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| Gehsteigberatung von Schwangeren in München erlaubt15. Mai 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung Verwaltungsgericht München: Christen haben sich korrekt verhalten. München (kath.net/ idea) Demnach handle ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Das Gericht urteilte nun, dass dieser Paragraf lediglich ein bedrängendes Ansprechen erfasst, nicht jedoch ein dezentes, respektvolles Ansprechen. Genau das hätten die Vereinsmitglieder aber getan. Deshalb sei in diesem konkreten Fall das Verbot nicht gerechtfertigt. Wie der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Florian Huber (München), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, kann die Stadt nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht die Zulassung zur Berufung beantragen. Die christlichen Lebensschützer hätten immer das Herz der Mütter für ein Ja zu ihrem Kind gewinnen wollen. Wir danken Gott für dieses Urteil. Die betroffene Abtreibungspraxis im Münchner Westend hat inzwischen geschlossen und plant eine Wiedereröffnung im Stadtviertel Freiham. Der Verein will seine Gehsteigberatungen dort fortführen. Er hat nach eigenen Angaben seit 1999 über 1.000 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt. Hering ist auch Präsident des 2007 entstandenen ökumenischen Gebetsnetzwerks EuroProLife, das unter anderem Gebetszüge mit dem Motto 1.000 Kreuze für das Leben organisiert. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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