Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst warnt erneut die Piusbrüder! Geste wäre "ein schismatischer Akt"
  2. Vom Streuner zum Messdiener: Welpe „Johnny“ findet ein neues Zuhause
  3. Selektive Wahrheiten und die römische Geduld
  4. 'Der Bischof des Niedergangs ist Herr Feige'
  5. Homosexuellenapostolat Courage International kritisiert Synodenbericht
  6. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  7. Vom Benehmen mit Majestäten
  8. Ein Jahr Papst Leo XIV.
  9. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  10. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts bei Unfall schwer verletzt
  11. Wuppertaler stellv. Stadtdechant: „Lebendige Bindung an die Weltkirche“ statt „deutsche Sonderwege“
  12. „Klimaschützer“ fliegen am häufigsten
  13. Solschenizyns düstere Prognose: Wenn die Seele der Zivilisation stirbt
  14. "Wir haben Maria neue Hände gegeben"
  15. Ein Akt der Demut?

Attacke auf christlichen Flüchtling: Unverständnis für Freispruch

5. September 2016 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gericht: Der muslimische Afghane könnte aus Notwehr gehandelt haben


Hamburg (kath.net/idea) Der Freispruch eines muslimischen Afghanen im Prozess um den Angriff auf einen christlichen Iraner vor dem Hamburger Landgericht stößt auf Unverständnis. Zum Hintergrund: Der Afghane hatte am 18. Oktober in einer Notunterkunft der Freien und Hansestadt den 24-jährigen Iraner Amir H. mit einem Teleskopschlagstock schwer verletzt. Nach dem Angriff gelang es dem Täter zu entkommen. Am 24. Dezember wurde er von der Polizei gefasst. Hintergrund der Tat war nach Aussage des Opfers die Verärgerung des Angeklagten darüber, dass Amir H. vom Islam zum Christentum übergetreten sei. Laut Gericht hatte der Angeklagte das Opfer zwar mehrmals mit einem Schlagstock am Kopf getroffen, eine Tötungsabsicht könne aber nicht vermutet werden. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Afghane aus Notwehr gehandelt hat. Auch die Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, dass es keine religiös motivierte Tat gewesen sei. Amir H. hatte ausgesagt, dass der Angeklagte „Allahu akbar“ (Gott ist größer) gerufen und ihm mit dem Tod gedroht habe, da er ein Ungläubiger sei. Das hatte jedoch keiner der anwesenden Zeugen bestätigt. Der Leiter der Pressestelle des Gerichts, Kai Wantzen, sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass es gemäß den „Gesamtumständen“ plausibel sei, „dass nicht der Angeklagte der Erstangreifer war, sondern der Geschädigte selbst“. Der genaue Tathergang sei nicht mehr aufklärbar gewesen. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass beide über das „Kerngeschehen“ nicht die Wahrheit gesagt hätten. Es habe in jedem Fall eine „wechselseitige körperliche Auseinandersetzung gegeben“. Man habe aber nicht klären können, wer den ersten Angriff geführt habe. Im Zweifel werde dann zugunsten des Angeklagten entschieden, so Wantzen.


Pfingstpastor: Es ist alles versucht worden, die Tat zu verharmlosen

Der Leiter der pfingstkirchlichen Gemeinde „Alpha & Omega International“, Pastor Albert Babajan (Hamburg), sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, es sei bei dem Prozess alles versucht worden, um die Tat zu verharmlosen. Er frage sich, warum der Afghane damals untergetaucht sei, wenn er tatsächlich das Opfer gewesen sei. Babajan: „Ich hoffe, dass dieses Urteil Muslimen keinen Anlass gibt, die Menschen, die zum Christentum konvertieren, weiter anzugreifen und zu misshandeln.“ Babajans Gemeinde hatte den jungen Iraner nach dem Angriff betreut. Nach Angaben des Pastors hat Amir Deutschland aber bereits vor Monaten verlassen. Er habe Angst vor weiterer Verfolgung durch den Afghanen gehabt.

Christliche Polizeivereinigung: Wir müssen das Urteil akzeptieren

Der Vorsitzende der Christlichen Polizeivereinigung (CPV), Kriminalhauptkommissar Holger Clas (Hamburg), erklärte: „Wir müssen das Urteil unserer unabhängigen Justiz akzeptieren, auch wenn viele Fragen offen bleiben.“ Die besondere Problematik im vorliegenden Fall liege darin, dass seinen Informationen zufolge die Zeugen einschließlich des Sicherheitsdienstes Muslime gewesen seien. Sie hätten vor dem Eintreffen der Polizei gemeinsam die Flucht des Täters ermöglicht: „Kann es sein, dass die Justiz unter diesen Bedingungen an ihre Grenzen stößt?“ Auch aus anderen Städten lägen der CPV Hinweise vor, dass Christen und andere religiöse Minderheiten angegriffen würden, dies hinterher aber aufgrund der schwierigen Beweislage nicht belegen könnten: „Diese Erfahrungen führen dazu, dass manche Flüchtlinge kein Vertrauen in unseren deutschen Rechtsstaat aufbauen können und Taten erst gar nicht angezeigt werden.“

Symbolbild



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Flüchtlinge

  1. Dänemark: Verschärfung der Abschieberegeln für kriminelle Migranten
  2. Christlicher Konvertit Chia Rabiei darf in Deutschland bleiben
  3. Abschiebung: Erzbischof Lackner mahnt zu Menschlichkeit und Dialog
  4. Hat Kardinal Marx für EKD-Flüchtlingsschiff einen "namhaften Betrag" zur Verfügung gestellt?
  5. Zahl der Migranten übers Mittelmeer erheblich gestiegen
  6. Papst mahnt "Gewissenserforschung" im Umgang mit Flüchtlingen an
  7. "Fehler von 2015 dürfen nicht wiederholt werden"
  8. Wegen Kritik an Flüchtlingspolitik wurden Krippenfiguren gestohlen
  9. So retten, „dass Rettung nicht automatisch Einwanderung bedeutet“
  10. Theologe: "Die Kirche kann barmherzig sein, der Staat darf das nicht"






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Papst warnt erneut die Piusbrüder! Geste wäre "ein schismatischer Akt"
  3. Selektive Wahrheiten und die römische Geduld
  4. Vom Streuner zum Messdiener: Welpe „Johnny“ findet ein neues Zuhause
  5. 'Der Bischof des Niedergangs ist Herr Feige'
  6. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  7. Überraschendes Blutwunder in Neapel bei Papstbesuch
  8. 'Der Papst sollte diese wöchentlichen Presse-Mehrkämpfe unterlassen'
  9. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts bei Unfall schwer verletzt
  10. Wenn die Wahrheit unglaubwürdig ist: Bankmitarbeiterin beendete Telefonat mit Papst Leo
  11. Solschenizyns düstere Prognose: Wenn die Seele der Zivilisation stirbt
  12. Vom Benehmen mit Majestäten
  13. Wuppertaler stellv. Stadtdechant: „Lebendige Bindung an die Weltkirche“ statt „deutsche Sonderwege“
  14. Ein Akt der Demut?
  15. „Klimaschützer“ fliegen am häufigsten

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz