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'Dieses Jubiläumsjahr der Barmherzigkeit schließt niemanden aus'

1. September 2015 in Weltkirche, 64 Lesermeinungen
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Papstschreiben zum Jubiläum der Barmherzigkeit - Im Jubiläumsjahr dürfen alle Priester nach Abtreibung absolvieren - Überraschende Bemerkung gibt die vorläufige Erlaubnis, bei der Piusbruderschaft zu beichten - Text in voller Länge!


Vatikan (kath.net) kath.net dokumentiert den Brief von Papst Franziskus zum Jahr der Barmherzigkeit in voller Länge:

An den verehrten Bruder
Erzbischof Rino Fisichella,
Präsident des Päpstlichen Rats
zur Förderung der Neuevangelisierung

Die Tatsache, dass das Außerordentliche Jubiläum der Barmherzigkeit nunmehr bevorsteht, erlaubt mir, einige Punkte in den Blick zu nehmen, deren Behandlung mir wichtig zu sein scheint, damit die Feier des Heiligen Jahres für alle Gläubigen ein echter Moment der Begegnung mit der Barmherzigkeit Gottes sein kann. Denn mein Wunsch ist es, dass das Jubiläum eine lebendige Erfahrung der Nähe des Vaters sei, seine Zärtlichkeit gleichsam mit Händen greifen zu können, damit der Glaube aller Gläubigen gestärkt und so das Zeugnis stets wirksamer werde.

Meine Gedanken gehen zuerst zu allen Gläubigen, die in den einzelnen Diözesen oder als Rompilger die Gnade des Jubiläums leben werden. Ich möchte, dass der Jubiläumsablass jeden als wirkliche Erfahrung der Barmherzigkeit Gottes erreicht, der allen mit dem Antlitz eines Vaters entgegenkommt, der annimmt und vergibt, indem er die begangene Sünde vollkommen vergisst. Um den Ablass zu leben und zu erlangen, sind die Gläubigen aufgerufen, als Zeichen der tiefen Sehnsucht nach wahrer Umkehr einen kurzen Pilgergang zur Heiligen Pforte zurückzulegen, die in jeder Kathedrale oder vom Diözesanbischof bestimmten Kirche und in den vier päpstlichen Basiliken in Rom geöffnet wird. Ebenso lege ich fest, dass der Ablass auch erlangt werden kann in den Wallfahrtskirchen, wo die Pforte der Barmherzigkeit geöffnet wurde, sowie in den traditionell als Jubiläumskirchen ausgewiesenen Gotteshäusern. Es ist wichtig, dass dieser Moment vor allem mit dem Sakrament der Versöhnung und der Feier der heiligen Eucharistie einschließlich einer Reflexion über die Barmherzigkeit verbunden ist. Es wird nötig sein, dass diese Feiern das Glaubensbekenntnis ebenso umfassen wie das Gebet für mich und für die Anliegen, die mir am Herzen liegen zum Wohl der Kirche und der ganzen Welt.


Darüber hinaus denke ich an all jene, denen es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein wird, sich zur Heiligen Pforte zu begeben, in erster Linie an die Kranken und die alten, einsamen Menschen, die häufig das Haus nicht verlassen können. Für sie wird es eine große Hilfe sein, Krankheit und Leid als Erfahrung der Nähe zum Herrn zu leben, der im Geheimnis seines Leidens, seines Todes und seiner Auferstehung den Königsweg aufzeigt, um dem Schmerz und der Einsamkeit einen Sinn zu verleihen. Mit Glauben und freudiger Hoffnung diesen Moment der Prüfung zu leben, indem sie die Kommunion empfangen oder an der heiligen Messe und am gemeinschaftlichen Gebet – auch über die verschiedenen Medien – teilnehmen, wird für sie die Weise sein, den Jubiläumsablass zu erlangen.

Meine Gedanken gelten auch den Gefangenen, die die Einschränkung ihrer Freiheit erleben. Das Jubiläum war stets Anlass zu einer umfassenden Begnadigung, bestimmt für jene, die eine Strafe verdient haben, sich aber des begangenen Unrechts bewusst geworden sind und den aufrichtigen Wunsch haben, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und ihren ehrlichen Beitrag zu leisten. Sie alle möge die Barmherzigkeit des Vaters konkret erreichen, der denen nahe sein will, die seine Vergebung am meisten brauchen. Den Ablass werden sie erlangen können in den Gefängniskapellen und jedes Mal, wenn sie durch die Tür ihrer Zelle gehen und dabei ihre Gedanken und ihr Gebet an Gottvater richten. Möge diese Geste für sie den Durchgang durch die Heilige Pforte bedeuten, denn die Barmherzigkeit Gottes, die in der Lage ist, die Herzen zu verwandeln, kann auch die Gitter in eine Erfahrung der Freiheit verwandeln.

Es ist mein Wunsch, dass die Kirche in dieser Zeit des Jubiläums den in den leiblichen und geistlichen Werken der Barmherzigkeit enthaltenen Reichtum wiederentdecken möge. Denn die Erfahrung der Barmherzigkeit wird sichtbar im Zeugnis konkreter Zeichen, wie Jesus selbst es uns gelehrt hat. Jedes Mal wenn die Gläubigen eines oder mehrere dieser Werke selbst tun, werden sie sicherlich den Jubiläumsablass erlangen. Daraus ergibt sich die Pflicht, aus der Barmherzigkeit zu leben, um die Gnade der vollkommenen und umfassenden Vergebung durch die Kraft der Liebe des Vaters zu erlangen, der niemanden ausschließt. Es wird sich daher um einen vollkommenen Jubiläumsablass handeln, Frucht des Ereignisses selbst, das mit Glaube, Hoffnung und Liebe gefeiert und gelebt wird.

Der Jubiläumsablass kann ebenso für Verstorbene erlangt werden. Mit ihnen sind wir verbunden durch das Zeugnis des Glaubens und der Liebe, das sie uns hinterlassen haben. Wie wir ihrer in der Eucharistiefeier gedenken, so können wir im großen Geheimnis der Gemeinschaft der Heiligen für sie beten, damit das barmherzige Antlitz des Vaters von jeglicher Restschuld befreie und sie in nie endender Seligkeit an sich ziehen kann.

Ein gravierendes Problem unserer Zeit ist sicherlich die veränderte Beziehung zum Leben. Eine sehr verbreitete Mentalität hat mittlerweile zum Verlust der persönlich und gesellschaftlich geschuldeten Sensibilität gegenüber der Annahme eines neuen Lebens geführt. Das Drama der Abtreibung wird von manchen mit einem oberflächlichen Bewusstsein erlebt, so dass sie sich über das schwerwiegende Übel, das ein solcher Akt mit sich bringt, fast nicht im Klaren sind. Viele andere dagegen, die diesen Moment zwar als Niederlage erleben, meinen, keinen anderen Ausweg zu haben. Ich denke vor allem an alle Frauen, die eine Abtreibung haben durchführen lassen. Ich weiß um den Druck, der sie zu dieser Entscheidung geführt hat. Ich weiß, dass dies eine existentielle und moralische Tragödie ist. Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen. Was geschehen ist, ist zutiefst ungerecht. Und doch: Nur wenn man es in seiner Wahrheit versteht, ist es möglich, die Hoffnung nicht zu verlieren. Die Vergebung Gottes für jeden Menschen, der bereut, kann diesem nicht versagt werden, besonders wenn er mit ehrlichem und aufrichtigem Herzen das Sakrament der Vergebung empfangen will, um Versöhnung mit dem Vater zu erlangen. Auch aus diesem Grund habe ich, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, entschieden, für das Jubiläumsjahr allen Priestern die Vollmacht zu gewähren, von der Sünde der Abtreibung jene loszusprechen, die sie vorgenommen haben und reuigen Herzens dafür um Vergebung bitten. Die Priester mögen sich auf diese große Aufgabe vorbereiten und Worte der echten Annahme mit einer Reflexion zu verbinden wissen, die hilft, die begangene Sünde zu begreifen. Ebenso sollen sie auf einen Weg echter Umkehr verweisen, um die wahrhaftige und großherzige Vergebung des Vaters verstehen zu können, der durch seine Gegenwart alles erneuert.

Eine abschließende Überlegung gilt den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen. Dieses Jubiläumsjahr der Barmherzigkeit schließt niemanden aus. Von verschiedener Seite haben mir einige bischöfliche Mitbrüder vom guten Glauben und der guten sakramentalen Praxis dieser Gläubigen berichtet, allerdings verbunden mit dem Unbehagen, in einer pastoral schwierigen Situation zu leben. Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen. Bewegt von der Notwendigkeit, dem Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.

Auf die Fürsprache der Mutter der Barmherzigkeit vertrauend, empfehle ich die Vorbereitung dieses Außerordentlichen Jubiläums ihrem Schutz.

Aus dem Vatikan, am 1. September 2015

FRANCISCUS


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Lesermeinungen

 Stanley 8. September 2015 
 

@Schlegel

Die von mir gestellten Fragen sind von öffentlichem Interesse, da die Gläubigen unmittelbar davon betroffen sind.
Über diese Fragen wird seit vielen Jahren debattiert.
Es ist jetzt das erste Mal, dass der Vatikan - genauer der Papst selbst - sie hervorruft.
Allein schon aus dem Grund ist der Vatikan die richtige und unmittelbare Anlaufstelle, um sich zu erkundigen - nicht nur für mich.

Sie wollen das nicht verstehen?


2
 
 SCHLEGL 7. September 2015 
 

@Stanley

Kardinal Müller und die Glaubenskongregation wird das NICHT tun, und damit müssen SIE eben leben! Die Kirche ist keine Behörde, die auf Zurufe von Personen reagiert, von denen sie nicht weiß, was diese mit der Antwort anfangen! Ich kann das verstehen! Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Stanley 7. September 2015 
 

@Kant

Den Dienstweg habe ich genauestens befolgt.

Die deutsche Bischofskonferenz sieht sich nicht als Filiale Roms.

Die Pfarrer sind für Fragen, die speziell die Ecclesia-Dei-Sache betreffen weder interessiert noch zuständig.

Kardinal Müller bzw. die Glaubenskongretation, der die Kommission Ecclesia Dei zugeordnet ist, war dann die nächst höhere Instanz.

Ich halte mich an die altbewährten Rechtsgrundsätze "Schweigen bedeutet Zustimmung" und "im Zweifel für den Angeklagten".


2
 
 Kant 7. September 2015 

@Stanley: Halten Sie einfach den Dienstweg ein!

Wenn sie ein Laie sind, fragen sie den zuständigen Priester, den Pfarrer der r.k. Gemeinde, in der Sie wohnen. Wenn Sie ein Priester sind, fragen Sie den zuständigen Ortsordinarius, in der Regel den r.k. Bischof der Diözese, in der Sie wohnen. Und wenn Sie ein Bischof sind, ... dann hätte Ihnen die Glaubenskongregation vermutlich geantwortet. Halten Sie einfach den Dienstweg ein! Ich habe vollstes Verständnis, wenn sich die Glaubenskongregation nicht um alle sinnvollen und sinnfreien Anfragen kümmert.


1
 
 SCHLEGL 5. September 2015 
 

@Toribio

Sehr gut und richtig,was Sie gesagt haben! FSSPX argumentiert ähnlich,wie die Reformatoren des 16.Jh.!Msgr.Franz Schlegl


6
 
 SCHLEGL 5. September 2015 
 

@ Stanley

Das ist völlig falsch!Ein Kardinal muss Ihnen auf so heikle Fragen NICHT antworten,weil nicht feststeht,was Sie damit erreichen wollen!Msgr.Franz Schlegl


5
 
 Stanley 5. September 2015 
 

@Toribio

Ich habe mich am 08. Juni und am 27. Juli 2015 schriftlich an Gerhard Ludwig Kardinal Müller bzw. an die Glaubenskongregation gewandt und u.a. folgende Fragen gestellt:

Hat der Vatikan Herrn Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., jemals eine richterliche Vollmacht (Jurisdiktion) erteilt - sei es dauerhaft oder nur vorübergehend?

Gelten die Priester der Piusbruderschaft bei Eheschließungen als Zeugen der Kirche?

Sind ihre Eheschließungen im Sinne der kirchlichen Bestimmungen gültige Eheschließungen?

Besitzt Berard Fellay und/oder die Priester der Piusbruderschaft die für die Beichtabsolutionen erforderliche Jurisdiktion?

Sind deren Lossprechungen von den Sünden gültige Lossprechungen?

Ergebnis: Weder Kardinal Müller noch sonst jemand im Vatikan hat es für nötig erachtet, darauf zu antworten!

Fazit: Dies kann als stillschweigende Zustimmung zu der sakramentalen Praxis der Piusbruderschaft im Sinne der Gültigkeit aller Sakramente gewertet werden!


3
 
 Toribio 5. September 2015 
 

@ Stanley: Die Piusbruderschaft beruft sich...

... an diesem Punkt gerne auf das 'Ecclesia supplet', d.h., dass die Kirche in gewissen Fällen ergänzt, woran es ermangelt: die Kirche "suppliert"! "Liegt seitens des Pönitenten ein allgemeiner Irrtum oder ein Tatsachenirrtum vor, so können dieselben sakramentalen Wirkungen entfaltet werden, als wenn seitens des Beichtvaters alles rechtens wäre und er die entsprechenden Vollmachten hätte. Die Beichte erlangt somit kraft der kirchlichen Ergänzung subjektive Gültigkeit bei objektiver Ungültigkeit."
ABER: "Wer hingegen um die Ungültigkeit der Beichten weiß, kann durch solche Beichten keine sündenvergebende Wirkung erlangen, unabhängig davon, ob er dieses theologische Faktum anerkennt oder nicht, es sei denn die Nichtanerkennung wäre durch einen weiteren Irrtum bedingt."
Für das Seelenheil der Gläubigen war das jetzt schon wichtig, dass man hier zu einer wenn auch provisorischen Lösung gekommen ist, die jenseits der zurechtgelegten Eigenrechtfertigungen eine feste Klarheit schafft.


4
 
 Toribio 5. September 2015 
 

@ Stanley: Dass die Piusbruderschaft...

... auch diesmal gleich wieder dem Papst widerspricht, macht mich fassungslos.
"In der Verwaltung des Bußsakramentes hat sich die Piusbruderschaft immer und mit völliger Sicherheit auf die außerordentliche Jurisdiktion gestützt" - die völlige Sicherheit, von der die Piusbruderschaft hier schwafelt, gibt es schlicht und einfach nicht... diese oft genannte außerordentliche Jurisdiktion ist bloß ein Konstrukt der Piusbruderschaft zur Eigenrechtfertigung und im Grunde genommen eine schwere Täuschung der Gläubigen! Michael Gurtner hat das im kath.net-Beitrag 38948 'Kann man bei der Piusbruderschaft gültig beichten?' gut und überzeugend dargelegt.
Dort schreibt er: "Daher sind die Beichten, welche von den Geistlichen der Priesterbruderschaft St. Pius X. gespendet werden, ob des Mangels der facultas exercendi potestatem ordinis objektiv ungültig. Das bedeutet in Folge, dass die Absolution für den Pönitenten keine sündenvergebende Wirkung hat."


5
 
 Stanley 5. September 2015 
 

Priesterbruderschaft widerspricht dem Papst

"Die Priesterbruderschaft drückt dem Obersten Hirten für seine väterliche Geste ihren Dank aus. In der Verwaltung des Bußsakramentes hat sie sich immer und mit völliger Sicherheit auf die außerordentliche Jurisdiktion, wie es die Normae generales des Kanonischen Rechtes festhalten, gestützt. " (Zitat aus der jüngsten Stellungnahme der Priesterbruderschaft St. Pius X.)

Die Priester der Piusbruderschaft widersprechen somit eindeutig der Darstellung von Papst Franziskus, ihre Beichten seien bis zum Beginn des Jahres der Barmherzigkeit ungültig und nach Abschluss des Barmherzigkeitsjahres würden sie es wieder sein.

Barmherzigkeit kann man nicht wie einen Lichtschalter ein- und ausschalten.

Ich denke, das ist es, was die Priesterbruderschaft dem Papst (außer ihrem Dank für seine väterliche Geste) sagen will.


1
 
 Toribio 5. September 2015 
 

Warum dann dieser deutlich spürbare Wirbel?

Da gab es Stimmen, die meinten, dass das Papstschreiben unbedingt mit einer Notiz hinsichtlich der gewöhnlichen Rechtslage bei Abtreibung und Beichte hätte versehen werden müssen. Ja, das mag ein Fehler gewesen sein. Aber das hat ein weiteres Mal klar den heutigen erbärmlichen Zustand der Kirche im deutschen Sprachraum aufgezeigt... da ist selbst in der Kirche kaum mehr Glaubenswissen vorhanden. Was die kirchlichen Medien hierzu geboten haben, war eine einzige Offenbarung!
Interessant fand ich auch Folgendes: Obwohl bezüglich der Bedingungen zur Gewinnung des Jubiläumsablasses und der dazu notwendigen Beichte viele Punkte angesprochen wurden, gab es bei vielen Medien im Wesentlichen zwei vorherrschende Schlagzeilen: "Papst Franziskus erlaubt Priestern Vergebung von Abtreibungen" und "Franziskus geht auf Piusbruderschaft zu". Nun, Papst Franziskus wünscht sich, dass möglichst viele den Jubiläumsablass gewinnen... ob dann solch eine verzerrte Berichterstattung der Sache dienlich ist?


8
 
 Toribio 5. September 2015 
 

Papst Franziskus setzt im Grunde genommen...

... eigentlich recht unspektakuläre Akzente, die aber stets eine große Wirkung entfalten. So auch diesmal. Er versteht es meisterlich, mit kleinen Zeichen die Leute dazu zu bringen, über das, was ihnen Schwierigkeiten bereitet, genauer nachzudenken. Da die kath. Kirche heute sowohl von außen als auch von innen heftigst angegriffen wird, ist es gut, einen Steuermann zu haben, der das Ruder fest in der Hand hat u. stets die entscheidenden pastoralen Impulse zu geben vermag. Das ist auch hier wieder geschehen. Er hat heuer im März ein außerordentliches Jubiläumsjahr - Jahr der Barmherzigkeit - ausgerufen. Dazu gehört ganz wesentlich der Jubiläumsablass. Damit diesen möglichst alle gewinnen können, hat Franziskus letzten Dienstag die Bedingungen plus Erleichterungen dazu bekannt gegeben. Und weil zu einem vollständigen Ablass auch eine abgelegte Beichte notwendig ist, hat er sich auch dazu geäußert rsp. Erleichterungen angeordnet.
Alles völlig unspektakulär, möchte man meinen...


