Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  2. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  3. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für 2025 und 2026!
  5. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  6. 2024 mehr Austritte bei den landeskirchlichen Protestanten als bei den Katholiken
  7. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  8. Die Vernunft des Glaubens – Zum 20. Todestag des heiligen Johannes Paul II.
  9. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  10. Hilfe! Mein Kind tut sich so schwer mit dem Lernen!
  11. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  12. Lambrecht fordert: Lebensschutz in der neuen Koalition verbessern, trotz anderslautender SPD-Wünsche
  13. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  14. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  15. Lourdes verhüllt Mosaike des mutmaßlichen Missbrauchstäters Pater Marko Rupnik

Französischer Koma-Patient Lambert bleibt am Leben

11. Oktober 2015 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Behandelnde Ärztin weigerte sich erfolgreich gegen passive Sterbehilfe.


Paris (kath.net/ KNA)
Der französische Wachkoma-Patient Vincent Lambert darf weiter künstlich ernährt werden. Das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne wies am Freitag den Antrag eines Familienangehörigen auf Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen zurück, wie französische Medien berichten. Die behandelnde Ärztin sei im Recht mit ihrer «professionellen Entscheidung», die Behandlung fortzusetzen.

Seit über zwei Jahren ringt die Familie von Vincent Lambert öffentlich um das Leben des Koma-Patienten. Der Franzose liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma und wird in einer Klinik in Reims künstlich ernährt. Während sich seine Ehefrau für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen ausspricht, klagten die Eltern, eine Schwester und ein Halbbruder wiederholt auf die Fortsetzung der Behandlung.


Im Juni entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zugunsten passiver Sterbehilfe für Lambert - und bestätigte damit bereits geltendes französisches Recht. Gemäß dem sogenannten Leonetti-Gesetz von 2005 ist es Ärzten überlassen, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Im Juli sprach sich die behandelnde Ärztin in Reims gegen ein Ende der künstlichen Ernährung aus. Daraufhin verklagte ein Neffe Lamberts das Krankenhaus. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht von Chalons-en-Champagne nun ab.

Vor wenigen Tagen verabschiedete die Nationalversammlung in zweiter Lesung Neuerungen des französischen Sterbehilfegesetzes. Der aktuelle Entwurf billigt eine «tiefe und kontinuierliche Sedierung» sowie die Einstellung jeder Behandlung für unheilbar kranke Patienten in bestimmten Situationen. Zudem sieht er die Einführung einer verbindlichen Patientenverfügung vor. Aktive Sterbehilfe bliebe auch in dieser Neufassung verboten. Der Senat muss dem Entwurf noch zustimmen.

Der Verfügung, mit der Patienten lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen können, liegt eine stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens durch die behandelnden Ärzte zugrunde. Mediziner können diese Willensäußerung künftig nur dann missachten, wenn sie sie für «entschieden unangemessen» halten. Befürworter aktiver Sterbehilfe befürchten, dass diese Formulierung neuen Rechtsstreit bringen wird.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Annaelisa 15. Oktober 2015 

Künstliche Lebensverlängerung

Und was ist, wenn der Patient lieber sterben möchte? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand freiwillig sieben Jahre lang künstlich ernähren lassen würde. Ich bin auch für das Leben, aber ich bin auch für das Sterben, wenn der Körper die natürlichen Funktionen nicht mehr machen kann. Er ist im Koma und würde sicher lieber heim gehen in die Ewigkeit.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  2. Kardinal kritisiert Gesetz zu Suizidbeihilfe in der Toskana
  3. Kanadische Ärzte wollen Organe von Euthanasiepatienten gewinnen
  4. Bischof Egan: ‚Großbritannien ist kein christliches Land mehr.‘
  5. Vier ehemalige Premierminister gegen das geplante Euthanasiegesetz in Großbritannien
  6. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  7. Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie
  8. Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine
  9. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  10. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für 2025 und 2026!
  2. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  3. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  4. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  5. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  6. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  7. Ist es ein Wunder durch Kardinal Pell? Kleinkind atmete 52 Minuten lang nicht mehr, überlebte!
  8. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  9. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  10. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  11. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  12. Das Wunder des Karol Wojtyła
  13. „Habt keine Angst!“ – Christus macht wirklich frei!
  14. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  15. 2024 mehr Austritte bei den landeskirchlichen Protestanten als bei den Katholiken

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz