Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  6. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  7. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  8. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Gedanken zum Reformationstag – Zwischen Reform, Reformation und Verantwortung
  11. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  12. Proaktiv für das Leben
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  15. „Erinnerungsschmuck für IVF-Embryonen“ – „Spezialisten für Schmuck mit Embryoneneinschluss“

Kurienkardinal Pell: Synodenbeschluss wird signifikant missverstanden

26. Oktober 2015 in Aktuelles, 41 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


«Es gibt nirgends in dem Dokument einen Hinweis auf die Kommunion für die Geschiedenen in zweiter Zivilehe. Das ist fundamental.»


Washington (kath.net/KNA/red) Die Beschlüsse der Weltbischofssynode zu wiederverheirateten Geschiedenen sind nach Ansicht des australischen Kurienkardinals George Pell von manchen falsch gedeutet worden. «Der Text wurde sicherlich auf signifikante Weise missverstanden», sagte Pell dem katholischen US-Pressedienst CNS einen Tag nach dem Ende der Synode. Pell ist Präfekt des Wirtschaftssekretariates und gehört als Mitglied des K9-Kardinalsrates zum unmittelbaren Beraterkreis des Papstes.


Pell, der zu den konservativen Wortführern bei der dreiwöchigen Bischofsversammlung zählte, erklärte: «Es gibt nirgends in dem Dokument einen Hinweis auf die Kommunion für die Geschiedenen in zweiter Zivilehe. Das ist fundamental.» Weiter betonte der Kardinal, die «Unterscheidungen», die im Paragraph 85 des Textes vorgeschlagen werden, müssten auf die Basis der «vollständigen Lehre von Papst Johannes Paul II.» gestellt werden. Das «Forum internum» des Gewissens, auf das der Text verweist, könne «nicht verwendet werden, um objektive Wahrheiten zu verneinen».

Auf Nachfrage erklärte Pell, ein Verbot der Kommunion für die in zweiter Zivilehe lebenden sei in dem Synodentext «implizit enthalten». Es sei «wirklich präsent in dem Dokument, aber nicht so ausbuchstabiert, wie manche Synodenväter dies wünschen würden».

Was im Abschlussdokument stehe, "ist nicht häretisch oder falsche Lehre" und befürworte keine "falsche Praxis". Vielmehr "ist der Text in voller Übereinstimmung mit der grundsätzlichen Lehre der Kirche".

Video mit den oben zitierten wichtigen Kernaussagen Kardinal Pells


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  5. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  8. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  9. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  10. „Ich erinnere mich nicht“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  13. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  14. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  15. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz