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| ![]() Oberstes Gericht in Italien: Ausländische Homo-Ehen ungültig28. Oktober 2015 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen In Italien bleiben im Ausland geschlossene homosexuelle Lebensgemeinschaften ungültig. Richter betonten: Nach herrschender Rechtslage könnten gültige Ehen nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden. Rom (kath.net/KAP) In Italien bleiben im Ausland geschlossene homosexuelle Lebensgemeinschaften ungültig. Das Das entschied das oberste Verwaltungsgericht in Rom laut italienischen Medien (Dienstag). Nach herrschender Rechtslage könnten gültige Ehen nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden, betonten die Richter. In diesem Jahr hatten die Bürgermeister mehrerer italienischer Städte, darunter Rom und Mailand, homosexuelle Paare, die im Ausland geheiratet hatten, als Eheleute ins Kommunalregister eingetragen. Innenminister Angelino Alfano hatte dies für unzulässig erklärt. Dagegen reichten homosexuelle Paare und der römische Bürgermeister Ignazio Marino Klage ein. Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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