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‚Das ist ein subtiler Abschied von der Freiheit für das Leben!‘

7. November 2015 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
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BVL-Vorsitzender Lohmann ist besorgt angesichts einer letztlich "vernebelnden Argumentation".


Bonn/Berlin (kath.net/ pm)
"Mit der Entscheidung des Bundestages hat man den Schutz des Lebens in Deutschland weiter verunmöglicht. Leider wurde auf geradezu fahrlässige Weise die Chance vertan, die Beihilfe zur Selbsttötung zu unterbinden. Einzig konsequent gewesen wäre das vollständige Verbot der Beihilfe, wie es in zahlreichen anderen Ländern logischerweise gültig ist." Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), sieht die Befürchtungen vieler Lebensrechtler bestätigt, dass "wir in unserer Gesellschaft ein tödlich beschädigtes Verständnis von Freiheit und Verantwortung haben".

Für Lohmann ist das Ergebnis der "beeindruckenden Debatte ein subtiler Abschied von der Freiheit für das Leben". Denn tatsächlich werde mit dem ausschließlichen Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid allen anderen Formen der Beihilfe "faktisch Tür und Tor" geöffnet. Im wirklichen Leben könnten jetzt Angehörige und Ärzte zu einer "real existierenden Lebensgefahr" werden. Daher, so Lohmann, müsse er schlichtweg wiederholen, was der BVL bereits im Vorfeld der Debatte gesagt habe und - leider - aktuell bleibe: Wenn Angehörige und nahestehende Personen, also auch Pflegekräfte, ebenfalls zu Tötungsassistenten werden dürfen, dann sind nicht nachprüfbare Todesfälle programmiert.
Wenn man glaubt, es würden nur Todkranke im Einzelfall von der Suizidmöglichkeit Gebrauch machen, dann verleugnet man die Erfahrungen aus Nachbarländern.


"Ich finde es erschreckend, dass die sogenannten Argumente gelegentlich an vernebelnde und sedierende Pseudoargumentationen erinnern", sagte Lohmann. Wenn etwa von führenden Grünen argumentiert werde, der Staat solle sich da raushalten, dann könne man nur antworten: "Ein Staat, der jedes Falschparken und jede Geschwindigkeitsübertretung unter Strafe stellt und selbst Mülltonnen kontrolliert, entdeckt auf einmal die Gewissensfreiheit, wenn es um Leben und Tod geht. Ist sortierter Müll wichtiger als der unbedingte Schutz des Lebens?"

Zudem sei es nahezu absurd, ausgerechnet in den Grenzsituationen des Lebens der angeblichen Freiheit freien Lauf zu lassen: "Die Selbsttötung hat nichts mit Freiheit zu tun, sondern ist ein Akt der tödlichen Verzweiflung, in der es das Recht auf Lebenshilfe geben müsste. Wenn das Subjekt der Freiheit sich selbst zerstöre, gibt es keine Freiheit mehr. Insofern kann auch die Beihilfe kein Dienst an der Freiheit sein." Zudem zeige der Blick in Länder, wo die Beihilfe nicht konsequent verboten ist, wie geradezu selbstverständlich die Euthanasie werde. Lohmann: "Schade, dass es nicht wirklich ein klares Bewusstsein für das Leben und seinen Schutz mehr gibt. Und fatal, dass viele meinen, man könne zwischen Leben und Tod einen Kompromiss oder eine Mischform machen. Die mutmachende Arbeit der Lebensrechtler bleibt gerade nach diesem Tag im Reichstag weiter lebenswichtig."


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Lesermeinungen

 christorey 8. November 2015 
 

@Leibniz

Ach Du meine Güte.

Das ist wie eine inoffizielle Legitimation von Motd (durch Ignoranz.

Alte und kranke Leute braucht man nicht, taugen nichts, haben ausgedient. Da schaut man schon mal gerne weg?


2
 
 leibniz 8. November 2015 
 

In Holland haben viele alte Menschen einen Ausweis, auf dem steht, dass sie nicht euthanasiert werden wollen. Auch das wird oft nicht beachtet. So schaut es in Wirklichkeit mit der Selbstbestimmung aus!


4
 
 christorey 8. November 2015 
 

Vorsorge

was ist mit den Menschen, die niemals sich Euthanasieren lassen würden, weil sie Gläubige Christen sind?

Ist diese Euthanasieerlaubnis ein Persilschein für alle? So wie Jeder Organe spenden muss, außer er trägt eine Negativbescheinigung mit?

