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Rebellion im Vatikan?

13. September 2015 in Weltkirche, 36 Lesermeinungen
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Die Kritik an der jüngsten Reform von Papst Franziskus - Von Thomas Jansen (KNA).


Vatikanstadt (kath.net/ KNA)
In einer Apotheke nur wenige Schritte von den vatikanischen Mauern entfernt, hängt ein Porträt von Papst Franziskus neben der Ladentheke. Darunter ein Schild: «Blutdruck-Kontrolle zwei Euro».

Bei manchem Monsignori aus dem Vatikan könnten beim Anblick des Fotos derzeit womöglich deutlich erhöhte Werte auftreten. Das zumindest legen manche Unmutsäußerungen über Franziskus' jüngste Reform der Ehenichtigkeitsprozesse nahe, die in diesen Tagen in Rom zu vernehmen sind. In der «Zeit»-Beilage «Christ & Welt» wurde gar von einem angeblichen «Dossier» ranghoher Kurienmitarbeiter in deutscher Sprache berichtet, in dem Reform scharf kritisiert werde. Die Rede ist von einem «organisierten Widerstand» gegen Franziskus.

Auf den ersten Blick kommt dieser Unmut durchaus überraschend: Schließlich schien es nahezu einhelliger Konsens unter Kirchenrechtlern, Bischöfen und Kardinälen, dass die derzeitigen Verfahren zur Klärung der Gültigkeit einer Ehe oft viel zu lange daueren. Sowohl die Verteidiger der geltenden kirchlichen Morallehre als auch Befürworter von Reformen hatten sich dafür ausgesprochen. Gerade jene, die etwa eine Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu Kommunion ablehnen, hatten eine Vereinfachung als alternative Reform mit dem Gütesiegel dogmatischer Unbedenklichkeit ins Spiel gebracht.


Wie also kam es soweit, dass man in diesen Tagen an der Kurie auch auf offene Verärgerung über den Papst trifft? Ein Motiv ist zunächst die Art und Weise, wie die Reform zustande kam. Franziskus hat zum wiederholten Male eine wichtige Entscheidung getroffen, ohne die zuständigen vatikanischen Behörden im üblichen Umfang einzubinden. In diesem Fall schuf er für die Ausarbeitung der Reform im vergangenen Jahr eigens eine neue Kommission. Dabei hatte eine andere Kommission, die bereits auf Geheiß von Benedikt XVI. vom Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte zu diesem Zweck eingerichtet wurde, schon Vorschläge zu diesem Thema erarbeitet. Franziskus ist zwar nicht an den Dienstweg gebunden. Doch auch ein Papst macht sich keine Freunde, wenn er seine Mitarbeiter wiederholt übergeht.

Als weiteres Motiv kommt hinzu, dass die Reform manchem zu weit geht: Vor allem die Einführung eines Schnellverfahrens unter Leitung des Bischofs, das bereits binnen 45 Tagen abgeschlossen sein soll, ruft Widerspruch inner- und außerhalb des Vatikan hervor. Kritiker sehen darin eine «Scheidung auf katholisch». Franziskus selbst war sich der Gefahr, dass das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe hierdurch infrage gestellt werden könnte, durchaus bewusst. Gerade deshalb will er solche Fälle den Bischöfen vorbehalten. Sie seien die «größten Garanten für die Einheit der Kirche». Kritiker treibt jedoch die Sorge um, dass ein Bischof, der sich im Studium etwa auf Religionspädagogik oder Kirchengeschichte spezialisiert hat, womöglich nicht der größte Garant für die Einhaltung kirchenrechtlicher Grundsätze sein könnte.

Die bevorstehende Bischofssynode über Ehe und Familie verleiht dem Unmut zusätzliche Sprengkraft. Fachliche Einwände verbinden sich mit der aktuellen kirchenpolitischen Debatte über die Morallehre: Manche Kritiker von Reformen in der kirchlichen Lehre über Ehe und Familie sehen in der Ehenichtigkeitsreform nur den Auftakt für weitere einschneidende Reformen des Papstes, etwa im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Dass Franziskus die Reform nicht der in drei Wochen beginnenden Bischofssynode zur Beratung vorgelegt hat, gilt nach dieser Lesart als Beleg dafür, dass der Papst ohnehin am Ende seinen Willen durchsetzt.

Ist Franziskus also im Vatikan tatsächlich «unter Wölfen», wie es ein aktueller Buchttitel nahe legt? Wie stark der Widerstand gegen den Papst aus Argentinien im Vatikan ist, lässt sich schwer abschätzen. Denn selbst wenn man nur die höheren Posten zählt, wirken in der Leitung der Weltkirche immerhin einige Hundert Mitarbeiter. Was die meisten dazu denken, bleibt unbekannt. Dass es seit dem Amtsantritt von Franziskus im Vatikan ein beständiges Grummeln gibt, ist hingegen kein Geheimnis. Aber auch unter Benedikt XVI. wurde in der Kurie bisweilen deutlicher Unmut artikuliert, etwa in der Affäre um den Holocaust-Leugner Williamson oder nach der Neuformulierung der Karfreitagsfürbitte.

So viel lässt sich allerdings sagen: Wer im Vatikan mehr als einen Sturm im Wasserglas hervorrufen möchte, schreibt etwaige kritische «Dossiers» auf Italienisch - nicht auf Deutsch. Und: Verhindern konnten die Kritiker die Veröffentlichung der Reform offenbar nicht, obwohl manche schon vor einiger Zeit davon wussten. Franziskus hat sich durchgesetzt.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 Theodor69 17. September 2015 
 

Ich bin lieber Geschieden und "wiederverheiratet"

als unrechtmäßig annuliert und dann "wiederverheiratet" zu sein. - Im zweiteren Fall hätte ich die Kirche und den "Ehepartner" betrogen.


4
 
 bücherwurm 16. September 2015 

Ich bitte den neuen User "M. Schlegel"

sich mit einem anderen Nick anzumelden. Die Moderation.


2
 
 JLTD 16. September 2015 
 

Laut Offizial Günter Assenmacher gibt es sehr wohl "Annulierungen"

@Alexius

Wem darf man glauben? Sie schreiben, es gäbe keine Annulierungen. Genau so bezeichnet aber Offizial Günter Assenmacher die Ehenichtigkeitserklärung in
http://kath.net/news/51978

Zu seinen Bedenken, die Sie auch nicht teilen (?):
"Aber die wenigsten von ihnen [Anm: von den Bischöfen] sind ausgebildete Kirchenrechtler. Bei allem Respekt vor dem Bischofsamt und seinen Trägern habe ich da schon ein wenig Bauchschmerzen, wenn sie nun persönlich und unmittelbar in die Nichtigkeitsverfahren eingreifen sollen."

Wie sehen Sie das?

Danke im voraus!


5
 
 SCHLEGL 16. September 2015 
 

@Suarez

Natürlich gilt auch beim Bandanwalt die freie Beweiswürdigung! Er muss keinesfalls alles schlucken, was ihm von den Betroffenen vorgelegt wird. Deshalb kann er unter Berufung auf seine Zweifel die Einschaltung der 2. Instanz verlangen. Sollte die Annullierung NICHT ausgesprochen werden, können die Kontrahenten natürlich auch die 2. Instanz einschalten.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Suarez 16. September 2015 

Verehrter Msgr. SCHLEGL - Worauf muss sich denn der BANDANWALT stützen

Doch auf das, was ihm durch die Eheleute oder einen von beiden als Belege vorgelegt wird. Wie lässt sich ein Glaubensmangel objektiv feststellen? Kann es hier zu Manipulationen kommen, insbesondere in einem Schnellverfahren. Wie lassen sich die vorgelegten Beweise für eine Nichtigkeit in einem Kurzverfahren verifizieren? Kann der Bandverteidiger Gründe für die Gültigkeit übersehen oder ist das ausgeschlossen? Diente nicht gerade der frühere Automatismus dazu, dieser Gefahr vorzubeugen, zumal ja bei einem Fehlurteil ein gültiges Sakrament betroffen ist.

Und welche Rolle spielen bei der Verteidigung des Ehebandes die Aussagen eines oder beider Ehepaare. Wer entscheidet, welche weiteren Zeugen hinzuziehen sind? Könnte hier ein Bischof als Einzelrichter nicht im Sinne der Kasperschen These einer Barmherzigkeit, die ja Gerechtigkeit immer übersteige, versucht sein, das Eheband aus reiner Barmherzigkeit als nichtig anzusehen?

Das sind doch ernst zunehmende Frage oder nicht?


7
 
 Suarez 16. September 2015 

Verehrter Msgr. Franz Schlegl, das sehen aber nicht alle Kirchenrechler so wie Sie

Warum äußert sich dann Offizial Dr. iur. can. Günter Assenmacher skeptisch (siehe http://www.kath.net/news/51978)

Zur Möglichkeit dass der Bischof einer Diözese selbst als Einzelrichter fungieren könne sagt Assenmacher: "Das ist für mich der eigentliche Clou in der Neuregelung durch den Papst. Diese Kurzverfahren stellen die bei uns üblichen Fristen völlig auf den Kopf. Kurze Prozesse tragen aber grundsätzlich das Risiko von Fehlern in sich. Von daher kommt es sehr auf die Vorbereitung eines solchen Urteils an. Und der Ehebandverteidiger, der alle Argumente für die Gültigkeit einer Ehe zusammenträgt, steht hier vor einer besonderen Herausforderung."

Und: "Ich betrachte das mit Sorge. Denn damit fällt die Kontrolle eines Urteils auf Fehlerhaftigkeit weg. Ein Richter in erster Instanz hat bislang immer so arbeiten müssen, dass sein Urteil vor einer Oberinstanz Bestand hat. Dieser Druck fällt für ihn nun weg. Auf sein Arbeitsethos muss er deshalb künftig selbst achten."


5
 
 Suarez 16. September 2015 

@ alexius - Ganz so unproblematisch ist die Reform eben nicht

Wie Sie hervorheben, wird nunmehr die II. Instanz erst bei Berufung tätig. Wer legt sie ein und warum?

Es ist doch schon dem normalen Menschenverstand einsichtig, dass bei einem positiven Urteil im Nichtigkeitsverfahren kaum einer in Berufung geht, denn meist strengt ja ein im Glauben verwurzelter Partner das Verfahren an und dem nicht im Glauben so tief verwurzeltem Partner ist das Verfahren schlicht egal. Auch lassen sich durch die Verfahrensverkürzungen Täuschungen des Gerichtes nicht korrigieren, auf diese Gefahr macht explizit Offizial Dr. iur. can. Günter Assenmacher als erfahrener Richter in solchen Verfahren aufmerksam. Wer Geld hat, kann das Verfahren durch einen Fachjuristen entsprechend beeinflussen, ja manipulieren und da es keine zweite Instanz gibt, werden Fehlurteile selten bis gar nicht korrigiert, was dann nichts anderes ist als eine legale kirchliche Scheidung.

Bezgl. Glaubensmangel in der Verfahrensordnung, wird die Praxis zeigen, welche Auswirkungen das hat.


4
 
 SCHLEGL 15. September 2015 
 

@dubitans

Sie irren sich insofern, als die Ehe KEINE PRIVATANGELEGENHEIT zwischen den beiden Eheleuten ist! Ehe berührt sowohl den Rechtsbereich des Staates (der zumindest am Papier ein gewisses Interesse hat stabile Ehegemeinschaften zu haben), ebenso den Bereich der Kirche, den die Ehe ist nach Eph 5,32f ein Mysterium (Sakrament) welches das Verhältnis Christi zu seiner Kirche darstellt. Außerdem gilt: "Niemand ist Richter in seiner eigenen Angelegenheit." Deshalb hat auch der Katholik vor seiner Kirche Verantwortung für seine Ehe zu übernehmen. Ob ein Sakrament gültig ist, obliegt ebenfalls der Entscheidung der kirchlichen Autorität.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Antigone 15. September 2015 
 

@Suarez

Wer heiratet, hoffe ich doch, meint es erstmal ernst. Was später passiert, kann schon mal tragisch sein. Aber Scheidung ist für mich gar kein Thema, falls Sie das beruhigt. Kommt aber vor.


2
 
 dubitans 15. September 2015 
 

Verwunderung über diese Diskussion!

Mich hat es schon immer erstaunt, dass die Katholische Kirche glaubt, aufwändige juristische Prozesse führen zu müssen, um Ehen zu annullieren. Könnte und sollte man es nicht dem lieben Gott überlassen, zu bewerten, ob die Wiederverheiratung nach einer gescheiterten Ehe tatsächlich eine Todsünde ist. Mein Gefühl sagt mir, dass Menschen, die in einer Zweitehe sich liebevoll um den Partner/ die Partnerin und um die Kinder(auch die aus der ersten Ehe) kümmern und sich auch um das Wohl der Nächsten (der Allgemeinheit)verdient machen, nicht
von einem gütigen, die Menschen liebenden Gott der ewigen Verdammnis preisgegeben werden wird. Das wäre in meinen Augen nichts anderes als eine regelrechte Gemeinheit. Wenn ich so klein von Gott dächte, könnte ich das erste Gebot keinesfalls erfüllen, nämlich diesen Gott zu lieben und zu ehren.


3
 
 Kostadinov 15. September 2015 

Unter Gelehrten umstritten...

Hier sieht's ein Kirchenrechtler nicht ganz so rosarot: https://canonlawblog.wordpress.com/2015/09/13/who-is-satisfied-with-mitis-iudex/


3
 
 Suarez 15. September 2015 

@Antigone - Manche/r könnte versucht sein, eine Scheidung anzustreben

Und dann ist es eben keine Haarspalterei, ob das Ja ein Ja bleibt oder im Nachgang in ein Nein umgedeutet wird.

Ich könnte genauso gut fragen, warum jemand unbedingt kirchlich sich trauen lassen will, bei einem Partner, dem er nicht traut, um dann später ein Ehenichtigkeitsverfahren anzustreben. Hier kann doch wirklich nur vorsätzlicher Betrug ein hinreichender Grund sein. Wer heiratet, kann doch nicht später sagen, er habe dies aus bloßer Gefälligkeit getan. Und wenn Heiratswillige einander so wenig kennen, dass sie nicht einmal wissen, ob dieser es mit der Heirat ernst meint, dann sollte spätestens der Pfarrer deutlich eine kirchliche Trauung ablehnen.

Insofern ließe sich durchaus vor einer kirchlichen Trauung klären, ob substantiell von den Heiratswilligen verstanden wurde, das sie sich ewig binden.

Eine spätere Zerrüttung der Ehe ist auch nach der Reform kein Nichtigkeitsgrund, insofern scheinen Sie dieses Verfahren doch als eine Art Scheidung anzusehen.


4
 
 alexius 15. September 2015 

Abschließender Beitrag bei dieser Artikeldiskussion von meiner Seite

@Suarez: Sie liegen wirklich falsch, was Sie allerdings nur dann erkennen können, wenn Sie Rotaurteile oder Urteile kirchlicher Gerichte aus unseren Breiten lesen würden. Ihre Behauptung, dass es eine "neue Rechtspraxis [gäbe], eine Ehe auf Grund eines Glaubensmangels für nichtig zu erklären" ist falsch. Sie können gerne einmal aufs Gericht kommen, dann kann ich Ihnen das näher erklären. Oder Sie schauen bei der Rota oder bei einem dort zugelassenen Anwalt vorbei. Ich wiederhole zum letzten Mal: es gibt keine neuen Klagegründe durch die Prozess-Reform! Es sind nur schnellere Wege zum Heil der Seelen angeordnet worden, und die II. Instanz wird weiterhin viel zu tun haben, denn bei Berufung ist sie weiterhin mit 3-Personen-Gerichtshof zuständig. Vielleicht noch ein Beispiel: schon bisher war es ganz klar, dass wenn jemand der standesamtl. Eheschließung die Ehebegründung zuschrieb und die kirchliche Zeremonie als wirkungslos ansah, dass die Ehe für nichtig erklärt worden ist usw. usw. usw


3
 
 Antigone 15. September 2015 
 

Lieber Siarez,

ist das nicht totale Haarspalterei? Es geht doch nicht um Leute, die trotz Glaubensmangel treu zusammen halten, sondern um solche, die ein Ehenichtigkeitsverfahren anstreben.


1
 
 Suarez 15. September 2015 

@ alexius - Aufzählung

Ihre Aufzählung geht eindeutig in Richtung Betrug, d.h. ein Ehepartner handelt mit klaren Vorsatz und Willen. Damit ist aber klar, dass hier auch die beste Ehevorbereitung nichts helfen würde, denn wer den Ehepartner betrügen will, wer also genau weiß, dass sein Ja eigentlich ein Nein ist, bei dem kann kein gültiger Bund geschlossen worden sein.

Das Problem stellt sich aber dahingehend, dass der Begriff Glaubensmangel in einer nachfolgenden Praxis weit ausgelegt werden könnte und so nicht nur der klare Betrug, das vorsätzliche Handeln, in Betracht kommt, sondern auch andere Gründe.

