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| ![]() Polnischer Priester wegen Beichtgeheimnis vor Gericht23. Juli 2003 in Chronik, keine Lesermeinung Er nahm einem mutmaßlichen Mörder die Beichte ab. Nun weigert er sich, als Zeuge vor Gericht auszusagen, da dies ein Bruch des Beichtgeheimnisses wäre. Krakau(www.kath.net) "Wir haben uns mit dem Büro des Erzbischofs von Krakau in Verbindunggesetzt, um Näheres über die Paragraphen des Kanonischen Rechts bezüglichdes Beichtgeheimnisses zu erfahren", erklärte Mirsolawa Klinowska-Zajdak,eine Sprecherin der Krakauer Staatsanwaltschaft. "Wir müssen genau erfahren,in welchen Fällen sich ein Priester darauf berufen darf, an dasBeichtgeheimnis gebunden zu sein." Fr. Wawak erreichte die Entlassung eines 55-jährigen Mannes, der des Mordesangeklagt war, nachdem er bezeugt hatte, dass der wahre Täter bei ihmgebeichtet hätte. Obwohl der Priester einverstanden war, die Identität des Mörderspreiszugeben, kam es zu keinem neuen Prozess. Es mangelte an Beweisen, daFr. Wawak nicht bereit war, als Zeuge vor Gericht auszusagen. Als Begründunggab er an, das Geständnis wäre im Rahmen einer heiligen Beichte erfolgt. DerPriester wurde nun aus diesem Grund vor Gericht zitiert. Die Zeitung "The Universe" bestätigt nach Berichten aus kirchlichen Kreisen Polens, dass die Staatsanwaltschaft auch Druck auf den Krakauer Kardinal Franciszek Macharski ausgeübt habe. Doch der Kardinal warnicht dazu bereit, Fr. Wawak zu einer belastenden Aussage zu bewegen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeichte
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