9
 
 Klaffer 3. September 2015 
 

Mich beeindruckt es, dass sich Papst Franziskus überlegt, wie auch Kranke, Einsame, Behinderte, Gefangene, Verstorbene,... einen Ablass bekommen können. Etwa, wenn ein Gefangener beim Durchgang durch die Tür seiner Zelle an Gott denkt und zu ihm betet.
Ich glaube, dass man diese Geste nicht übersehen soll. Sie ist bestimmt so wichtig wie die Annäherungsversuche an die Piusbruderschaft.


5
 
 Charles X. 3. September 2015 
 

@ Schlegl

"Wenn die Weihehandlungen in der Gruppe FSSPX UNGÜLTIG sind, sind die jetzigen 4 Herren KEINE Bischöfe und die von ihnen geweihten Priester, KEINE Priester!"
Richtig! Nur die von Lefebvre geweihten Priester sind gültig, aber unerlaubt geweiht.
Richtig, ich bin auch der Meinung, dass kein Schisma gibt, weil die meisten Kleriker der Piusbrüder Sakramentensimulanten sind.
"Sämtliche Sakramente, nicht nur Beichte und die Ehe, währen bei FSSPX UNGÜLTIG, nicht nur unerlaubt". Falsch, denn die Taufe ist gültig.
"Dann wäre das ein reiner Laienverein, der nur Theater spielt."
Ja.
"Glauben Sie, dass Rom so DANEBEN ist?"
Nein, nur Rechtsirrtümer kommen vor - in jedem Rechtssystem. Auch im Kirchenrecht. Und selbstverständlich kann man sich auch kirchenrechtlich schlecht beraten lassen. Das sagt ja wenig über den Beratenen und mehr über die Beratenden aus.
Nochmals: Ich habe das Kirchenrecht, die Konstitution Pontificale Romanum und die Sakramentenlehre des Florentinum nicht gemacht.


1
 
 Charles X. 3. September 2015 
 

@ Wiligis

"Eine Weihe wird nicht deshlab ungültig, weil man ein nicht approbiertes Formular verwendet."
Es geht nicht um das Formular, sondern um die Form! Und hier lehrt das Florenzer Konzil EINDEUTIG UND UNFEHLBAR, dass zur Gültigkeit eines Sakramentes die richtige Form, die richtige Materie und die richtige Intention gehört - fehlt eines, kommt kein Sakrament zu stande.
Ich zitiere nochmals das ordentliche Lehramt Paul VI.: „Die Form besteht in den Worten des Weihegebetes, von denen die folgenden wesentlich und daher zur Gültigkeit unabdingbar sind: Gieße jetzt aus über deinen Diener, den du erwählt hast, die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Leitung. Ihn hast du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben, und er hat ihn den Aposteln verliehen. Sie haben die Kirche an den einzelnen Orten gegründet als dein Heiligtum, zur Ehre und zum unaufhörlichen Lob deines Namens.“


1
 
 SCHLEGL 3. September 2015 
 

@Charles X.

Da müssen Sie mir aber jetzt EINIGES erklären:
Wenn die Weihehandlungen in der Gruppe FSSPX UNGÜLTIG sind, sind die jetzigen 4 Herren KEINE Bischöfe und die von ihnen geweihten Priester, KEINE Priester!
Dann wäre aber die Aufhebung der Exkommunikation gegen die 4 Herren SINNLOS gewesen, ebenso die Bemühung um die Wiederherstellung der Einheit der Kirche und der Rückkehr der Schismatiker unter die Autorität des Papstes. Sämtliche Sakramente, nicht nur Beichte und die Ehe, währen bei FSSPX UNGÜLTIG, nicht nur unerlaubt, und Papst Franziskus hätte jetzt ungeweihten Personen Vollmacht zur Absolution gegeben. Dann wäre das ein reiner Laienverein, der nur Theater spielt. Glauben Sie, dass Rom so DANEBEN ist?? Msgr. Franz Schlegl


11
 
 Charles X. 3. September 2015 
 

@Schlegl III

Was Ihre Antwort auf Stanley betrifft: Hier pflichte ich Ihnen wiederum völlig bei!


2
 
 silvana 2. September 2015 
 

Artikel von Josef Bordat

@danke FranciscoL für den Link. Ich hatte zunächst ehrlich gesagt auch gedacht, was das soll, jede Sünde wird doch nach einer Beichte vergeben. Aber jetzt verstehe ich das besser. Ich setze den Link gleich noch einmal, weil er ja inzwischen etwas nach unten gerutscht ist:
https://jobo72.wordpress.com/2015/09/01/ein-kirchenrechtlicher-akt-der-barmherzigkeit/


1
 
 Willigis 2. September 2015 
 

@ Charles X. / Ambrosius

Eine Weihe wird nicht deshlab ungültig, weil man ein nicht approbiertes Formular verwendet. Da das in diesem Fall verwendete Formular jahrhundertelang in Brauch gewesen ist, ist es unsinnig zu behaupten, dass so keine Bischofsweihe zustande käme.
Sie scheinen ein positivistisches Verständnis vom Kirchenrecht zu haben, aber das Kirchenrecht ist älter als der Rechtspositivismus. Folglich ist dieser auch kein Prinzip des Kirchenrechts.


5
 
 Charles X. 2. September 2015 
 

@Schlegl II

Sie schreiben weiterhin:
"Die Weihe besteht in HANDAUFLEGUNG durch einen in der Sukzession befindlichen Bischof (normalerweise sollten es 3 sein)" - richtig!
"und der Weihe- Präfation, die eben im Text nicht dogmatisch festgelegt ist." Das ist FALSCH. Denn Paul VI. hat den Text für die RÖMISCH-Katholische Kirche DOGMATISCH UND KIRCHENRECHTLICH EINDEUTIG festgelegt in Pontificale Romanum 12: "„Die Form besteht in den Worten des Weihegebetes, von denen die folgenden wesentlich und daher zur Gültigkeit unabdingbar sind: Gieße jetzt aus über deinen Diener, den du erwählt hast, die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Leitung. Ihn hast du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben, und er hat ihn den Aposteln verliehen. Sie haben die Kirche an den einzelnen Orten gegründet als dein Heiligtum, zur Ehre und zum unaufhörlichen Lob deines Namens."


1
 
 Charles X. 2. September 2015 
 

@Schlegl I

Lieber Msgr. Schlegl,

mit Ihnen kann man diskutieren, das ist sehr angenehm.
Sie schreiben: "Dann gehen Ist sie also davon aus, dass sich sowohl Papst Franziskus, als auch Papst Benedikt XVI und der Präfekt der Glaubenskongregation geirrt hätten! Ebenso Papst Paul VI und Papst Johannes Paul II, dessen Glaubenspräfekt immerhin Kardinal Ratzinger gewesen ist!"
Ein "Irrtum" in Glaubensfragen ist das nicht. Einer in der Tatsachenbewertung: ja, das schon. Das ist aber weitaus nicht schlimm, finde ich. Schließlich waren/sind weder Johannes Paul II. Moralphilosoph) noch Benedikt XVI. (Dogmatiker) noch Franziskus (ebenso Dogmatiker) Kirchenrechtler. SIe sind halt schlecht beraten worden. Tatsachenirrtümer gab es schon öfter. Warum Paul VI. geirrt haben soll, erschloss sich mir nicht. Der war schon 10 Jahre tot, als man zu den Bischofsweihen bei den Piusbrüdern schritt.


1
 
 Stanley 2. September 2015 
 

@Schlegel und andere

Angesichts der vielen Unsicherheiten, die hier vertreten sind, frage ich Sie:

Warum hat der Vatikan 1988 ein von der Petrusbruderschaft lanciertes Gerichtsverfahren gegen die Piusbruderschaft vor der römischen Rota (dem vatikanischen Gerichtshof) abgeblockt, wenn all das Belastungsmaterial stimmen würde, was Sie hier gegen die Piusbruderschaft vorbringen?

Tatsächlich gibt es bis heute keinen Gerichtsprozess gegen die Priestergemeinschaft von Erzbischof Lefebvre!

Und wo kein Kläger, da kein Richter!


2
 
 Rolando 2. September 2015 
 

Gott ist am Werk

Viele Gebetsgruppen und Bekehrungen in den letzten 30 Jahren dank der Muttergotteserscheinung in Medjugorie,
Enormer Nachwuchszuwachs des Priesterseminars Stift Heiligenkreuz (der Herr braucht diese Priester, dieses Seminar ist nicht protestantisch unterwandert) ebenso wie St. Petrus in Wigratzbad
Jahr der Barmherzigkeit
Jetzt die erlaubte Absolution durch die Piusbrüder,
Seit etwa 25 Jahren sehr gute Exerzitienangebote indischer Priester
Die Flüchtlingssituation, um Akte der Barmherzigkeit zu üben
Und das Aufbäumen der Hölle, IS, Terror, und Irreführung durch Ideologien, sowie Verbreitung von Lügen, um die Menschen von der Kirche wegzuführen
Und 100Jahre Fatima sowie 500Jahre Kirchenspaltung,
Und ein alter Priester sagte mir vor Jahren, es geht noch weiter runter, dann kommt ein Eingreifen Gottes und über 90 Prozent Werden dann katholisch.
Es ist auch Garabandal nicht zu vergessen,
Es gibt auch Visionen wo bei Ersch.ort. Mariens viele Leute s


3
 
 Rolando 2. September 2015 
 

seramis, wedlerg

Nachrichten über kirchliche Themen in öffentlich rechtlichen Medien kann man vergessen, sie können nicht richtig berichten, weil sie die ganze Sachlage nicht im Ansatz verstehen, es ist in etwa so, wie wenn man in Fragen über das Auto den Bäcker aufsucht.


3
 
 Charles X. 2. September 2015 
 

@Schlegl

Lieber Msgr. Schlegl,

ich habe das Kirchenrecht nicht gemacht und ich habe es auch nicht so gemacht, wie es ist. Es ist nunmal so wie es ist. Warum die Exkommunikationsaufhebung ein Fehler gewesen wäre aufgrund der Bischofsweihesimulation, ist mir nicht klar geworden. Schließlich führt nicht nur eine unerlaubte, sondern auch eine simulierte Sakramentenspendung zur Exkommunikation. Im Übrigen bestreite ich auch gar nicht, dass Papst Franziskus und Benedikt diese Weihen als gültig ansehen. Ich gehe davon aus, dass sie es nicht sind. Denn das ist so im Kirchenrecht eindeutig festgelegt. Und darüber sollte man nachdenken, denn das erzeugt Rechtsunsicherheit.


1
 
 SCHLEGL 2. September 2015 
 

@ Charles X.

Der Passus kann sich NUR auf den "Novus ordo" beziehen! Denn auch die Bischöfe der PETRUSBRUDERSCHAFT führen die Priesterweihe nach dem alten Rituale von 1962 durch!
Abgesehen davon wären bei dieser theologischen Ansicht die Weihehandlungen der katholischen Orientalen, der Orthodoxen und getrennten Altorientalen ungültig, was nicht der Fall ist!Msgr. Franz Schlegl


5
 
 Seramis 2. September 2015 
 

@wedlerg: Es geht noch schlimmer

Im Videotext des ZDF, wo die Zeilen recht kurz sind, wurde in der Schlagzeile ausgerechnet das Wort "Vergebung" gekürzt. Da stand eine zeitlang allen Ernstes "Papst erlaubt Abtreibung". Das hätten die wohl gerne...


6
 
 landpfarrer 2. September 2015 
 

@wedlberg

Das mit der Absolution bei abtreibung durch djeden Priester stimmt eben so nicht. Es handelt sich (anders als bei Mord) eben um eine reservierte Sünde. Deren Lossprechung ist dem Bischof bzw. dem durch diesen beautragten "Busskanoniker" (Priester mit besonderen Vollmachten) vorbehalten. Alerdings haben z.B. die deutschen Bischöfe diese Vollmacht quasi an alle Priester delegiert. Dies ist aber nicht überall der Fall.


