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Bäcker hätte Hochzeitskuchen für Homo-Paar backen müssen

15. August 2015 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Ein Berufungsgericht in Colorado hat die Klage eines Bäckers zurückgewiesen, der aus religiösen Gründen keinen Hochzeitskuchen für ein homosexuelles Paar backen wollte


Denver (kath.net/KNA) Ein Berufungsgericht in Colorado hat die Klage eines Bäckers zurückgewiesen, der aus religiösen Gründen keinen Hochzeitskuchen für ein homosexuelles Paar backen wollte. Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung vom Donnerstag (Ortszeit), der Besitzer des «Masterpiece Cakeshops» in Lakewood habe gegen die Bestimmungen des Anti-Diskriminierungsgesetzes von Colorado verstoßen.


Demnach hat Jack Philips nicht das Recht gehabt, den Kunden 2012 die Bestellung der Torte unter Hinweis auf seine Glaubensüberzeugungen zu verweigern. Solange der Bäcker ein öffentliches Geschäft betreiben wolle, dürfe er nicht aufgrund der sexuellen Orientierung seiner Kunden eine Dienstleistung ablehnen. Die Äußerung seiner religiösen Ansichten sei dadurch nicht beeinträchtigt.

Die Anwälte des Klägers zeigten sich dagegen enttäuscht von dem Urteil. «Wir überlegen, ob wir vor das höchste Gericht der Nation gehen.» Ähnlich äußerte sich die «Alliance Defending Freedom», die Bäcker Philips unterstützt. «Das Gericht liegt daneben, wenn es Jack seine fundamentalen Rechte vorenthält.»

Der Konflikt hat einige öffentliche Aufmerksam erzeugt, weil er von allen Beteiligten als Präzedenzfall gesehen wird. Bisher sahen die Gerichte die Rechte auf Gleichbehandlung unter dem Gesetz als vorrangig an vor den ins Feld geführten religiösen Freiheitsrechten.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Fides Mariae 20. August 2015 
 

@stanley

Ja, aber die Wahrheit bleibt dabei auf der Strecke.
So werden alle zu strukturell verlogenen, kriecherischen politisch Korrekten erzogen. Schöne neue Welt.


1
 
 Stanley 17. August 2015 
 

Gegendarstellung zum Gerichtsentscheid

Kein Unternehmen ist gezwungen, jeden Auftrag entgegenzunehmen.

Ein Bäcker kann sich sehr wohl weigern, z.B. für ein Homo-Pärchen einen Auftrag auszuführen.
Es genügt der Verweis auf organisatorische oder sonstige Gründe (z.B. die längerfristige Auftragslage, die solch einen Zusatzauftrag nicht zulässt).
Der Bäcker muss nicht einmal eine Rechtfertigung liefern. Er kann Aufträge auch ohne Angabe eines Grundes verweigern.
Solange der nicht die Wahrheit sagt (er lehne die Bedienung von z.B. von Homosexuellen aus religiösen Gründen ab, da sie laut Bibel Unzüchtige sind), schützt ihn die vom Gesetzgeber garantierte unternehmerische Freiheit!

In Deutschland beispielsweise können Stellenbewerber abgelehnt werden, wenn sie dem Unternehmen zu alt sind, nicht das gewünschte Geschlecht haben, nicht hübsch genug sind, nicht die gewünschte Hautfarbe oder polistische oder religiöse Ausrichtung haben.

Das darf nur nicht in der Ablehnung genannt werden!

Das wusste der Bäcker wohl nicht.


1
 
 M.Schn-Fl 15. August 2015 
 

Sehr gut;@antony :-D


2
 
 antony 15. August 2015 

Eines werden Gerichte nicht können:

Bäcker dazu zwingen, einen WOHLSCHMECKENDEN Kuchen zu backen. Nur so als Tipp...


7
 

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