Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Lackner: "Die Suche dauert an"
  2. Verschwörungstheorien im „Monitor“: „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“
  3. Bistum Würzburg lädt zu Wallfahrtsmessen mit Laienpredigt
  4. Zum Tod von Laura Dahlmeier – eine Betrachtung aus christlicher Sicht
  5. Klartext von US-Bischof Barron nach Kritik an der Verleihung des Josef-Pieper-Preises an ihn
  6. „Einen Papst, der deutschen Ansprüchen genügt, wird es ohnehin niemals geben“
  7. Relativ hoher Anteil an Besuchern der Alten Messe unter US-Katholiken
  8. Christus verkünden - Gerechtigkeit schaffen - Schöpfung bewahren
  9. Kardinal Koch über Leo XIV.: „Das ist der Papst, den die Kirche jetzt braucht“
  10. „Film-Festival will Doku über 7. Oktober nicht zeigen – angeblich aus Sorge um Bildrechte der Hamas“
  11. Tausende besuchen den Papst im Urlaub
  12. ‚Sex ist schön und gut und gehört in den Kontext der Ehe‘
  13. Papst Paul VI. hatte die Abschaffung der Heiligen Jahre erwogen
  14. Wiener Gericht meint: Scharia auch in Österreich gültig
  15. Gewissen oder Eigenwillen?

«Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung»

11. September 2015 in Interview, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kölner Kirchenrichter Assenmacher zum verkürzten Eheverfahren. Von Andreas Otto (KNA)


Köln (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat am Dienstag angekündigt, die kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren vereinfachen und verkürzen zu wollen. Eine gemischte Bilanz zieht der Leiter der Kirchengerichte in Köln und Essen, Offizial Günter Assenmacher (Foto), am Mittwoch im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln.

KNA: Herr Assenmacher, hat Sie Papst Franziskus überrascht mit der Verkürzung der Ehenichtigkeitsverfahren?

Assenmacher: So unerwartet kam das nicht. Papst Franziskus hatte ja schon signalisiert, dass die Kirchengerichte schneller über Gültigkeit oder Ungültigkeit von Ehen entscheiden sollen. Für mich ist zunächst aber wichtig, dass der Papst mit seinen beiden Schreiben bestätigt hat, dass Eheprozesse überhaupt notwendig und unersetzlich sind. Es gibt ja Theologen, die nur für eine pastorale Begleitung Betroffener plädieren und anstelle eines Urteils die persönliche Gewissensentscheidung für ausreichend halten.

KNA: Warum bedarf es denn überhaupt solch komplizierter und oft schmerzlicher Verfahren und eines Urteils?

Assenmacher: Eine katholische Ehe wird vor Gott und öffentlich geschlossen. Sie ist also nicht einfach eine Privatangelegenheit. Die Eheschließung will entsprechend gründlich vorbereitet werden, woran auch der die Trauung vornehmende Geistliche zu beteiligen ist. Entsprechend kann auch die Annullierung nicht allein dem Gewissen der Betroffenen überlassen bleiben. Vielmehr bedarf es einer Autorität, welche die Ungültigkeit einer Ehe in einem hoheitlichen Akt feststellt. Leider wird diese Sicht nicht von allen geteilt. Und leider ist das entsprechende Verfahren ziemlich aufwendig, abgesehen von anderen Herausforderungen.


KNA: Was zieht denn Nichtigkeitsverfahren in die Länge?

Assenmacher: Im Gegensatz zu weltlichen Gerichten können Kirchengerichte zum Beispiel keine Termine anberaumen. Wir sind also ganz auf die freiwillige Mitwirkung der Beteiligten angewiesen und können sie nur zu Anhörungen einladen und motivieren. Allein dadurch entsteht ein riesiger Zeitaufwand.

KNA: Nun will der Papst das Verfahren beschleunigen, indem er die automatische Überprüfung eines Urteils durch die zweite Instanz abschafft. Wie sehen Sie das als Kirchenrechtler?

Assenmacher: Ich betrachte das mit Sorge. Denn damit fällt die Kontrolle eines Urteils auf Fehlerhaftigkeit weg. Ein Richter in erster Instanz hat bislang immer so arbeiten müssen, dass sein Urteil vor einer Oberinstanz Bestand hat. Dieser Druck fällt für ihn nun weg. Auf sein Arbeitsethos muss er deshalb künftig selbst achten.

KNA: Werden denn überhaupt so viele erstinstanzliche Urteil revidiert?

Assenmacher: Es sind nicht viele, aber auch nicht unbedeutend wenige. Das Kölner Kirchengericht als zweite Instanz für die Kirchengerichte in Aachen, Limburg, Münster und Trier hat im vorigen Jahr 98 Urteile bestätigt, 7 aber nicht. Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung - nicht nur wegen dieses Punktes.