5
 
 wedlerg 2. September 2015 
 

Der Pressesalat

Dank der unkommentierten Verbreitung des Schreibens kommen jetzt die Missverständnissse:
Münchener Merkur: Vergebung von Abtreibung erlaubt. Der Papst öffnet die Kirche weiter; wer die Absolution von Abtreibung erbittet, muss sie auch bekommen - ein bemerkenswerter Fortschritt.
Donaukurier: Papst erlaubt vorübergehend die Vergebung von Abtreibung für ein Jahr.
Die formale Natur des Aspekts hat natürlich keiner kapiert.
Bin gespannt, ob irgendein Kirchenfunktionär oder Bischof in D klarstellt, dass die Vergebung bei Abtreibung ebenso wie die Vergebung bei Mord von je her allen Priestern möglich war. Ansonsten wäre das eigentlich unsere Aufgabe.


5
 
 SCHLEGL 2. September 2015 
 

@Ambrosios

Also da muss jetzt einiges korrigiert werden. Sie verwechseln die unerlaubten Bischofsweihen von Marcel Lefebre, weil ohne den päpstlichen Auftrag und gegen den Willen Pauls VI. Lefebvre hat damals sicher Ceremoniale Episcoporum in lateinischer Sprache, vorkonziliare Ausgabe verwendet. Die Weihen sind GÜLTIG, aber unerlaubt! Der Spender und die 4 Geweihten waren exkommuniziert, bis Benedikt XVI Exkommunikationen aufgehoben hat. Williamson hat sich durch die unerlaubte Weihehandlung ERNEUT Exkommunikation zugezogen, SEIN Weihegebet war nicht mehr kanonisch, was aber die Weihe an sich nicht ungültig macht. (Sonst wären alle altorientalischen und orthodoxen Hierarchen UNGÜLTIG geweiht, was nicht der Fall ist!) Das II. Vatikanum hat KEIN Dogma verkündet, was ihm FSSPX bekanntlich vorwirft.Msgr. Franz Schlegl


6
 
 landpfarrer 2. September 2015 
 

@Ambrosius Fortsetzung 2

UIm Jahre 2000 unterstelte sich Rangel der Autorität Roms und wurde ohne neue Weihe aufgenommen und zum Titularbischof ernannt. Rangel, der 2002 starb, erhielt kurz vor seinem Tode in Francesco Rifan einen Koadjutor, der von Kardinal Castrillon Hoyos nach dem Pontifikale von 1962 geweiht wurde.


4
 
 landpfarrer 2. September 2015 
 

@Ambrosios (Fortsetzung)

Auch Ihre Argumentation mit der fehlenden Intention dürfte wohl kaum tragfähig sein. Die Intention muss niemals alle Aspekte enthalten sondern muss einfach darin bestehen zu tun, was die Kirche tut. Meines Wissens lehnt auch die Piusbrudersdchaft die Lehre von der Kollegialität der Bischöfe (die sicher kein "neues Dogma" des Vatikanum II ist) grundsätzlich ab, wenngleich sie einzelne Aspekte kritisch ist. Überhaupt wurde die Ungültigkeit der Weihen in der Piusbruderschaft nur sehr vereinzelt von einzelnen Kirchenrechtlern behauptet, Rom hat dies aber nie rezipiert sondern durch Handeln (siehe oben) gezeigt, dass die Gültigkeit nicht in Frage steht.
Siehe auch den Fall von Licinio Rangel, von den Weihbischöfen der Piusbruderschaft geweihter Bischof als Nachfolger für die Diözese Campos in Brasilien als Nachfolger von Bischof de Castro Maier für die beim Alten Ritus gebliebenen Priester in der Diözese Campos in Brasilien 1991 geweiht. Im Jahre 2000 wurde er in volle Gemeinschaft


4
 
 landpfarrer 2. September 2015 
 

Hier die Reaktion der Piusbruderschaft auf das Papstschreiben:
http://fsspx.de/de/kommuniqu%C3%A9-des-generalhauses-1
@Ambrosios
Ihre Interpretation ist kaum tragbar. Die Änderung des Weihegebetes im Gefolge des Konzils bewirkt sicher keine Ungültigkeit des bisherigen Weihegebetes (allenfalls die Erlaubtheit, das bisherige Gebet zu verwenden). So kann auch weiterhin mit Sicherheit gültig mit dem bisherigen Gebet geweiht werden so wie ja auch zum Beispiel bei den Unierten Kirchen andere Bischofsweihegebete üblich sind und darüber hinaus auch die Vielfalt der Weihegebete der Orthodoxen Kirchen von Rom nie in ihrer Gültigkeit infragegestellt wurden.
Auch die Bischofsweihen der Piusbruderschaft wurden von Rom (z.B. im Zusammenhang mit der Aufhebung der Exkommunikationen) nie als ungültig betrachtet) und auch bei Priestern der Piusbruderschaft bei Rückkehr in volle Gemeinschaft mit Rom nie eine "Nachweihe"(auch nich bedingungsweise) wg Zweifel an Gültigkeit verlangt.


4
 
 Rolando 2. September 2015 
 

Sache des Gehorsams


2
 
 Ambrosios 2. September 2015 

Großzügig!

Ich bin sehr froh über die Großzügigkeit unseres Hl. Vaters. Barmherzigkeit ist das wichtigste aller Gesetze. Allerdings hege ich Zweifel an der Gültigkeit der Piusbruderweihen, schließlich hatten sie bei der Bischofsweihe nicht mehr das gültige Bischofsweihegebet (das wurde total geändert) und darüber hinaus fehlt den Piusbrüdern bei der Bischofsweihe die rechte Intention (zu dieser gehört, in das Kollegium der Bischöfe aufgenommen werden zu wollen. Die Kollegialität der Bischöfe ist aber ein Dogma des 2. Vatikanums, dass die Piusbrüder leugnen). Sind aber die Bischofsweihen ungültig, dann auch die von den Bischöfen gespendeten Priesterweihen. Ich hoffe aber, dass die Piusbrüder ihre Häresien einsehen und zur Kirche zurückkehren. Dann wird es sicher einen Weg der Sanierung der ungültigen Weihen geben.


4
 
 placeat tibi 2. September 2015 
 

@Mysterium ineffabile

Danke für Beitrag und Aufklärung.


1
 
 Kant 1. September 2015 

@Stanley: Nutzen Sie die Chance!

Widerspruch? Beichte ist nur gültig, wenn der Ortsordinarius dem beichthörenden Priester die Beicht-Erlaubnis erteilt hat. Das werden die Pius-Brüder nicht anders lehren. Und kein rk Bischof wird Pius-Brüder die Erlaubnis erteilen. Ergo: ihre Beichten sind ungültig. Aufgrund päpstlicher Vollmacht werden die Priester für ein Jahr die Erlaubnis haben. Nutzen Sie es! Daß der Papst von der guten Praxis der Gläubigen bei den Pius-Brüder beeindruckt ist, von der der Priester nicht ... Widerspruch? Im Gegenteil kann ich dem Papst nur beipflichten. Schismatische Priester muß man tadeln. Gläubige, die bei ihnen die Sakramente empfangen und ein Unbehagen empfinden, muß man helfen, wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Wenn das Jahr der Barmherzigkeit vorbei ist und die Pius-Brüder ihre Trotzphase immer noch nicht überwunden haben, werden diese Gläubigen hoffentlich verstehen, daß es nicht am Papst und am Vatikan liegt. Jahr der Barmherzigkeit! Lieber Stanley, nutzen Sie die Chance!


3
 
 Smaragdos 1. September 2015 
 

Zitat Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici):

Can. 966 — § 1. Zur gültigen Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der Weihegewalt die Befugnis besitzt, sie gegenüber den Gläubigen, denen er die Absolution erteilt, auszuüben.

§ 2. Diese Befugnis kann ein Priester von Rechts wegen oder durch Verleihung von der zuständigen Autorität nach Maßgabe des can. 969 erhalten.

PS Befugnis heißt auf Lateinisch facultas


3
 
 Willigis 1. September 2015 
 

@ Mysterium Ineffabile

Ich mache dem Papst wegen seiner Formulierung gar keine Vorwürfe, es ist ein Brief an einen Kurienbischof, der sich mt der Materie auskennt.

Viele andere werden aber kaum wissen, wie die Bestimmungen des CIC zur Beichte von mit Exkommunikation belegten Delikten lauten. Diese Leute sind keineswegs Ignoranten, es handelt sich um eine kaum bekannte Materie.

Deshalb hätte das Presseamt, das dieses Schreiben veröffentlicht hat, eine entsprechende Erklärung anfügen müssen.


4
 
 antony 1. September 2015 

@Stanley: Kein Widerspruch

Gültig UND erlaubt waren die Sakramentenspendungen der FSSPX seit dem Schisma wohl nicht.


5
 
 huegel76 1. September 2015 

Schade,

mit wie viel Kritik wieder auf Franziskus' Barmherzigkeitsoffensive reagiert wird.


3
 
 FranciscoL 1. September 2015 

Guter Artikel von Josef Bordat

jobo72.wordpress.com/2015/09/01/ein-kirchenrechtlicher-akt-der-barmherzigkeit/


4
 
 Stanley 1. September 2015 
 

Das päpstliche Schreiben ist in sich widersprüchlich

"Von verschiedener Seite haben mir einige bischöfliche Mitbrüder vom guten Glauben und der guten sakramentalen Praxis dieser Gläubigen berichtet (...)"
"(...) bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen."

Heißt im Umkehrschluss: Vor dem Jahr der Versöhnung waren die Sündenlossprechungen der Priester der Piusbruderschaft ungültig und nach Abschluss des Jahres der Barmherzigkeit werden sie es wieder sein!
Andererseits ist der Papst schwer beeindruckt von der (bisherigen) "guten sakramentalen Praxis der Gläubigen [sic!]"
Von der sakramentalen Praxis der Priester etwa nicht?

Wenn die Einigung mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. weiterhin so widersprüchlich behandelt wird, dann gute Nacht Piusbruderschaft!


5
 
 SpatzInDerHand 1. September 2015 

(@gebsy: ... die Väter auch nicht. Zum Elternwerden gehören noch immer zwei...)


3
 
 gebsy 1. September 2015 

Aufklärungsbedarf gegeben ...

Wie wird diese umfangreiche Materie verständlich kommuniziert?
Sind die Verhütungsmethoden, welche das Einnisten des BEFRUCHTETEN Eies in der Gebärmutter verhindern einer Abtreibung gleichzusetzen? Viele Mütter wissen dann nicht mehr, wie vielen eigenen Nachkommen sie einmal in der Ewigkeit begegnen werden ...


6
 
 SCHLEGL 1. September 2015 
 

@StephanSy

Ja, natürlich! Der Bischof, ist als Nachfolger der Apostel derjenige, der den Priestern seiner Diözese Jurisdiktion gibt! In Österreich ist das so geregelt, dass ein Priester, welcher in EINER Diözese Jurisdiktion hat, auch in ALLEN anderen Diözesen des Landes absolvieren kann. Vor 50 Jahren konnte das der Dekan des Dekanates einem Priester, der im Urlaub Vertretungen machte, für 4 Wochen gestatten.
Es gibt nur 4 Fälle der Exkommunikation, welche dem Papst = Heiligen Stuhl vorbehalten sind und wofür, außer in Todesgefahr, in Rom Rekurs eingelegt werden muss.Msgr. Franz Schlegl


6
 
 NoJansen 1. September 2015 

Kehrt die Bruderchaft FSSPX in den Schoß der Kirche zurück?

"Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen." (Zitat aus dem Schreiben des Papstes Franziskus)
Mir scheint, dass der Hl. Vater der Piusbruderschaft eine Brücke bauen will.
Mal sehen, ob sie ebenfalls einen Schritt zur Rückkehr in den Schoß der Mutter Kirche tun wird und über ihren Schatten springt!


10
 
 StephanSy 1. September 2015 
 

@Schlegl

Interessant. Das heißt also, dass es am Bischof liegt, die Absolution in diesen Fällen für alle Priester freizugeben?
Ich vermute, dass das zumindest in den meisten deutschsprachigen Bistümern so gehandhabt worden ist, oder?


