![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Erzbischof Prendergast: Keine Krankensalbung bei Euthanasie3. März 2016 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Niemand könne von einem Priester verlangen, etwas zu tun das in Widerspruch zur Lehre der Kirche stehe. Wer Euthanasie in Anspruch nehmen wolle, stelle sich gegen das 5. Gebot, sagt der Erzbischof von Ottawa. Ottawa (kath.net/LSN/jg) Der Oberste Gerichtshof von Kanada hat im Jahr 2015 entschieden, dass es Ärzten gesetzlich erlaubt sei, den Tod von Personen im Rahmen von Euthanasie oder Beihilfe zum Selbstmord herbeizuführen. Priester sollten auf keinen Fall den Eindruck erwecken, die Sünde der Beihilfe zum Selbstmord zu dulden. Es sei unredlich von einem Priester etwas zu verlangen, das in direktem Widerspruch zu den katholischen Werten stehe. Ein Priester werde versuchen den lebensmüden Patienten von seinem Vorhaben abzubringen und mit ihm und der Familie zu beten. Indem er das Sakrament verweigere, weise der Priester den Patienten auf die Schwere seines Irrtums hin, sagt Prendergast. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEuthanasie
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |