Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  2. Foto mit AfD-Politiker - Pfarrer entpflichtet Oberministranten im Bistum Passau
  3. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  4. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  5. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  6. Lambrecht fordert: Lebensschutz in der neuen Koalition verbessern, trotz anderslautender SPD-Wünsche
  7. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  8. Parolin: „Segne uns, Heiliger Vater Johannes Paul II.! Segne diese Kirche des Herrn auf ihrem Weg“
  9. Hilfe! Mein Kind tut sich so schwer mit dem Lernen!
  10. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  11. Lourdes verhüllt Mosaike des mutmaßlichen Missbrauchstäters Pater Marko Rupnik
  12. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  13. Die Vernunft des Glaubens – Zum 20. Todestag des heiligen Johannes Paul II.
  14. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  15. Orthodoxe Kirche von Zypern übt heftige Kritik am Westen

Gehsteigberatung von Schwangeren in München erlaubt

15. Mai 2016 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verwaltungsgericht München: Christen haben sich korrekt verhalten.


München (kath.net/ idea)
Die sogenannte „Gehsteigberatung“ des christlichen Vereins „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ vor einer Münchener Abtreibungspraxis war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es widersprach damit der bayerischen Landeshauptstadt, die den Christen verboten hatte, vor der Praxis Schwangere anzusprechen, um sie über die Folgen von Abtreibungen und Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Die Stadt hatte sich auf den Paragrafen 118 des Gesetzes über Ordnungwidrigkeiten berufen.

Demnach handle ordnungswidrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“. Das Gericht urteilte nun, dass dieser Paragraf „lediglich ein bedrängendes Ansprechen erfasst, nicht jedoch ein dezentes, respektvolles Ansprechen“. Genau das hätten die Vereinsmitglieder aber getan. Deshalb sei in diesem konkreten Fall das Verbot nicht gerechtfertigt. Wie der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts, Florian Huber (München), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, kann die Stadt nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht die Zulassung zur Berufung beantragen.
Lebensschützer erleichtert über das Urteil – In über 16 Jahren keine Verstöße
Der Vorsitzende von „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“, Wolfgang Hering (München), äußerte sich gegenüber idea erleichtert. Die Stadt habe keine Zeuginnen vorweisen können, die eine tatsächliche Belästigung bestätigten. Die Münchener Polizei habe bereits im Jahr 2000 die Gehsteigberatung mehrere Monate durch für die Helfer nicht erkennbare Zivilbeamte überprüft. In über 16 Jahren habe sie keine Rechtsverstöße feststellen können.


Die christlichen Lebensschützer hätten immer „das Herz der Mütter für ein Ja zu ihrem Kind gewinnen wollen. Wir danken Gott für dieses Urteil.“ Die betroffene Abtreibungspraxis im Münchner Westend hat inzwischen geschlossen und plant eine Wiedereröffnung im Stadtviertel Freiham. Der Verein will seine „Gehsteigberatungen“ dort fortführen. Er hat nach eigenen Angaben seit 1999 über 1.000 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt. Hering ist auch Präsident des 2007 entstandenen ökumenischen Gebetsnetzwerks „EuroProLife“, das unter anderem „Gebetszüge“ mit dem Motto „1.000 Kreuze für das Leben“ organisiert.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Nummer 10 17. Mai 2016 

Deo gratias!


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Pro-Life

  1. "Wir müssen jedes Leben schützen"
  2. Trump begnadigt 23 Lebensschützer – „Es ist eine große Ehre, dies zu unterzeichnen“
  3. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  4. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  5. Studie zweifelt an Sicherheit und Datengrundlage von Abtreibung
  6. Polen bleibt Pro-Life
  7. Pro-Life-Song unter Top 5 bei iTunes
  8. „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag“
  9. ,Du kannst dein Baby behalten!‘
  10. Ungarn: Bischof für Kultur der Lebensbejahung statt Sterbehilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  4. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  5. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  6. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  7. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  8. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  9. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  10. Foto mit AfD-Politiker - Pfarrer entpflichtet Oberministranten im Bistum Passau
  11. Das Wunder des Karol Wojtyła
  12. „Habt keine Angst!“ – Christus macht wirklich frei!
  13. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  14. Hexenfestival: Streit zwischen Exorzisten und Bürgermeister
  15. Orthodoxe Kirche von Zypern übt heftige Kritik am Westen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz