![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kinderehen in Deutschland nehmen zu18. August 2016 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Landtagsabgeordneter Tipi fordert: Grundgesetz muss über Scharia stehen Wiesbaden (kath.net/pm) Nach den neuesten Zahlen gibt es über 1.000 Kinderehen in Deutschland. Zusätzlich ist die Dunkelziffer hierbei sehr hoch. Diese Zahlen sind mehr als erschreckend. Das Kindeswohl und der Schutz von Minderjährigen muss höchste Priorität haben, äußerte sich Ismail Tipi, CDU-Landtagsabgeordneter in Wiesbaden und Integrationsexperte, angesichts der neusten Zählung. Vor allem durch die Flüchtlingswelle ist das Thema Kinder- und Zwangsehen wieder vermehrt in den Fokus gerückt. Tipi hat schon lange befürchtet, dass Deutschland damit Probleme kriegen würde. Unser Gesetz erlaubt in Ausnahmen eine Ehemündigkeit von 16 Jahren. Diese Ausnahmen müssen jetzt bedingungslos wegfallen und die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, um auf rechtlicher Ebene gegen Kinderehen vorzugehen. Die Imam-Ehen sind vor allem bei den Syrern nicht ungewöhnlich. Viele Kinder und junge Mädchen wurden vor ihrer Flucht an erwachsene Männer verheiratet. Diese Ehen werden nach dem Scharia-Recht geschlossen. Zum Teil kommen dann junge Mädchen bereits als junge Ehefrauen nach Deutschland, aber es gibt auch vermehrt Fälle, bei denen die Ehe nach dem Scharia-Recht hier in Deutschland geschlossen wird. In Deutschland sollten aber nur unsere Gesetze gelten und nicht die der Scharia. Deshalb ist es wichtig, hier eine ganz klare Trennung vorzunehmen, so Tipi. Das bedeutet, dass wir klare gesetzliche Regelungen schaffen müssen, nach dem im Ausland geschlossene Ehen nach Scharia-Recht hier nicht mehr anerkannt werden und auch keine Ausnahmeregelung greifen kann. Wir müssen verhindern, dass unsere deutsche Rechtsprechung der Scharia unterliegt. Kinderehen sprechen gegen unsere Werte und unsere Rechtsordnung. Wir können keine Ausnahme machen bei der Anerkennung solcher Normen. Eine Gesetzesänderung halte ich deshalb für dringend notwendig, fordert Tipi wiederholt. Es freut mich, dass nun dieses Problem politisch angegangen wird und sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe diesem Thema annehmen wird. Die Zuwanderung stellt uns immer wieder vor Probleme. Wir müssen verhindern, dass die Scharia Einzug in unsere Richtersprüche finden. Eine Ausweitung wäre für unsere freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung sehr gefährlich. Wir dürfen das Fundament unserer Rechtsstaates nicht aufs Spiel setzen. Foto Landtagsabgeordneter Tipi (c) Ismail Tipi Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |