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SPD-Bürgermeister: Kriminell werdende Asylbewerber sofort abschieben!

30. September 2015 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Asylbewerber bedrohten Supermarktangestellte mit Machete und machten später eine Geste des Kopfabschneidens – Bundesamt für Migration: Diese Vorfälle werden keinen Einfluss auf das Asylverfahren der beiden Tatverdächtigen haben.


Freiberg (kath.net) „Wir können es uns nicht erlauben, kriminelle Flüchtlinge im Asylverfahren zu lassen. Ich spreche hier nicht vom 14jährigen Ladendieb, der für 1,50 € eine Zahnpastatube klaut und wo sich die Mutter dafür schämt. Aber jede schwerere Straftat sollte automatisch ein Ende des Asylverfahrens zur Folge haben und auch eine sofortige Abschiebung. Unabhängig ob es ein sicheres Herkunftsland gibt oder nicht.“ Dies stellte Dieter Greysinger, Bürgermeister von Hainichen/Kreis Freiberg/Sachsen, gegenüber kath.net auf Anfrage fest. Vorausgegangen war, dass zwei Asylbewerber in einem Supermarkt in der Kreisstadt Freiberg Angestellte mit Machete und mit Pfefferspray bedroht hatten, einer der Täter ist noch flüchtig. Der SPD-Kommunalpolitiker setzt sich ansonsten sehr für die Integration von Flüchtlingen ein, beispielweise wird im Ort „am kommenden Sonntag ein ‚Tag der Begegnung‘“ stattfinden, außerdem lobt Greysinger ausdrücklich, dass die Hilfsbereitschaft der örtlichen Bevölkerung „allgemein sehr hoch“ sei. Gleichzeitig mahnte er auch: „Ich will, dass dies so bleibt.“ Schon zuvor hatte Greysinger in einer Mail an die Freiberger Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann sich für strengere Maßnahmen gegenüber kriminell gewordenen Asylbewerbern eingesetzt (Die Mail liegt der kath.net-Redaktion vor). Greysinger stellte gegenüber Bellmann ausdrücklich fest: „Ich sage es ganz klar: Sollte der Libyer in die Flüchtlingsunterkunft nach Hainichen kommen (in der Zeitung stand ja zu lesen, er solle in ein anderes Flüchtlingsheim kommen), werde ich mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren und unsere Bevölkerung warnen. Denn er würde ein schlechtes Licht auf die anständigen Menschen werfen, die hier untergebracht sind.“ Auch der Bürgermeister von Freiberg, Sven Krüger (SPD), äußerte sich über diese Vorgänge deutlich. Auf Facebook schrieb er, dass er „kein Verständnis für unsere Justiz“ habe, „die den Täter, der bereits gestern Angestellte und Polizei bedroht hat, nicht in Haft behielt, sondern wieder aus der Untersuchungshaft entließ. So werden wir unsere Bürgerinnen und Bürger nicht schützen und die Arbeit der Polizei verpufft.“


Am 11.9.2015 waren zwei Asylbewerber in einem Freiberger Supermarkt beim Ladendiebstahl ertappt worden. Sie gingen zunächst auf einen Mitarbeiter los und flüchteten dann. Kurze Zeit später kehrten die beiden Männer an den Ort des Geschehens zurück und bedrohten erneut Mitarbeiter des Supermarktes, dabei waren eine Machete und eine Dose Pfefferspray sichtbar, wie die „Sachsen-Depesche“ detailliert berichtete. Ein 27-jähriger Libyer ließ sich von der inzwischen alarmierten Polizei ohne Widerstand festnehmen, doch der bewaffnete Asylant ging auf einen Polizisten los. Der Beamte gab daraufhin einen Warnschuss in die Luft ab. Dem Angreifer gelang die Flucht. Am nächsten Tag suchte der inzwischen aus Polizeigewahrsam entlassene namentlich bekannte Asylbewerber erneut den Ort des Geschehens auf. Als ihn die Angestellten des Supermarktes des Hauses verweisen wollte, bedrohte der Mann eine Mitarbeiterin. Nach Polizeiangaben führte er dabei eine Geste des Kopfabschneidens aus. Auf dem Parkplatz zog er ein Messer und ergriff die Flucht. Der 27-jährige Libyer wurde nach diesen Vorfällen in ein anderes Asylbewerberheim verlegt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gab Presseberichten zufolge einige Tage später bekannt, dass die Vorfälle in einem Freiberger Nettomarkt keinen Einfluss auf das Asylverfahren der beteiligten Männer haben. Straftaten würden grundsätzlich nicht in laufenden Asylverfahren berücksichtigt. Außerdem sei das Asylverfahren oft auch vor den strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Nur wer als Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt werde, bekommt keinen Schutzstatus, allerdings werde auch dann noch überprüft, ob der Verurteilte überhaupt abgeschoben werden könne. Der zweite Tatverdächtige ist nach wie vor auf der Flucht. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort ist unbekannt, teilte ein Sprecher der Polizeidirektion Chemnitz zuvor auf Anfrage mit.