Wäre es da nicht gerade sinnvoll gewesen, wenigstens die zweite Instanz beizubehalten, um eventuell recht eigenwilligen Interpretationen des Glaubensmangels vorzubeugen?

Wenn ein Kirchengericht den Glaubensmangel abweichend von dem interpretiert, was Sie aufzählen, wer korrigiert dann diesen Richterspruch, doch niemand mehr oder liege ich da falsch?


6
 
 Suarez 15. September 2015 

@Antigone - Sie scheinen meine Aussage in einen falschen Zusammenhang zu bringen

Ich bezog mich auf die neue Rechtspraxis, eine Ehe auf Grund eines Glaubensmangels für nichtig zu erklären. Dies war früher nicht möglich, daher stellte sich die von mir aufgeworfene Frage nicht, sondern erst mit der Reform.

Zudem "beurteile" ich hier nicht andere Menschen und schon gar nicht in "schwierigen" Situationen, sondern das genaue Gegenteil ist richtig. Es wäre doch für den Ehepartner ein wirklich schlimmer Zustand, wenn das Ja vor dem Altar bloß relativ zu verstehen ist. Daraus erwachsen doch erst die schwierigen Situationen.

Glaubensmangel finden Sie bei vielen Menschen, doch darum ist nicht gesagt, dass sie den geschlossenen Ehebund nicht ernst nehmen. Ich kenne einige Ehepaare, bei denen einer oder beide nicht Glaubende im Sinne des christlichen Glaubens sind und dem Ehepartner lebenslang die Treue halten und zwar bewusst und in Freude.


5
 
 Antigone 15. September 2015 
 

@Suarez - ich staune!

"Was bürden wir Ehen auf, in denen einer praktiziert und einer nicht.... Kann man auf solchem Grund sein Leben aufbauen?"
Eher nicht, oder? Kann man auf Augenauswischerei sein Leben aufbauen?
Oder wenn doch, dann hat man kein Recht, überkritisch zu sein in der Beurteilung anderer Menschen in schwierigen Situationen!


1
 
 alexius 15. September 2015 

Es gibt keine neuen Klagegründe, bitte bei der Wahrheit des Textes bleiben

Noch einmal wiederhole ich: es gibt keine neuen Klagegründe. "Glaubensmangel" als solcher wird auch in Zukunft kein eigener Klagegrund sein. Von ihm ist nur in der Verfahrensordnung die Rede, nicht im veränderten CIC. Schon bisher war "Glaubensmangel" ein Indiz, das für sich alleine nicht ausreichte. Art.14 §1: "Unter den UMSTÄNDEN der Sachverhalte und der Personen, welche die Behandlung der Ehenichtigkeitssache auf dem Verfahrensweg des kürzeren Prozesses gemäß cann. 1683 – 1687 nahelegen, werden als Beispiele angeführt: jener Mangel an Glauben, der die Simulation des Konsenses oder den
willensbestimmenden Irrtum hervorbringen kann; eine kurze Zeit des ehelichen Zusammenlebens; die vorgenommene Abtreibung zur Verhinderung der Fortpflanzung; das hartnäckige Verharren in einer außerehelichen Beziehung zur Zeit der Eheschließung oder unmittelbar danach; das arglistige Verschweigen von Unfruchtbarkeit oder schwerer ansteckender Krankheit oder von Kindern
aus vorhergehender Beziehung usw."


3
 
 Suarez 15. September 2015 

@ alexius - "unkatholisches Licht setzen"

Nachdenklichkeit in Bezug auf Reformen des Ehenichtigkeitsverfahrens ist doch nicht per se ein "in ein unkatholisches Licht setzen". Die Bedenken, die der immerhin sehr erfahrene Kirchenrechtler und Richter Offizial Dr. iur. can. Günter Assenmacher äußert, sind durchaus nachvollziehbar und werden durch Ihr Zitat nicht entkräftet.

Wenn Sie darauf verweisen, dass man erst einmal die Praxis der Reform abwarten müsse, um hier ein Urteil abgeben zu können, so ist das eine nicht unproblematische Sicht, denn das Sakrament der Ehe eignet sich wenig als Gegenstand des Experimentierens.

