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Pakistan: Minderheiten in Angst vor dem islamischen Gesetz

25. Juni 2003 in Chronik, keine Lesermeinung
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Das meldet die Kommission für Gerechtigkeit und Frieden.


Lahore (www.kath.net / ZENIT.org)
Die pakistanischen Christen haben sich am Dienstagbesorgt gezeigt angesichts einer eventuellen Übernahme des islamischenGesetzes (Scharia) in einer pakistanischen Grenzprovinz im Nordwesten desLandes. Dadurch würden die Rechte von Minderheiten verletzt. Die Christenverliehen ihrer Besorgnis in Form eines von der Kommission für Gerechtigkeitund Frieden (CJP) veröffentlichten Kommuniqués Ausdruck.

"Die Versammlung hat für die Scharia gestimmt, doch die pakistanischeBevölkerung, insbesondere die Minderheiten im Nordwesten des Landes, meldenVorbehalte an und zeigen sich besorgt", heißt es in dem von Pater AlbertYouhanna OP und Aftab Mughal unterzeichneten und an "Zenit" übermitteltenKommuniqué. Beide gehören der CJP an. "Das richtet sich gegen die Absichtdes Vaters der Nation, Muhammad Ali Jinnah, wie er sie auf der erstenverfassungsgebenden Versammlung am 11. August 1947 zum Ausdruck gebrachthat. Wie er sagt, ist die Religion eine persönliche Angelegenheit und derStaat darf sich nicht in den Glauben einer Person einmischen: alle Bürgersind gleich."

Pater Youhanna und Mughal wollen den Minderheiten eine Stimme verleihen,indem sie "die religiöse Allianz bezichtigen, eine Art Talibanregimedurchzusetzen. Diese Versuche sind gegen die Grundrechte der Pakistanisgerichtet. Außerdem gibt das den sektiererischen Kräfte nur noch mehrAuftrieb." Diese Maßnahme werde "alle Formen von Kreativität wie Musik,Kunst und Theater zerstören und insbesondere die Pressefreiheit erheblichbedrohen". Die Art und Weise, wie das Gesetz in die Kammer gelangt sei,"stellt allein schon eine Bedrohung der Demokratie und der Menschenrechte inPakistan dar. Außerdem wird es zu einem parallelem Rechtswesen führen, dasdie Grundrechte der Menschen in jener Region verletzen würde." Zum Schlussplädiert das Kommuniqué für ein Pakistan, in dem "klar und deutlich"zwischen Staat und Religion unterschieden wird und die Menschenrechte allerBürger unabhängig von deren Religion geachtet werden.



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