Alle Katholiken, die für den Euthanasieentwurf gestimmt haben müssten jetzt eigentlich alle exkommuniziert werden, denn diese Katholiken hätten nicht Gottes alleinige Autorität über das Lebensende anerkannt bzw dich dieser widersetzt.

Ich erwarte klare Worte von Papst und Bischöfen!


5
 
 Diadochus 7. November 2015 
 

Cyprianus

"Für die Zukunft wird es wichtig sein, weiter nach einleuchtenden Begründungen zu suchen, warum die neuzeitliche Verabsolutierung der menschlichen Freiheit in die Irre führt."
Weitere Begründungen brauchen wir nicht, denn der katholische Glaube ist eindeutig, allein es fehlt der Glaube und die Gläubigen. Jeder kann aber frei entscheiden. Der hl. Ludwig Maria Grignion von Montfort schreibt an die Freunde des Kreuzes: Merkt euch diesen Spruch: Wähl ein Kreuz von Golgotha, denn du musst leiden! Wähle weise, denn an dir ist's, zu entscheiden; soll dein Schmerz ein heilig Sühneleiden sein, oder des Verdammten wilde Pein? Das ist die Entscheidung zwischen ewiger Freude oder ewiger Flammen. Da kann ich nur sagen: Bleibt standhaft und wählt das Kreuz Christie.


3
 
 leibniz 7. November 2015 
 

Schmerztherapie

Lieber Herr Fuchs,
In den Niederlanden wurde die aktive Euthanasie schon vor Jahrzehnten erlaubt. Das Land war damals Schlusslicht in der Verschreibung von Morphinpräparaten. Was sagt uns das? Schmerztherapie abzusetzen ist gar nicht nötig. Man verschreibt sie erst gar nicht. Viele Ärzte haben nach wie vor kaum Ahnung von Schmerztherapie. Was glauben Sie, wie lange es dauert, bis ein Palliativmediziner ins Pflegeheim geholt wird?


10
 
 leibniz 7. November 2015 
 

Ursachen des Todeswunsches III.

Geradezu erschüttert bin ich über die Naivität und Unwissenheit eines Alois Glück sowie der deutschen Bischofskonferenz, welche dieses Gesetz als Sieg für das Leben feiern, nur weil die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten wurde. Ein Zyniker würde sagen: Sterbehilfevereine werden wir jetzt nicht mehr brauchen.


10
 
 leibniz 7. November 2015 
 

Ursachen des Todeswunsches II.

Bis vor kurzer Zeit konnte der Großteil der Menschen bei uns Beihilfe zum Suizid und aktive Euthanasie nicht unterscheiden. Man meinte, beides sei verboten. Durch die jahrelange Diskussion weiß man jetzt Bescheid. So wird in Deutschland die aktive Euthanasie durch die Hintertür eingeführt. Wie es mit der Freiwilligkeit aussieht, wissen wir aus Holland. Es wird ein Druck auf v. a. den alten, Pflegebedürftigen lasten. Sie werden ihrer Familie nicht mehr zur Last fallen wollen. Wer die Bücher einer Elisabeth Kübler Ross gelesen hat, weiß, dass man gerade Angehörigen die Beihilfe zum Sterben nicht überlassen darf. Nicht weil sie böse sind, sondern, weil sie durch eigene Betroffenheit überfordert sind. Elisabeth Kübler Rossi wurde nur wenige Male um Sterbehilfe gebeten. Der Grund war jedes Mal, dass der Sterbende seinen Angehörigen nicht mehr zur Last fallen wollte.


10
 
 leibniz 7. November 2015 
 

Ursachen des Todeswunsches I.

Wie vorauszusehen war, wurde gestern bei der Bundestagsdebatte kaum über die Ursachen des Rufes nach Euthanasie gesprochen, ganz abgesehen von der Tatsache, dass sowohl Politiker als auch Medien kaum zwischen Beihilfe zum Suizid, aktiver und passiver Euthanasie unterscheiden können.
Folgenden Kommentar habe ich auch im Blog des Forums deutscher Katholiken veröffentlicht:
Die Bundestagsentscheidung von gestern zeigt wieder einmal, wie wenig sich unsere Regierung sowie das Parlament für die Pflege und die dort herrschenden Missstände interessiert. Die Ursachen für den Wunsch nach Sterbehilfe wurden in der Debatte so gut wie gar nicht bedacht. Die weitgehend katastrophalen Zustände in der Pflege, wo ein Pfleger teilweise 15 Bewohner morgens versorgen muss, die schlechte, medizinische Versorgung, da viele Ärzte immer noch wenig Ahnung von Schmerztherapie usw. haben und die Überbelastung der Angehörigen in jeder Hinsicht werden den Ruf nach Beihilfe beim Sterben immer lauter werden lassen.


