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| ![]() Menschenrechtler fordert: Keine Gebetsräume in Flüchtlingsunterkünften4. Mai 2016 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Internationale Gesellschaft für Menschenrechte: Solche Gebetsräume ermöglichten es Islamisten erfahrungsgemäß, einen Gruppenzwang aufzubauen, denen Christen, Jesiden und Säkulare in den beengten Unterkünften nicht entrinnen könnten. Frankfurt am Main (kath.net/idea) Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM/Frankfurt am Main) warnt davor, Gebetsräume in Flüchtlingsunterkünften einzurichten. Man habe die Erfahrung gemacht, dass sich die Atmosphäre dann dramatisch verschlechtere. Islamisten sei es dadurch möglich, einen Gruppenzwang aufzubauen, denen Christen, Jesiden und Säkulare in den beengten Unterkünften nicht entrinnen könnten. Dadurch sei der religiöse Frieden in den Einrichtungen massiv gestört, sagte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Viele Muslime würden in einer Atmosphäre des öffentlichen Zwangs zu religiös korrektem Verhalten immer radikaler. Regelmäßige öffentliche Gebete stärkten somit den Einfluss von Islamisten. Laut Lessenthin gehörten religiöse Spannungen zu den Hauptgründen für das Morden im Irak und in Syrien. Ihnen dürfe in Deutschland möglichst wenig Platz gegeben werden: Flüchtlingsunterkünfte sollten am besten ein neutraler, säkularer Schutzraum sein. Dadurch werde das Recht zur persönlichen religiösen Selbstbestimmung nicht beschränkt. Selbst in kleinen Städten gebe es in aller Regel mehr als eine Moschee. Falls nicht, könnten Gebetsräume außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden. Wandgestaltung vor dem interreligiösen Raum der Stille auf dem Flugplatz Stuttgart Foto oben (c) kath.net Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFlüchtlinge
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