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| ![]() Vatikan passt Ehegesetze der Westkirche an Ostkirchen an16. September 2016 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Bei "Mischehen" gilt fortan Kirchenrecht der katholischen Ostkirchen Vatikanstadt (kath.net/KAP) Als Reaktion auf die wachsende Migration von Katholiken aus dem Nahen Osten hat der Vatikan das Kirchenrecht der römischen-katholischen Kirche an das Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen angepasst. Ein am Donnerstag veröffentlichter Erlass vereinheitlicht die Normen etwa für Eheschließungen von Paaren der unterschiedlichen katholischen Riten und die Taufe von Kindern solcher Paare. Mit diesem Schritt trage man der zunehmenden Migration in Ländern Rechnung, in denen das römisch-katholische Kirchenrecht vorherrschend sei, erklärte der spanische Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa, Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte. "Dieser Prozess menschlicher Mobilität hat in der täglichen Seelsorge fast überall das Problem der Ungleichheiten in den beiden Codices aufgeworfen", schreibt er in einem Artikel für die vatikanische Tageszeitung "Osservatore Romano". Die 23 sogenannten katholischen Ostkirchen sind ursprünglich im Nahen Osten und Osteuropa beheimatet. Durch Migration sind jedoch große Diaspora-Gemeinden in anderen Regionen entstanden, vor allem in Westeuropa und Lateinamerika. Die katholischen Ostkirchen sind eigenständige Teilkirchen, die mehrheitlich dem byzantinischen Ritus folgen, und den Primat des Papstes voll anerkennen. Das sogenannte "Motu proprio" mit dem lateinischen Titel "De concordia inter Codices" (Über den Einklang zwischen den Gesetzbüchern) ist demnach keine unmittelbare Reaktion auf die aktuellen Flüchtlingsbewegungen. Die Vorarbeiten begannen bereits im Pontifikat von Benedikt XVI. (2005-2013). Bislang konnte nach römisch-katholischem Recht etwa auch ein Diakon eine Eheschließung zwischen Katholiken des lateinischen und eines ostkirchlichen Ritus vornehmen. Nach ostkirchlichem Recht durfte dies jedoch nur ein Priester. Das führte zu Unklarheiten. Fortan darf in solchen Fällen auch nach römisch-katholischem Recht nur ein Priester die Trauungszeremonie leiten. Das Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche ist der "Codex Iuris Canonici" (CIC), der 1983 veröffentlicht wurde. Das Gesetzesbuch der katholischen Ostkirchen, der "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" stammt aus dem Jahr 1990. Ein Teil der Vorschriften ist identisch. Viele Normen weichen allerdings auch voneinander ab und spiegeln die unterschiedlichen Rechtstraditionen wieder. Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVatikan
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