nie behauptet, dass der Staat Familien nicht mehr fördern sollte, dass er auch Familien fördern sollte, die die Kinder nicht in die Kita bringen. Ich habe lediglich bestritten, dass einen einen automatischen Anspruch auf Kompensation geben muss. Außerdem halte ich hier den politischen Weg für verkehrt. In meinen Augen hätte sich Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch setzen und eine gemeinsame Lösung finden müssen. Die 150€ per Gießkanne zu verteilen ist nicht die beste Lösung. Besser könnte man nach Einkommen der Eltern schauen, danach wie oft und wie lange ein Kind eine Kita besucht. Ein Kind das zweimal in der Woche 2 Stunden in der Kita spielt bekommt nach dem alten Gesetz doch genau so wenig Geld wie ein Kind, dass jeden Tag 8 Stunden in der Kita ist. Für Kinder aus sehr sozial schwachen Familien, in denen wenig Struktur herrscht, oder in denen fast kein Deutsch gesprochen wird, kann der Besuch eine Kita sehr gut sein, für andere Kinder viel weniger...


2
 
  23. Juli 2015 
 

Herr Liminski in der Tagespost

macht einen denkfehler wenn er den Richtern vorwirft sie seien Fahnenflüchtig geworden
1.) die Richter können kein Urteil über den Inhalt Fällen wenn das Gesetz kein verfassungsgemäßes Gesetz ist
2.) die Richter können auch in der Auseinandersetzung nie "auf seiten der Familien"stehend gesehen werden den für sie gibt es nur den Maßstab des GG


3
 
 Steve Acker 22. Juli 2015 
 

Chorbisch , Stiller- ARD ,ZDF und Justiz

ARD und ZDF sind nicht nur wegen der Pensionszahl.sondern auch wegen der abartigen Gehälter die dort gezahlt werden,Alimentieranstalten insbes.auch für ausrangierte Politiker. So verdient der Intendant des bayr.Rundfunks,Merkels früherer Reg.sprecher,jetzt 50% mehr als Merkel ! Und die brauchen sich ja keine Sorgen zu machen:jeder Bürger muss zahlen,hat aber keinerlei Mitspracherecht,also bequeme Monopolstellung.

Von der Justiz habe ich eine sehr niedrige Meinung.Wenn es polit.opportun ist,biegen sie sich das Recht zurecht wie es gerade passt.Hat man beim Euro-Urteil oder bei den schändlichen Urteilen zur Rundfunkzwangsabgabe gesehen.
Hier aber geht es ja nur um Familien. Wen interessiert das schon.Mit denen kann man ja alles machen.Eine Bekannte erzählte über eine Diskus .die sie mit einer Frau hatte,die meinte:"Familie,das brauch ma doch nicht mehr".Wahrscheinl.würde Schwesig am liebsten am Ende jeder Rede sagen:im übrigen bin ich der Meinung dass die Familie zerstört werden muss.


2
 
 Steve Acker 22. Juli 2015 
 

Nordlicht

die Gebühren die für die Kitas gezahlt werden,stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten. Jeder Kita-Platz wird aus Steuergeldern mit über 1000 pro Monat subventioniert.Der Staat und somit die Steuerzahler subventionieren hier also einseitig die Berufstätigkeit von Eltern.
Dagegen ist das Betreuungsgeld Peanuts.
Es ist aber den Roten und Grünen ein gewaltiger Dorn im Auge. Denn es hält die traditionelle, die wahre Familie hoch.Und dies ist das Feindbild der Linken schlechthin. Das sieht man jetzt an den hämischen Kommentaren diverser Linker Politiker und auch von Journalisten.
Ob das jetzt der Verfassung entspricht, oder nicht,interessiert doch keinen Mensch.Das war nur Mittel zum Zweck um das verhasste Betreuungsgeld das Familien stützt, zu bekämpfen.

Und letztendlich: Warum kann der Staat Familien, für die Zeit der Erziehung ihrer Kleinkinder nicht eine finanzielle Unterstützung gewähren?


2
 
 Marienzweig 22. Juli 2015 

meine Empfehlung

Einen guten Kommentar hierüber ist zu lesen in der "Tagespost".
Geschrieben hat ihn Jürgen Liminski vom
DLF.
http://www.die-tagespost.de/Leitartikel-Die-Fahnenflucht-der-Richter;art456,162350


2
 
 Helena_WW 22. Juli 2015 
 

Julia Klöckner CDU will für RLP ein Landesfamiliengeld

einführen, wenn die CDU die Landtagswahl 2016 gewinnt.


3
 
 Stiller 22. Juli 2015 
 

Guten Abend, @Suarez

Ich kenne die Seite http://www.staatsschuldenuhr.de/ auch, auf der die Staatschulden von 1988 mit 46 Mrd. € angegeben wird.

Allein die Zahl ist falsch. Laut Statistischem Bundesamt (2013) war die Verschuldung 1988 461,5 Mrd. €. (Quelle: http://www.haushaltssteuerung.de/weblog-historische-entwicklung-der-staatsverschuldung-in-deutschland-seit-1950-als-tabelle.html).

Das heißt nicht etwa - um jeder Sophistik oder Rabulistik vorzubeugen -, dass ich die Staatsverschuldung relativieren möchte.
Unsere Enkel spätestens werden sie begleichen müssen, allerdings gemildert durch die laufende Geldentwertung.

Rechnet man private und staatliche Vermögen gegen (5.021 Milliarden Geldvermögen, 1.768 Milliarden Bauland,
4.493 Milliarden Anlagevermögen) wird daraus eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung...

Ich bin froh, in Deutschland zu leben.


2
 
 Antigone 22. Juli 2015 
 

@Unterstrich-Suarez,

was wollen Sie Stiller jetzt eigentlich sagen?
Btw., wenn Sie Lust haben, gehen Sie doch nochmal zur 24-Stunden-Kita, ich habe Ihnen dort geantwortet.


2
 
 chorbisch 22. Juli 2015 
 

@ Suarez

Diese Pensionszahlungen, die höher waren als das Arbeitseinkommen, gab es beim ZDF mindestens schon Anfang der 80er Jahre und es stand damals ganz offiziell im Bericht der KEF.
Nur hat das kaum jemand gelesen und politischen Druck, was dagegen zu unternehmen, gab es auch nicht.

Auch sind nicht alle Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Faulpelze, die auf dem Parteiticket in die Wärmestube geschlittert sind.
Einige meiner Studienfreunde arbeiten bei ZDF oder SWR, und sie arbeiten wirklich, teilweise auch im Schichtdienst und an Wochenenden. Den "Filz" findet man eher in den oberen Etagen.

Und wenn ich an einige Bekannte meiner Eltern denke, die im Rahmen der Blüm'schen Frühverrentung mit Mitte/Ende 50 in Rente gingen, ohne Abschläge und damit auch Jahre vorher als Beitragszahler ausfielen - dann gibt es auch in der Privatwirtschaft etliche, denen es auf Kosten der Allgemeinheit nicht so schlecht ergangen ist.


3
 
 Maulwurf 22. Juli 2015 

verfassungsrechtliche Kompensationspflicht

hat m.E. Herbert Klupp überhaupt nicht behauptet. Er hat nur aus dem Urteil des BVG zitiert: "Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne daß dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöst". Darin sieht man, dass das BVG eben nicht bloß formale Gründe im Hinterkopf hat, sondern ein Agenda. Natürlich wird das Urteil nur mit dem mindestnotwendigen begründet (eben formal), so dass man inhaltlich nicht Stellung beziehen muss. Warum auch sich auf´s Glatteis begeben, wenn es nicht notwendig ist.

Selbstverständlich gibt es eine solche Kompensationspflicht nicht. Eine Kompensation ist aber trotzdem geboten. Das BVG hätte eine solche z.B. auch den Ländern als Hausaufgabe mit auf den Weg geben können. Das das Urteil durchaus als inhaltliches Aburteilen verstanden wird, sieht man an der Medienhäme und den Stellungnahmen aus den Reihen der SPD und Grünen.


4
 
 _Suarez 22. Juli 2015 
 

@Stiller - Ich halte dagegen:

Die Staatsverschuldung beträgt aktuell 2,2 Billionen(!) Euro (siehe http://www.staatsschuldenuhr.de). 1988 betrug die Verschuldung umgerechnet 46 Milliarden Euro. In knapp 30 Jahren hat sich also die Verschuldung nahezu verfünzigfacht, mit anderen Worten, wir leben hemmungslos auf Pump und auf Kosten der nachfolgenden Generationen. Wer wissen will, wohin eine stetig steigende Verschuldung führt, sollte sich die aktuelle Lage Griechenlands genau anschauen.

ARD und ZDF sind Alimentieranstalten und im Parteienfilz tief verwurzelt. In einem ZEIT-Artikel "Gefräßige Anstalten" aus dem Jahr 2013 heißt es: "Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8 Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF. Das liegt vor allem an den alten Arbeitsverträgen. Früher, heißt es hinter vorgehaltener Hand, hätten manche Mitarbeiter deutlich mehr Rente gehabt, als sie zuvor brutto verdient hatten.

Einnahmen ARD/ZDF: 8,9 Milliarden
Kirchensteuer: 11 Milliarden


3
 
 Nordlicht3 22. Juli 2015 
 

@Herbert Klupp

"Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne daß dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöst" Was ist denn daran bitte unsäglicher Schrott? Es ist eine freiwillige Entscheidung eine Kita, sei es auch nur für wenige Stunden am Tag, zu nutzen oder nicht. Wenn man es nicht tut, hat man daraus doch keinen Rechtsanspruch auf Kompensation? Zumal man die Kita auch noch bezahlen muss. Sonst könnte man doch auch argumentieren: Der Bund bezahlt die Autobahnen. Wenn ich in einem Monat nicht Autobahn fahre, muss mich der Bund somit entschädigen... Wieso meinen Sie also, dass es einen Anspruch geben muss, wenn man kein Kind zur Kita bringt? Hätte man den Anspruch auch, wenn man gar keine Kinder hat? Und warum denken sie, dass der Bund Gesetze erlassen sollte, die gegen die Verfassung stehen?


2
 
 Stiller 22. Juli 2015 
 

@Herbert Klupp

„Armes Deutschland.“

Ich halte gegen: Zu den wohlhabendsten Gesellschaften dieser Erde gehörend, können wir in diesem Deutschland sogar verfolgungsfrei öffentlich und privat diskutieren. Und bei allen Mängeln, die ich auch zu nennen wüsste, schreibe ich:
Tolles Deutschland!

Nebenbei: Das Ringen um Wege des Zusammenlebens ist äußerst demokratisch.

Die Achtung anderen entgegenzubringen, dass sie überhaupt mitringen, ist Grundlage jeder Gemeinschaft.

Das es zu Unzuträglichkeiten kommen, kann, zu Missverständnissen, zu Überwerfungen sogar, ist geradezu Zeichen der Garantie von Vielfältigkeit.

Wir haben einen guten Staat und eine erstaunlich gut funktionierende Gesellschaftsordnung!


