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| ![]() Frankreichs sozialistische Regierung kriminalisiert Pro-Life-Seiten6. Dezember 2016 in Aktuelles, 12 Lesermeinungen Internetseiten, die Frauen von einer Abtreibung abhalten wollen, sind von nun an in Frankreich verboten. Bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe von 30.000 Euro. Gastkommentar von Mathias von Gersdorff Paris (kath.net/Blog Mathias von Gersdorff) Internetseiten, die Frauen von einer Abtreibung abhalten wollen, sind von nun an in Frankreich verboten. Eine entsprechende Gesetzvorlage der sozialistischen Regierung fand eine Mehrheit im Parlament. Das Gesetzesprojekt kommt aus dem Gleichstellungsministerium, welches unter der Leitung der Sozialistin Laurence Rossignol steht. Abtreibung sei ein Recht der Frau, und man dürfe keinen moralischen Druck im Internet ausüben, so die Begründung des Gesetzes. Für die Behinderung von Abtreibung sieht das neue Gesetz Strafen von bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe von 30.000 Euro vor. Über das haarsträubende Vorhaben der französischen Linken gab es im Vorfeld eine heftige Debatte, an der sich auch das katholische Episkopat beteiligt hat. Georges Pontier, Erzbischof von Marseille und Vorsitzender der Bischofskonferenz, erklärte, dass das neue Gesetz die Fundamente unserer Freiheiten und vor allem der Redefreiheit in Frage stellt. Das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Konkret zur Problematik der Abtreibung in der französischen Gesellschaft erklärte der Erzbischof: Wir erleben das sukzessive Vordringen einer Stimmung, die in sehr vielen Fällen dem starken Ermutigen oder sogar dem Erzwingen von Abtreibung vorarbeitet. Die dafür eingerichteten Internetseiten, auf denen die Menschen in einen Dialog eintreten und diskutieren können, werden jetzt unter Generalverdacht gestellt... Dass Menschen sich an diese Internetseiten wenden, zeigt auch, dass sie sonst keinen andere Anlaufstelle kennen, an die sie sich mit ihren Fragen und Sorgen wenden könnten! In Deutschland gab es auch in den letzten Jahren immer wieder Versuche, Lebensrechtler zu kriminalisieren. Dem Lebenszentrum München etwa wurde verboten, sogenannte Gehsteigberatungen von Frauen vor Abtreibungskliniken zu organisieren. Aber der Verein wehrte sich gerichtlich - und erhielt Recht. Politiker von SPD, Grüne und Linke behaupten stets, dass Lebensrechtler gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen auf ihren Körper (das es so nicht gibt) hetzen und dafür Allianzen mit ultrarechten Gruppierungen eingehen würden. Auf diese Weise rechtfertigen sie Blockaden und Störungen der Straßendemonstrationen von Lebensrechtlern. Google verbietet jegliche Werbung für Pro-Life-Seiten. Trotz massiver Kritik von Lebensrechtsorganisationen, die darin eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit erkennen, hat der Internetriese seine Unternehmenspolitik in dieser Hinsicht bislang nicht geändert. Die französischen Sozialisten gehen mit ihrem Gesetz zur digitalen Behinderung des Schwangerschaftsabbruchs nun noch einen Schritt weiter. Darin wird definiert, welche Darstellung von Fakten richtig und welche falsch ist. Doch damit wird das Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt, gegen Abtreibung zu sein. Darum hält die Datenschutz-Aktivistin Adrienne Charmet dieses Gesetz für ein krasses Beispiel von Gesinnungsjustiz: Es ist immer heikel, angebliche Lügen und Behauptungen unter Strafe zu stellen, wenn der Staat die Wahrheit definiert. Der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg kam in einem Urteil zu einem anderen Ergebnis: An Betreibern von Internetseiten gegen Abtreibung sei nichts zu beanstanden. Es gelte dann einzuschreiten, wenn zur Gewalt aufgerufen werde oder der Tatbestand einer persönlichen Beleidigung gegeben sei. Französische Lebensrechtler sind dabei, an die Barrikaden zu gehen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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