Nach Presseangaben seien derartige Vorfälle in Freiberger Geschäften keineswegs die Ausnahme. Die „Freie Presse“ zitiert den Filialleiter eines Freiberger Norma-Marktes. Auch bei ihm sei eine Mitarbeiterin in der vergangenen Woche von einem Asylbewerber ins Gesicht geschlagen worden, nachdem sie an der Kasse einen Streit schlichten wollte. „Wir werden angespuckt und beschimpft.“ Täglich entstehe erheblicher Schaden durch Diebstähle oder aufgerissene Packungen, doch da die Täter immer wieder kämen und die Polizei nichts ausrichte, habe der Norma-Markt nun einen privaten Sicherheitsdienst engagiert.

In der Berichterstattung wird teilweise über die beiden Tatverdächtigen nur als „Ladendiebe“ gesprochen, doch sie werden nicht mit dem Thema „Asylbewerber“ in Verbindung gebracht, vgl. dazu die Berichte in der „Sächsische Zeitung“ (beruhend auf einer Meldung der Deutschen Presseagentur DPA) und des öffentlich-rechtlichen MDR.

UPDATE: Die Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz nahm am 30.9. um 11.45 Uhr auf kath.net-Anfrage wie folgt Stellung:

"Die Ermittlungen zum Vorfall am 11. September 2015 in einem Markt in der Chemnitzer Straße in Freiberg sind noch nicht abgeschlossen. Die Identität beider Tatverdächtiger ist bekannt, sie befinden sich beide auf freiem Fuß.

Einer der Tatverdächtigen hatte einen Gegenstand in einem Beutel bei sich, bei dem die Angestellten von einer Machete ausgingen. Die Angestellten wurden nicht angegriffen.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Bedrohung, der Beleidigung und des Diebstahls.

Die Polizei wird in der Stadt Freiberg auch weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen."

Hart aber Fair 28.9.1015: Wie viel Islam gehört zu Deutschland?



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Lesermeinungen

 Adson_von_Melk 6. Oktober 2015 

@Diadochus, @Blume: Eine heilige Kuh ist das Asylrecht nicht

aber ein ganz zentraler Punkt des Internationalen Rechts, eine humanistsche Verpflichtung, die die Staaten nach den schrecklichen Erfahrungen der Geschichte freiwillig eingegangen sind, und zwar zumal in Europa aus durchaus christlichen Motiven.

Es ist daher nichts anderes als KORREKT, wenn es heißt
"Diese Vorfälle werden keinen Einfluss auf das Asylverfahren der beiden Tatverdächtigen haben". Unbedingt und sofort HINZUZUFÜGEN ist jedoch, dass der Asylstatus der beiden keinen Einfluss auf ihr Strafverfahren haben darf.

Asylwerber müssen lernen, dass auch bei uns Gesetze und eine wirksame staatliche Autorität bestehen - und zwar schnell. Dazu braucht es zuerst Unterstützung (Deutschkurse, Landeskunde, persönliche Kontakte) dann aber auch strenge Konsequenz - Lehrer und Schiedsrichter wissen das.

Straftaten von Asylwerbern (die es gibt und weiter geben wird) sind jedoch kein mögliches Vehikel, die Flüchtlingskonvention auszuhebeln.


1
 
 Marianus 30. September 2015 

aufgewacht?!!

hier ist mal wieder einer in der garstigen multikulturellen Realität auf gewacht.


4
 
 Diadochus 30. September 2015 
 

Heilige Kuh

Das Asylrecht scheint bei uns eine heilige Kuh zu sein. Nicht nur wegen der jetzigen Vorfälle gehört es dringend geändert. Kriminelle Asylbewerber haben ihren Anspruch auf Asyl verwirkt. Wer an heilige Kühe glaubt, der sollte nach Indien gehen. Das deutsche Recht wird so der Lächerlichkeit preisgegeben.


8
 
 Einsiedlerin 30. September 2015 
 

Justiz

Unter solchen Umständen wird es nicht allzu lange dauern bis die Lynchjustiz fröhliche Urständ feiert, wenn die Justiz so jämmerlich versagt.


7
 
 osmose 30. September 2015 
 

Politiker

Haben wir wirklich die Politiker gewählt die dem Deutschen Volk dienen, das Volk beschützen, Schaden von ihm abwenden - und so dem Wohle des Volkes verpflichtet sind? Haben wir uns alle geirrt?


12
 
 HX7 30. September 2015 
 

Europa ohne Islam

ist wie ein Fisch ohne Fahrrad oder: Haut ohne Krätze. Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steige ab! Warum tut man das nicht mit dem Islam? Die besagten Straftaten decken sich mit den Anweisungen Allahs im Koran. Wahrheit an sich ist schon einmal gut. Aber erst mit entschlossenem Handeln wird sie der Menschheit nützlich. Dazu braucht es Mut. Beschwichtiger und medial gesteuerte Islamverharmloser kann man getrost LINKS liegen lassen, weil sie Teil des Problems sind. Der erste Schritt muss sein den Islam als das zu benennen was er ist - siehe Hamed Abdel-Samad oder Sabatina James.
PS: Warum nicht einmal eine Welcome - Party mit Schweinesteak? Menschen in Not werden das nicht provozierend finden und die anderen dürfen gern wieder gehen. Immer diese Rücksicht auf Muslime. Warum nicht einfach nur eine christliche Kapelle im Asylheim anbieten? Immerhin ist es unser Land und sind es unsere Werte. Muslime brauchen keine Moschee, sondern Aufklärung über ihre Religion.


14
 
 Perpetua79 30. September 2015 
 

sofort abschieben

was soll das denn bitteschön? das so eine strafbare handlung nicht berücksichtigt wird, verstehe ich nicht. es ist keine bagatelle, sondern eine ganz klare drohung (köpfen) angezeigt worden. soll der netto-mitarbeiter erst kopflos am boden liegen, bis diese täter des landes verwiesen werden? eine schande für das deutsche rechtssystem.


15
 
 catolica 30. September 2015 
 

Wie definiert sich hier Kriminalität?

Wann ist ein Asylant überhaupt kriminell-wohl erst nach unseren Strafordnungen. Und nicht, wenn sie Andersgläubige schikanieren und Frauen bedrohen oder vergewaltigen? Alles passiert-und sind sie bereits abgeschoben????


10
 
 girsberg74 30. September 2015 
 

Wenn solches nicht sofortige Konsequenzen hat, muss sich niemand wundern, wenn die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen in das Gegenteil umschlägt.

Wir können uns solche Leute nicht auch noch leisten; vielleicht mag Mutti mal gründlicher nachdenken oder solche bei sich beherbergen und bezahlen.


11
 
 Stefan Fleischer 30. September 2015 

Im Fussball z.B. weiss jeder Schiedsrichter:

Wenn er das erste Foul durchlässt, hat er die Kontrolle über den Match schon halb verloren. Natürlich kann es sein, dass dabei die Gefahr besteht, dass ein Spieler zu hart angepackt wird. Im Gesamtinteresse aber muss dies in Kauf genommen werden.


16
 
 Kleine Blume 30. September 2015 
 

Ohne Konsequenzen

"Asylbewerber bedrohten Supermarktangestellte mit Machete und machten später eine Geste des Kopfabschneidens –

Bundesamt für Migration:
Diese Vorfälle werden keinen Einfluss auf das Asylverfahren der beiden Tatverdächtigen haben"

(Zitat siehe oben, fettgedruckter Text.)


10
 

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