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Appell an Bischofssynode: Reichtum von Humanae vitae nicht vergessen

9. Oktober 2015 in Familie, 2 Lesermeinungen
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Der Appell von 60 renommierten Theologen, Die Lehre von Humanae Vitae (und Veritatis Splendor) zu bestätigen, steht jetzt auch in einer deutschsprachigen Arbeitsübersetzung zur Verfügung.


Rom/Washington D.C. (kath.net) Nun liegt der Text auch in einer deutschsprachigen Arbeitsübersetzung vor: 60 renommierte Theologen und Philosophen haben einen Appell unterzeichnet, der eine Korrektur des Instrumentum laboris für die kommende XIV. ordentliche Versammlung der Bischofssynode verlangt. Absatz 137 des Dokumentes verfälsche die kirchliche Lehre, indem er einen Gegensatz zwischen dem persönlichen Gewissen und der objektiven Norm konstruiere, heißt es in dem vom Stephan Kampowski (Rom) und David S. Crawford (Washington D.C.) verfassten Aufruf. Unter den Unterzeichnern sind Weihbischof Andreas Laun (Salzburg), Prof. Martin Rhonheimer (Rom), Prof. Peter Schallenberg (Paderborn), Prof. Josef Spindelböck (St. Pölten), Dr. Helmut Prader (Heiligenkreuz), Prof. Josef Seifert (Granada) und Prof. em. Robert Spaemann zu finden.

kath.net dokumentiert eine nicht-offizielle deutsche Gefälligkeitsübersetzung: Der offizielle, von den Unterstützern unterschriebene Text, ist der englische: First Things: An appeal.

Im Hinblick auf die XIV. Ordentliche Versammlung der Bischofssynode wurde ein Instrumentum laboris (Arbeitspapier) verfasst und am 23. Juni 2015 veröffentlicht. Es behandelt eine Reihe von für das Synodenthema der Familie relevante Fragenkomplexen. Abschnitt 137 beschäftigt sich mit einem Schlüsseldokument des neueren Lehramts, Humanae Vitae, und zwar auf eine Weise, die sowohl die Verbindlichkeit der darin enthaltenen Lehre in Frage stellt, als auch eine Methode sittlicher Unterscheidung an den Tag legt, die eindeutig nicht katholisch ist. Dieser Ansatz in Bezug auf das sittliche Urteilsvermögen steht im Gegensatz zu dem, was bis jetzt vom kirchlichen Lehramt über moralische Normen, das Gewissen und moralisches Urteil gelehrt wurde, insofern er darauf schließen lässt, dass ein gut gebildetes Gewissen mit objektiven moralischen Normen im Konflikt stehen könne.

Als katholische Moraltheologen und Philosophen fühlen wir uns verpflichtet, uns gegen die in Abschnitt 137 enthaltene Verzerrung der katholischen Lehre zu äußern. Sollte dieser fehlerhafte Text des Instrumentum laboris von der Synode angenommen werden, würde das zur Verwirrung unter den Gläubigen führen. Abschnitt 137 sollte gestrichen und durch einen Abschnitt ersetzt werden, der präziser über das Gewissen spricht, der die Weisheit und Schönheit von Humanae Vitae zu schätzen weiß und der den Ehepaaren zu verstehen hilft, dass ihnen alle Gnaden offenstehen, um den Plan Gottes im Hinblick auf das Geschenk der Sexualität zu leben.

Die moralische Norm

Die offizielle englische Übersetzung von der Internetseite des Vatikans lautet:
In relation to the rich content of Humanae Vitae and the issues it treats, two principal points emerge which always need to be brought together. One element is the role of conscience as understood to be God’s voice resounding in the human heart which is trained to listen. The other is an objective moral norm which does not permit considering the act of generation a reality to be decided arbitrarily, irrespective of the divine plan of human procreation. A person’s over-emphasizing the subjective aspect runs the risk of easily making selfish choices. An over-emphasis on the other results in seeing the moral norm as an insupportable burden and unresponsive to a person’s needs and resources. Combining the two, under the regular guidance of a competent spiritual guide, will help married people make choices which are humanly fulfilling and ones which conform to God’s will.

Während schon die englische Übersetzung sehr an Klarheit zu wünschen lässt, ist die deutsche Übersetzung, die sich enger an das italienische Original hält, noch problematischer:

Angesichts des in Humanae Vitae enthaltenen Reichtums an Weisheit ergeben sich im Hinblick auf die in ihr behandelten Fragen zwei Pole, die beständig miteinander zu verbinden sind: Auf der einen Seite die Rolle des Gewissens, das als Stimme Gottes verstanden wird, die im menschlichen Herz wiederhallt, das dazu erzogen ist, auf sie zu hören; auf der anderen Seite die objektive moralische Anweisung, welche es verbietet, die Zeugung als etwas zu verstehen, über das willkürlich, unabhängig vom göttlichen Plan zur menschlichen Fortpflanzung, entschieden werden kann. Wenn die Bezugnahme auf den subjektiven Pol vorherrscht, riskiert man leicht egoistische Entscheidungen; im andern Fall wird die moralische Norm als eine untragbare Last erlebt, die nicht den Erfordernissen und der Möglichkeit des Menschen entspricht. Die Zusammenführung der beiden Aspekte, die mit der Begleitung eines kompetenten geistlichen Führers gelebt wird, könnte den Eheleuten dabei helfen, Entscheidungen zu treffen, die zutiefst menschlich sind und dem Willen des Herrn entsprechen.

Während die englische Übersetzung die implizierte Kluft zwischen Gewissen und Normen etwas abschwächt, wenn sie von „zwei Hauptpunkten“ spricht, verhärtet der italienische [und der deutsche] Text diese Spaltung als „zwei Pole“. Wo im Englischen von „Überbetonung [over-emphasis]“ die Rede ist, sprechen das italienische Original und die deutsche Übersetzung davon, dass einer von zwei Polen „vorherrscht“. Da im letzten Jahr die Arbeitssprache der Synode Italienisch war, ist anzunehmen, dass dies auch in diesem Jahr der Fall sein wird. Das italienische Original scheint also die wichtigere Version des Textes zu sein.

Welche Version auch immer benutzt wird, weder die Rolle des Gewissens noch die Bedeutung der Normen werden in Abschnitt 137 gut dargestellt. Seine Formulierungen sind zutiefst zweideutig und tendieren dazu, die moralische Norm als etwas darzustellen, das dem Menschen und dem guten Leben, das zu leben wir berufen sind, äußerlich ist. Der Abschnitt klingt als sei die Norm ausschließlich negativ und zwingend. Diese Betonung der verbietenden Funktion der Norm übersieht ihre positive Rolle: sie fördert das persönliche Wachstum des sittlich Handelnden und seine Erfüllung im Guten. Da dieser Abschnitt es unterlässt zu lehren, dass die Norm an sich, in ihrer ganzen Objektivität, etwas für die Schönheit und Gutheit eines gutgelebten Lebens Grundlegendes offenbart, hinterlässt er auch den Eindruck, dass sittliche Normen tatsächlich eine „untragbare Last“ sein können, „die nicht den Erfordernissen und der Möglichkeit des Menschen entspricht“.


In der Art und Weise, wie der Abschnitt die sittliche Norm darstellt, wird übersehen, was Veritatis Splendor unter Nummer 15 sagt: „Jesus zeigt, dass die Gebote nicht als eine nicht zu überschreitende Minimalgrenze verstanden werden dürfen, sondern vielmehr als eine Straße, die offen ist für einen sittlichen und geistlichen Weg der Vollkommenheit, deren Seele die Liebe ist (vgl. Kol 3, 14).“ Moralische Normen ausschließlich als äußere Grenzen zu verstehen, die potentiell mit dem Wohl des moralischen Subjekts in Konkurrenz treten, bedeutet, die Art und Weise unbeachtet zu lassen, auf der Jesus Christus von den Geboten spricht, nämlich als etwas, das reich ist an der von ihm verheißenen Fülle des Lebens.

Die Idee, dass der objektive Inhalt einer sittlichen Norm „nicht den Erfordernissen des Menschen entsprechen“ könnte, so dass die Übereinstimmung mit ihren Anforderungen nicht das sittliche Wohl des Menschen, das heißt das „Wohl der Person“ (vgl. VS 50), fördern würde, steht im Widerspruch zum katholischen Moralverständnis. Die Sichtweise, dass moralische Normen das menschliche Glück nicht fördern könnten, legt ein nominalistisches und arbiträres Verständnis des Sittengesetzes nahe, demzufolge eine Handlung nur schlecht ist, weil sie verboten ist. Diese Sicht entspricht in keinster Weise der Wirklichkeit von Gottes Schöpfung. Vielmehr entspricht das Sittengesetz der Wahrheit von Gottes Schöpfungstat und ist daher Ausdruck anthropologischer Wahrheiten über die menschliche Person, die nicht ignoriert oder verletzt werden können, ohne unseren „Erfordernissen und Möglichkeiten“ Schaden zuzufügen, das heißt ohne uns selbst zu schaden.

Zu sagen, dass der objektive Gehalt sittlicher Normen, wie er in der Heiligen Schrift zu finden ist und vom Lehramt dargelegt wird, den „Möglichkeiten“ des Menschen nicht entsprechen könne, bedeutet, die ausdrückliche, tröstliche und hoffnungsvolle Lehre des Konzils von Trient zu negieren: „Niemand aber, wie sehr er auch gerechtfertigt sein mag, darf meinen, er sei frei von der Beachtung der Gebote, niemand jenes leichtfertige und von den Vätern unter (Androhung des) Anathema verbotene Wort benützen, die Vorschriften Gottes seien für einen gerechtfertigten Menschen unmöglich zu beobachten. ,Denn Gott befiehlt nichts Unmögliches, sondern wenn er befiehlt, dann mahnt er, zu tun, was man kann, und zu erbitten, was man nicht kann‘, und er hilft, dass man kann; ,seine Gebote sind nicht schwer‘ (1 Joh 5,3), sein ,Joch ist sanft und (seine) Last leicht‘ (Mt 11,30)“ (6. Sitzung, Kap. 11). Abschnitt 137 des Instrumentum laboris gibt nicht den Rat, auf Gott zu zählen, um die Stärke zu finden, seinen Geboten zu entsprechen, sondern legt stattdessen nahe, der sittlich Handelnde könne die von ihm subjektiv wahrgenommenen „Erfordernisse und Möglichkeiten“ gegen den tatsächlichen Inhalt des Sittengesetzes abwägen. Was hier vollkommen fehlt, ist das Verständnis des Konzils von der Gnade der Erlösung durch Christus, das in Kapitel III von Veritatis Splendor bekräftigt wird: „Damit das Kreuz Christi nicht um seine Kraft gebracht wird.“

Echte pastorale Sorge versucht nicht, das Sittengesetz den empfundenen Fähigkeiten der Eheleute anzupassen („Gradualität des Gesetzes“), sondern bemüht sich vielmehr, sie auf einem – vielleicht langen und mühsamen – Weg des sittlichen Wachstums zu begleiten, den sie mit der Gnade Gottes gehen können („Gesetz der Gradualität“) (vgl. FC 34). Das Gesetz der Gradualität wird von Beichtvätern umgesetzt, die nicht harsch mit Eheleuten umgehen, die wiederholt darin scheitern, Gottes Plan für die Sexualität treu zu sein. Sie werden die Ehepartner vielmehr ermutigen, sich eifriger um die Gnaden zu bemühen, die notwendig sind, um ihr sexuelles Begehren in rechter Weise zu ordnen.

Das Gewissen

Die Darstellung des Gewissens in Abschnitt 137 ist nicht weniger missverständlich und unvollständig: Denn dort ist zu lesen, dass das Gewissen „als Stimme Gottes verstanden wird, die im menschlichen Herzen widerhallt, das dazu erzogen ist, auf sie zu hören“.

Diese Definition klingt wie eine Verzerrung von Gaudium et Spes, Nr. 16, wo es heißt: „Im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muss und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zur Unterlassung des Bösen anruft und, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt: Tu dies, meide jenes. Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird. Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist. Im Gewissen erkennt man in wunderbarer Weise jenes Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem Nächsten seine Erfüllung hat.“

Das Instrumentum laboris versäumt es, zu unterstreichen, dass das Gewissen auf das in unser Herz eingeschriebene Gesetz Bezug nimmt, und so sollte die „Stimme Gottes“ verstanden werden. Die „Stimme“ Gottes sagt nicht zu dem einen das eine über die Moral und zu dem anderen etwas Anderes, und sie spricht nie gegen eine von der Kirche gelehrte objektive Norm. Von einer Stimme Gottes so zu reden, als sei sie losgelöst vom Sittengesetz oder als fehle ihr jeglicher Bezug auf dieses Gesetz, ist äußerst unangemessen. Es ist falsch von einem subjektiven Pol außerhalb des Gesetzes zu sprechen, der dann mit dem Gesetz in Beziehung gebracht werden müsse.

Aus den Irrtümern des Abschnitts 137 ergäbe sich demnach nicht bloß das Risiko der dort erwähnten „egoistischen Entscheidungen“, sondern vielmehr ein radikaler Subjektivismus in unserem Verständnis des sittlichen Lebens, insofern das Gewissen losgelöst wird von der erhellenden Gegenwart des Sittengesetzes im Inneren des Menschen. Wird das Gewissen vom Sittengesetz getrennt, dann ist es nicht länger ein Vor-Gott-Stehen. Dieser Denkweise zufolge wird man vielmehr in seinem eigenen Gewissen nur vor sich selbst stehen. Im Kommentar zu Römer 2,14-15 sagt Veritatis Splendor dagegen, auf welche Weise uns das richtig verstandene Gewissen in die Gegenwart Gottes führt: „Nach den Worten des hl. Paulus stellt das Gewissen den Menschen gewissermaßen dem Gesetz gegenüber, wodurch es selber zum ,Zeugen‘ für den Menschen wird: Zeuge seiner Treue oder Untreue gegenüber dem Gesetz, das heißt seiner fundamentalen sittlichen Rechtschaffenheit oder Schlechtigkeit“ (Nr. 57).
Die Idee, dass das Gewissen sich intrinsisch auf eine objektive Wahrheit über das Gute bezieht, fehlt in Abschnitt 137 vollständig. Das Gewissen als ein subjektives Vermögen darzustellen, das in diametralem Gegensatz zum Gesetz steht, wie es das Instrumentum laboris tut, ist eine Auffassung, die mit dem kirchlichen Lehramt unvereinbar ist und die zudem die geistige Würde des Menschen mindert, der als Person fähig ist, sein Handeln mit der objektiven Wahrheit in Übereinstimmung zu bringen.

Moralisches Urteil

Der Logik von Abschnitt 137 zufolge ist das moralische Urteil nicht länger ein Urteil des vom Gesetz erleuchteten Gewissens, sondern vielmehr eine „Zusammenführung“ zweier Pole, eines subjektiven und eines objektiven. Dabei muss unterstrichen werden, dass die Verknüpfung der beiden dialektischen Elemente ohne irgendein Kriterium geschieht. Wenn Gewissen und Gesetz zwei Pole sind, die miteinander versöhnt werden müssen, kann keiner von beiden Kriterien dafür bereitstellen, wie diese „Zusammenführung“ bewerkstelligt werden soll. Mit anderen Worten scheint das Instrumentum laboris nahezulegen, dass das letzte Kriterium sittlichen Handelns willkürlich ist.

Hilfe von außen durch einen „kompetenten geistlichen Führer“ ist keine Lösung für diese Schwierigkeit. Während eine gewissenhafte geistliche Begleitung zweifellos viel Gutes bewirken kann, bedeutet dieser Hinweis im vorliegenden Kontext nichts anderes, als zuzugeben, dass – außer der Leitung durch einen geistlichen Begleiter – Kriterien fehlen, auf denen eine endgültige Entscheidung gründen könnte. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass in Wirklichkeit nur sehr wenige Ehepaare Zugang zu regelmäßiger geistlicher Begleitung haben. Noch gewichtiger ist, dass diese Lösung die Verheirateten vom sittlichen Urteil pastoraler Fachleute abhängig macht, eine Abhängigkeit, die dem Wesen des Gewissens widerspricht.

Ein geistlicher Begleiter wird nicht mehr Zugang zu objektiven Kriterien haben als das gut gebildete („zum Hören erzogene“) Gewissen, und die Aufgabe des geistlichen Begleiters kann niemals sein, eine Verletzung von Gottes Sittengesetz zu empfehlen oder zu rechtfertigen. Vielmehr unterstreicht Humanae Vitae, dass diejenigen, die Ehepaare begleiten, niemals die Wahrheit in Frage stellen dürfen: „Nichts von der Heilslehre Christi zu unterschlagen [ist] eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe“ (HV 29).

Der heilige Johannes Paul II., der Papst der Familie, stellte die Unmöglichkeit klar, dass eine private subjektive Güterabwägung schwerer wiegen könnte als das objektiv Gute: „Von einem ,Werte- oder Güterkonflikt‘ und der daraus folgenden Notwendigkeit zu sprechen, die beiden [d.h. verschiedene Werte bzw. Güter] gegeneinander abzuwägen, indem man sich für das eine entscheidet und das andere ablehnt, ist moralisch nicht recht und ruft im Gewissen der Eheleute nur Verwirrung hervor.“

Doch wenn Abschnitt 137 das moralische Urteil als möglichen Konflikt zwischen Gewissen und objektiver Moral darstellt, verfällt er einem Irrtum, der in Veritatis Splendor unter Nummer 56 zurückgewiesen wird: „Außer der theoretisch-abstrakten Ebene müsste die Ursprünglichkeit einer gewissen konkreteren existentiellen Betrachtungsweise anerkannt werden. Diese könnte, indem sie den Umständen und der Situation Rechnung trägt, legitimerweise Ausnahmen bezüglich der theoretischen Regel begründen und so gestatten, in der Praxis guten Gewissens das zu tun, was vom Sittengesetz als für in sich schlecht eingestuft wird. Auf diese Weise entsteht in einigen Fällen eine Trennung oder auch ein Gegensatz zwischen der Lehre von der im allgemeinen gültigen Vorschrift und der Norm des einzelnen Gewissens, das in der Tat letzten Endes über Gut und Böse entscheiden würde. Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ,pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ,kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Die Enzyklika Johannes Pauls II. nimmt gleichsam die Ausdrucksweise des Instrumentum laboris und dessen Sorge hinsichtlich der Belastungen unserer „Erfordernissen und Möglichkeiten“ vorweg: „Die Lehre der Kirche und insbesondere ihre Festigkeit in der Verteidigung der universalen und dauernden Geltung der sittlichen Gebote, die die in sich schlechten Handlungen verbieten, werden nicht selten als Zeichen einer unerträglichen Unnachgiebigkeit kritisiert, vor allem angesichts enorm komplexer und konfliktanfälliger Situationen des heutigen Lebens des einzelnen und der Gesellschaft. [...] Wahrhaftes Verständnis und echte Barmherzigkeit bedeuten in Wirklichkeit Liebe zur menschlichen Person, zu ihrem wahren Wohl, zu ihrer authentischen Freiheit. Und dies kommt gewiss nicht dadurch zustande, dass man die sittliche Wahrheit verbirgt oder abschwächt, sondern indem man sie in ihrer tiefen Bedeutung als Ausstrahlung der ewigen Weisheit Gottes, die uns in Christus erreicht, und als Dienst am Menschen, am Wachstum seiner Freiheit und an der Erreichung seiner Seligkeit darlegt“ (VS 95).

Die unklaren und unpräzisen Formulierungen des Abschnitts 137 legen nahe, dass hier die Existenz von in sich schlechten Handlungen bestritten wird. Aus dem Text ergibt sich, dass es keine sittlichen Normen gibt, die absolute, allgemeine und unveränderliche Gültigkeit besitzen und die in sich schlechte Handlungen immer und ohne Ausnahme verbieten. Damit scheint der Abschnitt die kirchliche Tradition und die explizite Lehre der Enzyklika Veritatis Splendor (79-82; 115) in Frage zu stellen.

Was Humanae Vitae wirklich sagt

Abschnitt 137 spricht über die Lehre von Humanae Vitae in einer Weise, die eine gravierende Fehlinterpretation zulässt. Das Instrumentum laboris fasst die Enzyklika zusammen „als objektive moralische Anweisung, welche es verbietet, die Zeugung als etwas zu verstehen, über das willkürlich, unabhängig vom göttlichen Plan zur menschlichen Fortpflanzung, entschieden werden kann“.

Die Formulierung „willkürlich … entschieden werden“ legt die Idee nahe, dass Verhütung akzeptabel ist, solange dies nicht aus „willkürlichen“ Gründen geschieht. Leider gibt diese Formulierung, vor allem im Licht der anderen Anliegen des Abschnittes, zu verstehen, dass bei „nicht-willkürlichen“ Gründen Verhütungsmittel in manchen Situationen erlaubt sein könnten. Der Abschnitt hätte sicher deutlicher klarmachen können, dass Humanae Vitae dies keineswegs in Betracht zieht (vgl. HV 11). Humanae Vitae lehrt, dass Gottes Plan für die ehelichen Akte „jede Handlung [ausschließt], die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (HV 14).

Schließlich ist Abschnitt 137 sehr weit davon entfernt, die solide Anthropologie zu unterstützen, auf die der selige Paul VI. und nach ihm der heilige Johannes Paul II. die klare normative Lehre der Kirche aufgebaut haben: Die menschliche Person ist dazu bestimmt, zu lieben und geliebt zu werden. Verhütung ist in der Tat mit diesem Lieben und Geliebt-werden unvereinbar. Durch den Gebrauch von Verhütungsmitteln wird nicht nur der dem ehelichen Akt eigene Sinngehalt der Fortpflanzung zurückgewiesen, sondern es wird auch die Bedeutung des Aktes als wahrhaft „vereinigender“, echter Akt der Liebe grundlegend beeinträchtigt (vgl. HV 12). Johannes Paul II. hat in seinen Katechesen über die menschliche Liebe („Theologie des Leibes“) eine auf die Heilige Schrift gegründete Verteidigung der Lehre von Humanae Viatae vorgelegt, die auf der ehelichen Bedeutung des Leibes basiert. Der sexuelle Akt ist ein Akt der Selbsthingabe, der das eigene Selbst und den Anderen vollendet und der von seinem Wesen her auf die der ehelichen Liebe eigene Fruchtbarkeit hingeordnet ist. Leider schöpft das Instrumentum nicht aus der tiefen Theologie des Leibes von Johannes Paul II., einer Theologie, die die Vorstellung zurückweist, objektive moralische Normen könnten in Spannung zum menschlichen Wohl oder zum Bewusstsein der Gutheit des ehelichen Aktes stehen.

Während Abschnitt 137 vom „Reichtum an Weisheit“ von Humanae Vitae spricht, untergräbt er in Wirklichkeit das Hauptanliegen der Enzyklika. Gemäß der erklärten Absicht Pauls VI. (vgl. HV 4) und in Erfüllung des vom Zweiten Vatikanischen Konzils geäußerten Wunsches nach dieser Art von Dokument (vgl. GS 51), beabsichtigt Humanae Vitae nichts Geringeres, als eine normative Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zu bieten.

Schluss

Im Licht des oben Gesagten sind wir der Meinung, dass der Text des Instrumentum laboris gravierende Mängel aufweist. Er scheint in direktem Gegensatz zu stehen mit den in Humanae Vitae und Veritatis Splendor enthaltenen Lehren des kirchlichen Lehramtes. Obwohl Abschnitt 137 sich als Erklärung der Bedeutung von Humanae Vitae präsentiert, entleert er in Wirklichkeit die Enzyklika ihrer zentralen Lehre. Es handelt sich nicht um ein zweitrangiges Detail, sondern um eine gravierende Verzerrung des grundlegendenden Inhalts des Dokuments von Paul VI. Die im Instrumentum laboris enthaltenen Unzulänglichkeiten und falschen Darstellungen könnten verheerende Folgen für die Gläubigen haben, die ein Recht darauf haben, die Wahrheit des depositum fidei zu kennen. Sollte Abschnitt 137 von der Synode befürwortet werden, wird dies Verwirrung unter den Gläubigen säen. Die Gläubigen werden nicht dahin geführt, die schöne und bejahende Lehre über die Sexualität schätzen zu lernen, die in Humanae Vitae dargelegt wird, und nach ihr zu leben. Sie werden verwirrt sein hinsichtlich der Beziehung zwischen Gewissen und objektiver sittlicher Wahrheit. Letztlich wird die Verwirrung nicht nur auf die Lehre von Humane Vitae beschränkt sein. Würde man den in Abschnitt 137 enthaltenen Formulierungen erlauben, als Teil der Lehre der Synode zu bestehen, würde dies auch die mögliche Anwendung dieser Logik auf andere Gebiete beinhalten, in denen die Lehre der Kirche über in sich schlechte Handlungen auf dem Spiel steht, wie zum Beispiel Abtreibung oder Euthanasie.

Diesen Weg haben wir schon einmal eingeschlagen. Das Versäumnis von Theologen und auch von Bischöfen und Priestern, die Lehre von Humanae Vitae entschieden zu unterstützen, hat zu jahrzehntelanger schwacher Bindung an die Lehre der Kirche geführt, nicht nur in Bezug auf das Thema Sexualität, sondern ganz generell. Die Synode bietet eine Chance, diesen Mangel zu korrigieren. Abschnitt 137 sollte abgelehnt und ersetzt werden durch eine starke Unterstützung für die Lehre von Humanae Vitae sowie eine unmissverständliche Erläuterung der Beziehung zwischen Gewissen und objektiven sittlichen Normen, wie es Veritatis Splendor lehrt.

Wir erklären das oben gesagte in unserer Funktion als katholische Moraltheologen und Philosophen und möchten damit einen Beitrag zum Erfolg der Synode leisten. Möge sie sich stets von der Wahrheit leiten lassen. Die Wahrheit selbst ist es, die den Dialog möglich macht, insofern sie die richtigen Parameter zur Verfügung stellt, innerhalb derer ein Dialog stattfinden kann. Mit diesem Appell üben wir die Parrhesia aus, die Freimütigkeit der Rede, die Papst Franziskus für den Ablauf der Bischofssynode wünscht. Wir bemühen uns ebenso, unsere Rolle hinsichtlich der Unterscheidung des sittlich Guten auszuüben – im Dienst der Kirche und aller Gläubigen (vgl. VS 113).


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Lesermeinungen

 Karlmaria 9. Oktober 2015 

Der Unterschied zwischen Gut und Böse

Die Wahrheiten des Glaubens die als unfehlbare Dogmen festgelegt sind ohne auf den Applaus der Menschen zu schielen. Und die Sünde recht als Sünde erkennen und als Sünde benennen ohne Kompromisse zu machen um den Menschen zu gefallen. In allen diesen Punkten geht es um die Wahrheit. Jesus Christus ist die Wahrheit. Wenn davon abgewichen wird dann nur deshalb weil es zu viele Hirten gibt die sich selbst weiden. Durch die Selbstsucht und Selbstbefriedigung wird alles kaputt gemacht. Es ist die Pflicht jedes Christen die Wahrheit zu suchen. Es ist die Pflicht jedes Christen Jesus Christus zu suchen. Und wenn sich Christus dann finden lässt bleibt für den Rest des Lebens eigentlich nur ein Sühne und Büßerleben übrig. Es gibt keinen anderen Weg. Alles was mit Lustmaximierung zu tun hat ist von vorneherein verdächtig. Das ist nicht der Weg Gottes. Gott schenkt wenn Er will übernatürliche Freuden die sich keiner vorstellen kann. Danach kann man nicht streben oder es irgendwie herbeiführen!


1
 
 Stefan Fleischer 9. Oktober 2015 

Man kann es drehen und wenden wie man will

Die geforderte Barmherzigkeit wäre nur möglich, wenn die Sakramentenlehre der Kirche, speziell die Lehre über das allerheiligste Altarssakrament und desse Zulassungsbedingungen, oder die Morallehre tiefgreifend verändert werden. Sollte die Synode glauben, diese Forderung ohne Änderung der Lehre beschliessen zu können, würde die Lehre unweigerlich sehr bald einmal de facto geändert sein.
Übrigens, man sollte sich auch wieder einmal bewusst machen, dass Barmherzigkeit nicht gefordert werden kann, weder von Gott noch von der Kirche, ja nicht einmal von irgend einem Menschen. Man kann nur demütig darum bitten und sie dankbar annehmen, falls sie geschenkt wird.


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