10
 
 Waldi 7. November 2015 
 

Über diese staatlich legalisierte

Tötungsfreigabe werden sich einige Erben aber mächtig freuen, wenn die betagten Eltern oder die Erbtante ihr Abkratzen zu lange über Gebühr verzögern! Da bin ich aber froh keine Erbmasse zu besitzen, für die es sich lohnen würde, mich vorzeitig zu entsorgen!


12
 
 Alois Fuchs 7. November 2015 
 

Gewerbsmäßig

Ich hatte geplant, aus der CSU auszutreten, wenn im Bundestag irgend eine Art der Beihilfe zum Selbstmord frei gegeben würde. Aber was soll ich jetzt tun, wenn die "Kirchen" das in einer Erklärung begrüßen.
Das ist eine Schande. Haben die denn nicht gelernt bei der Entwicklung mit den Abtreibungen?
"Nicht gewerbsmäßig". Werden nicht die Krankenkassen den Arzt das vergüten müssen? Wir man die Möglichkeit der nichtgewerbsmäßigen Beihilfe dann nicht flächendeckend fordern? Werden Ärzte und Pfleger, die die Beihilfe grundsätzlich ablehnen dann noch eine Anstellung finden? Was wird aus unseren Altersheimen, wenn Gerichte - weil straffrei - die Abschaltung der Apparate fordern?
Freiwillige Zustimmung? Wenn jemand auf starken Schmerzmitteln steht und man diese plötzlich absetzt wird fast jeder sofort sterben wollen.
Wie soll ein Gericht feststellen, wann es Nächstenliebe und wann Mord war? Für die Gewissen: Ein schönes Beruhigungspflaster auf eine infizierte, schwärende Wunde.


10
 
  7. November 2015 
 

@M.Schn-Fl: Abstimmung im BT

Ich habe gestern die Debatte und die Abstimmung im TV (Phoenix) verfolgt. Es lief wie folgt ab: Nach der dreistündigen Aussprache, bei der auch u.a. MdB Sensburger für seinen Entwurf warb. Diskutiert wurden fünf Optionen, nämlich die vier Anträge oder ein "Nein" zu allen und damit keine Änderung der Rechtslage. Abgestimmt wurde in der ersten Phase über alle vier Anträge. Für diese Abstimmung gab es auch eine taktischen Absprachen oder Erwägungen, denn diese wären erst für eine Folgeabstimmung relevant gewesen. Da aber - wider Erwarten - ein Vorschlag schon in der ersten Phase eine absolute Mehrheit (ca. 320/605 Stimmen) errang, waren alle Folgeabstimmungen, um den endgültigen Gesetzentwurf zu bestimmen oder die Gesetzgebung zu stoppen, hinfällig. Die Sitzung ging dann über in die 3. Lesung. Dort stimmten ca. 360/605 für das Gesetz, der Rest dagegen oder enthielt sich.
Angesichts der Zahlen liegt wohl nahe, dass die Befürworter des Sensburg- Entwurfs gegen den Kompromiß stimmten.


4
 
 Rolando 7. November 2015 
 

Ein paar Jahre Leid auf Erden, oder die Gefahr ewigen Leides


9
 
 Rolando 7. November 2015 
 

Leiden nach dem Tod

Wenn Jemand meint, man könne dem Leiden aus dem Weg gehen, indem man je nach Situation sich selbst oder leidende Angehörige durch menschliche Hand das Leben nimmt, der sollte mal über die Leiden im Fegefeuer nachdenken. Wer meint es gibt kein Fegefeuer der sollte sich fragen ob er so heilig lebt, das er keins braucht, und wo er reklamieren kann, wenn es doch Eines gibt, das er im Todesaugenblick erkennt.
Die Leiden im Reinigungsort sind nicht zu vergleichen mit irdischem Leid.
Da das Töten eine schwere Sünde ist kann Jeder über die Folgen nachdenken.
Manche Menschen will Gott durch Leiden vor der Hölle retten, was ist beim Abbruch dieses Gnadengeschenkes?


