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USA: Kardinal Dolan leitet Pro-Life-Vigil und lobt Trump-Erlass

26. Jänner 2017 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Trumps "Executive Order" bewirkt, dass ausländische Organisationen künftig nur dann Entwicklungshilfegelder von den USA bekommen, wenn sie keine Abtreibungsberatung anbieten


Washington (kath.net/KAP) Der Vorsitzende des "Committee on Pro-Life Activities" in der US-Bischofskonferenz (USCCB), Kardinal Timothy Dolan, leitet am Donnerstag in Washington eine Gebetsvigil für erwartete 25.000 Lebensschützer. Anlass ist der jährliche "March for Life" am Jahrestag der bis heute umstrittenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) im Fall "Roe versus Wade", mit der 1973 die Abtreibung "liberalisiert" wurde. Der Vigil geht eine Eröffnungsmesse in der Washingtoner National-Shrine-Basilika voran, die von Dolan zelebriert wird. Die Website der US-Bischofskonferenz "www.usccb.org" erinnert, dass seit "Roe versus Wade" mehr als 57 Millionen Abtreibungen in den USA legal durchgeführt wurden.


Laut "www.usccb.org" hatte Dolan am Montag Präsident Donald Trump zur Verabschiedung des Lebensschutz-Memorandums gedankt. Das Memorandum beinhaltet die Wiedereinführung der "Mexico City Policy" und ihre Ausweitung auf alle NGOs, die von den USA staatlich kofinanzierte Entwicklungshilfe leisten.

Durch den "Executive Order" dürfen ausländische Organisationen künftig nur dann Entwicklungshilfegelder von den USA bekommen, wenn sie keine Abtreibungsberatung anbieten oder Abtreibungsempfehlungen aussprechen. Das schließt Schwangerschaftsberatungen mit ein, in denen darauf hingewiesen wird, das Abtreibung im Land eine legale Option darstellt.

Die Regelung, als Mexico-City-Politik bekannt, wird seit 1984 immer wieder von republikanischen Präsidenten eingesetzt und von demokratischen Präsidenten wieder aufgehoben. Trump ging mit seiner Entscheidung allerdings noch einen Schritt weiter: In Zukunft sollen nicht nur NGOs betroffen sein, die im Ausland Beratungen für Familienplanung anbieten, sondern alle NGOs. Damit müssen etwa Hilfsorganisationen, die gegen Tropenkrankheiten im Einsatz sind, für den Erhalt einer staatlichen Kofinanzierung zunächst nachweisen, dass sie keine Abtreibungen empfehlen.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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