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Löhr: Beratungen dienen nicht dem Schutz der Ungeborenen

27. September 2016 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Vorsitzende der "Christdemokraten für das Leben" (CDL): An jedem Werktag werden in Deutschland 416 Kinder abgetrieben


Lippetal (kath.net/idea) Von Januar bis Juni 2016 sind in Deutschland an jedem Werktag durchschnittlich 416 ungeborene Mädchen und Jungen abgetrieben worden. Das im Grundgesetz festgelegte Menschenrecht auf Leben ist jedem einzelnen dieser getöteten Kinder versagt worden. Das beklagte die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL/Nordwalde bei Münster), Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus), bei der nordrhein-westfälischen Landesmitgliederversammlung des Vereins am 24. September in Lippetal. Sie kritisierte, dass die Auseinandersetzung darüber, ab wann dem Menschen Würde zukomme, mit immer weniger Respekt vor dem Leben des Embryos geführt werde. Viele Menschen gingen davon aus, dass er in den ersten Wochen nur ein „Schwangerschaftsgewebe“ sei. Das geltende Schwangerschaftskonfliktgesetz – es regelt die Themen Aufklärung, Familienplanung, Beratung und die Durchführung von Abtreibungen – verfehle seine Wirkung. Die weiterhin hohen Abtreibungszahlen zeigten, dass die meisten Beratungen im Schwangerschaftskonflikt nur „formal stattgefunden und nicht wirksam dem Schutz des Ungeborenen gedient haben“.


Der Einsatz von Christen ist mehr denn je gefordert

Frauen müssten nach Ansicht von Löhr bessere Informationen, überzeugendere Hilfsmöglichkeiten und auch kostenlose Ultraschallbilder des Kindes angeboten werden. Zudem sei der Sexualkundeunterricht in den Schulen „schon lange nicht mehr“ am Lebensrecht des Kindes ausgerichtet. Der Staat müsse viel stärker ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es kein vermeintliches „Recht auf Abtreibung“ gibt. Hier versage er derzeit weitestgehend.

Die meisten jungen Menschen nähmen „jederzeit verfügbare Abreibungsangebote“ als alltäglich wahr. Abstrakt würden sich viele zum Menschenrecht auf Leben bekennen. Wenn es aber konkret werde, offenbare sich eine erschreckende Missachtung und ein dramatischer Verlust von Wertschätzung gegenüber dem menschlichen Leben: „Die Achtung vor dem Schöpfer und dem Geschenk des Lebens scheint immer weniger Menschen bedeutsam zu sein.“ Christen seien mehr denn je gefordert, sich für die „vielen ungeborenen Menschen einzusetzen, deren Leben durch Abtreibung bedroht ist“, betonte Löhr.

Die Landesmitgliederversammlung fand im Wasserschloss „Haus Assen“ statt. Es ist das Geburtshaus der christlichen Lebensrechtlerin Johanna Gräfin von Westphalen. Die im Januar gestorbene Mitbegründerin der Christdemokraten für das Leben wäre am 24. September 80 Jahre alt geworden.

Mechthild Löhr, Vorsitzende der ´Christdemokraten für das Leben´, im ausführlichen Interview zum Thema Lebensschutz in Deutschland bei ´Radio Horeb´


Foto Löhr (c) Christdemokraten für das Leben


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Lesermeinungen

 Elisabeth53 27. September 2016 
 

Frauenhäuser dienen nachweislich dem Schutz der Ungeborenen

Deutschlandweit fehlen hunderte christliche Frauenhäuser vor allem in den Großstädten (jedoch offen auch für moslemischen Frauen, bzw Frauenhäuser für Frauen mit moslemischen Hintergrund sind auch gefragt)
Nur in München fehlen rd 200 Plätze
Durch die Möglichkeit in ein Frauenhaus unter die "Gleichegesinnten" wird der Druck auf die Frauen das ungeborene Kind aus sozialen Gründen abzutreiben und die entstehenden Ängste abgebaut. Hier können auch minderjährige angehende Mütter Hilfe und Unterstützung bekommen die sie im Umkreis von eigener Familie nicht bekommen.
Die Frauen, die in einem Frauenhaus leben können sich auch in Ruhe entscheiden ob sie ihr Kind behalten oder zur Adoption abgeben möchten. Es gibt bereits Erfahrungswerte, daß die meisten Frauen aus den Frauenhäuser sich entscheiden, ihre Kinder zwar selbst zu erziehen
Kirchensteuereinnahmen in Miliardenhöhe sind da, die Zahlungsströme innerhalb der Kirche erreichen jedoch öfter nicht Bau v.Frauenhäusern und angehende Müttern


2
 
 Stanley 27. September 2016 
 

Löhr: Beratungen dienen nicht dem Schutz der Ungeborenen

Das ist doch seit 1976 ein ganz uralter Hut.
Deshalb wurde von Anfang an die ergebnisoffene Beratung gesetzlich vorgeschrieben und die Einbeziehung des Umfeldes der schwangeren Frau abgeschafft.
Abtreibungsärzte stehen seitdem unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers und gelten nicht mehr als Verbrecher. Sie dürfen m.W. offiziell bis zu 25 % ihres Einkommens aus Abtreibungen finanzieren.
Alle Krankenkassen wurden per Gesetz und Strafandrohung zur Finanzierung von Abtreibung genötigt.
Von Anfang an lag der Schwerpunkt auf der Erleichterung für Abtreibung.
Die Hilfen für Schwangere, die sich zur Austragung ihres Kindes entscheiden, wurden im Wesentlichen zur Beruhigung der konservativen politischen Kräfte mit eingeführt, um deren Zustimmung zur gesamten Neuregelung des §218 zu bekommen.
Die Fristenlösung (legale Abtreibung bis zum Einsetzen der Geburtswehen) war zunächst verboten. Seit der deutschen Einheit haben wir auch sie längst eingeführt - ein Relikt aus dem DDR-Unrechtsstaat.


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