KNA: Wo sehen Sie weitere Probleme?

Assenmacher: Bislang mussten die Verfahren immer von drei ausgebildeten Richtern beurteilt werden. Künftig können dem Kollegium unter geistlichem Vorsitz bis zu zwei Laien angehören. Künftig kann aber im Notfall auch ein Geistlicher als Einzelrichter mit zwei Schöffen ohne richterliche Qualifikationen ein solches Verfahren durchführen.

KNA: Wie beurteilen Sie die neue Möglichkeit, dass der Bischof einer Diözese selbst als Einzelrichter innerhalb von eineinhalb Monaten über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden können soll?

Assenmacher: Das ist für mich der eigentliche Clou in der Neuregelung durch den Papst. Diese Kurzverfahren stellen die bei uns üblichen Fristen völlig auf den Kopf. Kurze Prozesse tragen aber grundsätzlich das Risiko von Fehlern in sich. Von daher kommt es sehr auf die Vorbereitung eines solchen Urteils an. Und der Ehebandverteidiger, der alle Argumente für die Gültigkeit einer Ehe zusammenträgt, steht hier vor einer besonderen Herausforderung.

KNA: Rechnen Sie damit, dass Bischöfe von ihren neuen Möglichkeit Gebrauch machen?

Assenmacher: Ich bin mal gespannt, wie sie da anbeißen werden. Zwar sind sie von Amts wegen die ersten Richter ihrer Diözese. Aber die wenigsten von ihnen sind ausgebildete Kirchenrechtler. Bei allem Respekt vor dem Bischofsamt und seinen Trägern habe ich da schon ein wenig Bauchschmerzen, wenn sie nun persönlich und unmittelbar in die Nichtigkeitsverfahren eingreifen sollen.

KNA: Manche sprechen davon, dass der Papst die Scheidung auf katholisch erleichtert habe.

Assenmacher: Das ist einfach falsch. Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betreffen immer nur den Zeitpunkt der Heirat. Dabei geht es um die Frage, ob damals Gründe vorlagen, welche die Ehe rechtlich ungültig machen. Wenn aber eine Ehe zum Beispiel im Laufe der Jahre daran gescheitert ist, dass sich die Partner auseinandergelebt haben, kommt ein solches Verfahren gar nicht infrage. Und das sind im Vergleich zu den Nichtigkeitsverfahren erheblich mehr Fälle. Hier muss die Kirche neue Wege finden, wie sie mit diesem Scheitern umgeht.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Offizial Assenmacher (c) Erzbistum Köln


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Ehe

  1. ‚Mädelsabend in der Moschee‘: Seminarreihe für Mädchen und Frauen ab 13 zur Vorbereitung auf die Ehe
  2. Die drei schlechtesten Gründe um zu heiraten
  3. Moderator über seine Ehe mit einer gläubigen Frau: ‚Das beste Gefühl der Welt’
  4. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  5. Lebenslänglich für zwei Menschen
  6. Einschränkung der Religionsfreiheit – US-Bischöfe warnen vor neuem Ehe-Gesetz
  7. Football-Star Russell Wilson: Warum wir bis zur Ehe enthaltsam waren
  8. Slowenien: Kirche kritisiert Ehe-Neudefinition durch Höchstgericht
  9. Biblische Empfehlungen für Ehemänner
  10. Wie viele Schweizer Katholiken werden ihre Stimme gegen die Fake Ehe erheben?






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Zum Tod von Laura Dahlmeier – eine Betrachtung aus christlicher Sicht
  4. Klartext von US-Bischof Barron nach Kritik an der Verleihung des Josef-Pieper-Preises an ihn
  5. Verschwörungstheorien im „Monitor“: „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“
  6. Kardinal Koch über Leo XIV.: „Das ist der Papst, den die Kirche jetzt braucht“
  7. „Einen Papst, der deutschen Ansprüchen genügt, wird es ohnehin niemals geben“
  8. Lackner: "Die Suche dauert an"
  9. ‚Sex ist schön und gut und gehört in den Kontext der Ehe‘
  10. Christus verkünden - Gerechtigkeit schaffen - Schöpfung bewahren
  11. 'Ihr größter Wunsch war es, zu erkennen und zu tun, was Gott gefällt'
  12. Ist wirklich alles relativ?
  13. C. S. Lewis: Das hat meine Weltanschauung „erschüttert“
  14. Bistum Würzburg lädt zu Wallfahrtsmessen mit Laienpredigt
  15. Wiener Gericht meint: Scharia auch in Österreich gültig

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz