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| Britin suspendiert: Sie sprach mit Muslimin über ihren Glauben16. April 2016 in Weltkirche, keine Lesermeinung Ein Gericht bestätigt die Entscheidung ihres Arbeitgebers London (kath.net/idea) Was dürfen Christen über ihren Glauben sagen, ohne berufliche Konsequenzen fürchten zu müssen? Darüber wird in Großbritannien diskutiert. In London war die Ergotherapeutin Victoria Wasteney für neun Monate bei voller Bezahlung suspendiert worden. Der Vorwurf: Sie habe versucht, eine Muslimin vom Christentum zu überzeugen. Jetzt bestätigte ein Arbeitsgericht die Entscheidung der Disziplinarkommission ihres Arbeitgebers, eines Zentrums für psychische Krankheiten. Das berichtet der Online-Informationsdienst Christian News Network. Wie Wasteney sagte, hatte sie sich mit ihrer muslimischen Kollegin Enya Nawaz angefreundet und über Religion diskutiert. Einmal habe Nawaz von gesundheitlichen Problemen berichtet und Wasteney für sie gebetet. Später habe sie ihre Kollegin auch zur Kirche eingeladen und ein Buch überreicht, in der eine Muslimin berichtete, wie sie Christin wurde. Daraufhin habe sich Nawaz beim Arbeitgeber beschwert. Der bezeichnete Wasteneys Vorgehen als Belästigung. Nach dem Abschluss der neunmonatigen Untersuchung habe sie von ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Verwarnung erhalten und dann wieder arbeiten dürfen allerdings nicht in ihrem Fachbereich. Wasteney kritisierte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Es habe nicht definiert, wie ein Christ in der heutigen politisch korrekten Welt mit Kollegen über Religion sprechen dürfe ohne befürchten zu müssen, vor einem Arbeitsgericht zu landen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGroßbritannien
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