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| CDL: Embryonenschutz darf in Deutschland keinesfalls gelockert werden10. Mai 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung Christdemokraten für das Leben: Versuche, wie sie dieser Tage in den USA und Großbritannien am Menschen durchgeführt werden, beobachten wir mit größter Besorgnis und lehnen wir ab, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Berlin (kath.net/pm) Forschern der Rockefeller Universität (USA) und des Kings College in Cambridge (Großbritannien) ist es erstmals gelungen, menschliche Embryonen außerhalb einer Gebärmutter zu züchten und diese 13 Tage am Leben zu erhalten. Doch diese Entwicklung in der jüngsten Forschung anerkennt offensichtlich keine ethischen, sondern nur noch dünne rechtliche Grenzen. Nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl in den USA als auch in Großbritannien konnte das Experiment über diesen Zeitraum hinaus nicht ausgedehnt werden. Bislang ist die Kultivierung extrakorporal erzeugter menschlicher Embryonen durch In Vitro Fertilisation (IVF) über den Zeitraum von zwei Wochen hinaus gesetzlich verboten. Jedes menschliche Leben beginnt aber mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle; jeder Embryo ist also bereits ein Mensch. Nichts rechtfertigt wissenschaftliche Experimente mit menschlichem Leben, an deren Ende der Tod zu Forschungs- oder Selektionszwecken steht. Das erklärte Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel. Die CDL-Pressesprecherin äußerte dazu weiter: Versuche, wie sie dieser Tage in den USA und Großbritannien am Menschen durchgeführt werden, beobachten wir mit größter Besorgnis und lehnen wir ab, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Auch ein ungeborener Mensch darf nicht für Forschungszwecke missbraucht werden. Die Gesetzgebung und auch wissenschaftliche Richtlinien mehrerer Staaten verbieten eine Ausdehnung dieser Humanversuche über 14 Tage hinaus. Auschließlich deshalb wurde das Experiment nach zwei Wochen eingestellt. Wie nicht anders zu erwarten, drängen mehrere US-Forscher und die Forschungslobby nun auf eine zügige Erweiterung der Versuche bis und auch nach dieser Frist, die je nach Stand der Wissenschaft dann immer weiter ausgedehnt werden könnte. Nach hinten wäre hierbei keine Grenze gesetzt. Der Mensch würde immer mehr zu bloßen, beliebig reproduzierbaren, wertfreien Forschungsmaterial verzweckt. In Deutschland verbietet § 2 Embryonenschutzgesetz (EschG) die Zeugung und Verwendung extrakorporal erzeugter Embryonen zu Forschungszwecken. Die deutsche Gesetzgebung wird international als ethisch und rechtlich beispielhaft angesehen. Eine Aufweichung oder gar ein Aufheben des Embryonenschutzes darf es hier auch zukünftig nicht geben. Die CDL fordern deshalb die strikte Beibehaltung dieses Schutzgesetzes und eine staatliche Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung des Schutzes von Embryonen in den immerhin 130 deutschen Reproduktionszentren und in den zahlreichen Forschungseinrichtungen. Zwar sind hier die rechtlichen Verbote klar, aber bisher arbeiten diese Zentren weitestgehend ohne gezielte staatliche Kontrolle über die Produktion und Nutzung von zigtausenden von Embryonen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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