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Ackermann und Kramp-Karrenbauer verteidigen Kreuze im Gericht

20. Mai 2016 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Trierer Bischof Ackermann: Das Kreuz sei kein Ausdruck der Vereinnahmung der Gerichte durch die Religion, sondern habe «mit unseren Wurzeln, unserem Glauben, unserer Kulturgeschichte zu tun».


Sankt Wendel (kath.net/KNA) Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat den Verbleib des Kreuzessymbols in öffentlichen Gerichtssälen verteidigt. Das Kreuz sei kein Ausdruck der Vereinnahmung der Gerichte durch die Religion, sagte der katholische Bischof bei einer Podiumsdiskussion über das Kreuz im öffentlichen Raum im saarländischen Sankt Wendel. Es habe «vielmehr mit unseren Wurzeln, unserem Glauben, unserer Kulturgeschichte zu tun».

Nach den Schrecken des Dritten Reiches sei der Gottesbezug ganz bewusst im Grundgesetz verankert worden, sagte Ackermann: «In Europa ist der Gottesbegriff nicht nur eine abstrakte Chiffre, sondern er ist wesentlich geprägt durch das christliche Gottesbild.»


Anfang März hatte der Präsident des Saarbrücker Amtsgerichts, Stefan Geib, die Kreuze aus den Sitzungssälen seines Hauses entfernen lassen. Das Kreuz, so Geib damals, sei auch Symbol einer Autorität. Es sei aber nicht dieselbe Autorität, «in deren Namen wir Recht sprechen». Daher habe das Kreuz in einem Sitzungssaal keine Daseinsberechtigung.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) versteht das Symbol als «eine Ermahnung zur Demut». Es gelte «daran zu denken, dass Menschen nicht der Weisheit letzter Schluss sind». Nach der geltenden Praxis im Saarland hätten Prozessbeteiligte, die sich von einem Kreuz im Gerichtssaal gestört fühlten, einen Anspruch darauf, dass dieses verhüllt oder der Saal gewechselt wird. Diese Wahlmöglichkeit habe sich bewährt.

Der Vorsitzende der Piraten-Landtagsfraktion, Michael Hilberer, hält diese Regelung hingegen für nicht lebensnah: «Wer vor Gericht steht, ist erst einmal in einer ganz schwachen Position. Der geht nicht zum Richter und sagt: Hängt das Kreuz ab.» Hilberer regte an, statt eines Kreuzzeichens in Gerichten interreligiöse Andachtsräume einzurichten.

Für die grüne Landespolitikerin Tina Schöpfer ist das Kreuz im öffentlichen Raum ein willkommenes Symbol, etwa als Gipfel- oder Wegekreuze. In Gerichten müsse hingegen die Neutralität des Staates gewährleistet werden. «Das Abendland geht nicht unter, wenn im Gerichtssaal kein Kreuz mehr hängt.»



(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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