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Geschäfte mit abgetriebenen Kindern

27. Juli 2015 in Deutschland, 34 Lesermeinungen
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Es ist auch in Deutschland kein Problem, abgetriebene Kinder zu besorgen. Unter dem Vorwand der Forschung haben wir es selbst versucht und erhielten von einem Profiabtreiber sieben Kinder an einem Tag. Gastbeitrag von Alexandra Maria Linder


Augsburg (kath.net) Die Praxis von Planned Parenthood, „Reste“ von abgetriebenen Kindern zu verkaufen, passt in das Bild einer Industrie, die seit Jahrzehnten damit Geld verdient:

1. Impfstoffe: Viele Impfstoffe gegen Virenerkrankungen wurden und werden mit Hilfe von Kinderzellen hergestellt (z.B. Röteln, Windpocken, Hepatitis A). Man findet die Kürzel der Zell-Linien in den Packungsbeilagen und kann unschwer recherchieren, dass sich hinter PER.C 6, WI-38 oder MRC-5 die Zellen von gesunden abgetriebenen Kindern verbergen, die seitdem immer weiter kultiviert werden, um als Nährboden für Viren zu dienen. Auch aktuell in der Entwicklung befindliche Impfstoffe gegen Ebola, Grippe oder HIV sind davon betroffen.

2. Die Verwendung embryonaler und fötaler Zellen zur Verjüngung und Behandlung von Krankheiten wie Parkinson, Autismus, Diabetes, Alzheimer etc. ist in Deutschland noch nicht gängig. Sehr wohl aber forscht man bei der Krankheitsbehandlung schon lange mit solchen Zellen. Im Anti-Aging-Bereich gibt es viele Einrichtungen, die mit abgetriebenen Kindern Verjüngung anbieten, zur Zeit ist die Ukraine das Mekka der Interessenten (zum Beispiel Unternehmen wie UCTC, Emcell). Was Kosmetik angeht, so wird seit einem Skandal in Frankreich 1980 verdeckt gearbeitet; Kollagen zum Beispiel kann aus Meeresalgen, aber auch aus abgetriebenen Kindern gewonnen werden. Eindeutig nachweisbar ist die Verwendung unter anderem bei einer Firma, die mit Hautzellen eines abgetriebenen Kindes „bioregenerative“ Cremes herstellt (Neocutis).


3. Um Tierversuche zu umgehen, werden seit einigen Jahren embryonale und fötale Zellen verstärkt für vorgeschriebene Testverfahren bei Kosmetika und Arzneimitteln eingesetzt. Zynisch formuliert könnte man sagen, dass Menschenversuche die Tierversuche ersetzen.

4. Der Organ- und Gewebebereich ist als Verwendungsmöglichkeit international gängig („fetal organ harvesting“ / fötale Organernte). Die Zellen der abgetriebenen Kinder (vorzugsweise im Fötalstadium, weil dann die Organe ausgebildet sind und die Zellen unterschieden werden können) verwendet man zum Beispiel, um so genannte Biohybridorgane mit künstlichen Trägermaterialien als Transplantate herzustellen. Außerdem kann man neben Nieren, Lunge, Leber auch Eierstöcke, Augenbestandteile, Bauchspeichel-, Thymusdrüse etc. nutzen. In Deutschland wurde dies 2007 durch einen neuen § 4 a im Gesetz über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) geregelt. Eine Frau darf unmittelbar nach der Abtreibung gefragt werden, ob sie das tote Kind „spendet“. Abgesehen von der Zumutung für eine Frau, die einen belastenden Eingriff hinter sich hat, stellt sich die ethische Frage, ob man ein Kind, das man ohne Einwilligung getötet hat, auch noch ohne Einwilligung ausschlachten darf.

Es ist auch in Deutschland kein Problem, abgetriebene Kinder zu besorgen. Unter dem Vorwand der Forschung haben wir es vor einigen Jahren selbst versucht und erhielten von einem Profiabtreiber problemlos sieben Kinder an einem Tag.

Angesichts der Überalterung und neurodegenerativen Erkrankungen in unseren westlichen Gesellschaften werden sowohl der Bedarf als auch das Angebot in den nächsten Jahren steigen. Für die Behandlung eines Parkinson-Kranken zum Beispiel werden die Gehirnzellen von 6-12 abgetriebenen Kindern benötigt, die Behandlung kostet in den USA um die 15.000 Dollar, ist also für Anbieter und leere Krankenhäuser ein interessanter Zukunftszweig.

Eine Sofortmaßnahme, um dies zu vermeiden, wäre die Bestattungspflicht aller abgetriebenen Kinder, egal welchen Alters, was auch der dringend notwendigen sauberen Statistik, der Trauerarbeit der Eltern und einem öffentlichen Gedenken und Nachdenken dienlich wäre.

Alexandra Maria Linder M.A. (Foto) ist stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für alle/ALfA e.V.. Sie hat mehrere Bücher in diesem Themenbereich veröffentlicht.

kath.net-Buchtipp
Geschäft Abtreibung
Von Alexandra M. Linder
176 Seiten, Hardcover
2009 Paulinus
ISBN 978-3-7902-5792-2
Preis 19.50 EUR

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Alexandra Linder (Stellv. Bundesvorsitzendes der Aktion Lebensrecht für alle/ALfA: Milliardengeschäft Abtreibung


Foto oben (c) Kirche in Not/Screenshot


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