Was mir an der Reform nicht behagt, ist der Glaubensmangel als Grund einer Annullierung, denn er steht im Widerspruch zu Mt 5,37.

Was bürden wir Ehen auf, in denen einer praktiziert und einer nicht. Muss dann der eine Ehepartner immer davon ausgehen, dass er in einer ungültigen Verbindung lebt und die Kinder aus einer ungültigen Ehe hervorgehen. Kann man auf solchem Grund sein Leben aufbauen?


8
 
 SCHLEGL 15. September 2015 
 

@ Bruder Konrad

Ich darf Ihnen mitteilen, das "Alexius" Priester und unter anderem stellvertretender Leiter eines kirchlichen Gerichtes ist und in Rom Kirchenrecht studiert hat.
Wenn Sie das Evangelium lesen, werden Sie wissen, dass im Judentum NUR der MANN die Frau mit einer Scheidungsurkunde aus der Ehe entlassen konnte. Weil auch damals nicht wenige Ehen problematisch waren, erlaubte Paulus christlichen Eheleuten, die Trennung von Tisch und Bett. Sie dürfen nicht vergessen, dass bis weit ins 20. Jahrhundert Frauen zumeist TOTAL von ihren Männern abhängig waren und nicht selten (bis heute!) häusliche GEWALT erdulden mussten. Das wissen katholische Eheberater, Ärzte und Beichtväter sehr genau. Im Lauf der Geschichte, als die Kirche die Lehre von der Sakramentalität der Ehe ausformte, wurden sowohl Willensmängel, als auch Ehehindernisse erkannt, die eine sakramentale Ehe gar nicht zu Stande kommen lassen.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Richelius 15. September 2015 
 

Glaubensmangel

Ich halte diesen Begriff für etwas unscharf, auch wenn ich die Intention des Papstes dahinter verstehe.
Hier sollte meiner Meinung nach nachgebessert werden, den "Glaubensmangel" kann alles sein, von gewissen Zweifeln, bis hin zur Ablehnung von kath. Dogmen.


2
 
 Bruder Konrad 15. September 2015 
 

@ Schlegl

Die in Ihrem Beitrag formulierten Eindrücke werfen für mich u.a.die Frage auf:
War das Scheitern einer Ehe nicht auch zu Jesu Zeiten schon eine „menschliche Katastrophe“?
Hat er deshalb die Lehre der Unauflöslichkeit geändert?

Aus welcher Perspektive „funktioniert 'oft' die 2. Ehe“?
Sollte in solchen Fällen die Annullierung den Standard darstellen um die von Ihnen befürchteten Konsequenzen zu vermeiden?

Sehen Sie die Dauer des Annullierungsprozesses als entscheidendes Kriterium an für einen Kirchenaustritt bei Menschen „denen die heilige Eucharistie etwas bedeutet“?

Was macht Alexius für Sie zum „Fachmann des Kirchenrechtes“? (Vielleicht wissen Sie ja mehr über ihn als ich).

Über Ihren Beitrag hinausgehend:
Was ist, wenn der Bischof in seiner Richterfunktion eine Ehe für nicht gültig geschlossen hält, der (von ihm ja bestimmte und abhängige) Ehebandverteidiger aber anderer Auffassung ist? Kommt dann automatisch eine zusätzliche Instanz ins Spiel?


6
 
 Steve Acker 14. September 2015 
 

Alexius, klar wird die Unauflöslichkeit der Ehe

nicht in Frage gestellt. Aber sie wird ausgehöhlt. Denn die Ehe ist anullierbar. Das kommt für die Betroffenen aufs gleiche raus.
Man ist den Ehepartner los, und kann sich einen neuen suchen, und dass auch noch mit dem Segen der Kirche.
Und das noch im Schnellverfahren durch die Bischöfe. Diese stehen doch ohnehin schon so unter Druck, und kriegen jetzt noch diese zusätzliche Belastung.Und wenn sich mal ein Bischof nicht dem Zeitgeist beugt, wie z.b.Oster,wird er unter Shitstorm genommen, oder gar ganz fertiggemacht, wie Mixa.
Die Unauflöslichkeit ist nur noch ein Papiertiger.
Die meisten Ehen sollen ja ungültig sein. Worauf kann man sich dann noch verlassen?
Ein Bekannter von mir, aus USA, ist sauer auf die kathol.Kirche, weil sein Vater, nach fast 30 Jahren Ehe und vier Kindern eine Annulierung erreicht hat.


8
 
 alexius 14. September 2015 

Bin gewohnt, anhand des vollständiges Textes zu diskutieren, nicht anhand sekundärer Kommentare

Bisher hat niemand auch nur ein Argument gebracht, dass die vom Heiligen Vater eingesetzte Reformkommission in ein unkatholisches Licht setzen könnte. Diskutieren können wir nur anhand des gesamten Textes der beiden Apostolischen Schreiben. Es gibt auch weiterhin keine "Annullierung", auch keine neuen Gründe!

Motu Propr.: "Dessen eingedenk haben Wir angeordnet, die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren in Angriff zu nehmen, und zu diesem Zweck haben Wir einen Kreis von Personen zusammengeführt, die sich durch die juridische Lehre, pastorale Klugheit und gerichtliche Praxis auszeichnen und die unter Anleitung des hochverehrten Dekans der Rota Romana ein Reformprojekt entwerfen sollten, unter sicherer Wahrung des Prinzips der Unauflöslichkeit des Ehebandes. Nach eifriger Arbeit hat dieser Kreis in kurzer Zeit den Entwurf eines derartigen neuen Prozessrechtes hergestellt, das nach ausgewogener
Beurteilung und unter Zuhilfenahme weiterer Experten im vorliegenden
Schreiben vermittelt wird."


4
 
 Suarez 14. September 2015 

@ alexius - "unfachgemäß herumzujammern und zu kritisieren"

Offizial Dr. iur. can. Günter Assenmacher macht sich aber Sorgen um die Rechtsprechung (siehe hierzu http://www.kath.net/news/51978) und der Mann ist wahrlich kein Laie auf dem Gebiet des Kirchenrechtes!

Ist das, was Offizial Assenmacher an Bedenken äußert, etwa auch ein "Herumjammern"?

Mir scheint hier doch in der Euphorie übersehen zu werden, dass es durchaus ernstzunehmende kritische Stimmen gibt, die man nicht dadurch mundtot machen kann, indem man sie einfach abqualifiziert.

Wie lässt sich denn ein Glaubensmangel objektiv feststellen?

Besteht nicht die Gefahr, dass nunmehr das Sakrament der Ehe zu einer Farce wird, weil die den Bund der Ehe Schließenden gar nicht wissen, ob dieser überhaupt bestanden hat?

Wie oft kann man nun kirchlich heiraten: zweimal, dreimal, viermal, weil stets bei einem Partner es am Glauben mangelte?

Das sind doch Fragen, die sich zwangsläufig aufdrängen und auf die, wie mir scheint, keine klare Antwort möglich ist.


10
 
 Max Emanuel 14. September 2015 

Verwunderung über den Papst

@alexius:
Ganz so einfach ist es scheinbar nicht. In Artikel 14 der Verfahrensregln wird "Glaubensmangel" bei der Eheschließung als Annullierungsgrund aufgeführt. Das ist neu. Bisher hat die Kirche das immer abgelehnt. Zuletzt wurde dies durch Papst Benedikt XVI. deutlich formuliert.
Wenn ein wage formulierter "Glaubensmangel" künftig für die Annullierung ausreicht, so ist einer massenhaften katholischen Scheidung Tür und Tor geöffnet.
Im übrigen: wieso hat Papst Franziskus, dies an den eigentlich zuständigen Vatikan-Fachgremien vorbei selber entschieden und verkündet? Hätte nicht zumindest die Bischofskonferenz abgewartet werden können?


12
 
 Kostadinov 14. September 2015 

Verwirrung bleibt beim Nichtspezialisten...

Ich kann unseren geschätzten Mitpostern Alexius und Schlegl hier folgen oder ich halt mich an ‎den Artikel: http://rorate-caeli.blogspot.com/2015/09/important-admission-from-head-of.html

Anscheinend sind mal wieder zwei verschiedene Texte zum gleichen Thema in Umlauf gebracht ‎worden *Ironie aus*‎