10
 
 M.Schn-Fl 7. November 2015 
 

Lieber Herr Lohmann

Haben Sie Informationen darüber, wie das Abstimmungsverhältnis war. Wurde der Vorschlag Sensburg diskutiert? Und wurde eine Empfehlung der "Sensburger" gegeben, für das kleinere Übel zu stimmen, nachdem der eigene Vorschlag keine Chance auf Annahme hatte.
In Evangelium Vitae Ziffer 73 hat der hl Johannes Paul ein solches Verhalten für möglich erklärt, wenn man vorher seinen katholischen, biblischen Standpunkt klar gemacht hat. Das war zwar auf die Abtreibung gerichtet, ließe sich aber auch auf den Suizid meiner Meinung nach übertrqgen; denn Sensburg,Dörflinger und Hüppe haben ihren Standpunkt ja klar und deutlich gemacht.
Also, wissen Sie, ob diese eine Empfehlung für den Vorschlag Brand gegeben haben, um größeres Übel zu verhindern? Das Gezeter von dem Ex-Pastor Hintze und Künast spricht ja Bände.
Das richtige haben Sie, wie auch Frau Löhr ja hier gesagt.


11
 
 Cyprianus 7. November 2015 

Freiheit und Wahrheit

Man muss die Entscheidung des Bundestages, die geschäftsmäßige Sterbehilfe (der Begriff „Sterbehilfe“ ist allerdings ein Widerspruch in sich) zu verbieten, sicher als eine subtile Bestätigung der nicht-geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid verstehen.
Wenn es aber für ein vollständiges Verbot zurzeit keine politische Mehrheit gibt, so darf man es dennoch nicht unterlassen, wenigstens das zu tun, was möglich ist. Das Verbot der gewerblichen Sterbehilfe erschwert immerhin die Organisation und Verbreitung dieser teuflischen Vereinigungen, wie „Dignitas“ oder „Exit“.
Für die Zukunft wird es wichtig sein, weiter nach einleuchtenden Begründungen zu suchen, warum die neuzeitliche Verabsolutierung der menschlichen Freiheit in die Irre führt.
Dabei geht es im Wesentlichen um die Beziehung zwischen Freiheit und Wahrheit. Die Argumentation wird letztlich auf die Einsicht hinauslaufen müssen, dass der Mensch, auch wenn es anders erscheint, tatsächlich keine Freiheit gegen die Wahrheit hat.


4
 
  7. November 2015 
 

Wenn ein Pferd ein gebrochenes Bein hat, ist es als Lauftier nicht mehr lebensfähig. Es würde liegend langsam verenden. Auch sehr teure Rennpferde werden vom Tierarzt eingeschläfert.
Verdienen Tiere mehr Barmherzigkeit als Menschen? Eine provokante Frage!

Mein wichtigster Grund gegen Euthanasie ist die Gottesfurcht.Dieses Argument scheint mir deshalb unterzugehen, weil sich die Christen davor fürchten in der säkularisierten Welt dafür ausgelacht zu werden.
Natürlich gibt es auch andere Gründe. Der Dammbruch ist ein ganz wesentlicher.
Typisch für die Befürworter sind "humane", ja "barmherzige" Argumente.
Es gilt der alte Satz von Thürkauf - man kann ihn nicht oft genug wiederholen - "das gute am Bösen ist die Verpackung" - und nur die Verpackung!


8
 
 Chris2 7. November 2015 
 

Ein Dammbruch und viele Fragen

"Ist sortierter Müll wichtiger als der unbedingte Schutz des Lebens?". Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Unsere Alten und Kranken, denen selbst die Kirche ihre unsterbliche Seele (und damit Würde) kaum noch verkündet, werden sich jetzt noch öfter fragen (und gefragt werden!), ob sie die Belastung für ihre Angehörigen nicht "beenden" sollten. Wie wird der Sterbewunsch eindeutig dokumentiert? Durch eine simple Unterschrift unter ein unauffälliges Dokument oder reicht die mündliche Versicherung der Erben? Woher will man wissen, ob dieser nicht nur eingeredet wurde? Kann man mysteriöse Todesfälle (auch in Kliniken) künftig überhaupt noch verfolgen ("haben um Sterbehilfe gebeten")? Konnen auch Gesunde SH beantragen? Wie will man Depressive vor Kurzschlusshandlungen schützen? Und die Erben können das Mittelchen bei der Begutachtung der Erbtante auch gleich da lassen. Nur für den Fall...


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