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Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend

24. Oktober 2015 in Familie, 32 Lesermeinungen
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Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede.


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hält das katholische Keuschheitsgebot in einer zweiten, zivil geschlossenen Ehe nicht für zwingend erforderlich. Dies halte die von ihm geleitete deutschsprachige Synoden-Sprachgruppe nicht «für den einzigen Weg», sagte er am Freitag am Rande der Bischofssynode zu Ehe und Familie dem Internetportal «Vatican Insider». Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede.


Das Schreiben «Familiaris consortio» von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981 betont die Forderung, wiederverheiratete Geschiedene müssten «wie Bruder und Schwester» zusammenleben, um wieder die Sakramente wie die Kommunion empfangen zu können. Die deutsche Sprachgruppe, in der unter anderen der römische Glaubenspräfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller mitdiskutierte, schlägt stattdessen eine Einzelfallprüfung vor, die nach bestimmten Kriterien auch die Wiederzulassung zu den Sakramenten vorsieht.

Schönborn bezweifelte in dem Interview, dass wiederverheiratete Geschiedene dauernd in schwerer Sünde leben. Der am Anfang stehende Ehebruch müsse zwar so benannt werden. Doch im Laufe der Zeit könnten sich «objektive Notwendigkeiten» ergeben, die eine zweite Ehe nicht mehr automatisch sündhaft machten. Dazu zählen nach seinen Worten etwa die Sorge für gemeinsame Kinder mit dem zweiten Partner oder auch der Fall, in dem eine alleinerziehende Mutter zum Wohl der Familie eine zweite Ehe eingeht.

Bischofssynode: Kardinal Schönborn/Wien, Prof. Schirrmacher/Evangelische Allianz, Kardinal Marx/München während einer Sitzungspause


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Kardinal Schönborn (c) Erzdiözese Wien


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Lesermeinungen

 carolus romanus 30. Oktober 2015 

Wie oft...

darf man dies wiederholen?


1
 
 carolus romanus 30. Oktober 2015 

Gleichberechtigung muss sein...

Sie verlässt ihren Ehemann, heiratet erneut und alles ist in Ordnung ?


1
 
 carolus romanus 30. Oktober 2015 

Ja heißt das, ...

wenn ein Mann eine Geliebte hat und diese heiratet alles in Ordnung ist ?


1
 
  30. Oktober 2015 
 

@ Holy (am 24.10.): so einfach ist es wiederum nicht, werte(r) Heilige(r)!

Ihr Hinweis auf den CIC gälte, wenn es bei der nicht Zulassung der WvG zum Sakrament der Eucharistie nur um die "Norm" ginge, die in der Zuständigkeit der kirchlichen Autorität steht.
Das Magisterium der Kirche, jedoch, besonders das neuere, hat die "Norm" der nicht Zulassung der WvG zum Sakrament der Eucharistie zur "Substanz" des Sakraments selbst verbunden.
"Familiaris consortio" n. 84 von Johannes-Paul II. (1981) folgend, hat die "exhortatio postsynodalis" "Sacramentum caritatis" (2007) bestätigt, dass die Praxis der nicht Zulassung von "more uxorio" Zusammenlebenden und ein aktives Sexualleben praktizierenden WvG zur hl. Eucharistie auf der Heiligen Schrift" (Mk 10, 2, 12) "gründet" und durch die Tatsache motiviert ist, dass das Eheband mit der eucharistischen Einheit zwischen Christus als Bräutigam und der Kirche als Braut (vgl. Eph. 5, 31-32) intrinsisch verbunden ist.
Nicht nur der CIC, also, sondern "in primis" die unabänderliche Hl. Schrift ist hier entscheidend.


1
 
  30. Oktober 2015 
 

@Ambrosios

Wenn schon, dann "unter Katholiken" oder "unter Beteiligung eines Katholiken".
Da es in den evanglischen Kirchen nicht das Sakrament der Ehe gibt, ist die evanglische Hochzeit in der Kirche nur eine Segnung durch die/den Amtsträger Pastorin, Prädikantin//Pastor, Präikanten. Diese Eheschließung ist nach kanonischem Recht eine Naturehe.


1
 
  28. Oktober 2015 
 

@ Christofer

"Geltende katholische Lehre ist: Eine gültige und vollzogene Ehe kann nicht aufgelöst werden."
Dieser Satz ist FALSCH. Richtig ist: Eine gültige und vollzogene Ehe unter Christen kann - nach derzeitigem kanonistischem Stand und derzeitiger Lehre - nicht aufgelöst werden.
So genannte Naturehen (also Ehen zwischen Nichtchristen oder zwischen Nichtchristen und Christen) kann der Papst nicht nur annullieren, sondern auch SCHEIDEN! Darüber hinaus ist die theologische Frage, ob die Amtsvollmacht des Papstes hinreicht, auch gültige, vollzogene SAKRAMENTALE Ehen (also Ehen unter Christen) zu scheiden, nicht geklärt (so schon Kardinal Ottaviani vor 50 Jahren). Immerhin reicht die Vollmacht des Papstes soweit, Versprechen, die man gegenüber GOTT eingegangen ist, aufzulösen. Warum sollte das nicht auch der Fall bei einem Versprechen gegenüber einem anderen MENSCHEN der Fall sein?


0
 
 engelschor 28. Oktober 2015 
 

Begriffsverwirrung

Ich kann nur hoffen, dass Kardinal Schönborn hier falsch interpretiert wird.Ich denke, es ist wichtig, jeden Schritt eines deutschen Sonderweges zu vermeiden, seien wir doch ehrlich-fangen wir mit Ehepastoral ganz neu an, einfach zu viel wurde nicht erklärt.Allein der Begriff Keuschheit ist höchstens aus der Literatur oder eventuell als Textbestandteil alter Marienlieder bekannt.Machen wir uns nichts vor-es gilt viel Versäumtes nachzuholen-aber mit Gottes Hilfe wird auch das zu schaffen sein.
Großartig, was die Kirche z.B.im sozialen Bereich geschafft hat-aber es gibt halt auch die Bereiche, wo es starke Defizite gibt!Klar auch, dass die Arbeit im Bereich der Verkündigung, Sexualmoral nur viel zäher, millimeterweise gegen den Zeitgeist kämpfend, vorangehen kann.Und, seien wir ehrlich, streckenweise vom mehr oder weniger subtilen Spott der Medien kommentiert.......
Aber ehrliches Ringen wird belohnt, da bin ich sicher, und das ist uns auch zugesagt!!


4
 
 stormiigelchen 27. Oktober 2015 

So einfach ist es nicht

also mir ist Königstein 2/Maria Trost 2 lieber als wenn mir Bedienstete der Kirche sagen: So etwas (zb. Pille) beichtet man nicht!
Ansonsten denke ich, es ist zu einfach sich nur auf den Katechismus zu berufen...ich schätze genau das wollte Papst Franziskus


0
 
 JP2B16 26. Oktober 2015 
 

Königstein 2/Maria Trost 2

... darf man vielleicht ein Königstein 2 und Maria Trost 2 ahnen oder besser fürchten, dass der Sonderweg deutschsprachiger Länder derart Gestalt annehmen wird, dass es nämlich nun hochoffiziell von kirchlicher Seite der Gewissenentscheidung der wvG anheim gestellt werden wird zur Kommunion zu gehen oder eben nicht. Auch wenn diese Praxis bereits heute von vielen Pfarrern gefördert oder mindestens geduldet wird, ist es doch entscheidend anders, wenn diese irreguläre Praxis künftig nun auch lehramtlich "abgesegnet" sein wird. Aus dem Ungehorsam der wvG und der Pfarrer wird über Nacht aufeinmal "rechtes Tun" ?!


4
 
 Elija-Paul 24. Oktober 2015 
 

Kardinal Schönborn irrt hier!

DonGiovanni hat es gut beschrieben!

Leider hat hier Kardinal scheinbar "um der Menschen willen" den Blick auf den Herrn und sein Wort sowie die bewunderungswürdige Tradition der hl. katholischen Kirche in Bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe verloren. Es war einer der Gründe, warum ich katholisch wurde. Dieser Gedanke, daß eine zweite (illegale) Verbindung nicht mehr enthaltsam zu sein braucht ist kein wirklicher Dienst am Menschen.

Möge der Herr schenken, daß diese Position sich nicht durchsetzt und diejenigen, welche sie vertreten zu einer besseren Einsicht führen. Laßt uns bitte katholisch bleiben!


25
 
 placeat tibi 24. Oktober 2015 
 

Der Kirche unwürdige Sophisterei

Kard. Müller hat sich aber ausdrücklich auf den "Josephsehen"-Passus in "Familiaris consortio berufen.

Er könnte nun sagen, daß Schönborns Ansicht, Enthaltsamkeit sei in der Zweitehe "nicht mehr zwingend erforderlich" eben auch nicht im Bericht der deutschen Gruppe steht.

Ich fürchte, der ganze Abschlußbericht wird durchgängig von dieser gezielt verwirrenden Ambivalenz geprägt sein.

Vermutlich werden sich die Verteidiger des Magisteriums auch weiter auf das Lehramt berufen können - doch was nützt das, wenn niemand es durchsetzt.


20
 
 Stefan Fleischer 24. Oktober 2015 

Nicht zu vergessen

Eine Wiederverheiratung, solange eine andere, gültige Ehe besteht, ist - bewusst oder unbewusst, das kann nur Gott beurteilen - eine öffentliche Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe. (Es sei denn, man befürworte die Polygamie.) Eine auch nur de facto Anerkennung einer solchen "Ehe" ist - aus welchen Gründen auch immer - genau das Gleiche, nämlich eine Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe. Aber auch hier: Tatbestand und Schuld sind zwei Paar Stiefel. Die Sünde klar zu benennen und Barmherzigkeit für den Sünder - selbstverständlich ohne damit andere zur Sünde zu verleiten - das ist christlich.


13
 
 Cyprianus 24. Oktober 2015 

Die Gnade hebt die Gesetze nicht auf

Die Aussagen von Kardinal Schönborn offenbaren ein völlig falsches Verständnis der Lehre Jesu Christi.
Die Befreiung vom Gesetz durch die Gnade und die Wahrheit, die durch Jesus Christus gekommen ist, ist in Wahrheit eine Befreiung vom Zwang des Gesetzes, damit die Christen, als (Adoptiv)Söhne Gottes angenommen, mit Freiheit den inneren Anspruch der Gesetze erfüllen können.
Zwar hat Sohn Gottes, „geboren unter dem Gesetz“ (Gal 4,4) die alttestamentlichen Kult-Gebote (Sabbat, Beschneidung, Speise- und Reinheitsvorschriften, Brandopfer u.a.) aufgehoben. Die natürlichen Gesetze aber, die in das Herz der Menschen „eingeschrieben“ sind (vgl. Röm 2,15), hat er erweitert und verschärft.
Wir sollen z.B. nicht nur keinen Unschuldigen töten, sondern sogar unsere Feinde lieben; nicht nur nicht stehlen, sondern nicht einmal zurückverlangen, was uns gestohlen wurde.
Und zum Ehebruch sagt er: „Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.“ (Mt 5,28)


12
 
 Bentheim 24. Oktober 2015 
 

Ein sehr guter Beitrag von DonGiovanni, aus dem ich nur zu zitieren brauche:

"Leider geht unsere Gesellschaft davon aus: Sex = Liebe. Das ist zu kurz. Ersteres ist EIN Ausdruck der ehelichen Liebe. Wenn jemand eine Sünde gegen das 6. Gebot beichtet, braucht er nicht die Liebe zu einem anderen Menschen bereuen, sondern die Unordnung."


14
 
  24. Oktober 2015 
 

Falsche Wortwahl: Keuschheit!!

Ich bin Jahrzehnte verheiratet und selbstverständlich leben wir keusch!!
Und über weite Strecken auch enthaltsam. Wir sind doch nicht "unkeusch", nur weil wir verheiratet sind!!
Es wird höchste Zeit, dass sich die RKK verstärkt mit Ehe- und Familienpastoral beschäftigt.


16
 
 girsberg74 24. Oktober 2015 
 

Kann Kardinal Schönborn mehr,

als angenehm zu plaudern?


17
 
  24. Oktober 2015 
 

Argumente liegen auf dem Tisch

und der Papst wird abwägen und entscheiden. Wahrlich keine einfache
Entscheidung.


8
 
 Philosophus 24. Oktober 2015 
 

Wenn die Synode

und damit das ordentliche Lehramt der Kirche den von Kardinal Schönborn hier skizzierten Weg für gangbar hält, dann ist das zu respektieren!


8
 
  24. Oktober 2015 
 

Dank dem HERRN für diesen

guten Kardinal, der durchdrungen vom Evangelium dem Vorbild Jesu entsprechend die Menschen liebt und ihnen hilft.


8
 
 DonGiovanni 24. Oktober 2015 
 

Oje! Ein deutscher Sonderweg!

Das ist ganz praktisch: Dann braucht man nur mehr neun Gebote verkünden - das spart Zeit. Aber mal im Ernst: Das ist doch der Weg von Card. Kaspar und der entspricht nicht der Lehre über die Heiligkeit der Ehe. Es ist klar: manchmal besteht die Notwendigkeit, dass Paare, die nicht kirchlich heiraten können wegen objektiven Notwendigkeiten (Kinder usw.) zusammenbleiben dürfen (und sollen). Aber das entschuldigt doch nicht den ehelichen Akt außerhalb der Ehe.
Es ist auch klar: Wenn sich ein solches Paar bemüht wie Bruder und Schwester zu leben, aber in einer sentimentalen Stunde etwas geschieht, was in die Ehe gehört und die Sünde bereut und den Weg der Keuschheit weitergehen will, dann gibt es Barmherzigkeit im Bußsakrament. Leider geht unsere Gesellschaft davon aus: Sex = Liebe. Das ist zu kurz. Ersteres ist EIN Ausdruck der ehelichen Liebe. Wenn jemand eine Sünde gegen das 6. Gebot beichtet, braucht er nicht die Liebe zu einem anderen Menschen bereuen, sondern die Unordnung.


24
 
 doda 24. Oktober 2015 

kfd

"...auch der Fall, in dem eine alleinerziehende Mutter zum Wohl der Familie eine zweite Ehe eingeht."
Dies ist der Slogan der kfd!
Bischöfe haben ihn gut gelernt.
Die Fakten:
Die kfd hat sich zur Anwältin für standesamtlich erneut getraute 'wvg' Frauen, gerne auch Kindergärtnerinnen in kath. Einrichtungen, ernannt.
"Damit diese armen Frauen ihren Job nicht verlieren", sagte man mir auf einer kfd-Sitzung.
Klar, natürlich dürfen diese dann auch gerne kfd-Frau werden.
Ich finde es gut, wenn Frauen sich für Frauen engagieren!
Hier jedoch geht es um PR und Mitgliederwerbung eines Verbandes und um eine in weiten Teilen andere Lehre bzw. Kirche.


22
 
 Mara3 24. Oktober 2015 
 

Einzelfallprüfung

...Einzelfallprüfung mit bestimmten Kriterien...so hat es begonnen als die Bischöfe die Enzyklika Humanae vitae relativieren wollten und heute sieht man das Resultat...


30
 
 doda 24. Oktober 2015 

Die Ehe ist doch von Gott als Weg des Heilwerdens, das meint, der Heiligung gedacht

Diese Bischöfe haben die neue Botschaft Christi, seinen neuen Weg der Heiligkeit, aufgegeben.
Mit der Begründung, er sei überholt.
Sie meinen es besser zu wissen als Gott.
Ist das, wie jeder es in der Bibel lesen kann, nicht der alte, breite Weg ins Tal der Tränen?
Warum wollen Bischöfe hilfesuchenden Menschen wieder diesen Scheinausweg anbieten?
Das Trienter Konzil und sich auf dieses berufend, hat Papst Johannes-Paul II. in Familiaris Consortio den Verlauf des neuen Weges des Heilwerdens festgelegt.
Bischöfe wollen diese Festlegung für ungültig erklären (lassen).
Der alte Weg der alten Schlange ist verführerisch.
Papst Franziskus spricht vom Teufel und seinen Schlichen.Ich hoffe gerne, daß wir erleben werden, daß er dem Verderber widersteht!


26
 
 luigi 24. Oktober 2015 
 

"Katholische Scheidung"

man nennt es nicht so und wird es bestreiten, aber de facto läuft es letztendlich auf eine "katholische Scheidung" hinaus.


23
 
 2.TIM. 3,1-5 24. Oktober 2015 
 

Richtig christofer

Wenn Ehebruch bei den geschiedenen Wiederverheirateten die ja vor Gott noch verheiratet sind keine Sünde ist, ist es dann bei den verheirateten nicht geschiedenen auch mehr keine Sünde?


12
 
  24. Oktober 2015 
 

Kirchenrechtlich geklärt - das Lehramt entscheidet!

Can. 841 — Da die Sakramente für die ganze Kirche dieselben sind und zu dem von Gott anvertrauten Gut gehören, hat allein die höchste kirchliche Autorität zu beurteilen oder festzulegen, was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist; dieselbe bzw. eine andere nach Maßgabe des can. 838, §§ 3 und 4 zuständige Autorität hat zu entscheiden, was für die Erlaubtheit zur Feier, zur Spendung und zum Empfang der Sakramente und was zu der bei ihrer Feier einzuhaltenden Ordnung gehört.


3
 
  24. Oktober 2015 
 

Auweia

Jetzt weicht Kardinal Schönborn aber beträchtlich von der Lehre ab.
Tja, es musste ja so kommen. Immer nur konziliant sein, konziliant sein, konziliant sein... irgendwann rächt sich das.
Ich bin enttäuscht.


26
 
 Wynfried 24. Oktober 2015 

Keuschheit nicht mit Enthaltsamkeit verwechseln!

Zur Keuschheit ist jeder Christ verpflichtet, ob in der Ehe oder außerhalb. Bei der hier diskutierten Frage geht es jedoch um Enthaltsamkeit. Zur Enthaltsamkeit ist übrigens auch jeder katholische "Single" verpflichtet!


30
 
 Karlmaria 24. Oktober 2015 

Es ist schon ziemlich unangenehm gekreuzigt zu werden

Das kann doch kein Hirte seiner Herde wünschen. Die Pflicht der Hirten ist es zum Wohlergehen der Herde beizutragen. Da könnten doch zum Wohl der Seelen kleine Kompromisse erlaubt sein um dieses größere Übel der Kreuzigung zu vermeiden. Zum Beispiel kennen wir im alten Testament die Geschichte der Makkabäer. Die sind da grausam ermordet worden. Und die Makkabäer könnten sich retten in dem sie nur ein bisschen Schweinefleisch essen!


9
 
  24. Oktober 2015 
 

Klartext

Geltende katholische Lehre ist: Eine gültige und vollzogene Ehe kann nicht aufgelöst werden.
Daraus folgt: Wer sich zivil scheiden lässt und zivil wieder heiratet und den Geschlechtsakt vollzieht, begeht Ehebruch.
Daraus folgt: Er darf die Kommunion nicht empfangen.

Wenn da die Synode den geschiedenen Wiederverheirateten unter gewissen Umständen (...) den Kommunionsempfang erlaubt, dann impliziert dies, dass sie den Geschlechtsakt der Wiederverheirateten nicht mehr als Ehebruch deuten und das heisst notwendigerweise, dass nach diesem Synodenpapier eine gültige und vollzogene Ehe nicht mehr in allen Fällen unauflösbar ist.
Man muss sich diese notwendigen Zusammenhänge klar vor Augen halten.
Dann sieht man, dass eine solche Lehre nicht katholisch und in sich widersprüchlich ist ("diabolisch").


36
 
 priska 24. Oktober 2015 
 

Kardinal Schönborn kennen sie die zehn Gebote Gottes nicht mehr!


29
 
 kmh 24. Oktober 2015 
 

Es muss wohl eher heissen

Dass Keuschheit bei zivilrechtlich Geschiedenen und Wiederverheirateten nicht moeglich ist. Ausser sie leben wie Bruederchen und Schwesterchen zusammen und enthalten sich.
Fuer Verheiratete ist keusch gelebte Sexualitaet nur in der gueltigen , also in DER Ehe moeglich.

Keuschheit ist fuer jeden anzustreben.


14
 

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