3
 
 Stiller 22. Juli 2015 
 

@Herbert Klupp II

„Dieses manipulierende unkontrollierte mediale Ungetüm von A wie ARD bis Z wie ZDF gibt immer mehr den politischen Takt vor. Die Politik folgt (Politiker haben Angst, von den Medien fertiggemacht zu werden, wenn sie zu sehr für "Recht und Ordnung" sprechen)“
Ich halte gegen: „Politischer Takt“ alleine ist schon Unfug. Politik folgt gesellschaftlichen Vorstellungen und der Machbarkeit von Umsetzungen derselben. In der Regel sind das immer Kompromisse, oft sogar koalitionäre.
„Und dann folgen auch noch die Richter ( die in sich auch meistenteils einfach nur linksgrün gepolt sind).“
Ich halte gegen: Informieren Sie sich bitte über die Richter der Senate des Bundesverfassungsgerichts und lesen Sie deren Biografien. Das wird helfen…








Tolles


3
 
 Herbert Klupp 22. Juli 2015 
 

Falsche Info

Allen hier, die (positiv oder negativ) meinen oder einräumen, daß das BVG NUR FORMAL entschieden hätte, sei der Satz aus meiner Tageszeitung mitgegeben, wo aus dem Urteil zitiert wird: "Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne daß dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöst". Die sind also sehr wohl inhaltlich GEGEN das Betreuungsgeld aufgestellt. Und sie schreiben unsäglichen Schrott, als ob Bundesgesetze nur dann erlassen werden könnten, wenn es verfassungsrechtlich GEBOTEN sei !???! Unsere höchsten Richter sind zu Erfüllungsgehilfen linker destruktiver Politik geworden.


4
 
 Suarez 22. Juli 2015 

@Skepticael - Ergänzung

Die Begründungen sowohl für die Erhebung von Steuern als auch für Zuwendungen des Staates (Bund, Länder Kommunen) haben in Realität ohnehin nichts mehr mit dem tatsächlichen Sachverhalt zu tun.

Das Kindergeld ist in der überwiegenden Mehrzahl nichts weiter als eine verdeckte Rückerstattung gezahlter Steuern. In den wenigsten Fällen dient es der Existenzsicherung.

Übrigens hinkt Ihr Argument (letzter Absatz) in der Antwort an @maulwurf, denn eine Verrechnung würde die Bezieher von Betreuungsgeld dann schlechter stellen als diejenigen, die ihr Kind in die Kita geben. Dann müsste das Kindergeld pauschal bei allen gekürzt werden. Das ginge, wenn es politisch gewollt wäre, was es aber nicht ist, aus gutem Grund.


3
 
  22. Juli 2015 
 

@maulwurf

Ich kann zwar nachvollziehen, dass sie das Betreuungsgeld gut finden. Ich kann mir allerdings nur schwerlich vorstellen, dass Sie wirklich begrüßen würden, wenn Ihre Ansichten zu den staatsrechtlichen Konsequenzen tatsächlich (wieder) Verfassung und Recht dieses Landes würden.

Sie hoben unter anderem auf das Haushaltsrecht (Bund), auf den §16,4 KiFöG und die Beteiligung des Bundesrates ab. Letztlich also: Wenn ein Bundesgesetz unter Beachtung einer Zustimmungspflicht des Bundesrates ordnungsgemäß zustande kommt, den einzelnen Ländern keine Kosten aufgebürdet werden, dann kann sich der Bund immer über den politischen Willen einzelner Länder hinwegsetzen.

Nach dieser Sichtweise könnte sich die derzeitige rot-rot-grüne Mehrheit in Bundestag UND Bundesrat über Bayerns Willen, weiterhin ein Betreuungsgeld zu zahlen hinwegsetzen, indem Sie einen Paragraphen einfügen, nach welchem Landesbetreuungsgelder mit dem Kindergeld verrechnet werden.


0
 
 Helena_WW 22. Juli 2015 
 

@Maulwurf : CSU bundesweit wählbar und als Partei in der man politisch aktiv sein könnte

das ist ein charmante Idee.


3
 
 Suarez 22. Juli 2015 

@Skepticael - Man kann so argumentieren, man muss es jedoch nicht

Der Anspruch auf Kindergeld besteht unabhängig davon, ob die Eltern oder das Kind selbst - z.B. durch Erbschaft - Millionäre sind. Insofern steht die Existenzsicherung schon faktisch nicht im Vordergrund. Und die Verfügungsgewalt über das Geld liegt bei den Eltern. Die Betreuung des Kindes dient, wenn man sich dieser Argumentation nicht ideologisch verschließt, ebenfalls der abstrakten Existenzsicherung des Kindes, denn schließlich betreuen die Eltern nicht sich selbst, sondern das Kind. Insofern ist das Betreuungsgeld natürlich keine Gratifikation der Elternschaft, denn es soll ja nicht die Geburt des Kindes vergüten - eine etwas geschmacklose Vorstellung - sondern den Eltern ermöglichen, Kinder zu Hause zu erziehen, was dem Wohle des Kindes dienlich ist. Das Betreuungsgeld ist also durchaus mit dem Kindergeld zu vergleichen, es sei denn, man definiert willkürlich, was man dem Kindeswohl zurechnet und was nicht. Die ideologische Marschrichtung des BVerfG liegt im Formalen verborgen.


5
 
  22. Juli 2015 
 

@benedetto05 @idefix

@benedetto05
Ich denke, ich kann Ihre Frage beantworten, wo hier der Unterschied liegt:
Das Kindergeld gehört zum Rechtskreis der Existenzsicherung. Und zwar der Existenzsicherung des Kindes (sprich: das Geld ist nicht für die Eltern gedacht; es ist keine Gratifikation der Elternschaft sondern es steht dem Kind zu).
Das Elterngeld wiederum gehört zum Rechtskreis der Arbeitsmarktrechte. Es ist also ein Arbeitnehmerrecht wie z.B. das Recht auf Erholungsurlaub, Kündigungsschutz.

Ich denke, es ist offensichtlich, warum für beide Rechtskreise (Rechte ALLER Kinder in Deutschland; Rechte ALLER Arbeitnehmer in Deutschland) Bundesangelegenheit sind.

Nicht zuletzt ist auch zu beachten, dass 2006 unter Vorsitz von E. Stoiber und F. Müntefering das GG im Rahmen der Föderalismusreform geändert wurde und die Hürden für Bundesgesetze im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung höhergelegt wurden.
An diesen Hürden ist das Gesetz gescheitert.

@idefix
Danke!


1
 
 Maulwurf 22. Juli 2015 

@ Benedetto 05

Ihr Unverständnis für die Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht teile ich vollinhaltlich.

Natürlich ist es üblich, dass es zu einer Sache zunächst ein Bundesgesetz gibt und dann die Länder aufgefordert werden, in Landesgesetzen das Nähere zu regeln. Das ist in vielen Rechtsbereichen so.

In diesem Fall war das ja gar nicht notwendig. Das Geld ist ja im Bundeshaushalt enthalten, betriff also die Länder nicht. Der Widerstand dagegen (Bsp. Hamburg) war also rein ideologisch. Was hat Hamburg dagegen, möchten man fragen, dass berechtigte Familien 150 € monatlich bekommen. Wieso haben die ein Problem damit.

Völlig zurecht fordert nun Seehofer, dass für Bayern das für Betreuungsgeld eingeplante Geld durchgereicht wird, weil Bayern es möchte (und zuständig ist). Gerade weil es ja (angeblich) nur formaljuristisch an der fehlenden Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers lag.

Es wird Zeit, dass sich die CSU bundesweit wählbar macht.


3
 
 Suarez 22. Juli 2015 

Wer die Rechtsprechung des BVerfG in den letzten Jahren verfolgt hat, konnte das voraussehen

Das BVerfG zog sich taktisch lediglich auf eine formaljuristische Position zurück. Zwingend war das sicher nicht, nur so konnte man gesichtswahrend die Demontage der Familie im Sinne einer abstrakten Gleichberechtigung weiter verankern.

Das BVerfG hat längst den Gottesbezug, also die christliche Wurzel unserer Verfassung, aus seinem Rechtsverständnis ausselektiert.Man denke nur an das Urteil zum Kreuz in der Schule.

Es ist ein schleichender Laizismus, der sich auf leisen Sohlen immer tiefer in die Wirklichkeit unserer Gesellschaft einnistet. An den teils völlig absurden Kommentaren in der Presse, die die formaljuristische Begründung schon in eine inhaltliche umdeuten, sieht man, welcher Hass heute der traditionellen Familie entgegen schlägt. Hier hätte das BVerfG gegensteuern können, wenn es gewollt hätte, was es aber nicht wollte.

Eines darf man ohnehin nicht übersehen, das BVerfG ist ein Auslaufmodell in der Brüsseler EU Bürokratie.


7
 
 bellis 21. Juli 2015 

Wacht auf, wählt richtig und klärt Eltern und Großeltern auf

In jedem Bundesland, in dem die Grünen dabei sind, wird alles gegen die Menschen gemacht. Die Grünen zerstören die Menschen mit Drogen und perversem Sex, die Roten zerstören den Menschen mit dem Sozialismus und die Schwarzen mit Bildungsverdummung und TTIP. Deutschland wird bald nicht mehr zu erkennen sein.
Und dann die ganzen aggressiven allein tourenden Männer. Ich habe noch nicht gehört, dass die Bischöfe das Neue Testament in der jeweiligen Muttersprache verteilen und Informationen zu den Gottesdienstzeiten der Gemeinde. ALLEIN dies sollten katholische Gemeinden tun.


7
 
 Herbert Klupp 21. Juli 2015 
 

Gewaltenteilung ade

@Kefer: ich gebe Ihnen im Prinzip recht, bitte aber zu bedenken, daß faktisch über allen Institutionen die öffentlich-rechtlichen Medien stehen. Die sind mit den Jahren (Jahrzehnten) auf völlig undemokratische Weise in einen linksgrünen Sumpf von "Systemüberwindern" mutiert, die vor allem den "Kampf gegen rechts" führen (wobei schon rechts ist, wer seine Kinder ordentlich zur Schule schickt, fleißig arbeitet und Steuern bezahlt, vor allem wenn er weiß, deutsch und männlich ist)
Dieses manipulierende unkontrollierte mediale Ungetüm von A wie ARD bis Z wie ZDF gibt immer mehr den politischen Takt vor. Die Politik folgt (Politiker haben Angst, von den Medien fertiggemacht zu werden, wenn sie zu sehr für "Recht und Ordnung" sprechen) Und dann folgen auch noch die Richter ( die in sich auch meistenteils einfach nur linksgrün gepolt sind). Armes Deutschland.


7
 
 Faustyna-Maria 21. Juli 2015 
 

Es ist zum Mäuse melken.

Ich halte es für eine Pervertierung der Mutterschaft, wenn man uns einzureden versucht, dass Krippe, Kita und Kiga besser seien, als die Betreuung durch die Mutter.

Ein kleiner formeller Fehler, aber welche Rolle spielt es, wie man Kinder, Mütter und Väter diskriminiert? Hauptsache es geht.

Zu versuchen über Kitas und die Abschaffung des Betreuungsgeldes "die richtigen Signale zu setzten" ist widerlich, eine klare Diskriminierung, da Mütter zum Arbeiten gedrängt werden, ansonsten vom Staat im Stich gelassen.

Ich bin von Teilen unserer Gesellschaft manchmal so angewidert, ich kann mir nicht helfen :-(


6
 
 Steve Acker 21. Juli 2015 
 

Fortsetzung

zurückgezogen.

Oder anderer Ansatzpunkt. Die Subventionierung der Kitas stellt eine ganz klare Diskriminierung von Familien dar,die ihre Kinder selbst erziehen wollen.
Hier müssten wir von der Homolobby lernen. Die nutzt solche Situationen ganz geschickt aus.


3
 
 Steve Acker 21. Juli 2015 
 

Ganz klar: Das Hauptziel ist die Bekämpfung

der traditionellen, der wahren Familie.
Das geht ganz deutlich aus den Äußerungen der roten und grünen Politiker jetzt vorher, und auch aus der unglaublichen Verbissenheit,mit der das Betreuungsgeld bekämpft wurde. Die Verbissenheit steht in keiner Relation zu dem Volumen des Betreuungsgeldes.
Die vereinigte Anti-Familienallianz hat sich eine juristische Spitzfindigkeit zu nutze gemacht. Ich bin sicher, es störte niemand, dass es wohl nicht ganz verfassungskonform war, es störte aber viele dass hier Familien unterstützt werden,die ihr Kind nicht in staatliche Verwahranstalten geben wollten.
Ich überlege mir grad ob man nicht eine Aktion machen müsste,um die Krippenplatzgarantielüge aufzudecken.Lüge deshalb,weil das bisher nur funktioniert,weil nur ca. 40% ihr Kind in die Krippe geben wollen.
Man müsste folgendes tun: alle Betroffenen melden sich für einen Krippenplatz an:sind ja jetzt 450.000 mehr.So wird der Mangel deutlich.Kurz bevor es los geht, werden dann die Anmeldungen ...


5
 
 Christin16 21. Juli 2015 

Seltsam

Familien haben offenbar keinen festgeschriebenen Bestandsschutz in Sachen bereits gewährtes Betreuungsgeld auf weitere finanzielle Leistungen, die ihren Kindern zugutekommen, das muss ja nun offensichtlich noch geprüft werden. Aber in der Massentierhaltung ist jeder Betrieb einmal genehmigt und dann privilegiert und hat Bestandsschutz für Vorrechte und hohe finanzielle Zuwendungen durch den Steuerzahler dafür, weiterhin schlechtes, die u.E. Gesundheit gefährdendes Fleisch zu produzieren in schlimmsten Großanlagen.
Kinder und Familien haben immer noch keine Lobby im Gegensatz zur Agrarindustrie - jeder weitere Kommentar erübrigt sich ...


6
 
 Nordlicht3 21. Juli 2015 
 

@scopos

Ja, das wäre es, wenn die Länder es nicht wollen. Der Bund darf ja gar nicht direkt an Kitas zahlen, da diese in der Hand der Kommunen sind. Daher gibt der Bund Fördermittel an die Länder, die mit diesen Geldern dann den Kita Ausbau in den Kommunen fördern. Die Bundes SPD kann somit gar kein Geld in die Kitas stecken, das geht nur über die Länder. Fraglich ist allerdings ob Bayern, wenn es ein paar Millionen asu Bundesmitteln für den Kita Ausbau bekommt, so standhaft ist und dieses Geld ablehnt. Ich wage das zu bezweifeln. Abschließend frage ich mich wirklich warum das Betreuungsgeld von der CSU zu so einem ideologischen Kampfmittel gemacht wurde wie die Ausländermaut. Hätte man beide ruhig und sachlich in den Parlamenten diskutiert, hätten beide Projekte wohl eine Chance gehabt. Der Versuch, so etwas gegen alle Widerstände einfach durch zu boxen musste letzlich misslingen...


2
 
 scopos 21. Juli 2015 
 

@Nordlicht3

Wenn KITAS Ländersache, weshalb will die SPD das nun freiwerdende Bundesgeld in KITAS stecken? Wäre ja dann auch diese provokante Absicht eines höchstrichterlichen Verbots "würdig", oder?


8
 
 Nordlicht3 21. Juli 2015 
 

Kita Ausbau ist Ländersache!

Das KiFöG ist ein Bundesgesetz, zu dessen Durchführung alle 16 Länder Durchführungsgesetze erlassen haben, die zum Teil noch weiter gehen. Hätte sich auch da ein Land verweigert wäre es verfassungsrechtlich ebenfalls kritisch geworden. nach dem jetzigen Urteil ist das Betreuungsgeld nun wieder Ländersache. Das ist einfach so, ganz ohne Verschwörungstheorien. Nochmal, ich halte die föderalen Strukturen für richtig und wichtig. Jedes Bundesland soll es jetzt selber entscheiden. Dann gibt es in Bayer teure Kitas und Betreuungsgeld, in MV kostenlose Kitas und kein Betreuungsgeld... Ich sehe nicht was daran so schrecklich ist?


1
 
 idefix_DEL 21. Juli 2015 
 

Ich finde es bemerkenswert,

wie viele Experten des deutschen Grundgesetzes sich in diesem Forum versammeln. Ich selbst bin Jurist, beruflich im österreichischen Verfassungsrecht beheimatet, würde es aber nicht wagen, die - rein juristische und nicht politische - Frage, ob für die Regelung des Betreuungsgeldes in Deutschland Bund oder Länder zuständig sind, zu beurteilen und das - einstimmig!! - gefällte Urteil zu kritisieren. Ich gehe aber davon aus, dass alle diejenigen, die hier dem Bundesverfassungsgericht vorwerfen, ein Fehlurteil gefällt zu haben, zumindest das Urteil gelesen zu haben.


5
 
 Maulwurf 21. Juli 2015 

Kita Ausbau ist Ländersache ?

So einfach liegen die Dinge wohl nicht, sonst hätte es ja kein Verfahren gegeben. Und wir sind wohl beide keine Verfassungsrechtler, daher sollte wir diese Diskussion nicht weiterführen.

Nur soviel noch: Natürlich ist das KiföG ein Bundesgesetz, und also vom Bundesgesetzgeber eingeführt und beschlossen. Auch wenn der Bundesrat zugestimmt hat.

Im Übrigen haben die Kita-Garantie und das Betreuungsgeld ja wohl die gleiche rechtl. Grundlage, heißt es doch in Art. 1, Abs. 2 des KiFöG
"Dem § 16 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.""

Dem wurde also auch vom Bundesrat (der Länderkammer) zugestimmt.


4
 
 Kefer 21. Juli 2015 
 

@Maulwurf

Sie schrieben: "Das Verfassungsgericht hat m.E. damit die Glaubwürdigkeit an seiner eigenen Urteilskraft beschädigt. Und das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Politik grundsätzlich in Frage gestellt."

Völlig richtig. Allerdings zeigt ein Blick in die Geschichte, daß die Justiz fast nie wirklich unabhängig war. Meist waren (und sind) die Richter willfährige Vasallen des Systems, das sie eingesetzt hat.
Offiziell haben wir in D.land Gewaltenteilung. Im wirklichen Leben ist Legislative und Judikative längst miteinander verschmolzen, was nicht selten zu Urteilen führt, bei dem man sich im Grunde nur noch ans Hirn langen kann.


10
 
 Helena_WW 21. Juli 2015 
 

Verfassungswidrig : Einseitige Förderung ausschließlich der Institutionellen Betreuung durch Staat

Das widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz. Eigenverantwortlich durch ihre Eltern liebvoll erzogene und betreute Kinder haben genauso, gleichgestellt und gleichwertig behandelt zu werden, wie solche die Institutionelle Betreuung in Anspruch nehmen. Es geht nicht an, dass durch Steuergelder nur die Institutionelle Betreuung gefördert, ja erzwungen wird, weil den Eltern soviele Steuern zwangsenteignet, dass eine Wahlfreiheit verunmöglicht wird. Die Steuern zahlen auch die Eltern, die ihre Kinder eigenverantwortlich und selbstorganisiert erziehen wollen.
In den besonderen Schutz der Familie, das zuvorderst elterliche Erziehungsrecht wird so vom Staat gesteuert massiv eingegriffen. Auch das ist verfassungswidrig. Und betrachtet man die Medienkampagnen und die Äusserungen von Poltitikern und in der Öffentlichkeit stehenden Personen, so muss man konstatieren, die eigentlich selbstverständliche natürliche Familie aus Vater, Mutter, Kindern wird massiv diskriminiert und diffamiert.


12
 
 Nordlicht3 21. Juli 2015 
 

Kita Ausbau ist Ländersache

der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz wurde von allen 16 Bundesländern im Kinderförderungsgesetz (KiföG) im SGB VIII. festgelegt. Ob es einem nun paat oder nicht, das ist juristisch der große Unterschied. Da hilft es auch nichts, die linke Verschwörungstheorie aus zu packen. Der Bund ist nicht zuständig und somit ist das Gesetz verfassungswidrig. Nun liegt es an den Ländern, andere Lösungen zu schaffen. Diese gibt es ja bereits in Bayern, Thüringen und Sachsen. Dort gibt es entsprechende Ländergesetze. Ein weiterer Punkt, der den Richtern Recht gibt, offenbar können die Länder das eigenständig entscheiden und umsetzen. Ich finde den Föderalismus als sehr gut und sehr wichtig für dieses Land, ich kann nicht verstehen, warum immer so viele nach dem mächtigen Zentralstaat rufen...


3
 
 Maulwurf 21. Juli 2015 

@ Nordlicht

Die Kommunen sind vom Bund zum Kita-Ausbau verpflichtet worden. Daher "obliegt" ihnen nun diese schöne Aufgabe. Und wehe - siehe schaffen oder schafften es nicht. Dann stehen sie in den Medien sofort am Pranger.

Diese "Obliegenheit" ist kein Recht sondern ein Pflicht, dass sollten Sie nicht vergessen.


7
 
 Nordlicht3 21. Juli 2015 
 

@Maulwurf

Das Elterngeld ist ja Ländersache, der Kita-Ausbau obliegt den Kommunen. Der Bund gibt Zuschüsse zum Kita-Ausbau. Es ist doch nun einfach jedem Bundesland freigestellt, ob es Betreuungsgeld zahlt oder nicht. Das BVerfG hat sich gerade nicht dazu geäußert, ob das Betreuungsgeld gut oder schlecht ist...


3
 
 Maulwurf 21. Juli 2015 

@ Stiller

Ich denke, dass die meisten hier sehr wohl verstanden haben, dass das mit der Zuständigkeit nur ein vorgeschobenes Argument ist. Der Bund hat doch auch ein Elterngeld eingeführt, das vorherige Erziehungsgeld dafür abgeschafft und das flächendeckende Kita-Angebot beschlossen.

Man kann auch noch hinweisen, auf die Tatsache, dass der Verteidiger auf Seiten der Bundesregierung (Fam.Ministerium) vorher auf der Klägerseite (HH) die Klageschrift verfasst hat. Wo gibt´s denn bitte sowas sonst noch mal?

Das Verfassungsgericht hat m.E. damit die Glaubwürdigkeit an seiner eigenen Urteilskraft beschädigt. Und das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Politik grundsätzlich in Frage gestellt.


15
 
 Diasporakatholik 21. Juli 2015 
 

@ottaviani

Focus schreibt:

"In ihrer Verhandlung im April zeigten die Richter große Skepsis [bezüglich] der Zuständigkeit des Bundes. Denn dieser ist hier unter anderem nur dann am Zuge, wenn das zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig ist - also regionale Unterschiede ausgeglichen werden müssen. Und das kommt erst dann infrage, wenn befürchtet werden muss, dass die Lebensverhältnisse in den Ländern sich ohne die Prämie eklatant auseinanderentwickeln."

Genau das wird aber passieren, wenn z.B. Bayern als eines der wenigen Bundesländer künftig das Betreuungsgeld im Gegensatz zu anderen gewähren sollte.

JETZT ERST RECHT wird es regionale Unterschiede geben.

Die "Logik" der Bundesverfassungsrichter kann ich hier nicht nachvollziehen.


11
 
 roxana 21. Juli 2015 
 

Begründung kann ich nicht nachvollziehen

«Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne dass dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöst»
Hier kann man "öffentlich geförderter Kinderbetreuung" durch "eines Krippenplatzes" ersetzen. D.h. der bestehende Anspruch aller Eltern auf einen Krippenplatz wäre nach dieser Begründung verfassungswidrig, wenn es nicht das Betreuungsgeld als Kompensation für Eltern gäbe, die auf das Angebot eines Krippenplatzes verzichten. Es muss die Wahlfreiheit zwischen Krippenplatz und Betreuungsgeld garantiert werden. Was daran auszusetzen ist, und warum das eine Ländersache und das andere Sache des Bundes sein soll, das verstehe ich nicht.


13
 
 Marienzweig 21. Juli 2015 

welche Signalwirkung?

Schon allein, dass das Betreuungsgeld von einigen, vor allem grünen Politikern als "Herdprämie" verunglimpft wurde bewies doch, dass diese finanzielle Zuwendung nie neutral bewertet wurde.
Mag das das Urteil rein rechtlich auch nicht zu beanstanden sein, sendet es unterschwellig doch ein Signal aus.

Das Kind in seinen ersten Lebensjahren hat nicht unbedingt einen Anspruch auf die Geborgenheit einer Familie.
Der Einsatz der Mutter als erste und wichtigste Bezugsperson und Erzieherin im Leben des Kindes wird als gering erachtet, ihr zeitweiliger Verzicht auf Erwerbstätigkeit nicht honoriert.
Im Klartext: "Daumen runter für die Familie!"
Kitas, möglichst rund um die Uhr geöffnet, werden zum gesellschaftlich erwünschten und ganz normalen Umfeld für das noch kleine Kind.


20
 
 Stiller 21. Juli 2015 
 

Einige scheinen was nicht verstanden zu haben...

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nicht über die Rechtmäßigkeit von Betreuungsgeldern für Familien, sondern nur und ausschließlich über die Zuständigkeiten.

Und diese liegen bei den Ländern.

Und das mit den angeblich 'linken Richtern' ist dumm.


8
 
 Schimmelreiter 21. Juli 2015 

Wenn Bayern weiter zahlen will,

können wir ja abwarten, ob es bald einen signifikanten Zuzug junger Familien nach Bayern geben wird. Am besten schieben sie gleich noch ein Gesetz nach, das Umzugswilligen unter die Arme greift. Und dann wird Bayern unabhängig und die verschwenderischen Stadtstaaten können sehen, wer ihnen den Länderfinanzausgleich bezahlt.
Ich träume nur.
Aber trotzdem sollte man es im Auge behalten, wie es ggf. in Bayern weitergeht.


11
 
  21. Juli 2015 
 

@Diasporakatholik

nein das ist so glaub ich nicht richtig es müssen Landesgesetze gemacht werden das hat nix mit dem Bundesrat zu tun
es bleibt jedem Bundesland überlassen ob es das will oder nicht


3
 
 wedlerg 21. Juli 2015 
 

Klarer Schritt zum sozialistischen Staat

Das BVerfG lässt das Argument gelten, wonach Kinderbetreuung ein Infrastrukturangebot des Staates ist, d.h. der Staat fördert Kinderbetreuung ausschließlich über Kitas: das ist Sozialismus.

Das GG kennt eigentlich einen subsidiären Ansatz, wonach der Staat eigentlich der kleinsten zuständigen Einheit die Zuständigkeit überlassen sollte. Diesen Zweck erfüllt das Betreuungsgeld: es lässt den Eltern die Entscheidung, wer die Kinder erzieht und spart nebenbei dem Staat eine Stange Geld. Offensichtlich sind Richter aber zugänglich für ein sozialistisches Staatsmodel und kaschieren das hinter dem formalen Argument der Zuständigkeit.

Klar ist aber: wer seine Kindern nicht vom Staat erziehen lässt, wird schlechter gestellt als andere Eltern. Von einer Angleichung von Lebensverhältnissen, die etwa im Osten mehr Verantwortung für die pers. Kindererziehung und familiäre Kinderbetreuung ermöglicht hätte, kann keine Rede sein: das BVerfG denkt rein materialistisch.


17
 
 Sol 21. Juli 2015 
 

Ohrfeige für Herrn Seehofer ?

Im Unterschied zu @Ottaviani empfinde ich dieses Urteil nicht als eine Ohrfeige für Herrn Seehofer sondern einen Schlag ins Gesicht für die betroffenen Familien. Die Ohrfeigen werden dann (außer Bayern)durch die Bundesländer verteilt, die das Betreuungsgeld nicht weitergewähren.


16
 
 Diasporakatholik 21. Juli 2015 
 

Nicht mehr "meine" Republik

"Das Urteil wurde einstimmig gefällt. Damit haben Eltern ab sofort keinen Anspruch mehr auf Betreuungsgeld. Bereits bewilligte Zusagen könnten aber Bestandsschutz haben. Derzeit beziehen etwa 460.000 Eltern Betreuungsgeld."

Pech gehabt, wer erst jetzt Betreuungsgeld beantragt!!!

Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz???

SPD, GRÜNE und LINKE waren immer GEGEN das Betreuungsgeld, daran ändert sich NICHTS.
D.h., da offenbar dieses Gesetz den Bundesrat passieren müsste, und dort regierungen eine Mehrheit haben, die von besagten Parteien geführt werden, das Betreuungsgeld-Gesetz künftig KEINE CHANCE mehr hat.

wer merkt eigentlich, dass schon seit langem von SPD/GRÜNE/LINKE MIT ALLEN MITTELN (insbesondere der Medien)ein Kampf insbesondere gegen die CSU geführt wird wie in der vorigen Legislaturperiode gegen die FDP???
Ziel der linken Parteien ist es, so die CDU/CSU zu schwächen und doch noch wieder eines Tages die Macht für eine linke Regierung in Deutschland zu erringen!


16
 
 Maulwurf 21. Juli 2015 

und die Kitas?

Alois Fuchs hat weiter vorne dankenswerter Weise das richtige Stichwort gegeben.

Der Bundesgesetzgeber hat dem Land vor einigen Jahren eine Kita-Garantie beschlossen, woraufhin Politik und Medien monatelang die Erfüllung oder Nichterfüllung der Zielvorgaben thematisiert hatten. Auf dieser Gesetzesgrundlage können sogar Kommunen verklagt werden, wenn Sie einen Kita-Anspruch nicht erfüllen (können).

Wie sieht es denn bei dieser Frage mit der Bundes-Zuständigkeit aus - vs. kommunaler Selbständigkeit. Leider haben wohl keine Kommunen gegen dieses Gesetz geklagt. Vielleicht sollte man das nachholen.


14
 
 M.Schn-Fl 21. Juli 2015 
 

Absolute Zustimmung @hortensius


13
 
 Theobald 21. Juli 2015 
 

@Alois Fuchs

Diese Logik verstehe ich nicht???

Aber sei´s drum: der Bund ist tatsächlich nur teilweise für Kitas zuständig. Er gibt den Rahmen vor, den die Länder dann ausfüllen. Insofern kann sich ein Landespolitiker nicht so leicht auf "die da in Berlin" rausreden.


3
 
  21. Juli 2015 
 

deutlicher hätte die ohrfeige für Herrn Seehofer nicht ausfallen können

Wie sagte daß Bundesverfassungsgericht
der politische Wille reicht nicht
also keine Gutsherrn art liebe CSU


4
 
 hortensius 21. Juli 2015 
 

Der besondere Schutz der Familie

Steht nicht im Grundgesetz, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen? Offenbar stehen jetzt die Gerichte unter der besonderen Aufsicht der Medien.


23
 
 Herbert Klupp 21. Juli 2015 
 

Diese linken Richter

Diese linken Richter, die Hüter des Grundgesetzes sein sollen, sind zum politischen Wolf mutiert, der mithelfen will, im Verein mit Medien und (der ihnen folgenden) Politik das gute konservative Deutschland zu zerstören. Aus deren Sicht ist es freilich eine Umwandlung: Kultur wird zu Unkultur, Bevölkerung wird "ausgetauscht", das Christentum diskriminiert und der Islam gefördert. So ein Haß gegen unsere Traditionen ? Warum nur ? Die Karlruher Grundgesetz-Verdreher sind ja schon öfter entsprechend aufgefallen. Das jetzige Urteil ist ein einziger Hohn. Der Bund hat dutzende ( oder hunderte ? ) Gesetze erlassen mit Auswirkungen auf Familien. Und jetzt ist er auf einmal nicht mehr zuständig ? Da lachen ja die Hühner. Nein, es ist ein einseitiger (linksgrüner) politischer Wille, der Pate beim Richterspruch ( der kein Rechtsspruch war) gestanden hat.


16
 
 chorbisch 21. Juli 2015 
 

@ Wiederkunft

Wieso ist das Urteil ein "direkter Angriff auf die Familie"?
Das Gericht hat nur geurteilt, daß der Bund nicht zuständig war. Es hat kein Urteil darüber gefällt, ob das Betreungsgeld "gut" oder "schlecht" ist.
Und von sogenannten "Spitzenpolitikern" und "Spitzenbeamten" in den zuständigen Ministerien hätte ich eigentlich erwartet, daß sie vor Einbringung eines solches Gesetzes die Rechtslage prüfen.


10
 
 JuergenPb 21. Juli 2015 

Abwarten

Bleibt abzuwarten, was die Länder nun machen.
Bayern hatte sich ja immer für das Betreuungsgeld stark gemacht. Ich bin mal gespannt, ob sie für Bayern was beschließen.


4
 
 Seramis 21. Juli 2015 
 

Begründung nachvollziehbar, Gesetzgeber gefordert

Auch als juristischer Laie kann ich die Begründung des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehen. Demnach ist die konkrete Ausgestaltung dieser Familienförderung das Problem. Ich sehe auch keinen Grund, warum nur Kinder, die nicht in einen Kindergarten gehen, gefördert werden sollen. Auch Kitakinder werden überwiegend von ihren Müttern erzogen, die mit ihnen zudem noch die vielfältigen Eindrücke und Erlebnisse aus dem Kindergarten verarbeiten. Sinnvoll wäre daher, ALLE Familien stärker zu unterstützen, zum Beispiel durch ein angemessenes Kindergeld. Das fällt dann auch in die Zuständigkeit des Bundes und ist verfassungskonform.


6
 
 M.Schn-Fl 21. Juli 2015 
 

Was folgt daraus?

Der Wähler muss die Konsequenzen ziehen und in den Ländern für eine Regierung sorgen, die das Betreuungsgeld zahlt und erhöht.


24
 
 Wiederkunft 21. Juli 2015 
 

Frechheit

Das ist ein direkter Angriff auf die Familie, auf das Wohlergehen der Kinder und auf die Anerkennung von Mutterschaft. Ein Staat der die Kinder im Mutterleib nicht schützt, der ist auch nicht interessiert an deren menschengerechtes Aufwachsen. Diese familienfeindliche Politik wird wie ein Bumerang auf unsere Gesellschaft zu rück kommen!


19
 
 Alois Fuchs 21. Juli 2015 
 

Betreuungsgeld

Wenn der Bund nicht zuständig ist für das Betreuungsgeld, ist er es logischerweise auch nicht für die Kitas.


19
 
 bücherwurm 21. Juli 2015 

Das ist SEHR ÄRGERLICH!!

Und die Leidtragenden sind mal wieder die kleinen Kinder als die schwächsten unserer Gesellschaft!


22
 
 Theobald 21. Juli 2015 
 

hm

gut gemeint, schlecht gemacht!
Ich hoffe, das Gesetz wird entsprechend nachgebessert und kommt auf Länderebene wieder zum Tragen.
Dann kann Hamurg ja gucken, ob es in Bayern oder in Hamburg mehr und stabilere Familien gibt.


11
 

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