Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
  2. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  3. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  4. Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
  5. „Alten und neuen Ritus bestehen lassen. Latein verbieten? Das spielt Rebellen in die Hände“
  6. Écône, zum Zweiten
  7. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  8. „Die Behauptung, Rom gehe hart gegen Rechte vor, nicht aber gegen Linke, ist schlichtweg falsch“
  9. Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
  10. Papst ernennt Sr. Alessandra Smerilli zur Präfektin des Entwicklungsdikasteriums
  11. "Ohne Einheit mit dem Papst keine volle Gemeinschaft mit der Kirche"
  12. Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
  13. Vatikan hofft weiterhin auf Dialog mit der Piusbruderschaft
  14. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  15. Petrus und Paulus: Die Einheit der Kirche wächst aus der Verschiedenheit

«Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung»

11. September 2015 in Interview, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kölner Kirchenrichter Assenmacher zum verkürzten Eheverfahren. Von Andreas Otto (KNA)


Köln (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat am Dienstag angekündigt, die kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren vereinfachen und verkürzen zu wollen. Eine gemischte Bilanz zieht der Leiter der Kirchengerichte in Köln und Essen, Offizial Günter Assenmacher (Foto), am Mittwoch im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln.

KNA: Herr Assenmacher, hat Sie Papst Franziskus überrascht mit der Verkürzung der Ehenichtigkeitsverfahren?

Assenmacher: So unerwartet kam das nicht. Papst Franziskus hatte ja schon signalisiert, dass die Kirchengerichte schneller über Gültigkeit oder Ungültigkeit von Ehen entscheiden sollen. Für mich ist zunächst aber wichtig, dass der Papst mit seinen beiden Schreiben bestätigt hat, dass Eheprozesse überhaupt notwendig und unersetzlich sind. Es gibt ja Theologen, die nur für eine pastorale Begleitung Betroffener plädieren und anstelle eines Urteils die persönliche Gewissensentscheidung für ausreichend halten.

KNA: Warum bedarf es denn überhaupt solch komplizierter und oft schmerzlicher Verfahren und eines Urteils?

Assenmacher: Eine katholische Ehe wird vor Gott und öffentlich geschlossen. Sie ist also nicht einfach eine Privatangelegenheit. Die Eheschließung will entsprechend gründlich vorbereitet werden, woran auch der die Trauung vornehmende Geistliche zu beteiligen ist. Entsprechend kann auch die Annullierung nicht allein dem Gewissen der Betroffenen überlassen bleiben. Vielmehr bedarf es einer Autorität, welche die Ungültigkeit einer Ehe in einem hoheitlichen Akt feststellt. Leider wird diese Sicht nicht von allen geteilt. Und leider ist das entsprechende Verfahren ziemlich aufwendig, abgesehen von anderen Herausforderungen.


KNA: Was zieht denn Nichtigkeitsverfahren in die Länge?

Assenmacher: Im Gegensatz zu weltlichen Gerichten können Kirchengerichte zum Beispiel keine Termine anberaumen. Wir sind also ganz auf die freiwillige Mitwirkung der Beteiligten angewiesen und können sie nur zu Anhörungen einladen und motivieren. Allein dadurch entsteht ein riesiger Zeitaufwand.

KNA: Nun will der Papst das Verfahren beschleunigen, indem er die automatische Überprüfung eines Urteils durch die zweite Instanz abschafft. Wie sehen Sie das als Kirchenrechtler?

Assenmacher: Ich betrachte das mit Sorge. Denn damit fällt die Kontrolle eines Urteils auf Fehlerhaftigkeit weg. Ein Richter in erster Instanz hat bislang immer so arbeiten müssen, dass sein Urteil vor einer Oberinstanz Bestand hat. Dieser Druck fällt für ihn nun weg. Auf sein Arbeitsethos muss er deshalb künftig selbst achten.

KNA: Werden denn überhaupt so viele erstinstanzliche Urteil revidiert?

Assenmacher: Es sind nicht viele, aber auch nicht unbedeutend wenige. Das Kölner Kirchengericht als zweite Instanz für die Kirchengerichte in Aachen, Limburg, Münster und Trier hat im vorigen Jahr 98 Urteile bestätigt, 7 aber nicht. Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung - nicht nur wegen dieses Punktes.

KNA: Wo sehen Sie weitere Probleme?

Assenmacher: Bislang mussten die Verfahren immer von drei ausgebildeten Richtern beurteilt werden. Künftig können dem Kollegium unter geistlichem Vorsitz bis zu zwei Laien angehören. Künftig kann aber im Notfall auch ein Geistlicher als Einzelrichter mit zwei Schöffen ohne richterliche Qualifikationen ein solches Verfahren durchführen.

KNA: Wie beurteilen Sie die neue Möglichkeit, dass der Bischof einer Diözese selbst als Einzelrichter innerhalb von eineinhalb Monaten über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden können soll?

Assenmacher: Das ist für mich der eigentliche Clou in der Neuregelung durch den Papst. Diese Kurzverfahren stellen die bei uns üblichen Fristen völlig auf den Kopf. Kurze Prozesse tragen aber grundsätzlich das Risiko von Fehlern in sich. Von daher kommt es sehr auf die Vorbereitung eines solchen Urteils an. Und der Ehebandverteidiger, der alle Argumente für die Gültigkeit einer Ehe zusammenträgt, steht hier vor einer besonderen Herausforderung.

KNA: Rechnen Sie damit, dass Bischöfe von ihren neuen Möglichkeit Gebrauch machen?

Assenmacher: Ich bin mal gespannt, wie sie da anbeißen werden. Zwar sind sie von Amts wegen die ersten Richter ihrer Diözese. Aber die wenigsten von ihnen sind ausgebildete Kirchenrechtler. Bei allem Respekt vor dem Bischofsamt und seinen Trägern habe ich da schon ein wenig Bauchschmerzen, wenn sie nun persönlich und unmittelbar in die Nichtigkeitsverfahren eingreifen sollen.

KNA: Manche sprechen davon, dass der Papst die Scheidung auf katholisch erleichtert habe.

Assenmacher: Das ist einfach falsch. Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betreffen immer nur den Zeitpunkt der Heirat. Dabei geht es um die Frage, ob damals Gründe vorlagen, welche die Ehe rechtlich ungültig machen. Wenn aber eine Ehe zum Beispiel im Laufe der Jahre daran gescheitert ist, dass sich die Partner auseinandergelebt haben, kommt ein solches Verfahren gar nicht infrage. Und das sind im Vergleich zu den Nichtigkeitsverfahren erheblich mehr Fälle. Hier muss die Kirche neue Wege finden, wie sie mit diesem Scheitern umgeht.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Offizial Assenmacher (c) Erzbistum Köln


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Ehe

  1. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe
  2. US-Studie zeigt: Verheiratete junge Erwachsene sind glücklicher als unverheiratete
  3. Afrikas Bischöfe erklären Umgang mit Polygamie
  4. Neuer Hit: „Für dich gehe ich das volle Risiko ein“
  5. „Georgia Märtyrer“-Seligsprechung am 1. Oktober – Sie verteidigten die Ehe gegen die Polygamie
  6. „Warum erlaubt die katholische Kirche keine Hochzeiten im Garten?“
  7. Wegweisend! - COMECE unterstützt Polen gegen EU-Druck zur Anerkennung sogenannter „Homo-Ehen“!
  8. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  9. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  10. Evangelische Landeskirche in Württemberg: Gleichgeschlechtliche „Ehe“ verfehlt Zweidrittelmehrheit






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - REISE AUSGEBUCHT
  2. Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
  3. Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
  4. Écône, zum Zweiten
  5. „Alten und neuen Ritus bestehen lassen. Latein verbieten? Das spielt Rebellen in die Hände“
  6. „Die Behauptung, Rom gehe hart gegen Rechte vor, nicht aber gegen Linke, ist schlichtweg falsch“
  7. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  8. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  9. Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
  10. Deutsche Medien schweigen zum Bericht über Vergewaltigungsbanden in Großbritannien
  11. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  12. Ehemalige Äbtissin wehrt sich gerichtlich gegen Rauswurf
  13. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  14. Freimaurerei „mit einem vollständigen Bekenntnis zum katholischen Glauben unvereinbar“
  15. "Ohne Einheit mit dem Papst keine volle Gemeinschaft mit der Kirche"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz