Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nur 6,6 Prozent der deutschen "Katholiken" besuchen die Hl. Messe!
  2. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  3. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für 2025 und 2026!
  5. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  6. 2024 mehr Austritte bei den landeskirchlichen Protestanten als bei den Katholiken
  7. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  8. Regierung Trump will Mittel für Familienplanung einfrieren
  9. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  10. Hilfe! Mein Kind tut sich so schwer mit dem Lernen!
  11. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  12. Die Vernunft des Glaubens – Zum 20. Todestag des heiligen Johannes Paul II.
  13. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  14. Pater Dominikus Kraschl OFM: „Vom Kosmos zum Logos?“
  15. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.

Löhr: Beratungen dienen nicht dem Schutz der Ungeborenen

27. September 2016 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vorsitzende der "Christdemokraten für das Leben" (CDL): An jedem Werktag werden in Deutschland 416 Kinder abgetrieben


Lippetal (kath.net/idea) Von Januar bis Juni 2016 sind in Deutschland an jedem Werktag durchschnittlich 416 ungeborene Mädchen und Jungen abgetrieben worden. Das im Grundgesetz festgelegte Menschenrecht auf Leben ist jedem einzelnen dieser getöteten Kinder versagt worden. Das beklagte die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL/Nordwalde bei Münster), Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus), bei der nordrhein-westfälischen Landesmitgliederversammlung des Vereins am 24. September in Lippetal. Sie kritisierte, dass die Auseinandersetzung darüber, ab wann dem Menschen Würde zukomme, mit immer weniger Respekt vor dem Leben des Embryos geführt werde. Viele Menschen gingen davon aus, dass er in den ersten Wochen nur ein „Schwangerschaftsgewebe“ sei. Das geltende Schwangerschaftskonfliktgesetz – es regelt die Themen Aufklärung, Familienplanung, Beratung und die Durchführung von Abtreibungen – verfehle seine Wirkung. Die weiterhin hohen Abtreibungszahlen zeigten, dass die meisten Beratungen im Schwangerschaftskonflikt nur „formal stattgefunden und nicht wirksam dem Schutz des Ungeborenen gedient haben“.


Der Einsatz von Christen ist mehr denn je gefordert

Frauen müssten nach Ansicht von Löhr bessere Informationen, überzeugendere Hilfsmöglichkeiten und auch kostenlose Ultraschallbilder des Kindes angeboten werden. Zudem sei der Sexualkundeunterricht in den Schulen „schon lange nicht mehr“ am Lebensrecht des Kindes ausgerichtet. Der Staat müsse viel stärker ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es kein vermeintliches „Recht auf Abtreibung“ gibt. Hier versage er derzeit weitestgehend.

Die meisten jungen Menschen nähmen „jederzeit verfügbare Abreibungsangebote“ als alltäglich wahr. Abstrakt würden sich viele zum Menschenrecht auf Leben bekennen. Wenn es aber konkret werde, offenbare sich eine erschreckende Missachtung und ein dramatischer Verlust von Wertschätzung gegenüber dem menschlichen Leben: „Die Achtung vor dem Schöpfer und dem Geschenk des Lebens scheint immer weniger Menschen bedeutsam zu sein.“ Christen seien mehr denn je gefordert, sich für die „vielen ungeborenen Menschen einzusetzen, deren Leben durch Abtreibung bedroht ist“, betonte Löhr.

Die Landesmitgliederversammlung fand im Wasserschloss „Haus Assen“ statt. Es ist das Geburtshaus der christlichen Lebensrechtlerin Johanna Gräfin von Westphalen. Die im Januar gestorbene Mitbegründerin der Christdemokraten für das Leben wäre am 24. September 80 Jahre alt geworden.

Mechthild Löhr, Vorsitzende der ´Christdemokraten für das Leben´, im ausführlichen Interview zum Thema Lebensschutz in Deutschland bei ´Radio Horeb´


Foto Löhr (c) Christdemokraten für das Leben


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Elisabeth53 27. September 2016 
 

Frauenhäuser dienen nachweislich dem Schutz der Ungeborenen

Deutschlandweit fehlen hunderte christliche Frauenhäuser vor allem in den Großstädten (jedoch offen auch für moslemischen Frauen, bzw Frauenhäuser für Frauen mit moslemischen Hintergrund sind auch gefragt)
Nur in München fehlen rd 200 Plätze
Durch die Möglichkeit in ein Frauenhaus unter die "Gleichegesinnten" wird der Druck auf die Frauen das ungeborene Kind aus sozialen Gründen abzutreiben und die entstehenden Ängste abgebaut. Hier können auch minderjährige angehende Mütter Hilfe und Unterstützung bekommen die sie im Umkreis von eigener Familie nicht bekommen.
Die Frauen, die in einem Frauenhaus leben können sich auch in Ruhe entscheiden ob sie ihr Kind behalten oder zur Adoption abgeben möchten. Es gibt bereits Erfahrungswerte, daß die meisten Frauen aus den Frauenhäuser sich entscheiden, ihre Kinder zwar selbst zu erziehen
Kirchensteuereinnahmen in Miliardenhöhe sind da, die Zahlungsströme innerhalb der Kirche erreichen jedoch öfter nicht Bau v.Frauenhäusern und angehende Müttern


2
 
 Stanley 27. September 2016 
 

Löhr: Beratungen dienen nicht dem Schutz der Ungeborenen

Das ist doch seit 1976 ein ganz uralter Hut.
Deshalb wurde von Anfang an die ergebnisoffene Beratung gesetzlich vorgeschrieben und die Einbeziehung des Umfeldes der schwangeren Frau abgeschafft.
Abtreibungsärzte stehen seitdem unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers und gelten nicht mehr als Verbrecher. Sie dürfen m.W. offiziell bis zu 25 % ihres Einkommens aus Abtreibungen finanzieren.
Alle Krankenkassen wurden per Gesetz und Strafandrohung zur Finanzierung von Abtreibung genötigt.
Von Anfang an lag der Schwerpunkt auf der Erleichterung für Abtreibung.
Die Hilfen für Schwangere, die sich zur Austragung ihres Kindes entscheiden, wurden im Wesentlichen zur Beruhigung der konservativen politischen Kräfte mit eingeführt, um deren Zustimmung zur gesamten Neuregelung des §218 zu bekommen.
Die Fristenlösung (legale Abtreibung bis zum Einsetzen der Geburtswehen) war zunächst verboten. Seit der deutschen Einheit haben wir auch sie längst eingeführt - ein Relikt aus dem DDR-Unrechtsstaat.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
  7. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  8. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
  9. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  10. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für 2025 und 2026!
  2. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  3. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  4. Nur 6,6 Prozent der deutschen "Katholiken" besuchen die Hl. Messe!
  5. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  6. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  7. Ist es ein Wunder durch Kardinal Pell? Kleinkind atmete 52 Minuten lang nicht mehr, überlebte!
  8. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  9. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  10. Pater Dominikus Kraschl OFM: „Vom Kosmos zum Logos?“
  11. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  12. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  13. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  14. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  15. 2024 mehr Austritte bei den landeskirchlichen Protestanten als bei den Katholiken

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz