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Vatikan passt Ehegesetze der Westkirche an Ostkirchen an16. September 2016 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bei "Mischehen" gilt fortan Kirchenrecht der katholischen Ostkirchen
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Als Reaktion auf die wachsende Migration von Katholiken aus dem Nahen Osten hat der Vatikan das Kirchenrecht der römischen-katholischen Kirche an das Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen angepasst. Ein am Donnerstag veröffentlichter Erlass vereinheitlicht die Normen etwa für Eheschließungen von Paaren der unterschiedlichen katholischen Riten und die Taufe von Kindern solcher Paare. Mit diesem Schritt trage man der zunehmenden Migration in Ländern Rechnung, in denen das römisch-katholische Kirchenrecht vorherrschend sei, erklärte der spanische Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa, Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte. "Dieser Prozess menschlicher Mobilität hat in der täglichen Seelsorge fast überall das Problem der Ungleichheiten in den beiden Codices aufgeworfen", schreibt er in einem Artikel für die vatikanische Tageszeitung "Osservatore Romano".
Die 23 sogenannten katholischen Ostkirchen sind ursprünglich im Nahen Osten und Osteuropa beheimatet. Durch Migration sind jedoch große Diaspora-Gemeinden in anderen Regionen entstanden, vor allem in Westeuropa und Lateinamerika. Die katholischen Ostkirchen sind eigenständige Teilkirchen, die mehrheitlich dem byzantinischen Ritus folgen, und den Primat des Papstes voll anerkennen. Das sogenannte "Motu proprio" mit dem lateinischen Titel "De concordia inter Codices" (Über den Einklang zwischen den Gesetzbüchern) ist demnach keine unmittelbare Reaktion auf die aktuellen Flüchtlingsbewegungen. Die Vorarbeiten begannen bereits im Pontifikat von Benedikt XVI. (2005-2013). Bislang konnte nach römisch-katholischem Recht etwa auch ein Diakon eine Eheschließung zwischen Katholiken des lateinischen und eines ostkirchlichen Ritus vornehmen. Nach ostkirchlichem Recht durfte dies jedoch nur ein Priester. Das führte zu Unklarheiten. Fortan darf in solchen Fällen auch nach römisch-katholischem Recht nur ein Priester die Trauungszeremonie leiten. Das Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche ist der "Codex Iuris Canonici" (CIC), der 1983 veröffentlicht wurde. Das Gesetzesbuch der katholischen Ostkirchen, der "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" stammt aus dem Jahr 1990. Ein Teil der Vorschriften ist identisch. Viele Normen weichen allerdings auch voneinander ab und spiegeln die unterschiedlichen Rechtstraditionen wieder. Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten
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Lesermeinungen | SCHLEGL 16. September 2016 | | | @ Magnus Maxentius Gratias ago! :) | 2
| | | Magnus Maxentius 16. September 2016 | | | @Schlegl Monsignore, ich empfinde zwar weder Pope noch Pfaffe als despektierlich, aber darum geht es nicht. Darum willfahre ich Ihnen gern. Ich möchte ich überdies bedanken, dass Sie hier schon seit Jahren einen ruhigen und sachlichen Ton haben, obwohl Sie in letzter Zeit für ihren rechten, katholischen und apostolischen Glauben auch schon übel angefeindet worden sind. | 2
| | | SCHLEGL 16. September 2016 | | | @ Veritasvincit Eine römisch-katholische Trauung OHNE den Priester ist nur dann gültig, wenn ein Priester 6 Monate physisch, oder moralisch unerreichbar ist(Missionsgebiete) und die Brautleute vor 2 Zeugen bekennen, dass sie nach katholischem Verständnis eine UNAUFLÖSLICHE Ehe eingehen.Msgr. Franz Schlegl | 5
| | | SCHLEGL 16. September 2016 | | | @Magnus Maxentius Darf ich Sie ersuchen, im Zusammenhang mit einem Priester des byzantinischen Ritus (ganz gleich, ob griechisch katholisch, oder orthodox) den Ausdruck "POPE" zu vermeiden. In den meisten orthodoxen Ländern gilt das nämlich alles ARGES SCHIMPFWORT, etwa dem Wort "PFAFFE" zu vergleichen! In Wien gab es einmal einen handfesten Skandal, als bei einem ökumenische Wortgottesdienst ein evangelischer Pastor die "POPEN" der Orthodoxen Kirche begrüßte. Damit war der Gottesdienst geschmissen.Msgr.Erzpr. Franz Schlegl | 5
| | | Magnus Maxentius 16. September 2016 | | | @Veritasvincit Es im lateinischen Ritus nicht um den Priester als solchen, sondern um den ordentlichen Stellvertreter des Bischofs, der in dessen Auftrag in einem Seelsorgsgebiet die Eheassistenz (man beachte den Ausdruck: es wird nicht gespendet - das tun die Brautleute selber -, sondern "beigestanden") vorgenommen wird. In der Regel ist der ordentliche Stellvertreter des Bischofs der Ortspfarrer der Braut oder des Bräutigams. Dieser kann die Assistenz örtlich (in eine andere Pfarre) oder personell (an einen anderen vom Bischof Beauftragten, d.h. auch möglicherweise an eineN LaieIn oder Diakon) delegieren.
Das Ehesakrament spenden sich nach wie vor die Brautleute selber, im Notfall auch ohne Assistenz (z.B. wenn die Brautleute auf einem untergehenden Schiff sind und sich aus Liebe noch das Jawort geben wollen). Die Verpflichtung auf die kirchliche Eheassistenz (durch die Entgegennahme des Jahrwort durch einen kirchl. Beauftragten) gibt es ohnehin erst seit dem Trienter Konzil. | 1
| | | Veritasvincit 16. September 2016 | | | Gültigkeit der Ehe? Wie steht es jetzt bei uns mit der Gültigkeit der Ehe, wenn bei der Trauung kein Priester mitwirkt? | 2
| | | SCHLEGL 16. September 2016 | | | Katholische Ostkirchen Es war bereits der heilige Papst Johannes Paul II,der die "praestantia ritus latini = Vorrang des lateinischen Ritus" in der Missionsarbeit abgeschafft hat. In Indien etwa (Bundesstaat Kerala) sind die Syro-Malabaren wesentlich stärker als die Lateiner und viel erfolgreicher in der Missionsarbeit, weil die Würde und Ehrfurcht des westsyrischen Ritus der Haltung der Inder entgegenkommt.
Für Katholische Orientalen ist der Priester in gewisser Weise der Spender des Ehesakramentes, ohne dessen Segen, begleitet mit den Worten "Was Gott zusammengefügt, soll der Mensch nicht trennen", ist im byzantinischen Ritus die Trauung ungültig!Msgr. Franz Schlegl | 5
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