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Missbrauch: Würzburger Wiederholungstäter kein Priester mehr

30. Juli 2015 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Der jetzt 75-Jährige war im Jahr 2000 wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern vom Landgericht Coburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die 2001 vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. 2009 belästigte er seine Opfer erneut.


Würzburg (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat einen Würzburger Ruhestandsgeistlichen mit sofortiger Wirkung aus dem Klerikerstand entlassen. Wie das Bistum am Donnerstag mitteilte, verliert er damit alle Rechte und Pflichten eines Priesters. Gegen die Entscheidung seien keine Rechtsmittel möglich. Der Betroffene sei am Donnerstag im Würzburger Ordinariat informiert worden.

Wolfdieter W. (75) war im Jahr 2000 wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern vom Landgericht Coburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die 2001 vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. In der Folge wurde der Priester zwangspensioniert und durfte keine Messe mehr feiern. Der Ex-Geistliche war zeitweise auch im Bistum Limburg und im Erzbistum Bamberg tätig.


2009 entband ihn der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann vom priesterlichen Dienst, nachdem W. «in unerträglicher Weise die Opfer und ihre Familien nach all den Jahren wieder belästigt» hatte. Außerdem wurden seine Ruhestandsbezüge um 20 Prozent gekürzt. Noch im selben Jahr bestätigte die vatikanische Glaubenskongregation gegen W.s Einspruch die vom Bischof verfügten Maßnahmen.

Laut Mitteilung datiert das aktuelle Entlassungsschreiben vom 26. Juni und ist vom Präfekten der Glaubenskongregation, Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller, unterzeichnet. Bei der Zwangslaisierung habe es sich um kein Strafverfahren gehandelt, erläuterte ein Bistumssprecher auf Anfrage. Das Bistum Limburg habe Anfang 2015 bei der Glaubenskongregation eine Anzeige vorgelegt, nachdem in den vergangenen Jahren in Limburg neue Vorwürfe gegen den Priester wegen sexueller Missbrauchshandlungen bekanntgeworden seien. Diese Anzeige habe zur Entscheidung des Papstes geführt.

Nach Auskunft des Bistums Würzburg haben sich in jüngster Zeit zudem drei weitere Missbrauchsopfer von W. aus der Zeit der ersten Pfarrstellen des Priesters beim unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Diözese gemeldet. Nach einer Anhörung von W. seien bei zwei von ihnen bereits Zahlungen in Anerkennung ihres Leids bewilligt worden.

«Die Diözese Würzburg bedauert zutiefst das schwere Leid, das durch den Priester Opfern und deren Familien widerfahren ist», heißt es in der Presseerklärung. Sein Verhalten wurde «auf das Schärfste» verurteilt.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  31. Juli 2015 
 

@Imrahil

Was Sie sagen, ist schlicht falsch. "Relaisierung" ist ein untechnischer Begriff. Der Mann ist und bleibt Priester, ihm ist - mit Ausnahme des Notfalls - verboten, der Eucharistiefeier vorzustehen, die Beichte abzunehmen, die Krankensalbung und Nottaufe/firmung zu spenden und der Ehe zu assistieren. Würde er einer Eucharistiefeier vorstehen, wäre das (mit Ausnahme des Notfalls) unerlaubt, aber gültig.


0
 
 Helena_WW 31. Juli 2015 
 

@Stiller : ich finde Nulltoleranz und zentrale Tätermeldung/behandlung

wichtig um Opfer zu vermeinden. Die Situation der Opfer muss wahrgenommen, sich ihrer angenommen werden und mögliche zukünftige Opfer zu vermeiden muss absolute Priorität haben und kein Tätermitleid geweine von wegen 2. Chance geben u.ä. Um Konsequent einheitlich zu reagieren war es richtig und notwendig, dass diese Taten nach Rom gemeldet werden müssen und geahndet werden müssen. Dadurch liegt dann eine Akte in Rom vor und das kann dazu beitragen zu vermeiden, dass ein Täter mit Unterschlagung von Taten in ein anderes Bistum geschoben wird. Wiederholungstaten können so vermieden werden. Durch zentrale Zusammenfassung von Tatbeständen lassen sich auch Täterprofile analysieren und Präventionsmassnahmen stetig verbessern.


5
 
  31. Juli 2015 
 

@ Helena_WW

Wohl wahr: An der konsequenten Anwendung der Richtlinien, mühsam erarbeitet, fehlte es.
Wegschauen und Verschweigen hatte lange System, denn es hat nicht sein können, was nicht hätte sein dürfen.

Die Tragik ist:
Täter können bereuen.
Opfer - welche Chance habe die?


3
 
 Helena_WW 31. Juli 2015 
 

Es ist richtig dass dies von Limburg nach Rom gemeldet wurde

Der besagte Täter wurde bereits 1985 übergriffig, in Coburg. Es war völlig inakzeptabel und gegen die schon damals vorhandenen Leitlinien, dass der damalige Limburger Generalvikar Raban Tilman diese Person noch während eines laufenden Ermittlungs und Gerichtsverfahrens einer kleinen Gemeinde im Westerwald untergejubelt hat mit Verschleierung der vorliegenden Tatbestände. Nach weiteren Vorfällen wurde der Täter in der Krankenhausseelsorge in Frankfurt eingesetzt, wo es abermals zu Übergriffen auf Kinder kam. Daraufhin wurde er mit angeblich guten Referenzen und ohne irgendetwas über die Vorfälle mitzuteilen dem Bistum Bamberg übergeben. Ein Skandal, Veranwortungslosigkeit pur was sich da Limburg geleistet hatte in Person von Generalvikar Raban Tilman und verantwortlichen Bischof Kamphaus. In Bamberg wurden dann weitere Kinder Opfer von Übergriffen dieses Täters. Ein verzweifelter Familienvater zeigte dies 1998 kirchenöffentlich an.


4
 
  31. Juli 2015 
 

@ katholisch-gern

Das ändert aber nichts daran, dass es sich bei den Mißbrauchsfällen im klerikalen Bereich ganz überwiegend um homophile pädokriminelle Täter handelt.
Die Opfer sind zu über 95 % Jungen. Für diesen Personenkreis, der gottlob nur eine kleine Minderheit darstellt, ist es bezeichnend, dass die Erfordernis der Ehelosigkeit bei der Entscheidung für das Priestertum aufgrund ihrer homosexuellen Veranlagung kein Opfer bedeutet. Dies ist kein Grund , den Zölibat abzuschaffen, aber es bleibt eine Herausforderung an die Seminare, kritisch bei der Auswahl ihrer Alumnen zu sein. "Priester sollte nur werden, wer auch das Zeug zum Familienvater hat", sagte einst Bischof Dyba.


5
 
 Imrahil 30. Juli 2015 
 

Charles X,

das ist kein ungenauer Sprachgebrauch, sondern Tatsache. "Versetzung in den Laienstand" ist der offizielle kirchenrechtliche Begriff. Es gibt in der Kirche den Klerus und den Laienstand; der hier Betroffene gehört nunmehr, Priester* hinüber, Priester* herüber, dem letzteren an.

[* dem Charakter nach]


1
 
 katholisch-gern 30. Juli 2015 
 

@Chris2

Nein. Der Priester hat zahlreiche Mädchen und Jungen missbraucht, an allen Orten, wo er als Pfarrer eingesetzt geworden ist. Das ist seit 1985 auch gerichtskundig.
"Lobbyguppen", "Zeitgeist" - was sollen solche Mutmaßungen: Der Mann ist genau wegen des Mißbrauchs von Kindern beiderlei Geschlechts verurteilt worden. Richtig schlimm ist, dass er mehrfach versetzt worden ist, sogar aus seinem Heimatbistum Würzburg nach Limburg und dann nach Bamberg verschoben wurde um wieder nach WZ zurückzukehren. Warum musste Limburg tätig werden, konnte Würzburg ihn nicht in Rom anzeigen?


5
 
  30. Juli 2015 
 

Ungenau!

Mich regt die ungenaue Sprache auf. "Relaisierung" ist ein untechnischer Begriff. Der Mann bleibt Priester - die Weihe ist ja ein Charakter indelebilis. Und ungültig ist sie ihm wohl nicht gespendet worden. Es liegt ja wohl kein Weiheannullierungsverfahren vor.


0
 
 Chris2 30. Juli 2015 
 

Und wieder Buben...

Der Mann wurde offenbar wegen Missbrauchs an Buben verurteilt. Wieso nur hatte ich das geahnt? Es ist unverantwortlich, dass die Tatsache, dass im innerkirchlichen Missbrauchsskandal auffallend oft Buben Opfer waren, von allen Seiten verschwiegen wird - von den einen aus Scham, von den anderen aus Rücksicht auf den Zeitgeist und gewisse Lobbygruppen. Und alles außerhalb der Kirche wird ohnehin weiter totgeschwiegen oder - wie bei den Grünen - schöngeredet. Was alles den vielen noch unbekannten Opfern und aktuell wie künftig gefährdeten Kindern nicht gerade hilft...


7
 
 Helena_WW 30. Juli 2015 
 

@Stiller : Denken wir mal zu erst an das Leid was die betroffenen Kinder und Angehörigen erleiden

mussten. Ein konsequente Anwendung der Leitlinen hätte diese Leid in wiederholenden Fällen vermeiden können. Die Leitlinien gab es schon in den 1980'er Jahren und sollten solche Taten unterbinden. Es oblag dem zuständigen Bischof die Leitlinien auch konsequent anzuwenden. Finde es gut dass Vater Benedikt Leitlinien verschärft hat und schließlich durchgesetzt hat das alle Fälle nach Rom gemeldet werden müssen und nicht mehr dem Gutdünken von Bischofen, Generalvikaren oder Ordinariaten überlassen werden.


7
 
 Helena_WW 30. Juli 2015 
 

@Stiller : und es gab Leitlinen dazu von 1980/1981 die genau das unterbunden hätten

Die Leitlinen dazu wurden in späteren Jahren noch verschärft, aber schon die aus den 1980'er Jahren hätte ausgereicht Leid zu vermeiden, wenn man sie konsequent anwendet hätte.


5
 
  30. Juli 2015 
 

Man hätte Wolfdieter Weiß sicher helfen können.

Er hätte nach den ersten Vorkommnissen nie wieder in der Seelsorge eigesetzt werden dürfen.
Genau das aber tat man immer wieder - im Bistum Limburg, im Erzbistum Bamberg, im Bistum Würzburg.


5
 
 JuergenPb 30. Juli 2015 

Ja, was dann?

Wenn die Zwangslaisierung kein Strafverfahren gewesen ist, was war es dann? – Eine Belobigung war es ja wohl erst recht nicht.

Formalrechtlich mag der Sprecher ja recht haben, aber es hört sich arg seltsam an.


3
 
 gebsy 30. Juli 2015 

ein weiteres Beispiel dafür,

wozu der Mensch fähig ist, wenn er es permanent versäumt, der HELFENDEN LIEBE GOTTES zu begegnen:
http://www.kathtube.at/player.php?id=35194


4
 

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