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«Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung»

11. September 2015 in Interview, 15 Lesermeinungen
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Kölner Kirchenrichter Assenmacher zum verkürzten Eheverfahren. Von Andreas Otto (KNA)


Köln (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat am Dienstag angekündigt, die kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren vereinfachen und verkürzen zu wollen. Eine gemischte Bilanz zieht der Leiter der Kirchengerichte in Köln und Essen, Offizial Günter Assenmacher (Foto), am Mittwoch im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln.

KNA: Herr Assenmacher, hat Sie Papst Franziskus überrascht mit der Verkürzung der Ehenichtigkeitsverfahren?

Assenmacher: So unerwartet kam das nicht. Papst Franziskus hatte ja schon signalisiert, dass die Kirchengerichte schneller über Gültigkeit oder Ungültigkeit von Ehen entscheiden sollen. Für mich ist zunächst aber wichtig, dass der Papst mit seinen beiden Schreiben bestätigt hat, dass Eheprozesse überhaupt notwendig und unersetzlich sind. Es gibt ja Theologen, die nur für eine pastorale Begleitung Betroffener plädieren und anstelle eines Urteils die persönliche Gewissensentscheidung für ausreichend halten.

KNA: Warum bedarf es denn überhaupt solch komplizierter und oft schmerzlicher Verfahren und eines Urteils?

Assenmacher: Eine katholische Ehe wird vor Gott und öffentlich geschlossen. Sie ist also nicht einfach eine Privatangelegenheit. Die Eheschließung will entsprechend gründlich vorbereitet werden, woran auch der die Trauung vornehmende Geistliche zu beteiligen ist. Entsprechend kann auch die Annullierung nicht allein dem Gewissen der Betroffenen überlassen bleiben. Vielmehr bedarf es einer Autorität, welche die Ungültigkeit einer Ehe in einem hoheitlichen Akt feststellt. Leider wird diese Sicht nicht von allen geteilt. Und leider ist das entsprechende Verfahren ziemlich aufwendig, abgesehen von anderen Herausforderungen.


KNA: Was zieht denn Nichtigkeitsverfahren in die Länge?

Assenmacher: Im Gegensatz zu weltlichen Gerichten können Kirchengerichte zum Beispiel keine Termine anberaumen. Wir sind also ganz auf die freiwillige Mitwirkung der Beteiligten angewiesen und können sie nur zu Anhörungen einladen und motivieren. Allein dadurch entsteht ein riesiger Zeitaufwand.

KNA: Nun will der Papst das Verfahren beschleunigen, indem er die automatische Überprüfung eines Urteils durch die zweite Instanz abschafft. Wie sehen Sie das als Kirchenrechtler?

Assenmacher: Ich betrachte das mit Sorge. Denn damit fällt die Kontrolle eines Urteils auf Fehlerhaftigkeit weg. Ein Richter in erster Instanz hat bislang immer so arbeiten müssen, dass sein Urteil vor einer Oberinstanz Bestand hat. Dieser Druck fällt für ihn nun weg. Auf sein Arbeitsethos muss er deshalb künftig selbst achten.

KNA: Werden denn überhaupt so viele erstinstanzliche Urteil revidiert?

Assenmacher: Es sind nicht viele, aber auch nicht unbedeutend wenige. Das Kölner Kirchengericht als zweite Instanz für die Kirchengerichte in Aachen, Limburg, Münster und Trier hat im vorigen Jahr 98 Urteile bestätigt, 7 aber nicht. Ich sorge mich um die Qualität der Rechtsprechung - nicht nur wegen dieses Punktes.

KNA: Wo sehen Sie weitere Probleme?

Assenmacher: Bislang mussten die Verfahren immer von drei ausgebildeten Richtern beurteilt werden. Künftig können dem Kollegium unter geistlichem Vorsitz bis zu zwei Laien angehören. Künftig kann aber im Notfall auch ein Geistlicher als Einzelrichter mit zwei Schöffen ohne richterliche Qualifikationen ein solches Verfahren durchführen.

KNA: Wie beurteilen Sie die neue Möglichkeit, dass der Bischof einer Diözese selbst als Einzelrichter innerhalb von eineinhalb Monaten über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden können soll?

Assenmacher: Das ist für mich der eigentliche Clou in der Neuregelung durch den Papst. Diese Kurzverfahren stellen die bei uns üblichen Fristen völlig auf den Kopf. Kurze Prozesse tragen aber grundsätzlich das Risiko von Fehlern in sich. Von daher kommt es sehr auf die Vorbereitung eines solchen Urteils an. Und der Ehebandverteidiger, der alle Argumente für die Gültigkeit einer Ehe zusammenträgt, steht hier vor einer besonderen Herausforderung.

KNA: Rechnen Sie damit, dass Bischöfe von ihren neuen Möglichkeit Gebrauch machen?

Assenmacher: Ich bin mal gespannt, wie sie da anbeißen werden. Zwar sind sie von Amts wegen die ersten Richter ihrer Diözese. Aber die wenigsten von ihnen sind ausgebildete Kirchenrechtler. Bei allem Respekt vor dem Bischofsamt und seinen Trägern habe ich da schon ein wenig Bauchschmerzen, wenn sie nun persönlich und unmittelbar in die Nichtigkeitsverfahren eingreifen sollen.

KNA: Manche sprechen davon, dass der Papst die Scheidung auf katholisch erleichtert habe.

Assenmacher: Das ist einfach falsch. Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betreffen immer nur den Zeitpunkt der Heirat. Dabei geht es um die Frage, ob damals Gründe vorlagen, welche die Ehe rechtlich ungültig machen. Wenn aber eine Ehe zum Beispiel im Laufe der Jahre daran gescheitert ist, dass sich die Partner auseinandergelebt haben, kommt ein solches Verfahren gar nicht infrage. Und das sind im Vergleich zu den Nichtigkeitsverfahren erheblich mehr Fälle. Hier muss die Kirche neue Wege finden, wie sie mit diesem Scheitern umgeht.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Offizial Assenmacher (c) Erzbistum Köln


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Lesermeinungen

 Steve Acker 14. September 2015 
 

Anullierung in den USA.

In den USA ist die Anullierung viel stärker verbreitet (10 mal so häufig wie bei uns).
Ein Bekannter von mir, dort, ist sauer auf die katholische Kirche, weil sein Vater nach fast 30 Jahren Ehe und vier Kindern eine Anullierung erreicht hat.
Vor Jahren las ich mal von einem Bischof dort, der tönte: er bekäme jede Ehe anulliert.

Ist sowas erstrebenswert?

Was ist dann die Unauflöslichkeit der Ehe noch wert?
Sie steht noch auf dem Papier. Aber die Ehe ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ungültig. Das kommt aufs gleiche raus.


3
 
 Autonomos 14. September 2015 
 

Was der irdischen Justiz billig ist, sollte der himmlischen nicht zu teuer sein!

Offizial Assenmachers „Sorgen“ sind nicht unbegründet. Nehmen wir nur das deutsche Rechtssystem, das mehrstufig ist mit Amts-, Land-, Oberlandes-, Bundesgerichten. Der Sinn des Ganzen: ein Rechtssystem der Gerechtigkeit zu schaffen, in dem unzureichende/falsche Urteile überprüft und zur Not durch die nächsthöhere Instanz auch aufgehoben werden können. Dies leistet eine nur einstufige Gerichtsbarkeit nicht. „Kurzen Prozeß machen“ durch einen Bischof, der kein Kirchenrechtler, also kein ‚Fachmann‘ ist, ist keine ‚Reform‘ kirchlichen Eherechts, die viel Vertrauen erweckt, mag der Bischof auch von tiefstem Glauben erfüllt sein. Richter-Wissen und -Erfahrung gehören nämlich zu einem richtigen Urteil immer auch mit dazu. Offizial Assenmacher sieht da völlig klar. Er scheint sich an dem in Gesellschaft und Kirche immer mehr in Mode kommenden und als ‚Reform‘ angepriesenen Einreißen von Schutzdämmen für die Menschenseele nicht beteiligen zu wollen. Halleluja sagt er jedenfalls nicht dazu.


3
 
 Ehrmann 12. September 2015 

Dr wchsende Druck auf Entscheidungsberechtigte - auch Bischöfe-darf nicht übersehen werden

denn wenn ein Einzelner entscheidet, ist er eher zu überreden (Stichwort Barmherzigkeit!!) das gewünschte Urteil abzugeben als bei zusätzlichen Instanzen, an die er denken, auf die er sich berufen kann.Auxh Bischöfe sind nicht gegen derartige Einflüsse gefeit. Urteile aber haben Breiten- und (negative) Vorbildwirkung - das ist der Unterschied zwischen geheimen, "nur" Gott bekannten Sünden (Versuch, in eine Ehe einzubrechen!) und öffentlichen sündhaften Verhaltensweisen.


5
 
 Ehrmann 12. September 2015 

Eines darf nicht übersehen werden: der wachsende Druck auf Entscheidungsberechtigte!


4
 
 jadwiga 12. September 2015 

Wo sind hier die großen

Philosophen und Kenner des Kirchenrecht???

Wenn ein Ehebrecher zur Kommunion gehen möchte, dann ist ihm das verboten. Das ist gut so.
Wenn aber derselbe Ehebrecher ohne Reue und ohne Beichte jahrelang den Titel der heiligen Ehe missbraucht, dann plötzlich ist es nicht so schlimm?

Auch Gottes Geduld hat irgendwann ein Ende und wird zur Strafe! Nennen wir die Sachen endlich beim Namen; Manchmal sollte man sagen, dass das keine heilige Ehe ist, sondern ein Ferkelbetrieb!

Alle Rechte vorbehalten. Kein Handel mit Gottes Gnade!


2
 
 jadwiga 12. September 2015 

"Scheidung auf katholisch" oder klare Definition der "EHE"?

Es gibt keine Scheidung bei der kath. Kirche! Aber wenn jemand heimlich fremdgeht, dann kann auch keine Rede über eine Ehe sein!

Wenn der Rechtsstaat sich den Recht nimmt um alle Ehebrecher unter den Mantel der Privatsphäre zu stellen und um die heilige Ehe so zu "deformieren", dann muss der selbe Staat sich auch von der Kirche sagen zu lassen, dass die Ehedefinition hier missbraucht wurde!

DATENSCHTZ schütz oft die Ehebrecher und damit die "UNwürde" den Menschen.

Ehe ist ein HEILIGER Bund zwischen Mann und Frau!!!

Der Papst handelt richtig. Wenn eine Katze auf dem Altar sitzen würde, dann müsste man auch sagen; Der Altar ist ein heiliger Gegenstand UND Ort, die Katze hat dort nichts zu suchen.

So ist das auch mit Eheverständnis hier.
Man lebt "Schweinestall" und man bezeichnet das als Ehe!

Alle Rechte vorbehalten. Kein Handel mit Gottes Gnade!


1
 
 Steve Acker 11. September 2015 
 

Scheidung - Anullierung- Was ist die Wirkung

der beiden Verfahren ?
Man ist seinen Ehepartner los, und kann sich einen neuen suchen. In beiden Fällen das gleiche, und darauf kommt es an.
Daher habe ich große Sorge, dass sich dies zur "katholischen Scheidung" entwickelt.
Und das kann an anderer Stelle keine gute Wirkung haben. Wenn Ehepaare in der Krise sind, und womöglich Aussichten auf Anullierung besteht, wird dann vielleicht dieser "leichtere" Weg gegangen,statt an seiner Ehe zu arbeiten.
Ich hab in meinem Bekanntenkreis mehrere Fälle mitbekommen,wo ich schwer im Verdacht habe,dass die Aussicht auf Anullierung keine guten Konsequenzen hatte.Bsp: jemand sehr frommes heiratet einen Geschiedenen.Daher wird die Anulleirung der ersten Ehe beantragt und erreicht.Die neuerliche Ehe geht aber dann auch schon nach ein paar Jahren in die Brüche.Hat sich dann echt gelohnt.
Interessant die Zahlen: 740 Anullier. in Deutschl.sicher nicht so viel.Man darf gespannt sein, ob das jetzt sprunghaft ansteigt.USA:24000!


5
 
  11. September 2015 
 

Geteilte Sorgen

Bei seiner Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres 2008 am 28. Januar an die Römische Rota anlässlich der hundertjährigen Wiederherstellung der Rota durch Hl. Papst Pius X., betonte Papst Brnedikt XVI, dass Ehen nicht aufgrund „subjektiver und willkürlicher Interpretationen“ für nichtig erklärt werden dürften.
Eine Annulierung sei nur möglich, wenn die Gerichte sich an das Recht und die Weisungen des Lehramtes hielten und er warnte ausdrücklich vor einer „lokaler Rechtssprechung“!

http://w2.vatican.va/content/benedict-xvi/de/speeches/2008/january/documents/hf_ben-xvi_spe_20080126_roman-rota.html

Die Heiligste Dreifaltigkeit lässt sich nicht betrügen.


13
 
 Suarez 11. September 2015 

@ Stiller - "Vielleicht ist das dann sogar gut so"

Mt 5,37 Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen.

Das gilt doch auch für das Ja vor dem Traualtar!

Nur der vorsätzliche Betrug gibt einen hinreichenden Grund dafür ab, dass eine Ehe nichtig ist.

Es kann doch nicht sein, dass sich später Ehepaare respektiver einer die Ehe anficht, indem behauptet wird, man habe die Tragweite des Ja nicht erkannt. Das wäre dann eben nichts anderes als eine Scheidung light auf katholisch.

Schnell kann ein solches Nichtigkeitsverfahren in bloße Trickserei ausarten, wodurch dem sakramentalen Charakter der Ehe Hohn gesprochen würde.

Ein Pfarrer kann eben nicht verlangen, dass Trauwillige erst ein Jahr regelmäßig die Messe besuchen und zur Beichte gehen. Hier bleibt die Verantwortung der Trauwilligen vor Gott. Den Ernst der Entscheidung kennt man auch ohne tiefen Glauben, sonst gäbe es keine lebenslangen Ehe von Menschen, die nicht glauben, die gibt es aber durchaus und nicht so selten.


8
 
 Stiller 11. September 2015 
 

"Die Gefahr einer Art katholischer Scheidung, @Suarez,

ist groß, Missbrauch des Ehenichtigkeitsverfahrens kaum auszuschließen.
Ganz Recht/recht: Das Zerrüttungsprinzip hat in der Entscheidung jedenfalls nichts zu suchen, sondern eben alleine die rechtliche Ungültigkeit von Anfang an gemäß Katalog der Gründe (http://www.bistum-passau.de/bistum/ordinariat-dienststellen/bischoefliches-konsistorium/gruende-ehenichtigkeitsverfahren).

Wenn ich sehe, wie viele Nenn- und Steuerkatholiken, die die Kirche selten bis nie von innen sehen, kirchlich getraut werden - nach eingehendem Traugespräch (Aufnahme der Daten, Erläuterung der sog. Ehehindernisse, Aufforderung zu gemeindlicher Aktivität und der Taufe sowie katholischer Erziehung der zu erwartenden Kinder, freundliche Floskeln hin und her, alles so in 1 bis 2 Zeitstunden) -, dann wird es viele Ehenichtigkeitsentscheidungen geben in Zukunft.

Vielleicht ist das dann sogar gut so.
Man kann eben nicht 'lau' kirchlich gültig heiraten.


Da fürchte ich allerdings


4
 
 alphabeta 11. September 2015 
 

Ehedefinition

tünnes, das stimmt, der ganze Bereich der Definition, welche Ehen überhaupt grundsätzlich erstmal gültig sind, scheint durch die neuen Anordnungen nicht geklärt zu sein.
Es gibt hier nämlich sehr seltsame Konstellationen, weil die Kirche eigentlich gemäß Naturrecht auch zivile Ehen anerkennt, das aber nur wenn die Partner getauft sind. Ihr Beispiel scheint diesem Prinzip wiederum zu widersprechen, aber ich kenne hier auch widersprüchlichste Beispiel. Es hieß auch schon mal, eine evangelisch geschlossene Trauung könne von der kath. Kirche sowieso nicht annulliert werden, sei deswegen immer gültig.
Für mein Verständnis dürften nur katholische sakramentale Ehen gültig sein, aber so ist es anscheinend nicht.


2
 
 tünnes 11. September 2015 
 

Kann mich der Skepsis anschließen. Der Bischof als Schnellrichter "Gnadenvoll" ist schon eine Gefahr.
Andererseits gibt es Menschen die sich auf so ein Verfahren einlassen und in erster Instanz die Ehe für nichtig erklärt wird und dann in 2.Instanz das Urteil wieder "kassiert" wird. Sie können dann eine 3. Instanz anrufen... Das ist für manche dann doch ein bisschen viel. Eine Beschleunigung des Verfahrens wäre schon wünschenswert.
Andererseits gibt es da einiges am Eherecht, was nicht so ganz stringent ist. Da hätte ich mir mehr Geradlinigkeit gewünscht. Es widerspricht z.B. zumindest meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass ein Katholik der nacheinander 3 Damen in der evangelischen Kirche (ohne Dispens) geheiratet hat und dann mit einer katholischen Dame in der katholischen Kirche anklopft, deswegen heiraten kann, weil er 3 mal zuvor die Formpflicht nicht eingehalten hat. Wollte er eine evangelische Dame heiraten, die desgleichen getan hat, würde das meines Wissens nach nicht gehen.


3
 
 Gewitterwolke 11. September 2015 
 

Die "Scheidung auf katholisch" ist doch praktisch, im Erzbistum München bei Herrn Marx wird sie mit Sicherheit mit Leichtigkeit vollzogen. Löst sie doch auch gleich ein Zeitgeist-Problem mit, die Thematik um den Kommunionempfang von Wiederverheirateten. Die "schnelle Scheidung" beantragen, geht ja jetzt ganz schnell, dann vor den Traualtar und alles ist gut. Problem gelöst!


13
 
 Suarez 11. September 2015 

Natürlich besteht die Gefahr einer Art katholischer Scheidung

Der letzte Absatz ist nicht schlüssig. Sofern eben im verkürzten Verfahren die Frage, ob bei der Eheschließung Gründe vorlagen, welche die Ehe rechtlich ungültig machten, nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern eine auf Barmherzigkeit sich berufende Praxis, die faktische Zerrüttung der Ehe als maßgeblich für das Urteil anzusehen, muss man schon diese Gefahr sehen.

Was wäre denn ein laxer Umgang mit dem Ehenichtigkeitsverfahren anderes als eine verdeckte Scheidung?

Was bedeuten massenweise Fehlurteile für die Sakramentalität der Ehe, wird damit nicht das Sakrament der Ehe als solches schon entwertet?

Darf ein Sakrament der Gefahr der willkürlichen Interpretation ausgesetzt werden?


18
 
 Jesuslebt! 11. September 2015 
 

Schade um die Zweite Instanz

Die zweitinstanzliche Überprüfung der Richtigkeit des Ehenichtigkeitsverfahrens dauert derzeit etwa 2 bis 3 Monate, also nicht besonders lange. Aber es schafft mehr Klarheit und verhindert Gefälligkeitsurteile, wie oben beschrieben. Ich finde es derzeit nicht gut, dass diese Instanz abgeschafft werden soll/wurde. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert. Hmmm...


14
 

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