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| ![]() Kardinal Schönborn: Keuschheit in zweiter Ehe nicht zwingend24. Oktober 2015 in Familie, 32 Lesermeinungen Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede. Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hält das katholische Keuschheitsgebot in einer zweiten, zivil geschlossenen Ehe nicht für zwingend erforderlich. Dies halte die von ihm geleitete deutschsprachige Synoden-Sprachgruppe nicht «für den einzigen Weg», sagte er am Freitag am Rande der Bischofssynode zu Ehe und Familie dem Internetportal «Vatican Insider». Deshalb sei in der Stellungnahme des deutschsprachigen Zirkels zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen davon auch nicht mehr die Rede. Das Schreiben «Familiaris consortio» von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981 betont die Forderung, wiederverheiratete Geschiedene müssten «wie Bruder und Schwester» zusammenleben, um wieder die Sakramente wie die Kommunion empfangen zu können. Die deutsche Sprachgruppe, in der unter anderen der römische Glaubenspräfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller mitdiskutierte, schlägt stattdessen eine Einzelfallprüfung vor, die nach bestimmten Kriterien auch die Wiederzulassung zu den Sakramenten vorsieht. Schönborn bezweifelte in dem Interview, dass wiederverheiratete Geschiedene dauernd in schwerer Sünde leben. Der am Anfang stehende Ehebruch müsse zwar so benannt werden. Doch im Laufe der Zeit könnten sich «objektive Notwendigkeiten» ergeben, die eine zweite Ehe nicht mehr automatisch sündhaft machten. Dazu zählen nach seinen Worten etwa die Sorge für gemeinsame Kinder mit dem zweiten Partner oder auch der Fall, in dem eine alleinerziehende Mutter zum Wohl der Familie eine zweite Ehe eingeht. Bischofssynode: Kardinal Schönborn/Wien, Prof. Schirrmacher/Evangelische Allianz, Kardinal Marx/München während einer Sitzungspause (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSchönborn
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