1
 
 SCHLEGL 1. September 2015 
 

Abortus arteficialis

Bereits in der Zeit meine Jurisdiktionsprüfung, also vor 41 Jahren hat der damalige Erzbischof von Wien, Kardinal Dr. Franz König folgende Bestimmung erlassen:
ALLE Priester, welche in der Kathedrale das Sakrament der Buße spenden, können die Exkommunikation über Personen aufheben, welche eine Abtreibung an sich durchführen haben lassen und absolvieren. Später wurde dann dahin ergänzt, dass JEDER Priester der Erzdiözese das tun darf, wenn der Pönitent diese Sünde zum 1. Mal beichtet! Heute gibt es in dieser Materie bei uns keine Reservation mehr. Es kommt gar nicht so selten vor, dass jemand, entweder sehr bald, oder nach Jahren darauf kommt, was er angerichtet hat. Hier muss die göttliche Barmherzigkeit erfahrbar werden!Msgr.
PS: ich bin gespannt wie die Gruppe FSSPX auf die grenzenlose Güte des Papstes reagiert?


11
 
 placeat tibi 1. September 2015 
 

@Stephan Sy -Wer weiß genaues?

Ich muß ergänzen, daß ich nicht sicher weiß, ob die Exkommunikation per Tatstrafe die abtreibenden Frauen einschließt oder nicht.


2
 
 Mysterium Ineffabile 1. September 2015 

@StephanSy, @PlaceatTibi @Willigis

Der Brief setzt voraus, dass die Leser die geltenden Bestimmungen kennen, wie dies bei derartigen Dokumenten immer anzunehmen ist. Die Verwirrung wird von Ignoranten gestiftet. Ist eine derartige Ignoranz vorherzusehen? Ich weiß es nicht, würde aber dem Presseamt keine vorschnellen Vorwürfe machen. Jetzt sind die Priester aufgerufen, dies den Leuten zu erklären - Sachen, die ein Katholik eigentlich wissen muss.

@PlaceatTibi Auch die abtreibende Mutter ist mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt, zusammen mit allen, die an der Abtreibung mitwirken (Ärzte, Krankenpersonal etc.)


10
 
 StephanSy 1. September 2015 
 

@placeat tibi, @Willigis

Danke, jetzt macht es Sinn. Ist meiner Meinung nach leider auch wirklich missverständlich vom Papst formuliert. Ich wünschte wirklich, er würde bei diesen verminten Themen klarer Formulieren.


12
 
 placeat tibi 1. September 2015 
 

@Stephan Sy

Meines Wissens betrifft das nicht die abtreibenden Frauen und ihre Partner, die sind nicht von der Beichte ausgeschlossen.
Im KKK heißt es:

"2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu" ( [link] CIC, can. 1398), „so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt" 1463 ( [link] CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. [link] CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird."


11
 
 Willigis 1. September 2015 
 

@ StephanSy

Für die Absolution von nicht festgestellten Tatstrafen ist nach c. 508 CIC der Bußkanoniker der Diözese zuständig. Dieser hat die (nicht übertragbare) Befugnis, Beugestrafen (wie die Exkommunikation) zu erlassen. Daher spricht Franziskus auch von "allen Priestern" - denn er und der Adressat seines Briefes wissen ja, dass es Priester gibt, die von der Beugestrafe lösen dürfen. Die Journalisten, die nun diesen Brief weiterverwerten kennen die Tiefen des katholischen Kirchenrechts aber eben nicht und verbreiten jetzt Unsinn. Aufgabe ordentlicher Presseamtsarbeit wäre es, solchen vorhersehbaren Missverständnissen zu begegnen.


10
 
 StephanSy 1. September 2015 
 

Ist Absolution von Abtreibung untersagt?

Das wusste ich gar nicht. Kann mir jemand hier bitte sagen, welche "gegenteiligen Bestimmungen" der Papst meint?


7
 
 Willigis 1. September 2015 
 

Applaus für den vatikanischen Pressesaal

Wofür werden die Herrschaften dort eigentlich bezahlt? Der Brief von Franziskus hätte unbedingt mit einer Notiz hinsichtlich der gewöhnlichen Rechtslage bei Abtreibung und Beichte versehen werden müssen.

Jetzt steht in jeder Online-Postille, dass die Priester im Jubiläumsjahr mal von Abtreibung absolvieren könnten - so als ob das nicht immer unter gewissen Bedingungen möglich wäre. Eine pastorale Katastrophe. Diese Underperformance ist nicht zum aushalten.


14
 
 kreuz 1. September 2015 

"Dieses Jubiläumsjahr der Barmherzigkeit

schließt niemanden aus."

überraschend, erfreulich, wunderbar.


14
 
  1. September 2015 
 

erfreulich

wirklich spannend wird jetzt die Reaktion der FSSPX


11
 
 wandersmann 1. September 2015 
 

Bruderschaft St. Pius X.

Ich gebe zu, dass ich das unserem Papst nicht zugetraut habe. Eine sehr positive Überraschung für mich (nein, ich gehe dort nicht zur Messe und auch nicht zur Beichte).


10
 
 Dottrina 1. September 2015 
 

Sehr schöner Text!

Dieser Text ist wirklich gelungen. Er hat mir sehr gut gefallen und sollte auch wirklich von allen Hirten gelesen werden. Danke, Papst Franziskus!


21
 
 M.Schn-Fl 1. September 2015 
 

Mehr als cool!

Ich finde den ganzen Text wunderbar!
Wer es immer noch nicht kapiert hat, der sollte jetzt endlich einsehen, dass dieser Papst wirklich katholisch ist.


25
 
 SierraVictor 1. September 2015 

Cool!


7
 
 hollludo 1. September 2015 
 

Grandios

Ein wichtiger Schritt in Richtung Versöhnung auf die Piusbruderschaft zu. Die Besuche von Card. Brandmüller und Weihbischof Schneider bei der Piusbruderschaft haben den Papst wohl beeindruckt!


19
 
 Dismas 1. September 2015 

Die Äußerungen hinsichtlich der

Pius-Bruderschaft sind schon sehr beachtenswert! Hier tut sich Neues, Papst Franz wandelt hier gleichsam in den Fußspuren unseres geliebten Hl. Vaters em.Benedikt XVI. Ich finde das sehr segensreich. Auch sollen alle, die das schlimmme Verbrechen der Tötung Ungeborener begangen haben umd dies von Herzen bereuen in der Hl.Beichte die Absolution erlangen können, als Ausfluß der göttlichen Barmherzigkeit und wieder vollkommene Gemeinschaft mit der Hl.Kirche genießen.Herzlichen Dank an den Hl.Vater, beten wir weiterhin für ihn, so ist es auch sein Wunsch und unsere Pflicht als Katholiken.


26
 

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