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«Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung»

11. September 2015 in Interview, 15 Lesermeinungen
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Kölner Kirchenrichter Assenmacher zum verkürzten Eheverfahren. Von Andreas Otto (KNA)


Köln (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat am Dienstag angekündigt, die kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren vereinfachen und verkürzen zu wollen. Eine gemischte Bilanz zieht der Leiter der Kirchengerichte in Köln und Essen, Offizial Günter Assenmacher (Foto), am Mittwoch im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln.

KNA: Herr Assenmacher, hat Sie Papst Franziskus überrascht mit der Verkürzung der Ehenichtigkeitsverfahren?

Assenmacher: So unerwartet kam das nicht. Papst Franziskus hatte ja schon signalisiert, dass die Kirchengerichte schneller über Gültigkeit oder Ungültigkeit von Ehen entscheiden sollen. Für mich ist zunächst aber wichtig, dass der Papst mit seinen beiden Schreiben bestätigt hat, dass Eheprozesse überhaupt notwendig und unersetzlich sind. Es gibt ja Theologen, die nur für eine pastorale Begleitung Betroffener plädieren und anstelle eines Urteils die persönliche Gewissensentscheidung für ausreichend halten.

KNA: Warum bedarf es denn überhaupt solch komplizierter und oft schmerzlicher Verfahren und eines Urteils?

Assenmacher: Eine katholische Ehe wird vor Gott und öffentlich geschlossen. Sie ist also nicht einfach eine Privatangelegenheit. Die Eheschließung will entsprechend gründlich vorbereitet werden, woran auch der die Trauung vornehmende Geistliche zu beteiligen ist. Entsprechend kann auch die Annullierung nicht allein dem Gewissen der Betroffenen überlassen bleiben. Vielmehr bedarf es einer Autorität, welche die Ungültigkeit einer Ehe in einem hoheitlichen Akt feststellt. Leider wird diese Sicht nicht von allen geteilt. Und leider ist das entsprechende Verfahren ziemlich aufwendig, abgesehen von anderen Herausforderungen.


KNA: Was zieht denn Nichtigkeitsverfahren in die Länge?

Assenmacher: Im Gegensatz zu weltlichen Gerichten können Kirchengerichte zum Beispiel keine Termine anberaumen. Wir sind also ganz auf die freiwillige Mitwirkung der Beteiligten angewiesen und können sie nur zu Anhörungen einladen und motivieren. Allein dadurch entsteht ein riesiger Zeitaufwand.

KNA: Nun will der Papst das Verfahren beschleunigen, indem er die automatische Überprüfung eines Urteils durch die zweite Instanz abschafft. Wie sehen Sie das als Kirchenrechtler?

Assenmacher: Ich betrachte das mit Sorge. Denn damit fällt die Kontrolle eines Urteils auf Fehlerhaftigkeit weg. Ein Richter in erster Instanz hat bislang immer so arbeiten müssen, dass sein Urteil vor einer Oberinstanz Bestand hat. Dieser Druck fällt für ihn nun weg. Auf sein Arbeitsethos muss er deshalb künftig selbst achten.

KNA: Werden denn überhaupt so viele erstinstanzliche Urteil revidiert?

Assenmacher: Es sind nicht viele, aber auch nicht unbedeutend wenige. Das Kölner Kirchengericht als zweite Instanz für die Kirchengerichte in Aachen, Limburg, Münster und Trier hat im vorigen Jahr 98 Urteile bestätigt, 7 aber nicht. Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung - nicht nur wegen dieses Punktes.

KNA: Wo sehen Sie weitere Probleme?

Assenmacher: Bislang mussten die Verfahren immer von drei ausgebildeten Richtern beurteilt werden. Künftig können dem Kollegium unter geistlichem Vorsitz bis zu zwei Laien angehören. Künftig kann aber im Notfall auch ein Geistlicher als Einzelrichter mit zwei Schöffen ohne richterliche Qualifikationen ein solches Verfahren durchführen.

KNA: Wie beurteilen Sie die neue Möglichkeit, dass der Bischof einer Diözese selbst als Einzelrichter innerhalb von eineinhalb Monaten über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden können soll?

Assenmacher: Das ist für mich der eigentliche Clou in der Neuregelung durch den Papst. Diese Kurzverfahren stellen die bei uns üblichen Fristen völlig auf den Kopf. Kurze Prozesse tragen aber grundsätzlich das Risiko von Fehlern in sich. Von daher kommt es sehr auf die Vorbereitung eines solchen Urteils an. Und der Ehebandverteidiger, der alle Argumente für die Gültigkeit einer Ehe zusammenträgt, steht hier vor einer besonderen Herausforderung.

KNA: Rechnen Sie damit, dass Bischöfe von ihren neuen Möglichkeit Gebrauch machen?

Assenmacher: Ich bin mal gespannt, wie sie da anbeißen werden. Zwar sind sie von Amts wegen die ersten Richter ihrer Diözese. Aber die wenigsten von ihnen sind ausgebildete Kirchenrechtler. Bei allem Respekt vor dem Bischofsamt und seinen Trägern habe ich da schon ein wenig Bauchschmerzen, wenn sie nun persönlich und unmittelbar in die Nichtigkeitsverfahren eingreifen sollen.

KNA: Manche sprechen davon, dass der Papst die Scheidung auf katholisch erleichtert habe.

Assenmacher: Das ist einfach falsch. Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betreffen immer nur den Zeitpunkt der Heirat. Dabei geht es um die Frage, ob damals Gründe vorlagen, welche die Ehe rechtlich ungültig machen. Wenn aber eine Ehe zum Beispiel im Laufe der Jahre daran gescheitert ist, dass sich die Partner auseinandergelebt haben, kommt ein solches Verfahren gar nicht infrage. Und das sind im Vergleich zu den Nichtigkeitsverfahren erheblich mehr Fälle. Hier muss die Kirche neue Wege finden, wie sie mit diesem Scheitern umgeht.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Offizial Assenmacher (c) Erzbistum Köln


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