6
 
 SCHLEGL 14. September 2015 
 

@alexius

Ich bin sehr froh, dass Sie als Fachmann des Kirchenrechtes klar geantwortet haben. Ich finde die Angriffe auf den Papst BESCHÄMEND! (Ähnliches hat Johannes XXIII und Paul VI mitgemacht). Wir Priester wissen aus der Beichte, der Pfarrseelsorge und der Schule, dass gescheiterte Ehen eine menschliche Katastrophe für alle Beteiligten darstellen. Oft funktioniert dann die 2. Ehe, mangels Annullierung entfremden sich die Eheleute und die Kinder der Kirche. Um Annullierung suchen ohnedies nur Menschen an, denen die heilige Eucharistie etwas bedeutet. Durch die Kirchenaustritte, auch aufgrund solcher Situationen, haben wir immer mehr Kinder ohne religiöses Bekenntnis und ohne Religionsunterricht.Msgr. Franz Schlegl


5
 
 Paddel 14. September 2015 

@alexius Danke,

habe zwar nicht Näheres studiert, aber ihre Argumentation spricht mir aus dem Herzen.


2
 
 Charles X. 14. September 2015 
 

@ Alexius

Besten Dank für Ihren Hinweis. Ich sehe das kirchenrechtlich so wie Sie.


2
 
 st.michael 14. September 2015 
 

Eine Katastrophe

Diese Entscheidung zur Eheannulierung ist sehr bedenklich und fuehrt die "Katholische Scheidung" durch die Hintertuer ein.
Ein weiterer Tiefpunkt dieses Pontifikats und ein Ausverkauf katholischer Grundsaetze an die Welt.
Die Folgen werden dramatisch sein.


10
 
 louisms 14. September 2015 

Danke @alexius

für die sachliche und klärende Stellungnahme eines unverdächtigen Fachmanns!


5
 
 Elisabeth53 14. September 2015 
 

Widerstand gegen Pontifikat von Papst Franziskus

ist in meinen Augen leider öfter auch in Deutschland zu spüren.

Das Budget für das neue Ordinariatsgebäude in München liegt bei rd 160 Mio EUR (inkl. Renovierung, Erwerb bereits realisiert)
Das Budget für die sogenannte Villa- Gästehaus in Rom rd. 16 Mio EUR (inklusiver Renovierung , bereits realisiert)
Eine sehr umstrittene Sanierung von Domberg in Freising rd. 40 Mio Eur (eingeplant)Leider auch in Freising ist kein neues Obdachlosenheim, kein Frauenhaus, trotz eher sehr günstigen Lage auf dem Domberg eingeplant

Für die Flüchtlingshilfe hat man im Erzbistum dagegen 5 Mio Eur eingeplant (= entspricht nicht 2,5 % der vorher erwähnten Budgets für Immobilienerwerb, bzw für teure Saneirungen insgesamt)


2
 
 christorey 14. September 2015 
 

Leider ist es wirklich so,

Dass PF dadurch das Dogma Ehe von hinten angegriffen hat. Wer solche Liberalen Bischöfe im Amt lässt und diesen dann auch noch Möglichkeiten die Eucharistie indirekt zu schänden, indem sie mit einer liberalen Auffassung nur die Ehen "annullieren" können.

Eine sinnvolle Verkürzung, wäre mehr Personal und Straffung der Prozesse, aber auf keinen Fall ohne erfahrene Kirchenrechtler!


7
 
 alexius 14. September 2015 

Der Sinn des obigen Artikels ist mir ein Rätsel

Nachdem ich mir die Veränderungen im kirchlichen Prozessrecht genau angesehen habe, kann ich die Kritik daran nicht verstehen. An keiner Stelle wird die Unauflöslichkeit der Ehe auch nur ansatzweise in Frage gestellt. Wer die beiden Apostolischen Schreiben für den CIC und den CCEO genau studiert, wird feststellen, wie gelungen der chrirurgische Eingriff ist. Schon die Pressekonferenz der vom Papst eingesetzten Kommission zeigte, welcher gute Geist hier weht zum Heil der Seelen. Die neue Praxis wird man erst in ein paar Jahren beurteilen können, und statt jetzt unfachgemäß herumzujammern und zu kritisieren, was gar nicht geschrieben steht, gilt es, insbesondere die Diözesanbischöfe, Offiziale und Ehebandverteidiger in ihrer gewachsenen Verantwortung zu unterstützen.


9
 
 AlbinoL 13. September 2015 

Die Tatsache das der Text Deutsch ist verwundert doch sehr

vielleicht einfach nur eine Medienente die sich eine Christiane F. oder ein Daniel D. etc. ausgedacht haben, um Kardinal Müller anzugreifen.


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