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Vatikan kritisiert UN-Resolution für sexuelle Minderheiten

2. Juli 2016 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Schutz einer "besonderen Gruppe von Rechten für eine spezifische Gruppe von Personen" widerspreche dem Gleichheits-Prinzip.


Genf (kath.net/ KAP)
Der UN-Menschenrechtsrat in Genf hat das Amt eines unabhängigen Experten zum Schutz von Rechten sexueller Minderheiten geschaffen. 23 Mitgliedsländer des Rates, darunter Deutschland und die USA, stimmten für die Resolution. Der Vatikan kritisierte die Entscheidung. Eine "besondere Gruppe von Rechten für eine spezifische Gruppe von Personen" schützen zu wollen, stehe in Widerspruch zum Prinzip der Gleichheit aller Menschen, erklärte die Vertretung des Heiligen Stuhls in Genf auf Anfrage von "Kathpress" am Freitag.


Die katholische Kirche sei gegen jede Form von Diskriminierung, betonte der Sekretär der Vatikan-Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf, Richard Gyhra. Hinter der Resolution stehe jedoch offenbar die Absicht westlicher Staaten, Einfluss auf ärmere Länder etwa in Afrika zu nehmen. So könne etwa Entwicklungshilfe von - rechtlich an sich nicht bindenden - Gutachten des Experten abhängig gemacht werden.

Der Heilige Stuhl hat nur Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. Nach Bekunden von Gyhra versuchte er aber ebenso wie andere Staaten, die nicht zu den 47 Mitgliedern des Menschenrechtsrats gehören, Einfluss auf stimmberechtigte Nationen zu nehmen.

18 Länder stimmten gegen die Resolution, darunter China, Russland und Saudi-Arabien, vor allem aber afrikanische Staaten: Äthiopien, Algerien, Burundi, Elfenbeinküste, Kenia, Kongo, Marokko, Nigeria und Togo. Sechs Staaten enthielten sich: Botswana, Ghana, Namibia und Südafrika, ferner Indien und die Philippinen.

Eingebracht hatte den Resolutionsentwurf eine Kerngruppe von sieben lateinamerikanischen Staaten, darunter Argentinien, Brasilien und Mexiko. Der neue Beauftragte soll auf Diskriminierung und Gewalt gegen sexuelle Minderheiten aufmerksam machen und auf eine Verbesserung von deren Situation hinarbeiten. Wer das Amt übernimmt, ist noch noch offen. Das Mandat dauert drei Jahre.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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