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| ![]() Liegestütze auf katholischem Altar jetzt Prozess - UPDATE: Urteil17. Jänner 2017 in Deutschland, 24 Lesermeinungen Künstler: Ich wollte mich nicht über die katholische Kirche lustig machen oder Gefühle von Gläubigen verletzen. - Mit VIDEO der umstrittenen Aktion in Saarbrücker Barock-Basilika - UPDATE: Künstler muss Strafe zahlen! Saarbrücken (kath.net) Ich wollte mich nicht über die katholische Kirche lustig machen oder Gefühle von Gläubigen verletzen. Dies beteuerte nach Angaben der Saarbrücker Zeitung der 38-jährige Alexander Karle, der sich heute vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten muss. Er hatte in der katholischen Barock-Basilika St. Johann in Saarbrücken (Bistum Trier) unerlaubt den Altarraum betreten und etwa 30 Liegestütze auf dem Altar gemacht. Laut Staatsanwaltschaft sei dies eine grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Handlung gewesen. Die Tat, die sich ungefähr zwischen Heiligabend 2015 und 10.1.2016 ereignet hat, war von Karle mit einem Video aufgenommen worden und in einem Saarbrücker Schaufenster und via Youtube verbreitet worden. Karle hatte an der Hochschule der Bildenden Künste Saar studiert und versteht seine Aktion als Kunst, wie andere Medien berichteten. Das Video mit dem Titel Pressure to Perform [Leistungsdruck] wolle der Frage nachgehen, inwieweit Religion und Leistungsdruck zusammenhingen. In der katholischen Kirchengemeinde wurde das Video allerdings als Provokation und Verunglimpfung empfunden, berichtete Pfr. Eugen Vogt. Deshalb habe die Kirchengemeinde die Polizei eingeschaltet. Gemäß Auffassung der Staatsanwaltschaft falle die Aktion nicht unter Kunst- und Meinungsfreiheit, sie hat deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl über 1.500 Euro beantragt, Begründung: Störung der Religionsfreiheit und Hausfriedensbruch. Nach Einspruch des Künstlers kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. Die Saarbrücker Zeitung fasste weitere Erläuterungen Karles wie folgt zusammen: Während der Aktion seien ein paar Menschen zum Beten in der Basilika gewesen, die dazu kein Wort gesagt haben, versichert Karle. Und er sei ja selbst auch Katholik, wenn auch nur auf dem Papier. Immerhin habe er ja auch leise und mit einer kleinen Kamera aufgenommen, also sehr dezent, auch habe er das weiße Tuch auf dem Altar vor den Liegestützen sorgfältig entfernt und danach wieder hingelegt. Die 1758 geweihte Kirche St. Johann war 1975 von Papst Paul VI. zur Basilika minor erhobenen worden. Sie wird in der Denkmalliste des Saarlandes als Einzeldenkmal aufgeführt. UPDATE Zur Dokumentation: Das Video des Künstlers mit der umstrittenen Aktion Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Trier
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