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Gegen Zwangs- und Kinderehen: CDU will Standesamtspflicht zurück5. Juli 2016 in Deutschland, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Rechtspolitische Sprecherin der CDU: «Eine Imam-Ehe ohne vorheriges Ja-Wort beim Standesamt darf es nicht geben»
Berlin (kath.net/KNA) Im Kampf gegen Zwangs- und Kinderehen fordert die CDU die Rückkehr zur 2009 abgeschafften Standesamtspflicht. Erst nach einer Eheschließung auf dem Standesamt solle eine religiöse Zeremonie stattfinden dürfen, fordert nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung (Dienstag) die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Elisabeth Winkelmeyer-Becker. «Eine Imam-Ehe ohne vorheriges Ja-Wort beim Standesamt darf es nicht geben», erklärte sie nach Zeitungsangaben. 
Eine religiöse Heirat ohne staatlichen Trauschein gibt es erst seit 2009 wieder. Zuvor hatte der Staat 1875 im Zug des Kulturkampfs mit der katholischen Kirche ein Verbot erlassen, kirchlich zu heiraten, ohne zuvor eine staatliche Ehe geschlossen zu haben. Bis 1957 war eine religiöse Trauung ohne vorherige Zivilehe ein Straftatbestand; eine Reform des Personenstandsgesetzes unter der Regierung Adenauer stufte die Straftat des Priesters zur Ordnungswidrigkeit herab. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | UnivProf 15. Juli 2016 | | | Staatlicher Zwang? Bekanntlich sind es die Eheleute selbst, die sich das vertragliche Eheversprechen geben. Der Staat kann eine Ehe weder schließen noch trennen, sondern nur registrieren und die bürgerlich-rechtlichen Folgen ordnen.
Es ist eine unverschämter Anmaßung, wenn er von christlichen Eheleuten verlangt, sich das Ja-Wort doppelt zu geben - so als ob ihre Ehe vor dem Standesamt zustande käme! In den meisten Staaten wird das kirchliche Ja-Wort vom Staat anerkannt. |  0
| | | saschaz3 14. Juli 2016 | | | Notwendiger erster Schritt & Aufgebotsverfahren zur Publizität wieder einführen Das Postulat ist leider notwendig. Durch die Herabstufung sollte ein Relikt des Kulturkampfs beseitigt werden.
Doch führen wir heute eine andere Diskussion: Wenn Gemeinschaften, seien es Sekten oder Islamisten, eigene Rechtsordnungen entwickeln, in denen sich auch eigene Sanktionssysteme durchsetzen, so muss der Staat dem entschieden entgegentreten. Das Strafrecht soll zwar nicht das Mittel der Wahl sein, doch ist es eine Instrument, um den Grundrechten zur Geltung zu verhelfen.
Ein zusätzlicher Weg ist denkbar:
Eine Ehe könnte auch rechtskräftig geschlossen werden, wenn sie neben Standesbeamten alternativ durch Personen geschlossen wird, die eine besondere Ausbildung und - wie Beamte - einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben. Das Amtsgericht soll als Registergericht fungieren, das Aufgebot soll wieder eingeführt werden.
Damit würde die redundante Struktur obsolet und gleichzeitig sichergestellt, dass die freie Willensbekundung beachtet und Scharlatane isoliert werden. |  0
| | | Innozenz 6. Juli 2016 | | | Bei uns gelten andere Gesetze zur Eheschließung, an diese Gesetze müssen sich auch Muslime halten. Studierte Fachleute wie Ärzte, Ingenieure etc. aus anderen Ländern müssen ihr Examen in Deutschland nach deutschen Gesetzen auch nachholen bevor sie anerkannt werden. |  1
| | | Innozenz 6. Juli 2016 | | | Bei uns gelten andere Gesetze zur Eheschließung |  0
| | | idefix_DEL 6. Juli 2016 | | |
Österreich hat diese Regelung vom Deutschen Reich mit dem Anschluss bekommen, sie ist nach dem 2. Weltkrieg inkraft geblieben (wie auch das restliche deutsche Eherecht, soweit es nicht nationalsozialistisches Gedankengut widerspiegelte), allerdings hat in Österreich der Verfassungsgerichtshof bereits in den 50er Jahren diese Regelung als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie zuder verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (den so genannten "inneren Angelegenheiten") in Widerspruch steht |  0
| | | Ehrmann 6. Juli 2016 | |  | Das Problem von im Ausland geschlossenen Ehen ist so nicht gelöst - - nur Ehen zwischen Christen erschwert, wie es bis vor nicht zu langer Zeit in Österreich war: Eine gesetzliche Verpflichtung, die standesamtliche vor der kirchlichen Eheschließung zu vollziehen. |  2
| | | Maxim 6. Juli 2016 | | | SpatzInDerHand "Um es klar zu sagen: Warum sollte ich als Christ für die Sharia haften müssen????"
Können Sie einmal diesen Satz verständlich erklären. Inwiefern haften wir?
Es geht doch schlicht und einfach darum, dass wir den Kinderschutz eindeutig über die Scharia setzen.
Wer dies nicht akzeptiert--ausgewiesen! |  3
| | | SpatzInDerHand 6. Juli 2016 | |  | Der Islam hat in diesem Punkt bekanntermaßen ein Problem. ABER warum müssen wir Christen das ausbaden? Hier werden einfach alle Religionen in Sippenhaft genommen, statt dass man offiziell feststellt: Mit dem Christentum haben wir seitens des Staates in dieser Sache keinerlei Probleme, aber für muslimische Bürger in Deutschland muss sich einiges grundlegend ändern! Sorry, Leute, die Zeit der Sippenhaft ist bei uns vorbei.
Ich muss als Christ nicht eine Rechnung bezahlen, wenn ein anderer bestellt hat! Und ich wäre äußerst dankbar, wenn man wieder differenzierter über "Religionen" reden könnte. Der Islam hat nun mal teilweise andere rechtliche Vorstellungen als wir es aus der jüdisch-christlichen Tradition kennen.
Um es klar zu sagen: Warum sollte ich als Christ für die Sharia haften müssen???? |  7
| | | 6. Juli 2016 | | | Bedenklich So sehr das Anliegen verstehbar ist, allerdings kann die Spendung eines Sakraments niemals vom Staat abhängig gemacht werden!
Hier wären andere Wege zu beschreiten. Stärkere Kontrolle und Übernahme von Verantwortung durch die Behörde.
Es kann doch nicht sein, dass Kinderehen nur durch ein generelles (religiöses) Eheverbot zu verhindern sind!
Gesetze können den gesellschaftlichen Konsens nicht ersetzen. Wo dieser nicht gegeben ist, muss eine Gesellschaft letztlich scheitern. "In unserer Gesellschaft sind Kinderehen nicht erwünscht und daher verboten." Das muss möglich sein und durchsetzbar, ohne dass irgendwer gleich etwas von "Diskriminierung" faselt. |  7
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