Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Burke kritisiert liturgische Änderungen nach dem II. Vatikanischen Konzil
  2. Papst an Ministranten: Denkt über Priesterberuf nach
  3. Lebensschutz ist und bleibt ein Kernthema für Christen
  4. Offensichtlich geht es heute auch ohne Religion
  5. Ist der Begriff „Neger“ mit dem des „parasitären Zellhaufens“ verfassungsrechtlich vergleichbar?
  6. Großbritannien: Junge Menschen kehren in die Kirchen zurück
  7. Papst Leo XIV. betet für die Opfer des Attentats auf eine katholische US-Schule
  8. USA werden im Jahr 2100 ein katholisches Land sein
  9. Sozialethiker Rhonheimer: Jesus war kein Kapitalismuskritiker
  10. Papst Leo an Politiker: Man kann nicht katholisch sein und gleichzeitig für Abtreibung sein
  11. Das einzige Land mit der Bibel auf seiner Flagge
  12. Weißes Haus: FBI untersucht auf „Inlandsterrorismus und Hasskriminalität gegen Katholiken“
  13. Australien wirf Iran Steuerung von antisemitischen Terroranschlägen vor
  14. Wir sind hier, um der Welt zu erklären, dass auch Wladimir Putin für seine Verbrechen bezahlen muss"
  15. „Schick diese Artikel gerne an alle neugierigen und fragenden Freunde weiter!“

Arbeitsgericht weist Kündigungsklagen des Publizisten Lohmann ab

4. Mai 2016 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lohmanns Rechtsanwalt Prof. Alenfelder kündigte Berufung an


Köln (kath.net/KNA/red) Das Arbeitsgericht Köln hat die beiden Klagen des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigungen und Diskriminierung abgewiesen. Damit folgte die Vorsitzende Richterin Nadja Abou-Lebdi bei der Verhandlung am Dienstag in Köln dem Antrag der K-TV-Anwältin Silke Willig.

Demnach sind die zu Ende 2014 beziehungsweise Ende August 2015 ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen gegen den damaligen K-TV-Chefredakteur Lohmann rechtmäßig. Auch der Klage des 59-Jährigen gegen den spendenfinanzierten Sender wegen Mobbings und Diskriminierung folgte das Gericht nicht.

Lohmanns Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder kündigte auf Anfrage Berufung an. Diese ist vor dem Landesarbeitsgericht Köln möglich. Die Kosten beider Rechtsstreitigkeiten trägt der Kläger. Der Streitwert beträgt nach Auskunft des Arbeitsgerichts im Kündigungsverfahren 90.000 Euro und in dem zweiten Verfahren über eine mögliche Diskriminierung 27.561 Euro. (Az. 14 Ca 2329/15 und Az. 14 Ca 8810/14)


Zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin für beide Verfahren einen Vergleich im Wert von acht Monatsgehältern Lohmanns als K-TV-Chefredakteur angeboten. Diesen Kompromiss lehnte Willig ab.

Der Sender mit Sitz in Opfenbach (Allgäu) und der Schweiz hatte bei der Kündigung geltend gemacht, im Zuge einer wirtschaftlich-strategischen Neuausrichtung seine Redaktion aufzulösen und sein Programm nur noch von Fremdanbietern zu kaufen. Damit falle keine redaktionelle Arbeit mehr an. Lohmann hatte dem entgegengehalten, auch Kauf und Zusammenstellung von Sendungen stellten eine redaktionelle Tätigkeit dar.

Zudem sah sich Lohmann, der zuvor unter anderem stellvertretender Chefredakteur des Rheinischen Merkur und Chefredakteur der Koblenzer «Rhein-Zeitung» war, durch den Geistlichen Leiter des Senders, Pfarrer Hans Buschor, wiederholter Diskriminierung ausgesetzt. Dieser habe seinem Mandanten unterstellt, «nicht katholisch genug» und Freimaurer zu sein, was der wichtigste Hintergrund der Kündigung und der Klagen sei, sagte Alenfelder.

Rechtsanwältin Willig räumte ein, dass Buschor zwar Einfluss genommen habe, aber kein Angestellter des Senders und somit auch offiziell nicht zuständig sei. Weiter beklagte Lohmann, der Sender habe völlig ungeeignete Räume mit einem nicht schallisolierten Studio direkt über einem metallverarbeitenden Betrieb angemietet und damit seine Arbeit unmöglich gemacht.

Alenfelder sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), das Gericht scheine wichtige Argumente und Beweise nicht berücksichtigt zu haben. Zudem sei als einziger Zeuge Hartmut Alexander Rhotert als führender K-TV-Mitarbeiter gehört worden, während alle vom Kläger benannten Zeugen «ignoriert» worden seien. Auch nannte er die Behauptung, K-TV habe sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation befunden, nicht nachvollziehbar.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. Aktuelle Daten zeigen: Keine Übersterblichkeit in Europa während der Hitzewelle
  2. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  3. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  4. „Staatsfeind Nummer zwei’ – Schwere Vorwürfe von Elon Musk gegen das Magazin „Spiegel“
  5. Kalifat-Verteidigerin Hübsch ist im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
  6. 'Nur mehr Elon Musk steht dem Totalitarismus im Weg'
  7. Mitarbeiter von ARD und ZDF wollen mehr Meinungsvielfalt
  8. Open Democracy hackt E-Mails europäischer Lebensschützer und Pro-Familienorganisationen
  9. Die Rolle der Medien für die Kultur der Freiheit
  10. Demokratische Politiker wollen Inhalte von Lebensschützern von sozialen Medien verbannen






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  3. Das einzige Land mit der Bibel auf seiner Flagge
  4. Kardinal Burke kritisiert liturgische Änderungen nach dem II. Vatikanischen Konzil
  5. Großbritannien: Junge Menschen kehren in die Kirchen zurück
  6. Papst Leo an Politiker: Man kann nicht katholisch sein und gleichzeitig für Abtreibung sein
  7. USA: Dominican Sisters of St. Cecilia heißen dieses Jahr 21 Postulantinnen willkommen
  8. Lebensschutz ist und bleibt ein Kernthema für Christen
  9. Papst Leo XIV. betet für die Opfer des Attentats auf eine katholische US-Schule
  10. Ist der Begriff „Neger“ mit dem des „parasitären Zellhaufens“ verfassungsrechtlich vergleichbar?
  11. Papst an Ministranten: Denkt über Priesterberuf nach
  12. Wie zwei Konvertiten spannend den Glauben vermitteln
  13. US-Erzdiözese Denver: Pfarreien nominieren 900 junge Männer für das Priestertum
  14. Offensichtlich geht es heute auch ohne Religion
  15. Ökumenische Begegnungen zwischen Rom und Konstantinopel

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz